Natürlich mussten der Bund und die Länder darauf reagieren, dass es die Klageländer gab und sich ihre Bereitschaft, noch mehr einzuzahlen, in Grenzen hielt. Deshalb, glaube ich, ist es auch in Ordnung, dass der Bund eine Entlastung der Zahlerländer vornimmt und dass dies nicht zulasten der strukturschwächeren oder finanzkraftschwächeren Länder geht, sondern dass hier der Bundeshaushalt – am Ende des Tages ist es ein und derselbe Steuerbürger – diesen Ausgleich übernimmt.
Notwendig geworden ist das aber durch eine Idee, die einerseits in Nordrhein-Westfalen und andererseits im Bundesfinanzministerium geboren worden ist, auf das bisherige Instrument des Umsatzsteuervorwegausgleichs zu verzichten. Das hat die Verhandlungen insgesamt noch einmal deutlich verkompliziert.
Frau Schubert, Sie sagen, es sei wünschenswert, 100 % der Gemeindefinanzkraft zu haben. Ja, das war auch unser Ziel in den Verhandlungen; wir haben dafür vehement gestritten. Nur wollten die Klageländer von 64 auf weit unter 50 %. Übrigens wollte – nicht ganz so, wie Sie es dargestellt haben – der Kollege Kretschmann bzw. BadenWürttemberg in seiner Vollkommenheit und seiner Schönheit weiter herunter, als es die ausgehandelten 75 % sind. Wenn Sie sich die Bundesratsrede des Kollegen Kretschmann durchlesen, dann werden Sie bemerken, dass es ihm schwergefallen ist, diesem Ergebnis von 75 % zuzustimmen. Aber ich glaube, es ist ein schöner und guter Erfolg für uns und unsere Kommunen.
Ich möchte dazu noch Folgendes sagen; Herr Michel ist gerade darauf eingegangen: Die Überlegungen, die Sie, Frau Meiwald, gerade geäußert haben und die auch Herr Lenk in der Presse geäußert hat, sind wirklich theoretische Spiele eines Finanzmathematikers oder wie auch immer. Man kann so denken. Ich glaube aber, dass kein Bundesland so handeln wird, denn das würde die Attraktivität dieses Bundeslandes und seiner eigenen Gemeinden so weit schwächen, dass es am Ende des Tages im Prinzip ein Schuss nach hinten wäre.
Es werden also alle darum bemüht sein, hier letzten Endes auch darauf zu achten, dass die Einnahmen des eigenen Landes und der eigenen Kommunen steigen. Ich lasse mir gern einen Vorwurf machen; den hoffe ich aber so nicht aus Sachsen zu bekommen. Die Attraktivität für die strukturschwachen Länder, sich zu verbessern, ist etwas geringer – das muss vom Bund ausgeglichen werden –, nicht für die Zahlerländer. Das ist in der Tat richtig; hier gibt es ein kleines Element; damit hat auch der eine oder andere Finanzwissenschaftler, der das schon entdeckt hat, recht. Aber das sind bisher sehr wenige gewesen. Das heißt, hier gibt es bis 2030/2031 für uns einen Vorteil. Das ist darüber hinaus eine Kompensation, Frau Schubert, dafür, dass es nicht 100 % sind, dass wir, wenn wir besser werden, wie man so schön sagt, dies sofort oben abge
schnitten bekommen, sondern dass das letztlich in einer Art und Weise, die etwas günstiger für uns aussieht, geschieht.
Zum Schluss möchte ich noch Folgendes sagen: Als ich die Verhandlungen beginnen durfte, stand 2019 für Sachsen und die anderen ostdeutschen Länder eine Null. Das heißt, wir hätten dann einen Länderfinanzausgleich in Höhe von 468 Millionen Euro bekommen, und das wäre es gewesen. Von da aus zu einem Ergebnis zu kommen, das heute 770 Millionen Euro lautet, das ist am Ende des Tages ein schwieriger Prozess gewesen, aber es ist gelungen. Dass heute insgesamt die Länder untereinander immerhin zwischen 16 und 18 Milliarden Euro als solidarische Grundleistung zur Verfügung stellen, ist auch erwähnenswert.
Ich möchte noch eine letzte Bemerkung machen, weil mich etwas ein bisschen ärgert, aber es ist eine gute Medieninformation seitens des Bundesfinanzministeriums und des Bundes. Wer sagt, der Bund muss die 9,5 Milliarden Euro allein aufbringen – ich hatte es eingangs gesagt –, der vergisst, gelegentlich darauf hinzuweisen, dass er dafür andere Lasten, die er in der Vergangenheit zusätzlich hat stemmen müssen, jetzt nicht stemmen muss.
Ich möchte noch einmal zu einem Satz kommen, der gefallen ist und der für mich in den Verhandlungen auch wichtig war. Wir wussten, dass wir mit den Regelungen, die wir getroffen haben, jetzt stärker in die Abhängigkeit der steuerlichen Entwicklung der Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland kommen. Aber es gab auch gerade seitens einiger Länder das Interesse – das waren nicht nur die starken Zahlerländer – und auch das Interesse des Bundes, der für uns nicht dynamische Einnahmen, sondern explizit statische Einnahmen vorsehen wollte, und das ab dem Jahr 2020 ff. Dass wir heute in einer Situation sind, dass von den 9,5 Milliarden Euro, die der Bund zusätzlich ins System bringt, 7 Milliarden Euro dynamisch sind, das ist letztendlich auch die Rechtfertigung dafür gewesen, dass wir in der Tat auf den Wegfall des Umsatzsteuervorwegausgleichs, der ja dynamisch gewesen wäre und dessen Einnahmen für uns dynamisch gewesen sind, haben verzichten können. Es ist also im Ergebnis dessen auch noch einmal eine positive Schlussbilanz.
Ich möchte noch einen Satz sagen, der mir wichtig ist. Ich glaube schon, dass nicht der Föderalismus darunter gelitten hat. Sicherlich ist es diskutabel, man kann darüber reden, ob der Bund das darf und dies letztlich auch im Grundgesetz verankert werden sollte, dass er die Schulhausbaumittel zur Verfügung stellt. Ich glaube, dass das aber auch deutlich macht, dass in manchen Ländern in der Vergangenheit das Geld, das zur Verfügung stand, anderweitig eingesetzt worden ist.
Deswegen kann ich den einen oder anderen Bundestagsabgeordneten verstehen, dass er stärkere Kontrollrechte seitens des Bundesrechnungshofs möchte. Mir passt das alles nicht. Mir hätte das Ergebnis der Finanzen gereicht. Das wäre auch eine Grundgesetzänderung gewesen, und
sie hätte komplett ausgereicht. Damit das Ergebnis aber am Ende stimmt, ist dies heute ein gutes Ergebnis.
Lassen Sie mich am Schluss noch zwei Personen ausdrücklich danken, ohne die dieses Ergebnis nicht zustande gekommen wäre. Zum einen meinem Kollegen Sellering. Bekannt ist, dass er sich aus dem politischen Leben verabschiedet hat, weil er erkrankt ist. Hätte es Kollegen Sellering nicht gegeben, wären wir als ostdeutsche Bundesländer nicht so erfolgreich gewesen, nämlich über die Parteigrenzen hinweg zusammenzuarbeiten. Eben an diesem Ziel zu arbeiten, das ist uns gelungen.
Zum Zweiten ist es einer meiner Mitarbeiter, der hinter mir sitzt, Herr Krönert, der mittlerweile die Achtung aller Mitarbeiter des Finanzministeriums des Bundes und der Finanzministerien der Länder eingeheimst hat, weil er maßgeblich an den Modellen, die wir entwickelt haben und die dann die Grundlage der Entscheidungen waren, mitgearbeitet hat. Ich glaube, darauf können wir auch stolz sein, dass wir gute Mitarbeiter haben, die dies ermöglichen.
Für die Staatsregierung sprach der Ministerpräsident Stanislaw Tillich. Aber die Redezeit von zehn Minuten für die Staatsregierung wurde überschritten. Ich zitiere aus § 55 der Geschäftsordnung zur Aktuellen Debatte: „Ergreift die Staatsregierung das Wort für mehr als zehn Minuten, erhält auf Antrag einer Fraktion eines ihrer Mitglieder Gelegenheit, fünf Minuten ohne Anrechnung auf die ihr zur Verfügung stehende Zeit zu sprechen.“ Gibt es einen solchen Antrag? – Ich kann es mir vorstellen, aber ich kann es nicht feststellen.
Damit sind wir am Ende der ersten Aktuellen Debatte angekommen und setzen zumindest erstmals vor der Sommerpause bei diesem Thema einen Schlusspunkt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Debattenthema „Integrationsgipfel – Selbstaufgabe einer erfolgreichen Nation“. Die Frage zuerst: Warum wollen denn alle so gern nach Deutschland kommen? Wenn die Frage gestellt wird, kommt sofort die Antwort: weil Deutschland ein reiches Land ist. Dann ist der Satz zu Ende. Aber es ist noch nicht beantwortet, warum wir ein reiches Land sind. Wir sind deswegen ein reiches Land, weil wir Strukturen haben, die besonders sind, die uns auszeichnen: Fleiß, Liebe zur Arbeit, Zuverlässigkeit, Stolz auf die eigene Leistung, Gesetzestreue usw. Das war schon im Kaiserreich so, da war Deutschland schon die Wirtschaftsmacht Nummer eins in Europa und eine bedeutende in der Welt. Deutschland ist in Europa nach wie vor eine der stärksten Wirtschaftsmächte. Das fördert Anerkennung, Bewunderung, aber auch Neid, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, selbst zwei verheerende Weltkriege haben Deutschland nicht in dieser Rolle zurückgeworfen. Der Erste Weltkrieg hat Deutschland, obwohl er nicht von Deutschland verursacht wurde, 1,3 Billionen Euro an Reparationen gekostet. Wir haben übrigens 2010 noch die letzte Rate gezahlt, die Urenkel der Verlierer an die Urenkel der Sieger. Gut angekommen in Europa, kann man nur sagen. Auch nach dem Zweiten
Weltkrieg, in dem Deutschland das meistzerstörte Land der Erde war, hat sich unser Land aufgrund dieser Strukturen
wieder in die gleiche Rolle gebracht, eine starke Wirtschaftsmacht zu sein. Wir konnten damit anderen Völkern und anderen Menschen helfen, meine Damen und Herren. Schauen Sie ins Geschichtsbuch, darin steht das.
Seit dem ersten Integrationsgipfel 2006 beschäftigt man sich intensiv mit Integration. Die Leute, die zu uns gekommen sind, sollen integriert werden. Das ist ganz klar. Ich denke, da sind wir uns einig. Aber – jetzt können Sie sich gleich wieder aufregen – das ist ein falscher Ansatz; denn hier werden nicht die Zuwanderer verpflichtet. Nein, die deutsche Mehrheitsbevölkerung wird verpflichtet, die soll das bezahlen. Die Zuwanderer können sich – wenn ich das einmal salopp sage – zurücklehnen und warten, was passiert.
Aber Integration ist Bringepflicht, meine Damen und Herren, wie das bis 1914 in den USA galt. Sie können hinein. Aber sie müssen sich selbst kümmern. Die anderen sind nicht verpflichtet, sie in die Sozialsysteme hineinzuheben, sie haben vielmehr selbst etwas zu tun.
Gestern kam die Meldung aus den Niederlanden – die wird Ihnen nicht gefallen, meine Damen und Herren –, dass die Niederlande auf einmal eine Erklärung von den Zuwanderern haben wollen, dass sie sich integrieren
wollen. Wenn sie diese Erklärung nicht abgeben, müssen sie Strafe bezahlen. Das sind ganz böse Leute dort in den Niederlanden. Die Meldung kam gestern. Sie haben sie bestimmt gesehen.
Ich kann auf die ganzen Integrationsgipfel nicht eingehen. Das wäre zu umfangreich. Ich nehme mir also nur den Integrationsgipfel vom 14.11.2016 vor, zu dem auf höchster Ebene von der Kanzlerin eingeladen wurde. Dort wurde ein sogenanntes – ich sage das extra so – Impulspapier von 50 Migrantenorganisationen vorgestellt. In diesem Papier werden vier Veränderungsziele genannt. Das erste Veränderungsziel beginnt mit einem Paukenschlag. Die Migrantenorganisationen fordern nämlich eine Ergänzung im Grundgesetz. Sie wollen einen Artikel 20 b eingefügt haben, der da lautet: „Die Bundesrepublik ist ein vielfältiges Einwanderungsland.“
Erstens. Die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland. Ich will Ihnen auch erklären, warum sie keins ist. Ein Einwanderungsland wird ganz klar mit zwei Fakten definiert. Erstens hat ein Einwanderungsland grundsätzlich sehr viel Fläche und eine relativ geringe Bevölkerungsdichte, weshalb man Leute ansiedelt.
Zweitens brauche ich Einwanderung in mein Bildungssystem, in die Wirtschaft, in die Universitäten. Das sind Kriterien für ein Einwanderungsland. Diese beiden Kriterien – Sie können sich anschließend darüber aufregen –
Aus diesem Grunde sind wir kein Einwanderungsland, auch wenn wir Einwanderung haben. Aber das ist nicht die Definition für ein Einwanderungsland. Das stimmt also schon einmal nicht.
Zweitens. Es wird die Aufnahme einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Sinne von Artikel 91 a Grundgesetz verlangt. Das bedeutet gleichberechtigte Teilhabe. Der Bund soll das organisieren –
Der Abg. Spangenberg eröffnete jetzt die erste Rederunde für seine AfDFraktion. Es geht weiter mit CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Staatsregierung, wenn