Protocol of the Session on June 21, 2017

geltende Asyl- und Aufenthaltsgesetzgebung auch in Sachsen umgesetzt werden muss. Ich denke, es ist angemessen, das noch einmal in die Gesamtthematik einzuordnen.

In den letzten zwei Jahren und auch vorher schon sind viele Menschen, vor allem aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und anderen Ländern, nach Europa, nach Deutschland und auch nach Sachsen gekommen. Sie wurden als Flüchtlinge anerkannt oder entschieden sich für einen Asylantrag. Darunter sind auch viele, deren Asylantrag abgelehnt wird, weil sie keine Asylgründe vorweisen können. Diese Menschen müssen im Grundsatz unser Land wieder verlassen, ob mir oder Ihnen das gefällt oder nicht. Es ist aber gut, dass sich die Staatsregierung schon seit einiger Zeit bemüht, die Quote für die freiwillige Ausreise zu erhöhen, und tatsächlich haben wir schon seit einiger Zeit eine positive Entwicklung in dem Bereich. Allerdings kommen immer noch viele Menschen der Ausreisepflicht nicht nach. Die Endkonsequenz heißt dann eben in vielen Fällen: Durchsetzung der Ausreisepflicht, Abschiebung. Das ist im Grundsatz auch richtig so, meine Damen und Herren. Trotzdem müssen wir dabei menschlich bleiben. Immerhin geht es um menschliche Schicksale. Damit bin ich beim Antrag der GRÜNENFraktion.

Zunächst kann die Ausreisepflicht bei rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebehindernissen ausgesetzt werden. Diese Geduldeten können unter bestimmten Bedingungen ein positives Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen. Wir haben es schon gehört, ich zähle es trotzdem noch einmal auf: Es regelt beispielsweise § 18 a des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltsgestattung bei beruflicher Qualifikation; und die hier schon viel zitierten §§ 25 a und b gewähren Aufenthaltsrecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende, oder eben im Fall von Erwachsenen bei nachhaltiger Integration.

Insbesondere bei letzterer Fallkonstellation halte ich sogar eine weitere Verkürzung der Wartejahre für sehr sinnvoll, um Integrationsprozesse weiter zu beschleunigen und zu unterstützen. Aber darum geht es heute hier nicht, darum geht es nicht in diesem Antrag.

Er setzt an dem Problem an, dass die potenziell berechtigten Personen einen Antrag stellen müssen, damit sie ihre Möglichkeiten in Anspruch nehmen können und es offensichtlich eine Lücke zwischen den potenziell Anspruchsberechtigten und den Menschen mit erfolgreicher Aufenthaltserlaubnis gibt. Leider lehrt die praktische Erfahrung vielfach, dass offensichtlich ein großer Teil der Betroffenen die Rechte nicht oder nur eingeschränkt kennt und dementsprechend keine Anträge stellt. Wir sollten aber verhindern, dass gerade diejenigen Menschen abgeschoben werden, die eigentlich gut integriert sind oder auf einem guten Weg sind, sich zu integrieren.

Außerdem – das gehört dazu – beschäftigen sich auch Verwaltungsgerichte mit diesen Fällen. Es kann wohl nicht schaden zu schauen, ob man da eine Entlastung herbeiführen kann. Leider zieht sich die Staatsregierung

in ihrer Stellungnahme auf die Prüfung durch die Ämter, die externen Beratungen und die offensichtlich vorhandenen Merkblätter zurück. Aber im Ergebnis führt das zu keinem anderen Ergebnis.

Deshalb – das sage ich ganz offen – hält die SPD-Fraktion im Grundsatz den Antrag für richtig. Es wäre richtig, die betroffenen Personen durch die verantwortlichen Stellen proaktiv über ihre Möglichkeiten zu informieren.

(Beifall bei der SPD)

Ich weiß, dass das nicht alle Probleme löst. Ich denke, hier waren die Einblicke, die uns Herr Kiesewetter gegeben hat, wirklich wertvoll. Aber es hilft einigen – deshalb wäre es wichtig, dies zu tun. „Proaktiv“ heißt für mich, dass sich nicht nur auf Merkblätter und externe Beratungen zurückgezogen oder verlassen wird, sondern dass die Betroffenen auch von der zuständigen Ausländerbehörde zumindest einmal ausdrücklich auf die in ihrem Fall möglicherweise infrage kommenden Anspruchsgrundlagen aufmerksam gemacht werden.

Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass geduldete Heranwachsende und Jugendliche respektive deren Erziehungsberechtigte spätestens mit Vollendung des 20. Lebensjahres über die Möglichkeit eines Antrags nach § 25 a Aufenthaltsgesetz informiert werden, denn der Antrag kann nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt werden. Im Fall von § 25 b könnte ein solcher Hinweis zu dem Zeitpunkt erfolgen, wenn die Acht- oder Sechsjahresfrist in Abs. 1 Nr. 1 erreicht ist oder kurz darauf erreicht wird.

Ich bin insofern der Auffassung, dass wenigstens die Beschlusspunkte I und II a fraktionsübergreifend zustimmungsfähig sein könnten. Allerdings ist es auch so: Es braucht nicht grundsätzlich diesen Antrag oder einen Landtagsbeschluss, aber es wäre schon ein gutes Signal – gerade für die Gruppe der Geduldeten und andere, die im Begriff sind, sich hier gut zu integrieren und sich einzubringen. Es geht um einen Personenkreis, der sich überdurchschnittlich stark um die eigene Integration bemüht, ein Teil unserer Gesellschaft werden will und bereit ist, seinen Beitrag hierfür zu leisten.

Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass die Koalitionsfraktionen bei dem Themenkomplex Asyl und Integration gelegentlich unterschiedlicher Auffassung sind. So ist es leider auch in diesem Fall; die Rede des Kollegen Kiesewetter hat es deutlich gemacht – ganz ohne Aufregung, aber es ist leider einfach so. Sie wissen auch, dass die gemeinsame Koalitionsvereinbarung in solchen Fällen eine Ablehnung solcher Anträge vorsieht. Deshalb werden wir als SPD diesen Antrag ablehnen.

Ich möchte die Debatte dennoch nutzen, um einen Appell an die Staatsregierung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren Staatsministerinnen und Staatsminister, Sie und Ihre Häuser sollten unabhängig von der heutigen Entscheidung des Landtags prüfen, ob die Beratungsleistung durch die Ausländerbehörden verbessert werden kann oder ob wir vielleicht sogar zu einer unabhängigen

Verfahrensberatung kommen. Andere Bundesländer

machen dies bereits. Neben den positiven Effekten für die Betroffenen und die Integration entlastet das eben auch die Behörden. So wurde das in Niedersachsen explizit eingeführt, um die Verwaltungsgerichte zu entlasten. Da wir ohnehin schon intensiv Rückkehrberatungen anbieten, könnte dies unter Umständen auch als Andockstelle genutzt werden. Das sage ich jetzt nicht abschließend, aber es ist zumindest ein Ansatzpunkt, der zeigt, dass dies ohne übergroßen Mehraufwand möglich wäre.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Es spricht nun die AfD-Fraktion. Herr Hütter, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der GRÜNEN will, dass die langjährig in Sachsen geduldeten Ausländer besser beraten werden und ihr Bleiberecht vereinfacht wird. Dass wir hier heute über diesen Antrag sprechen, ist ein weiterer Beweis dafür, dass die deutsche Asyl- und Einwanderungspolitik eigentlich gescheitert ist. Der Antrag offenbart die vorhandenen Probleme im System und macht einmal mehr deutlich, worum es den GRÜNEN letztendlich geht.

Schon der erste Satz des Antrages spricht Bände und ist unmissverständlich: „Menschen, die seit vielen Jahren mit dem Status einer Duldung in Sachsen leben, brauchen dringend eine gesicherte Aufenthaltsperspektive.“ Die GRÜNEN wollen, dass noch mehr Bemühungen unternommen werden, um geduldeten Menschen eine Bleibeperspektive aufzuzeigen. Wenn es für das Wort „Fehlanreiz“ noch eines weiteren Beispiels bedurft hätte, liebe GRÜNEN-Fraktion, dann hätten Sie es hiermit geliefert, frei nach dem Motto: „In Deutschland muss man seiner Ausreisepflicht nur lange genug nicht nachkommen oder seine Duldung immer wieder verlängern lassen, damit man irgendwann mit einem Bleiberecht belohnt wird.“ Nichts anderes fordern Sie!

(Widerspruch bei den GRÜNEN – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Sie beschweren sich darüber, dass der Status der Duldung integrationshemmend wirkt. Selbstverständlich – das ist ja auch richtig so! Wer lediglich geduldet ist, der hat das Land nach gültiger Rechtslage schließlich auch wieder zu verlassen. Das waren in Sachsen mit Stand April 2017 übrigens 1 782 Personen, im März waren es 2 421 – davon ein Drittel wegen Passbeschaffung. Das sind nur die Zahlen der Geduldeten, nicht die der insgesamt Ausreisepflichtigen. Im April waren dies 9 000 Menschen in unserem Freistaat – Tendenz steigend. Zu Jahresbeginn waren es noch knapp 7 000.

Die Antragstellerin – so heißt es in Ihrem Antrag – sieht die Staatsregierung in der Verantwortung, die Umsetzung der neuen Bleiberechtsregelung zu unterstützen. Langjährig Geduldete würden von den Behörden schlecht beraten.

Hier hätten Sie in Ihrem Antrag schon einmal „Butter bei die Fische“ geben können und all die entsprechenden unteren Ausländerbehörden aufzählen können, die Ihrer Meinung nach nicht ausreichend beraten: Ist es Leipzig, Kamenz oder Dresden?

Wenn man die Staatsregierung aber schon darauf hinweisen will, Recht und Gesetz einzuhalten, dann doch bitte zuerst bei den wirklich wichtigen Problemen in diesem Zusammenhang, nämlich den viel zu geringen Abschiebezahlen. Von Januar bis April dieses Jahres waren das insgesamt gerade einmal 311 Personen. Hinzugekommen sind in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen allein im Monat April 456 Personen.

Wir haben Tausende ausreisepflichtige Ausländer in Sachsen, Hunderttausende in ganz Deutschland, und die GRÜNEN wollen, dass noch mehr bleiben und sich überwiegend in unsere soziale Hängematte legen. Es nützt auch nichts, wenn Sie, liebe GRÜNEN-Fraktion, betonen, dass es Ihnen vorwiegend um gut integrierte Ausländer geht. Natürlich sehen wir auch, dass es eine Vergeudung von Ressourcen ist, Flüchtlinge über Jahre mit Steuergeldern den Aufenthalt und die Integration zu ermöglichen, um sie anschließend doch abzuschieben. Wenn man aber schon das Problem erkannt hat, dann sollte man nicht an den Symptomen, sondern an den Ursachen des Problems ansetzen. Die Lösung besteht nicht darin, denjenigen eine gesicherte Aufenthaltsperspektive zu geben, die schon lange ausreisepflichtig sind.

Die Lösung besteht darin, von Anfang an Fehlanreize zu verhindern. Man muss genau schauen, wer eine Chance hat, in Deutschland Schutz zu finden, und wer nicht.

(Zurufe des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Einwanderung darf nicht über irgendwelche Hintertüren des Aufenthaltsrechts gestaltet werden und erst recht nicht über das Asylrecht. Asyl ist ein Schutzrecht auf Zeit – Punkt. Wenn der Schutzgrund für die Aufgenommenen entfällt, müssen diese wieder zurückkehren; Geduldete eigentlich sofort.

Es müssen Lösungen in den Herkunftsländern gefunden werden; man muss vor Ort ansetzen. Unsere Fraktion macht das. Wir haben dahin gehend schon viele Vorschläge gemacht, unter anderem durch Einbringung unseres Antrags „Mutige Schritte wagen – wirkliche Verbesserungen des Asylverfahrens in Gang setzen“. Morgen wird mein Kollege Sebastian Wippel einen weiteren Antrag „Heimatnahe Unterbringung von Asylsuchenden“ in dieser Richtung auf den Weg bringen.

Die GRÜNEN-Fraktion will mit der Ausweitung von Bleibeperspektiven für langzeitig Geduldete nur an Symptomen herumdoktern. Eigentlich würden Sie eine noch weitergehende Liberalisierung des Einwanderungsrechts bevorzugen. Sie wissen aber, dass Sie dafür niemals Mehrheiten finden werden. Legen Sie doch die Karten auf den Tisch!

Die AfD ist bereit, den Dialog über ein Einwanderungsgesetz zu führen. Ihr vorliegender Antrag ist für uns jedenfalls der falsche Weg. Wir lehnen ihn daher ab

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann erhält jetzt der Ausländerbeauftragte Herr Mackenroth das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zwei kurze Bemerkungen zu diesem Antrag der GRÜNEN von mir: In Teil 2 geht es um die Anhebung der Altersgrenze für das Bleiberecht. Hier fehlt aus meiner Sicht eine solide Datengrundlage – ebenso wie eine faktenbasierte Folgeabschätzung.

Daten aber sollten Grundlage für politische Entscheidungen sein. Ich rege an, ein entsprechendes Gutachten und entsprechendes Datenmaterial auf Bundesebene zu erheben.

Interessanter ist für mich die Debatte zum Teil 1 des Antrags. Hier geht es um die Belehrungspflichten der unteren Ausländerbehörden.

Vorweg: Die Grundintention dieses Antrages halte ich für zielführend. Der Bundesgesetzgeber wollte mit der Einführung von § 25 a und b Aufenthaltsgesetz Kettenduldungen vermeiden und diese in geeigneten Fällen durch ein Bleiberecht ersetzen. Dabei, Herr Kollege Hütter, geht es nicht um Fehlanreize seitens der GRÜNEN, sondern um die Anwendung geltenden Rechts, um nicht mehr und nicht weniger.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Ausländerbehörden dort, wo der konkrete Einzelfall Anlass dazu gibt, auf sachdienliche Anträge hinwirken und umfassend beraten, übrigens nicht nur langjährig geduldete Menschen, sondern alle diejenigen, die zu ihnen kommen. Viele Ausländerbehörden im Freistaat machen das.

Statt auf Abwehr zu sinnen, begreifen die Mitarbeiter Zuwanderung mehr und mehr als eine Chance, und dafür ist besonders Chemnitz ein gutes Beispiel. Die Ausländerbehörde dieser Stadt war Modellbehörde im Rahmen des durch das BAMF initiierten Projekts „Ausländerbehörden – Willkommensbehörden“.

Dieser Aspekt der – jedenfalls teilweise sogenannten – Serviceorientierung der Behörden ist ein wichtiger Baustein für Integration. Die positive Begegnungserfahrung ausländischer Kunden, aber auch deutscher Bürger im Rahmen ihres Engagements für Ausländer mit dieser Ausländerbehörde sollte die Visitenkarte des Freistaates vielleicht sogar mitprägen.

Diese Servicekultur war mir auch besonders wichtig bei der Weiterentwicklung des Heim-TÜVs, in dessen erstem

Teil unter anderem der Aspekt der Dienstleistungsorientierung beleuchtet wurde. Die Ausländerbehörden sollen Integration fördern und eine Servicekultur entwickeln. Wie gesagt, nach meinen Erkenntnissen auch aus dem Heim-TÜV verhalten sich viele Ausländerbehörden im Freistaat bereits entsprechend, Tendenz steigend, leider aber noch nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und noch nicht alle immer ausreichend. Deswegen, so meine vorläufige Auffassung, setzt der Antrag zu Ziffer I hier einen richtigen Akzent.

Es ist allerdings nach meiner festen Überzeugung nicht die Aufgabe der Ausländerbehörden und ihren Mitarbeitern auch nicht zuzumuten, eine allgemeine pauschale proaktive Verfahrensberatung im Sinne einer pauschalen Rechtsberatung anzubieten. Aber dies verlangt der Antrag zu Ziffer 1. Die Behörde, die Mitarbeiter müssen kundenorientiert den Einzelfall betrachten. Es ist nicht Aufgabe der Mitarbeiter, Rechtsberatung zu erteilen. Sie sind dafür in der Regel nicht ausgebildet, begeben sich möglicherweise auch in ein Haftungsrisiko. Die Rechtsberatung obliegt nach unserer Rechtsordnung unter anderem und vorrangig der Anwaltschaft. Frau Zais hat auch schon auf die MBE und weitere Beratungsstellen hingewiesen. Denn – auch das ist bereits gesagt worden – nicht in jedem Fall einer Kettenduldung sind automatisch die Tatbestände nach § 25 a und b Aufenthaltsgesetz erfüllt.

Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach diesen Vorschriften sind vielfältig und eben von der Behörde fallorientiert zu prüfen. Machen wir uns nichts vor: Nicht nur Juristen, sondern auch Ausländerbehörden können mit der rechtlichen Komplexität mancher Einzelfälle, wenn sie ihnen spontan gegenüberzutreten haben, überfordert sein.

Zusammenfassend halte ich fest: Nach dem Willen des Gesetzgebers ist ein Bleiberecht den bisherigen Kettenduldungen genau in den vom Gesetz vorgesehenen geregelten Fällen vorzuziehen. Im Sinne der Kundenorientierung ist es allerdings – ich wiederhole auch das – für mich eine Selbstverständlichkeit, dass alle Ausländerbehörden in Fällen, in denen eine Erteilung eines Titels nach § 25 a und b Aufenthaltsgesetz absehbar in Betracht kommt, auf die neue Rechtslage hinweisen und einen entsprechenden Antrag entgegennehmen. Auch diese Verpflichtung der Ausländerbehörden ergibt sich im Übrigen bereits aus geltendem Recht. Kollege

Kiesewetter hat es angedeutet.

Im § 25 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes, das infolge Transformation auch im Freistaat Sachsen gilt, ist ausdrücklich geregelt – ich zitiere –: „Die Behörde soll die Stellung von Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben sind.“ Deutlicher kann man eigentlich nicht sagen, was die Pflichten der Behörden nach Auffassung des Gesetzgebers sind.