Protocol of the Session on August 30, 2017

Gibt es bei den Fraktionen noch weiteren Redebedarf? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann frage ich die Staatsregierung? – Frau Ministerin Klepsch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Verbesserung der Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss ist zweifelsohne ein wichtiges Thema. Es geht darum, Wege zu finden, die staatlichen kommunalen Haushalte zu unterstützen, denn diese fangen das Risiko

ausfallenden Unterhalts im Interesse der Alleinerziehenden und ihrer Kinder auf.

Aber es geht um noch viel mehr: Vor allem geht es auch um den Stellenwert, den unsere Kinder in der politischen und gesellschaftlichen Wahrnehmung haben. Der barunterhaltspflichtige Elternteil soll nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden; denn jeder Elternteil muss nach besten Kräften dazu beitragen, für sein Kind zu sorgen. Das sind die Eltern im wahrsten Sinne des Wortes ihren Kindern letztlich auch schuldig. Die Vorredner sind bereits darauf eingegangen: Wenn wir ganz gezielt davon sprechen, dann sprechen wir auch von den sogenannten Rabenvätern oder Rabenmüttern.

Nun scheint die Rückholquote tatsächlich zu gering zu sein, und sie ist zu gering. Woran liegt das? Die Rückholquote, das heißt die Einnahmen aus den Rückgriffsförderungen im Verhältnis zu den Ausgaben für Vorschussleistungen – auch darauf wurde bereits eingegangen –, liegt im Schnitt bei circa 22 bis 23 %. Das ist in den Bundesländern unterschiedlich, aber deutlich zu niedrig. Wenn wir das neue Unterhaltsvorschussgesetz dazu noch heranziehen, dann wissen wir schon heute, dass sich die Ausgaben steigern werden, wenn wir die Einnahmen durch Rückgriffe nicht gleichzeitig ebenfalls steigern können. Auch dafür wurde bereits in unserem Doppelhaushalt Vorsorge getragen.

Auf die Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes möchte ich nicht näher eingehen, denn dazu haben die Abgeordneten bereits etwas ausgeführt. Aber ich denke, unterm Strich sind wir uns einig, dass das neue Unterhaltsvorschussgesetz gut ist für unsere Kinder.

Die Abstimmungen mit der kommunalen Familie, um es letztlich umsetzen zu können, laufen auf Hochtouren. Es gibt noch viel Abstimmungs- und Klärungsbedarf im Detail. Das Gesetz zur Aufgabenübertragung zum Unterhaltsvorschussgesetz, das letztlich hier im Landtag verabschiedet wird, ist derzeit in Vorbereitung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ursachen für die geringen Einnahmen aus Rückgriffsquoten können vielfältig sein. Auch das wurde bereits ein Stück weit beleuchtet. Es liegt im ureigensten Interesse des Bundes, der Länder und Kommunen, die Einnahmen aus Rückgriffen zu steigern. Einfache Lösungen bieten sich hier allerdings nicht an; denn das Sozialleistungssystem ist komplex und noch komplexer stellt sich die Rückabwicklung bereits gewährter Leistungen dar. Aber alle Verbesserungen, Vorschläge und Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Rückholquote führen, sind durch mein Haus weiterhin zu unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Ich rufe das Schlusswort auf; Frau Abg. Kuge, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für Ihre Hinweise, welche wir sicher gern berücksichtigen.

Wie Sie sehen, geht es bei diesem Antrag um unser aller Geld, denn es sind Steuergelder der Bürger unseres schönen Landes. Im Rahmen des Unterhaltsvorschusses geht der Staat in Vorleistung. Das, was Eltern unter sich klären müssten, klären wir – nicht, um die säumigen Zahler zu schützen, sondern zum Wohle der Kinder.

Ich wünsche mir hierfür mehr Bewusstsein in der Gesellschaft und in der Familie. Wer sich für Kinder entscheidet, sollte auch Verantwortung übernehmen. Wie Sie sehen, gibt es keinen Grund, diesen Antrag abzulehnen, und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)

Wir kommen zur Abstimmung. Es ist punktweise Abstimmung beantragt worden. Ich beginne mit Punkt I. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme?

Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimmen, damit einstimmig beschlossen.

Wir kommen zu Punkt II. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltung, wenige Gegenstimmen. Es ist auch Punkt II mit Mehrheit zugestimmt worden.

Wir kommen zu Punkt III. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten: keine Stimmenthaltung, wenige Gegenstimmen. Punkt III ist ebenso mit Mehrheit bestätigt worden.

Ich stelle nunmehr den gesamten Antrag zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen worden und der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

CDU/SPD-Koalitionsversprechen erfüllen: Endlich politische Partizipation

von Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen nachhaltig stärken!

Drucksache 6/10441, Antrag der Fraktion DIE LINKE

Auch hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion DIE LINKE, danach folgen CDU, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Abg. Wehner, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich sollte die Regierungskoalition der Linksfraktion dankbar sein, dass sie zwei Jahre vor der nächsten Landtagswahl daran erinnert, was im Koalitionsvertrag niedergeschrieben und damit den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Sachsen versprochen wurde. Ach, nein, „versprochen“ doch nicht so ganz; denn Sie wollten ja lediglich prüfen, ob es in Sachsen ein Seniorenmitwirkungsgesetz geben und dieses verabschiedet werden soll.

Meine Damen und Herren! Es ist bereits mehr als ein Jahr ins Land gegangen, seitdem unser Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung, Mitbestimmung und Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen behandelt wurde. Sie erinnern sich sicher an die Besprechung im Landtag vom 22. Juni 2016 und die Drucksache 6/3471. Wir haben das hier ausführlich diskutiert, aber leider hat dieser Gesetzentwurf nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Maßgebliche Argumente für die Ablehnung waren – ich darf Frau Abg. Hannelore Dietzschold von der CDUFraktion zitieren –: „Der Koalitionsvertrag greift daher auch nicht ohne Grund die Seniorenmitwirkung auf. Wir werden uns dafür einsetzen, dass sie in Sachsen weiter ausgebaut wird. Dabei sollen auch die Anmerkungen, die Sie im Gesetzentwurf gemacht haben, einfließen.“ Des Weiteren zitiere ich Frau Abg. Simone Lang von der SPDFraktion: „Trotz all der genannten Punkte bin ich immer noch für ein Seniorenmitwirkungsgesetz, wenn auch nicht in der Form der LINKEN. Ein Gesetz schafft rechtliche Verbindlichkeit und gewährleistet, dass die Interessen der Seniorinnen und Senioren angehört werden müssen.“

Meine Damen und Herren! Das sind doch eigentlich alles klare Bekenntnisse für eine Seniorenmitwirkung, nur liegt bisher noch nichts vor. Warum eigentlich nicht?

Ich finde, es muss Schluss sein mit dem Prüfen und endlich etwas zu Papier gebracht werden. Oder aber Sie sagen ganz klar, wenn Sie schon nichts vorlegen, dass Sie es auch nicht wollen. Heute waren die Senioren der Gewerkschaften vor dem Sächsischen Landtag.

(Beifall der Abg. Petra Zais, GRÜNE)

Sie wollen klare Aussagen der Abgeordneten des Sächsischen Landtags haben. Wie stehen Sie denn nun dazu, meine Damen und Herren?

Nur Mut, sage ich mal, heute haben Sie die Chance, die Staatsregierung zu beauftragen, Leitlinien für die Mitwirkung und Mitsprache von Seniorinnen und Senioren in ihren ureigensten Angelegenheiten zu erstellen. Seniorinnen und Senioren stellen heute schon – darauf möchte ich hinweisen – einen erheblichen Anteil an der Bevölkerung in Sachsen dar. Entsprechend der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik Deutschland wird auch in Sachsen die Bevölkerung stetig älter, und das in zweierlei Hinsicht: So steigt das Durchschnittsalter der sächsischen Bevölkerung ebenso wie der Anteil an Personen im Alter von 65+. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung in Sachsen stieg von 1990 bis 2015 um mehr als sieben Jahre und lag 2015 bei 46,6 Jahren. Diese Entwicklung wird der Prognose zufolge weiter zunehmen.

Meine Damen und Herren, zeitgleich haben sich auch die Altersbilder stetig verändert. Heute ist man in der Regel zehn bis 15 Jahre Rentner. „Außer Dienst“, meine Damen und Herren, bekommt völlig neue Inhalte. Es bedeutet eben nicht alt und doof. Rentner sind aktiver, gebildeter, gesünder, mobiler, sozial gut vernetzt – viel mehr noch als vor vielen, vielen Jahren. Es gibt also völlig neue Lebensmuster für lange Lebensläufe, und diese ganz konkret vor Ort. Darauf sollten wir doch eingestellt sein.

Seniorinnen und Senioren können und wollen selbstbestimmt mitgestalten und mitwirken, wenn es um ihre eigenen Belange geht, meine Damen und Herren.

Für diese Teilhabe – und wir von der Fraktion DIE LINKE bleiben dabei – müssen die erforderlichen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte im Land und vor Ort in den Kommunen ausgebaut und verstärkt werden. Die aktive Beteiligung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben auf allen Ebenen des Freistaates bedarf geeigneter und verbindlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen.

Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat, wie Sie wissen, den Siebten Altenbericht vorgelegt. Er stellt die Sorge und die Mitverantwortung der Kommunen für ein würdiges und selbstbestimmtes Älterwerden in den Mittelpunkt. Er zeigt auf, an welche lokalen Voraussetzungen die gesellschaftliche Teilhabe und ein gutes Leben älterer Menschen geknüpft sind und unter welchen Bedingungen und auf welche Weise die Kommunen und die lokale Politik Strukturen der Sorge und der Mitverantwortung aufbauen und gestalten können.

Daseinsvorsorge – so die Überlegung der Expertenkommission – bedarf eines grundlegend neuen Verständnisses, meine Damen und Herren. Es geht eben nicht nur darum, Güter und Dienstleistungen zu erbringen, mit denen Menschen als passive Leistungsempfänger versorgt werden können; vielmehr sollte Daseinsvorsorge darauf gerichtet sein, es den Menschen zu ermöglichen, ein gutes Leben eigenständig und selbstbestimmt zu führen und in

Selbst- und Mitverantwortung am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können und dieses auch mitgestalten zu können. Entscheidend für den zukünftigen Stellenwert und die Ausgestaltung der verschiedenen Bereiche der Daseinsvorsorge ist die gleichberechtigte Zusammenarbeit und die Beteiligung im Gestaltungsprozess von Bürgerinnen und Bürgern, für Gesetzgeber genauso und die Verwaltung erst recht.

Meine Damen und Herren, von daher empfiehlt der Siebte Altenbericht unter anderem, dass nicht nur die Teilhabe und Zugehörigkeit Älterer gesichert wird, sondern bei der Mitwirkung eine aktive Rolle älterer Menschen anzustreben und zu berücksichtigen ist.

Kommunale Seniorenpolitik, die letztlich über die praktische Realisierung der Ansprüche älterer Menschen entscheidet, gehört zu den Kernaufgaben jeder Kommune. Es kann nicht eine Seniorenpolitik für alle Kommunen geben, das liegt doch klar auf der Hand. Umso mehr sind die Erfahrungen und die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren vor Ort aufgefordert und gefragt, die wissen, was für ein selbstbestimmtes Leben im Alter in ihren Kommunen notwendig ist. Mitwirkung kann am besten über eigene Seniorenvertretungen realisiert werden, und was kann sich ein Bürgermeister oder ein Landrat Besseres wünschen, als eine starke und engagierte Seniorenvertretung an der Seite zu wissen, meine Damen und Herren?

Unser Antrag soll Sie – vor allem die Damen und Herren von CDU und SPD – daran erinnern, was Sie in Ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wir warten dringend darauf, dass Sie hier etwas vorlegen und den Bürgerinnen und Bürgern und vor allem den Älteren sagen, wozu Sie eigentlich stehen. Stimmen Sie unserem Antrag zu!

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die CDUFraktion Frau Abg. Dietzschold, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute zum wiederholten Male zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, endlich politische Partizipation von Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen nachhaltig zu stärken. Bereits im Juni 2016 beschäftigte sich das Hohe Haus auf Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Thema.

Im heutigen Antrag schlägt die Fraktion DIE LINKE vor, die Kommunen sollen die Mitwirkung und unmittelbare Beteiligung von Seniorinnen und Senioren im sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben stärken. Im Juni 2016 war der Vorschlag, dem Vorbild Berlins zu folgen und für Sachsen Leitlinien zur Stärkung des gesellschaftlichen Engagements zu erarbeiten und diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Damals diskutierten wir auch über das Seniorenmitwirkungsgesetz, wie es Herr Wehner schon sagte. Die Vorschläge sind die gleichen wie beim letzten Mal. Seitens

der Antragsteller wird zum wiederholten Male nicht aufgezeigt, welche rechtlichen oder tatsächlichen Einschränkungen Senioren bei der politischen Partizipation haben und warum sie im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Gruppen bevorzugt werden sollen.