Der Bund ist in der Pflicht. Seit 1990 sucht Sachsen gemeinsame Lösungen mit dem Bund. Die SPD war dabei immer Treiber für eine umweltgerechte und verantwortungsvolle Aufteilung der Kosten. Im Archiv habe ich eine Rede von Thomas Jurk, unserem ehemaligen Wirtschaftsminister, und einen Antrag mit dem Titel „Sanierung von Wismut-Altstandorten“ aus dem Jahr 2000 gefunden. Die Begründung von damals ist heute noch aktuell: „Die Sanierung der großflächig kontaminierten Wismut-Altlasten in Sachsen und Thüringen stellt eine der größten ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im wiedervereinigten Deutschland dar.“
Der Bund übernimmt mit Verantwortung. Politischer Druck und nicht zuletzt Druck aus der Bevölkerung der stark betroffenen Regionen, vor allem bei uns im Erzgebirge rund um Johanngeorgenstadt und Breitenbrunn, führten vor 15 Jahren, also 2002, zu einer ersten Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Land. Ein Jahr später folgte das erste Verwaltungsabkommen mit einem
Gesamtbudget von 78 Millionen Euro für die Zeit von zehn Jahren. In einer Analyse mit den bisherigen Erfahrungen von 2007 zeigte sich, dass ein zusätzlicher Bedarf von 138 Millionen Euro besteht. Daraus folgte ein zweites Verwaltungsabkommen. 2008 gelang es Jurk als Wirtschaftsminister, den Bund von diesem zweiten Abkommen zu überzeugen. Das läuft nunmehr bis 2022. Schon heute ist klar, dass wir ein drittes Abkommen brauchen, um die Sanierung des Uranbergbaus zu sichern. Bis nächstes Jahr muss geklärt sein, wie es ab 2022 weitergeht. Falls nicht, wäre die Folge, dass man 2019 alle bestehenden Arbeiten zurückfahren müsste. Ich denke, das will niemand von uns.
Bund und Land müssen weiterhin Verantwortung übernehmen. Wir dürfen die Augen nicht vor der Vergangenheit verschließen und müssen Altschäden langfristig und nachhaltig beseitigen. Wirtschaftsminister Martin Dulig geht gut vorbereitet in die Verhandlungen mit dem Bund und wird sicher noch dazu sprechen. Ich bin guter Dinge, dass das SMWA mithilfe der Staatskanzlei und des Umweltministeriums einige Dinge auf den Weg bringen kann. Die Unterstützung der gesamten SPD-Fraktion hat er.
Ich als Abgeordnete aus dem Erzgebirge werde mich immer einbringen, wenn es darum geht, für die Menschen in meiner Heimat eine lebensnahe und nachhaltige Zukunft zu gestalten, denn Sanierung ist aktiver Umweltschutz. Die Sanierung der Altstandorte erfolgt ganz einfach deshalb, weil wir unsere Heimat und die Menschen dort schützen wollen, etwa vor der Radonbelastung. Wir stellen uns dieser Verantwortung. In meinem Heimatkreis hat das schon positive Folgen gehabt. In Johanngeorgenstadt wurden von 2002 bis heute 30 Millionen Euro in die nötige Sanierung gesteckt. Repräsentativ ist das Objekt 98 in Johanngeorgenstadt. Dort allein wurden zwischen 1949 und 1956 circa 3,15 Millionen Tonnen Uranerz aufbereitet. Gelände und Gebäude sind entsprechend kontaminiert. Seit 2012 läuft endlich die Sanierung und Umnutzung für die Forstwirtschaft, das heißt, die Bevölkerung kann endlich den Wald gefahrlos nutzen.
Das war die einbringende SPD-Fraktion, Frau Kollegin Lang. Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Dr. Pinka.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die menschliche Gesundheit ist Schutzgut Nummer eins und der Staat muss gewährleisten, dass die Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung geschützt wird. Da sind wir schon beim
Thema. Ich möchte ein wenig Wasser in den Wein gießen. Die Staatsregierung arbeitet bei der Radioaktivität meines Erachtens an mancher Stelle wie ein Kurpfuscher. Sie will nämlich nicht wissen, wie in manchen Teilen Sachsens die Radonbelastung ist. Stattdessen wird die Wismut in einer Aktuellen Debatte instrumentalisiert, um vorzugaukeln, dass es nur so weitergehen kann wie bisher und dann werden sich schon alle Probleme in Wohlgefallen auflösen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die europäische Radonrichtlinie wurde im Jahr 2014 von der Europäischen Kommission verabschiedet. Sie soll einen umfassenden Bevölkerungsschutz im radioaktiven Bereich gewährleisten. Wichtig für Sachsen dabei ist, dass das Gesetzespaket zum Beispiel solche Forderungen enthält wie die Einhaltung eines Belastungsrichtwertes für Wohnräume und Arbeitsstätten von 300 Becquerel je Kubikmeter Raumluft.
Die Mitgliedsstaaten waren gehalten, das umzusetzen. Der Bundestag hat vor zwei Monaten dieses Gesetzespaket verabschiedet und neu geordnet. Interessant dabei ist, dass Sachsen von der Radonbelastung zwar stark betroffen ist, als Bundesland aber keine eigene Regelungskompetenz besitzt. Aber dennoch hat Sachsen Möglichkeiten, im Strahlenschutz aktiv zu werden.
Hierzu darf ich Frau Dr. Hurst, die bei der Anhörung des Bundestags geladene Sachverständige des Umweltministeriums war, zitieren: „Es ist davon auszugehen, dass ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter für die meisten Gebäude unter vertretbarem Aufwand erreichbar wäre.“ Sie empfahl: „Um den Radonschutz in die Praxis umzusetzen, sollte das Gesetz durch eine Informationskampagne flankiert werden.“
Ich unterstreiche: Das Umweltministerium selbst sieht Möglichkeiten des Handelns. Das könnte es mit vertretbarem Aufwand auch tun. Die Krux bei der Sache ist nur, dass die Wismut GmbH rechtlich für die vielen Altstandorte, die Radon freisetzen, nicht zuständig ist – Herr Krauß hat das gerade angedeutet –, weil sie 1962 eben nicht mehr im Besitz der SDAG Wismut waren.
Diese Altstandorte haben aber eine besondere Brisanz. Die Aufbereitung der Uranerze wurde damals, in den Fünfziger- und Sechzigerjahren, nämlich händisch vorgenommen. Man vermaß mit radiometrischer Messung die Pechblende und das Reicherz wurde genutzt, das Armerz wurde gehaldet. Genau von diesen Halden geht heute immer noch eine hohe Strahlungsintensität aus. Es gibt viele Orte, die davon betroffen sind; Frau Lang hat einige angesprochen. Johanngeorgenstadt, aber zum Beispiel auch Schneeberg ist von diesen Altstandorten stark betroffen. Es gibt aber auch Standorte mit verbautem Baumaterial, zum Beispiel Schlacken oder Bergematerialien – ich nenne da vielleicht die Orte Schmiedeberg oder Bannewitz-Possendorf. Auch dort ist in Gebäuden eine hohe Radonstrahlung oder Radonemanation zu messen.
Was machen wir nun aus dieser Situation? Das verfolge ich nun seit etwa fünf Jahren. Was haben wir getan? Wir
haben relativ wenige Radonmessungen in öffentlichen Gebäuden. Wir haben vor zehn Jahren eine finanzielle Förderung für radonsaniertes Bauen eingestellt. Wir haben kaum Forschungsarbeiten, die wir selbst leisten. Ich selbst habe für das Bundesamt für Strahlenschutz gearbeitet oder für die Gesellschaft für Reaktorsicherheit. Sachsen tut da sehr wenig.
Dann gab es diese großartige Pressemitteilung des ExUmweltministers Kupfer, der gesagt hat, wenn wir über Radon in einigen Teilen Sachsens sprechen, werde Sachsen ja stigmatisiert. Da habe ich ihm einmal gesagt: Dann fang doch wenigstens einmal an, zu messen! Das ist aber nicht erfolgt. Jetzt steht im Haushalt einmal etwas drin, okay, das hätten wir aber schon ein bisschen eher haben können.
Jetzt gibt es einen großartigen Flyer des LfULG. Dort steht, dass es in Sachsen von den Strahlenschutzbehörden eben keine Radonmessnetze für Gebäude gibt. Da fällt mir einfach nichts mehr ein. In dem Bundesland mit der größten Betroffenheit und den bundesweit höchsten Radonkonzentrationen in der Luft gibt es schlichtweg keine Datenbank für den Radongehalt in öffentlichen Gebäuden. Geahnt hatte ich das in meinen Kleinen Anfragen und auch in der Haushaltsdiskussion ja schon. Wir brauchen dies aber dringend. Wir brauchen eine Übersicht, wie die Betroffenheit in den einzelnen Teilen von Sachsen ist.
Das Fördermittelprogramm muss wieder aufgelegt werden, denn wir können die betroffenen Menschen mit dem Krebsrisiko doch eigentlich nicht allein lassen. Das ist auch die Aufgabe, die wir dem Staat und der Regierung stellen müssen – aber nicht so eine Selbstbeweihräucherungsdebatte um die Wismut-Standorte.
Gerade hatte Frau Dr. Pinka, Fraktion DIE LINKE, das Wort. Es folgt jetzt Herr Kollege Urban für seine AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Geschichte der Wismut AG ist beispielhaft für den Umgang der Politik mit der Uranförderung und dem Umweltschutz seit Beginn der Kernenergienutzung.
Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und den Atombombenabwürfen der Amerikaner auf Hiroshima und Nagasaki begann das Zeitalter des atomaren Wettrüstens. Für die sowjetische Besatzungsmacht waren die ostdeutschen Uranlagerstätten eine sehr wichtige Quelle für ihre Atomwaffenproduktion. 1946 begann die Sowjetische Wismut-Aktiengesellschaft mit der Erkundung und Ausbeutung dieser Lagerstätten. Die ersten wilden Jahre der SDAG Wismut waren gekennzeichnet durch einen Bergbau unter schlechtesten Arbeitsbedingungen und einen rücksichtslosen Umgang mit Natur und Umwelt.
1954 begann mit der Gründung der Deutsch-Sowjetischen Aktiengesellschaft Wismut ein langfristiger, effektiver Uranbergbau unter deutlich besseren Arbeitsbedingungen. In der SDAG Wismut arbeiteten bis zur Einstellung der Urangewinnung 1991 rund 45 000 Beschäftigte.
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung übergab die Sowjetunion ihre Aktienanteile an der Wismut AG an die BRD und wurde damit von allen Sanierungspflichten freigestellt. Diese Pflichten waren gewaltig. Über Jahrzehnte war hier in Ostdeutschland eine der weltweit größten Atommüllansammlungen entstanden: 1 500 Kilometer offene Grubenbaue, 311 Millionen Kubikmeter radioaktives Haldenmaterial und 160 Millionen Kubikmeter radioaktive Schlammbecken. Radioaktiv belastete Bachläufe oder auch säuredurchtränktes Urangestein gefährden das Grundwasser. So sah das nukleare Erbe des Sozialismus in Sachsen und Thüringen aus.
Rückstellungen für Bergbausanierungen, wie sie heute üblich sind, hatte die sozialistische Aktiengesellschaft nicht gebildet. Die ökologische Sanierung aller Hinterlassenschaften der Wismut AG ist ein Großprojekt, das weltweit seinesgleichen sucht. Die Bundesregierung hat für die Sanierungsarbeiten bis heute 6,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Bis Ende 2016 waren von 318 Sanierungsobjekten in 46 Kommunen bereits 243 abgeschlossen. Viele sanierte Flächen werden heute bereits wieder forstwirtschaftlich, gewerblich oder anderweitig genutzt.
Abbaustandorte, die vor 1962 von der Wismut AG an andere Träger abgegeben wurden, gingen nicht in den Besitz der BRD über. Für solche Altstandorte schloss der Freistaat Sachsen mit dem Bund ein Verwaltungsabkommen, das den Bund auch an der Sanierung dieser Objekte beteiligt. Die Verlängerung dieses Abkommens über 2022 hinaus wurde vergangene Woche vom Bund signalisiert.
Die Sanierung der Folgen des Uranbergbaus in Sachsen und Thüringen ist inzwischen ein Aushängeschild für die hohen Umweltstandards im Freistaat und in Deutschland. Sie ist auch Ausdruck der Wirtschaftskraft der Bundesrepublik und des Freistaates. Kaum ein anderes Land auf der Welt leistet sich eine solche Perfektion bei der Sanierung von Bergbaufolgeschäden. Darauf dürfen wir zu Recht stolz sein. Glück auf!
Kollege Urban sprach für die AfD-Fraktion. Als letzte Fraktion in dieser Runde spricht jetzt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Wort ergreift unser Kollege Zschocke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Hinterlassenschaften der Wismut AG werden wohl noch Generationen nach uns belasten; denn bis zum Auslaufen des aktuellen Abkommens ist erst circa die Hälfte der Altlasten beseitigt, und es gibt Folgebelastungen, deren Ende momentan überhaupt noch nicht absehbar ist.
Nach Sanierungsabschluss an den einzelnen Objekten verbleiben Langzeitaufgaben, die zur dauerhaften Sicherung des Sanierungserfolges erforderlich sind. Neben der Überwachung alter Bergbau- und Aufbereitungsstandorte wird vor allem das Wassermanagement weiterhin sehr hohe Kosten verursachen. Das Wasser, das aus den Gruben fließt und aus den Halden sickert, ist in der Regel kontaminiert und muss noch viele Jahrzehnte gesammelt und gereinigt werden. Vor allem wegen des Strahlenschutzes und des Wasserschutzes ist das an fast allen Standorten zwingend.
Beispielsweise bei der Grube Schlema in Alberoda steigt Grubenwasser auf, das nach wie vor hohe Werte an Uran, Radium, Arsen, Eisen und Mangan aufweist. Das kann so nicht in die Zwickauer Mulde eingeleitet werden, das ist ganz klar. Niemand kann einschätzen, wie sich diese Konzentrationen dort entwickeln werden und ab wann eine Reinigung nicht mehr erfolgen muss.
Das Einzugsgebiet der Mulde, das wissen wir, ist bereits mit erhöhten Schwermetallkonzentrationen belastet; das ist nachweisbar. Dort kann bergbaubedingt auch die europäische Wasserrahmenrichtlinie nicht eingehalten werden. Wenn Sie sich die Sedimente vorstellen, die in der Vergangenheit belastet wurden, können Sie ermessen, dass da eine unkalkulierbare Zeitbombe tickt, weil das Hochwasser dann möglicherweise auch Sedimente mit erhöhtem Urangehalt in Überflutungsflächen aus
Bei der Grubenwasserreinigung am Standort Königstein werden nach wie vor jedes Jahr einige Tonnen Uranschlamm herausgefiltert. Über Jahrzehnte hat die Bundesregierung dieses Uran an eine amerikanische Firma eines größeren Atomkonzerns verkauft. Dieser hochumstrittene Verkauf in die USA findet zwar nicht mehr statt; dennoch fallen in Königstein nach wie vor radioaktive Rückstände an, die auf einer Deponie vor Ort eingelagert werden, um sie dann möglicherweise später wieder an eine Uranfabrik zu liefern, beispielsweise nach Tschechien. Ich meine, meine Damen und Herren, es ist unglaubwürdig, einerseits im eigenen Land aus der Atomenergie auszusteigen, andererseits das bei der Reinigung gewonnene Uran wieder dem atomaren Brennstoffkreislauf zuzuführen.
Bisher wurde in Königstein nur reichlich die Hälfte des Grubenvolumens geflutet. Das heißt, die Behandlung wird hier auf unbestimmte Zeit in derselben Größenordnung wie bisher erforderlich sein.
Neben diesen unkalkulierbaren Langzeitaufgaben gibt es auch langwierige Konflikte zu lösen. Zum Beispiel befindet sich die Halde 65 in der Ortslage des Kurortes Bad Schlema in einem Umfeld, das intensiv zum Wohnen und zur Erholung genutzt wird. Die geplante Abtragung dieser Uranhalde hat bei den Anwohnern sehr viel Unruhe ausgelöst. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen einerseits die Strahlenexposition für die Bevölkerung reduzieren, andererseits wird bei einem solchen Eingriff in eine Halde
eine zusätzliche Strahlendosis freigesetzt. Das löst Ängste aus. In Johanngeorgenstadt wurde aus ähnlichen Gründen eine Haldensanierung vom Stadtrat abgelehnt, weil es die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht gab.
Meine Damen und Herren! Für die Wismuthinterlassenschaften musste und muss der Staat viele Milliarden Euro bezahlen. Die zu Sanierungsbeginn errechneten Mittel sind aufgebraucht. Zum ursprünglichen Plan hinsichtlich Zeit- und Finanzbedarf bleibt nur festzustellen: zu knapp, zu niedrig und kein Ende in Sicht. Deshalb ist es folgerichtig, dass Bund und Freistaat weiter in der Verantwortung bleiben. Hier geht es um Ewigkeitskosten, die in diesem Fall zulasten der Allgemeinheit gehen, und die Prognosen über deren Entwicklung sind offen. Deshalb dürfen bei den Verhandlungen die zukünftigen Ausgaben nicht gedeckelt werden.
Die gesamte Entwicklung ist eine Mahnung, dass das, was historisch nicht mehr möglich ist, für gegenwärtige und künftige Bergbauvorhaben sichergestellt werden muss: Die Kosten nach Beendigung dürfen nicht zulasten der Allgemeinheit gehen. Wer Bergbau betreibt, muss ausreichend für die Kosten von Stilllegung, Entsorgung und für die langwierigen Umweltfolgen vorsorgen. Die Mittel müssen in öffentlich-rechtlichen Fonds vor Insolvenz geschützt werden.
Als Letzter in dieser ersten Runde sprach Kollege Zschocke, Fraktion GRÜNE. Wir eröffnen jetzt eine zweite Rederunde. Das Wort ergreift Herr Kollege Heidan für die einbringende CDUFraktion.