Protocol of the Session on May 18, 2017

Ich empfehle Ihnen daher, sich zunächst einmal die DiOSRichtlinie des Freistaates Sachsen so zu Gemüte zu führen, dass Sie auch verarbeiten, was Sie lesen. Dort werden Sie ganz genau sehen, dass die formulierten Ausbauziele digitaler Breitbandverbindungen längst über die als Minimalziel festgeschriebenen 50 Mbit/s hinausgehen und insofern wesentlich flexibler und zukunftsgewandter sind, als Sie es uns heute weismachen wollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich ist weder die DiOS-Richtlinie noch der in Schwung kommende Ausbau der Breitbandnetze im Freistaat Sachsen ein Grund, sich auszuruhen. Wir wissen selbst, dass wir im Breitbandausbau einiges aufzuholen haben und besonders im ländlichen Raum noch vor großen Herausforderungen stehen. Dass der Staat jedoch überall in die finanzielle Bresche springen soll, wo selbst ein kommunaler Eigenanteil von 10 % der Ausbausumme nicht gestemmt werden kann, hielte ich für das völlig falsche Signal, da dies Fehlanreize schaffen und solide wirtschaftende Kommunen bestrafen würde.

Wenn wir davon ausgehen – und dem stimmen Sie in der AfD oft auch zu –, dass wir bei der digitalen Infrastruktur

über einen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge sprechen, dann ist diese Angelegenheit eben auch primär dem Aufgabenspektrum der Gemeinden bzw. der Landkreise zuzuordnen. Dies entspricht dem Subsidiaritätsprinzip und ist ein Inbegriff christdemokratischer Politik.

Der vorliegende Vorschlag der AfD-Fraktion verwundert nun schon; denn sonst hören wir solche Vorschläge doch meist von der Fraktion DIE LINKE, die ebenfalls immer vorschlägt, der Staat müsse investieren, wo es nur geht, ungeachtet der finanziellen Leistungsfähigkeit.

Ich habe mich vergangene Woche selbst davon überzeugt, wie gut es laufen kann, wenn man anpackt, statt immer nur mit dem Finger auf den Freistaat zu zeigen. Im Landkreis Bautzen wird der Breitbandausbau zentral vom dortigen Kreisentwicklungsamt gesteuert. 57 Gemeinden, die als unterversorgt identifiziert wurden, werden zukünftig mit einer Verbindung von 100 Mbit/s ausgestattet. Für Unternehmen im Landkreis, bei denen es technisch möglich ist, werden zukünftig Verbindungen von 1 Gbit/s im Down- und Upload bereitstehen.

Hierzu übergab der Bund bereits im vergangenen Jahr einen Fördermittelbescheid in Höhe von fast 120 Millionen Euro. Der Freistaat stockt dieses Budget nochmals um 55 Millionen Euro auf; insgesamt stehen also 175 Millionen Euro zur Verfügung. So kann es laufen. Der zu leistende Eigenanteil wird hier aus Rücklagen finanziert, die der Landkreis gemeinsam mit seinen Gemeinden generierte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landkreis Bautzen hat aus meiner Sicht Vorbildcharakter für weitere sächsische Landkreise. Hier kommen drei wichtige Voraussetzungen für den erfolgreichen Breitbandausbau in der Fläche zusammen:

Erstens gibt es einen starken Landrat, der alle Gemeinden seines Landkreises hinter dem gemeinsamen Ziel vereinte und ihnen begreiflich machte, wie wichtig die Aufgabe des Breitbandausbaus in der Fläche ist, um den ländlichen Raum zu stärken und dem sich weiterhin vollziehenden Strukturwandel in der Region zu begegnen. Dass dies Schule macht, sehen wir an den Landkreisen Nordsachsen und Vogtland und zuletzt eben auch in Görlitz.

Zweitens existiert eine fähige und gut organisierte Kreisverwaltung, die in der Lage ist, die vorhandene Förderarchitektur des Bundes und des Freistaates effektiv zu nutzen.

Drittens besteht eine sich solidarisch zeigende kommunale Familie im Landkreis, die die finanziellen Eigenleistungen über die vom Landkreis verwalteten Rücklagen gemeinsam schultert, weil alle Gemeinden von dem Aufschwung der Region durch eine leistungsfähige Breitbandversorgung profitieren werden. Das ist aus unserer Sicht erfolgreiche Politik im ländlichen Raum mit Modellcharakter.

Positiver Nebeneffekt dieser Erfolgsgeschichte ist, dass wir auf diese Weise auch der unsäglichen Diskussion vom angeblichen Kampf der Großstädte gegen den ländlichen

Raum entgegenwirken; denn mittels der belastbaren Förderarchitektur der ineinandergreifenden Richtlinien von Bund und Freistaat versetzen wir die Landkreise und Kommunen in die Lage, gemeinsam zu entscheiden – und dies obendrein bürgernah vor Ort und ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand.

Sie haben recht, werte Kollegen von der AfD-Fraktion: In Nordrhein-Westfalen oder in Rheinland-Pfalz läuft es anders; dort schießt das Land noch mehr Geld ins System. Die Quittung dafür bekam aus unserer Sicht die Landesregierung von NRW am vergangenen Sonntag prompt. Das wird es mit uns nicht geben. Der Freistaat Sachsen bleibt weiterhin das am niedrigsten verschuldete Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, und zwar auch deshalb, weil die Landkreise die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel gezielt und eben auch nachhaltig einsetzen.

Der vorliegende Antrag versucht zu suggerieren, der Freistaat lasse seine Kommunen völlig im Stich. Ich kann Ihnen versichern, das tut er nicht. Er hält sich lediglich an den Gleichmäßigkeitsgrundsatz des kommunalen Finanzausgleichs und lebt nicht über seine Verhältnisse. Außerdem bietet er den Gemeinden und Landkreisen ein sehr professionelles Beratungssystem in Form des Breitbandkompetenzzentrums. Vor wenigen Tagen haben wir die ersten 100 Tage seines Bestehens begangen.

Dies alles wird dazu beitragen, dass wir in den kommenden Jahren gemeinsam – der Freistaat Sachsen und seine Landkreise und Gemeinden – eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur von mindestens 50 Mbit/s bereitstellen werden. 100 Mbit/s wird kein Phänomen der Großstädte bleiben, sondern auch Standard in vielen Gemeinden im ländlichen Raum sein.

Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen: Bund und Land zusammen mit Stadt und Kreis. Insofern kann die CDU-Fraktion Ihrem Antrag nicht folgen und lehnt ihn ab.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren, nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Brünler. Bitte sehr, Herr Brünler, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Breitbandausbau lässt uns offenkundig nicht los und beschäftigt uns hier im Landtag regelmäßig. Das ist richtig und auch gut so, haben wir in Sachsen doch trotz aller Anstrengungen der letzten Jahre noch einen deutlichen Nachholbedarf. Das gilt nicht nur im nationalen und internationalen Vergleich, sondern auch in Bezug auf die selbst gesteckten bzw. von der Bundesregierung formulierten Ziele.

Die Situation lässt wenig Raum für Euphorie, ist jedoch – bedauerlicherweise, muss man sagen – auch nicht neu. Sie

wurde hier mehrfach debattiert, wurde analysiert und in letzter Konsequenz von allen Fraktionen sowie der Staatsregierung übereinstimmend als, gelinde gesagt, verbesserungswürdig eingestuft.

Nun haben Sie als AfD einen Antrag vorgelegt, dessen Teil I darauf hinausläuft, die Argumente der Plenarprotokolle aus den letzten Monaten noch einmal in einem Antrag feststellen zu lassen. Das kann man tun, es bringt in der Sache allerdings nicht weiter, ändert es doch die Situation nicht. Denn wie bereits gesagt: In der Problembeschreibung gibt es vernünftigerweise keinen Dissens hier im Landtag – wobei: vielleicht doch, weil einzelne von Ihnen zur Feststellung beantragten Punkte nicht ganz korrekt sind. Zumindest sind die in der Digitalen Offensive Sachsen formulierten Ausbauziele doch etwas anders formuliert, als es von Ihnen dargestellt wurde. Überdies, auch das sei hier noch gesagt, nimmt es so, wie es dort formuliert ist, auch eine Ihre Forderungen hinsichtlich der Festschreibung ebenjener Ziele bereits vorweg.

Normalerweise ist es immer die Koalition, die hier regelmäßig Anträge einreicht, bei denen die Staatsregierung dann voller Stolz behaupten kann, sie tue dies bereits. Warum nun aber ausgerechnet auch Sie von der AfD sich für solche Art Anträge erwärmt haben, erschließt sich mir persönlich nicht hundertprozentig.

Das Kernproblem in den bereits bekannten sächsischen Ausbauzielen lassen Sie außerdem völlig außen vor. Es liegt vielmehr daran, ob es überhaupt realistisch ist, mit der wie ein Dogma hochgehaltenen Technologieneutralität tatsächlich eine zukunftsfähige Infrastruktur aufzubauen oder ob dadurch vielmehr Funknetze und die VectoringStrategie der Telekom gefördert werden. Zwar ist beides zunächst schneller und billiger, es blockiert aber eben auch den Ausbau von Glasfasernetzen, die tatsächlich in der Lage wären, den Breitbandbedarf über mittlere Frist hinaus zu decken. Dazu findet sich im vorderen Teil Ihres Antrags, wie gesagt, leider nichts.

Unter dem Strich bleibt substanziell letztlich nur die erste Ziffer von Teil II Ihres Antrags übrig. Wobei eigentlich auch dies bereits in weiten Teilen erfüllt ist, liegt der kommunale Eigenanteil bei der Bundesförderung doch bereits jetzt im Bedarfsfall nur bei 8 % der Gesamtsumme. Wenn Sie mehr möchten, müssen Sie das auch untersetzen. Das haben Sie bisher versäumt.

Ich frage mich, warum Ihnen das nicht bereits bei der Haushaltsdebatte vor einem halben Jahr aufgefallen ist. Die Situation war damals ja nicht anders. Herr Beger, Sie haben die Zeitleiste ja selbst noch einmal vorgetragen. Es hat hier durchaus Änderungsanträge zur Erhöhung der Fördersumme für digitale Infrastruktur gegeben, nur eben leider nicht von Ihnen.

Es ist schön, dass die AfD die Notwendigkeit des Breitbandausbaus erkannt hat. Wegweisende Ideen aber, welche die Situation im Land spürbar ändern, sind damit leider nicht verbunden. Wir werden dem Antrag darum nicht zustimmen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Nun ist die SPDFraktion an der Reihe. Herr Abg. Mann, Sie haben das Wort. Bitte.

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erneut diskutieren wir heute das Thema Modernisierung der digitalen Infrastruktur im Freistaat Sachsen. Mit etwas Verspätung hat auch die AfD das Thema für sich entdeckt, auch wenn ich mir nicht sicher bin, warum Sie diesen Antrag heute so gesetzt haben.

Als Sie anfingen, Herr Beger, dachte ich, Sie referieren über unsere Leistungsbilanz. Es fiel mir schon schwer zu erkennen, welchen Kritikpunkt Sie haben. Dazu komme ich aber später noch. Ich meine, es ein bisschen verstanden zu haben.

Sie haben das Thema für sich entdeckt, das sagte ich schon. Ich habe aber den Eindruck: auch nicht viel mehr. Im Feststellungsteil Ihres Antrags halten Sie in den Punkten 1 und 3 genau das fest, was hier im Plenum sowohl die Koalitionsfraktionen, teilweise auch Oppositionsfraktionen und die Staatsregierung bereits vor mehr als einem Jahr erklärt haben und was teilweise auch Teil des Koalitionsvertrages ist.

(Uwe Wurlitzer, AfD: Aber umgesetzt habt ihr es nicht!)

Ich komme zum Punkt 2. Nehmen Sie sich gern einmal den Text Ihres eigenen Antrages zur Hand. Dieer ist bereits in sich unlogisch, weil ich eben nicht auf eine flächendeckende Breitbandversorgung in ganz Sachsen angewiesen bin, um Zugriff auf qualitativ hochwertige digitale Inhalte zu erhalten. Das möchte ich Ihnen konkret erklären. Erstens reicht es eben aus, an einem Punkt zu sitzen, an dem man bereits ein gut ausgebautes Netz hat. Zweitens müssten Sie einmal definieren, was „qualitativ hochwertig“ ist. Sie meinen sicherlich hohe Datenmengen oder -volumen, auf die Sie Zugriff nehmen möchten. So viel sei gesagt, um einmal an diesen kleinen Beispielen deutlich zu machen, dass der Antrag sehr dünn ist.

Im Antrag weitergehend wird es noch richtig falsch. Sie behaupten, dass sich die Stellung beim Breitbandausbau im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren im Bundesvergleich nicht bewegt hat. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir sind hier nicht nur um drei Prozentpunkte nach vorn gekommen. In Bezug auf das Volumen sind wir bei der Beantragung beim Bund nach Mecklenburg-Vorpommern – was zum Neid aller Bundesländer bereits sehr erfolgreich war – das Bundesland, welches sämtliche Anträge mit Blick auf den Breitbandausbau genehmigt bekommen hat. Man sieht, dass die Staatsregierung sowie die antragstellenden Kommunen und Landkreise offensichtlich bei der Beratungsinfrastruktur, die wir dazu zur Verfügung gestellt haben, gute Arbeit geleistet haben. Damit allein werden Projekte in Höhe von 430 Millionen Euro mög

lich. Das ist ein Erfolg. Das wird auch in der Zukunft Erfolg zeigen, wenn das Geld in Form von Infrastruktur unter der Erde ist.

Um die Rolle des Landtags bei diesem Vorgehen nicht nur zu würdigen, sondern einmal herauszustellen, möchte ich Folgendes betonen: Der Landtag hat mindestens über seine Funktion im Haushalts- und Finanzausschuss und weitere Verpflichtungsermächtigungen dazu beigetragen, dass die Gelder und Eigenanteile genau für diese Förderbewilligung zur Verfügung gestellt wurden. Das heißt, dass die Staatsregierung und die Koalition alles tun, damit der Breitbandausbau in Sachsen beschleunigt wird und vorankommt.

Nun komme ich zu dem, was ich meine, von Ihrem Antrag verstanden zu haben. Sie sagen, dass es Ihnen nicht schnell genug geht. Ja, darüber sind wir uns einig.

Bei der Frage nach der Analyse des Ganzen, woran es liegt und welches die richtigen Mittel sind, werden wir schnell feststellen, dass wir nicht zusammenkommen. Wenn wir – Kollege Rohwer, andere und ich – im Land unterwegs sind, nehmen wir Folgendes wahr: Wir haben eine von der Staatsregierung gut aufgestellte Förderkulisse. Sie stellt nicht nur hohe Mittel zur Verfügung, das bestreiten Sie auch nicht. Sie ist flexibel ausgestaltet und stellt Beratungsinstitutionen zur Verfügung. Nichtsdestotrotz dauern erstens die Umsetzung der Baumaßnahmen zu lang. Zweitens gibt es je nach Modell und Zusammenarbeit in den Kommunen und Landkreisen, Kollege Rohwer hat es gerade an Beispielen ausgeführt, unterschiedliche Modelle, die leider Gottes Zeit kosten und manchmal dazu führen, dass einzelne Regionen noch nicht von dieser durchaus positiven Entwicklung partizipieren. Das ist unser Problem.

Wie lautet nun aber Ihr Vorschlag? Sie sagen, dass die Staatsregierung nicht nur die erheblichen Mittel bereitstellen solle. Sie soll im Zweifelsfall auch den kommunalen Eigenanteil ebenfalls zur Verfügung stellen, obwohl wir in dieser Förderrichtlinie die höchsten Fördersätze aller Förderrichtlinien im Land Sachsen haben. Ich sage es einmal trocken heraus: Wir stellen für Schulen und stinkende Schultoiletten einen deutlich geringeren Fördersatz für die Kommunen zur Verfügung, wir sollen aber mit 100 % den Breitbandausbau fördern, der von wirtschaftlichen Unternehmen verwertet wird.

(Mario Beger, AfD: Richtig!)

Dies erscheint mir eine falsche Prioritätensetzung zu sein. Nicht nur, weil es zu einer Infrastruktur gehört, einen Eigenanteil zu leisten, müssen wir Ihren Antrag ablehnen.

(Zuruf des Abg. Gunter Wild, AfD)

Sie können gern an das Mikrofon treten. Ich habe leider nicht so viel Zeit.

(Zurufe von der AfD: Och!)

Es tut mir leid, auch das gehört zur Wahrheit.

Ich möchte auf Ihre zweite Forderung zu sprechen kommen. Die erste hatte ich gerade thematisiert. Ich hatte versucht, Ihnen nahezubringen, warum wir ihn nicht annehmen können. Nun wird es völlig obskur. Sie stellen fest, dass man bei den Zielen der Breitbandversorgung in Sachsen die durchaus ambitioniert sind und teilweise daran scheitern, dass manche Kommunen noch nicht wach geworden oder nicht bereit sind, die Mittel aufzuwenden, obwohl sie günstige Fördersätze in Anspruch nehmen können, dass Ihnen die Ausbauziele hinsichtlich der Erfüllung nicht ausreichen. Wir müssen sie noch höher setzen. Mit Verlaub, ich bin Jahrgang 1979. Ich fühle mich an ein anderes Staatssystem erinnert. Dieses hat ebenfalls, wenn der Fünfjahrplan verpasst wurde oder drohte verpasst zu werden, die Quoten nach folgendem Motto erhöht: Es wird alles besser. Meine Damen und Herren von der AfD, das ist völlig absurd.

Sehr geehrte Damen und Herren. Seien Sie sich sicher, dass wir uns der Bedeutung einer schnellen Internetverbindung für die Daseinsfürsorge, Information, Beteiligung, Wirtschaft und auch Kultur und Tourismus sehr wohl bewusst sind. Sie ist uns wichtig und teuer. Wir treiben den Ausbau mit erheblichen staatlichen Mitteln bei hoher Flexibilität der Förderprogramme voran. Ihr Antrag suggeriert das Gegenteil, strotzt vor falschen Tatsachenbehauptungen und ist in Bezug auf die zwei Forderungspunkte veraltet oder kontraproduktiv. Wir lehnen Ihren Antrag ab.