Protocol of the Session on May 17, 2017

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Frau Fiedler. – Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion DIE LINKE, Herr Abg. Neubert. Herr Neubert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns im Landtag sicherlich alle einig, dass die Berufsakademie ein Erfolgsmodell ist. Die Stärken der Berufsakademie sind die duale Ausbildung, die relativ kleinen

Seminargruppen, die Regionalisierung und die Praxisorientierung.

Das dreijährige Studium an der BA Sachsen bietet aufgrund der langen Praxisphasen eine enge strukturelle, organisatorische und inhaltliche Verzahnung zwischen Wissenschaft und Praxis. Ein Vorteil dieser Studienform besteht in dem permanten Wissens- und Technologietransfer. Die Studierenden arbeiten bereits im Laufe ihres Studiums im Rahmen von Projekt- und Bachelor-Arbeiten an theoretisch und praktisch anspruchsvollen Themen, die für die Realisierung angewandter Forschungsleistungen von großem Interesse sind und deren Ergebnisse unmittelbar in die Unternehmenspraxis einfließen können.

Die Berufsakademie Sachsen ist deshalb eine erste Adresse für die Heranbildung von Fach- und Führungskräften insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Das erklärt die hohe Vermittlungsquote der Absolventen der Berufsakademie von 70, 80 und mehr Prozent. Die Aussichten, eine berufliche Anstellung zu finden, sind sehr gut.

Die Berufsakademie gewinnt vor allem durch die Regionalisierung an Bedeutung. Durch den Ausbau der Berufsakademien in den einzelnen Regionen werden die kleinen und mittelständischen Unternehmen nachhaltig gestärkt. Durch die jeweils ansässigen Studienrichtungen können regionale Anforderungen an das Studium berücksichtigt werden. Es ist eine enge Verknüpfung zwischen Hochschule, Studium und Wirtschaft möglich. Veränderungen der Gegebenheiten können frühzeitig Berücksichtigung finden.

Die Berufsakademien sind folglich insbesondere für die mittelständische Wirtschaft ein wichtiger Standortfaktor. Sie sind ein gelungenes Modell für die Wirtschafts- und Mittelstandspolitik. Trotzdem haben auch die sieben Standorte in Plauen, in Glauchau, in Breitenbrunn, in Riesa, in Dresden, in Leipzig und in Bautzen mit dem derzeitigen Ausbildungsmarkt zu kämpfen. Der Wissenschaftsrat bestreitet zwar, dass die BA – ich zitiere – „weder durch demografische noch wettbewerbliche Faktoren substanziell gefährdet sei“, dennoch hatten die Berufsakademie zuletzt einen Rückgang der Studierendenzahlen zu verzeichnen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Staatsregierung hat den Handlungsbedarf erkannt. Sie reagiert jedoch, was die Weiterentwicklung der Berufsakademien betrifft, eher sehr defensiv. Sie hat beim Wissenschaftsrat ein Gutachten in Auftrag gegeben, auf dessen Empfehlung der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuregelung der Berufsakademie beruht.

Die Staatsregierung erklärt, mit ihrem Gesetzentwurf die Berufsakademie als Anbieter dualer Studienangebote stärken und wettbewerbsfähig halten zu wollen. Zentrales Anliegen des Gesetzes sei die Stärkung der Eigenverantwortung der Berufsakademie. Zu dem Zweck werden die sieben Studienstandorte unter einem Dach zusammengefasst.

Die Gesetzesnovelle regelt, dass die Direktorenkonferenz der Berufsakademie eine größere Autonomie erhält und als leitendes Organ fungiert – ein Präsident wird die Direktorenkonferenz leiten –, dass der Sitz der zentralen Geschäftsstelle in Glauchau sein wird und transferorientierte Forschung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel betrieben werden kann. Dafür dürfen künftig Drittmittel eingeworben werden. Das bisher geltende Gründungs- und Beteiligungsverbot von und an Unternehmen wird aufgehoben. Ferner regelt die Gesetzesnovelle, dass die Dozenten als Professoren berufen werden. Damit soll die Attraktivität der Berufsakademien in Sachsen für qualifiziertes wissenschaftliches Personal gesteigert werden, und es regelt, dass studentische Hilfskräfte zur Entlastung des Lehrpersonals befristet Dienstleistungen in der Lehre erbringen dürfen und dass die Regelstudienzeit für Studierende künftig bis zu vier Jahren betragen kann. Darüber hinaus werden der zentrale Studierendenrat und die örtlichen Studierendenräte der Berufsakademie in Sachsen als Gremium gestärkt.

Neu aufgenommen in den Gesetzentwurf wurden Regelungen zur staatlichen Anerkennung nicht staatlicher Berufsakademien.

Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Option auf Umwandlung der Berufsakademie in eine duale Hochschule fehlt allerdings im Gesetzentwurf der Staatsregierung. Der Berufsakademie keine gesetzliche Perspektive auf eine Weiterentwicklung zur dualen Hochschule zu bieten halten wir für falsch. Ich zitiere: „Nach Auffassung der sächsischen Landkreise könne vor dem Hintergrund gerade auch der Entwicklung in anderen Bundesländern – zu nennen sind hier insbesondere Baden-Württemberg und Thüringen – noch mehr für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der sächsischen Berufsakademien getan werden, indem eine noch weitergehende Entwicklung derselben hin zu einer dualen Hochschule umgesetzt wird.“

Das ist ein Zitat aus dem Anhörungsprotokoll des Vertreters der sächsischen Landkreise im Wissenschaftsausschuss.

Ähnlich äußern sich die Vertreter der Berufsakademien. In einem offenen Brief des Freundeskreises der Berufsakademie Sachsen anlässlich 25 Jahre erfolgreicher Entwicklung der BA vom Oktober 2016 fordern die Praxispartner ebenfalls die Umwandlung der Berufsakademie in eine duale Hochschule. Ich zitiere: „Die Entscheidungsträger anderer Bundesländer haben erkannt, dass sich die Studienbewerber zunehmend dem Masterstudium zuwenden, zumal auch die Wirtschaft diesen Abschluss favorisiert. Aus diesem Grund wird im Gründungsland des dualen Studiums, in Baden-Württemberg, bereits im Jahr 2009 die dortige Berufsakademie in eine duale Hochschule überführt. Einen ähnlichen Weg bestreitet auch der Freistaat Thüringen.“

Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Kritik ist auch die Schaffung einer zentralen Geschäftsstelle in Glauchau gestoßen. Von einer zentralen Geschäftsstelle verspricht

sich die Staatsregierung eine Entlastung der einzelnen Standorte von administrativen Aufgaben, beispielsweise dem Marketing und dem Qualitätsmanagement. Gleichzeitig soll die Direktorenkonferenz eine größere Autonomie erhalten.

Anstelle von Glauchau als Sitz der Geschäftsstelle wurde in der Anhörung und in der Stellungnahme ein – in Anführungsstrichen – „neutraler“ Sitz ohne Standort einer Studienakademie vorgeschlagen. Das war Chemnitz.

Die Fraktion DIE LINKE hält diesen Vorschlag, den insbesondere auch Vertreter der Berufsakademien vorgetragen haben, für sinnvoll und unterstützt ihn. Wer die Wettbewerbsfähigkeit der BA im tertiären Sektor stärken will, muss für eine größere Sichtbarkeit und Ausstrahlung der Berufsakademien sorgen. Dafür ist aus unserer Sicht Chemnitz als Standort besser geeignet als Glauchau.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE betrachtet den vorliegenden Gesetzentwurf, wie andere Kritiker auch, lediglich als einen Zwischenschritt zur Weiterentwicklung der BA hin zu einer dualen Hochschule. In den Gesetzentwurf hätte zumindest eine Option auf den künftigen Hochschulstatus gehört, um der sächsischen Berufsakademie eine Perspektive für die Umwandlung in eine duale Hochschule zu bieten.

Vielleicht hätte sich die Staatsministerin mit ihrem Parteikollegen in Thüringen, dem Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Tiefensee, konsultieren sollen. Er hat nicht nur den Hochschulstatus für die einstigen Berufsakademien in seinem Bundesland durchgesetzt, sondern auch deren Finanzierung erhöht.

Was für Thüringen gut ist, kann für Sachsen doch nicht schlecht sein. Aus dem nach wie vor fehlenden Hochschulstatus der Berufsakademie – so ist zu befürchten – ergeben sich Wettbewerbsnachteile, die zur Abwanderung von Studierenden in andere Bundesländer und zu nicht besetzten Studienplätzen an anderen akademischen Einrichtungen im tertiären Sektor führen können.

Die Zahlen, die Frau Fiedler bezüglich Thüringen genannt hat, zeigen noch nicht die duale Hochschule in ihrer Praxis, da diese erst eingeführt wurde. Vor dem Hintergrund ist die Entwicklung diesbezüglich zu beobachten.

Aus den genannten Gründen wird sich die Fraktion DIE LINKE bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Berufsakademie der Stimme enthalten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion SPD, Herr Abg. Mann. Bitte sehr, Herr Mann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Sächsische Landtag wird heute ein neues Berufsakademiegesetz beschließen. Damit arbeiten wir nicht nur einen weiteren Baustein des Koalitionsvertrages ab, sondern modernisie

ren diese sächsische Institution, ausgehend von den Empfehlungen des Deutschen Wissenschaftsrates.

Uns ist es wichtig, dass jede öffentliche Einrichtung im tertiären Sektor und Bildungsbereich ihre Funktion ausfüllt und entsprechend ihrem eigenen Profil auch eine Abgrenzung gegenüber den anderen geschieht. Kurz umrissen: die Universitäten mit dem Schwerpunkt auf der Grundlagenforschung und der Sicherung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Fachhochschulen mit einer stärker praxisorientierten Lehre und angewandten Forschung und zu guter Letzt unsere sächsische Berufsakademie mit dem eigenständigen Merkmal eines echten dualen Studiums und transferorientierten Forschungsprojekten.

Zudem – das sei hier auch noch einmal deutlich anerkannt – sichern die sieben Standorte der Berufsakademie vor allen Dingen den Nachwuchs für kleine und mittelständische Unternehmen in den sächsischen Regionen. Deshalb ist uns das echte duale Studium wichtig, das heißt, wechselnde und gleichberechtigte Studienphasen zwischen Akademie mit Theorie und bei den Praxispartnern mit der Anwendung – nicht zu verwechseln mit kooperativen Studiengängen unserer Fachhochschulen oder der entsprechenden Verzahnung von dualer und akademischer Bildung.

Die Berufsakademie Sachsen verkörpert das duale Studium mit sehr hohen Studienerfolgsquoten und überdurchschnittlichen Vermittlungsquoten in den Arbeitsmarkt. Ja, das liegt natürlich in der Natur der Sache, da Unternehmen ihrem Fachkräftenachwuchs das Studium finanzieren und auch die Besten entsenden. Aber gerade deswegen ist dieses spezifische BA-Modell in seiner Einzigartigkeit eine Stärke – eine Stärke und eben keine Schwäche.

Das duale Studium ist so auch für Arbeiterkinder interessant oder, wer mit diesem Begriff fremdeln mag, für die erste Generation aus Familien, in denen noch niemand studiert hat, da durch die Finanzierung während des Studiums Hürden und Risiken abgebaut werden. Die Berufsakademie in Sachsen trägt damit insbesondere nach dem Bologna-Prozess zu Aufstiegschancen und Durchlässigkeit bei. Auch deshalb treten wir aktiv dafür ein, dass die Akzeptanz der Bachelor-Abschlüsse der Berufsakademie an den Universitäten weiter wächst. Der BachelorAbschluss an einer BA ist die formale Zugangsberechtigung zum Master an allen Hochschulen. Punkt.

Der Deutsche Wissenschaftsrat hat überdies die Stärkung der Eigenständigkeit unter Bündelung der Kompetenzen auf zentraler Ebene angemahnt. Deshalb haben wir die Rechtsform zu einer Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Glauchau geändert. Das heißt, die bislang sieben selbstständigen Studienakademien in Bautzen, Breitenbrunn, Dresden, Glauchau, Leipzig, Plauen und Riesa werden institutionell zusammengeführt. Entscheidungskompetenzen werden in der Direktorenkonferenz und beim Präsidenten, dem Vorsitzenden dieser Konferenz, gebündelt. Weiteres Novum: Der Präsident kann zur Stärkung seiner Unabhängigkeit gemäß Geschäftsordnung

hauptamtlich beschäftigt sein. Die BA erhält zudem eine Kompetenz- und Aufgabenerweiterung um transferorientierte Forschung und Herstellung der Drittmittelfähigkeit bei der Wirtschaftsführung. Das heißt, Drittmittel können nicht nur eingenommen, sondern auch selbstständiger bewirtschaftet werden.

Zukünftig verleihen wir den Professorentitel für Dozenten direkt bei der Berufung. Sie bleiben aber weiterhin Beschäftigte im Sinne des Personalvertretungsgesetzes; Mitbestimmung war uns in der Novelle wichtig. Zur Unterstützung – auch das wurde bereits lobend erwähnt – in Forschung und Lehre werden studentische Hilfskräfte eingeführt, die auf Antrag der Koalitionsfraktionen nunmehr ebenso ins Personalvertretungsgesetz aufgenommen werden.

Nachgesteuert haben wir zudem beim Aufsichtsrat. Dieser wird um einen Professor der Berufsakademie auf Vorschlag des Personalrates ergänzt, damit auch die Perspektive der Dozenten in diesem Gremium eine Stimme erhält. Zum Ausgleich gibt es auch hier – konstituierend für das Modell – einen Sitz für die Praxispartner, um die Parität zwischen Theorie und Praxis zu wahren. Zusätzlich bekommt der Präsident – auch ein Wunsch der Direktorenkonferenz – das Initiativrecht zur Einberufung von Aufsichtsratssitzungen.

Auf Wunsch der kommunalen Ebene – Kollegin Fiedler ist darauf schon eingegangen –, insbesondere der Landkreise, wurde auch die Zuständigkeit für die Bearbeitung der BAföG-Anträge geändert. Bislang war diese ja zentral im Erzgebirgskreis erfolgt; jetzt sind die lokalen Landratsämter zuständig. Dies ist ein Punkt, den die SPDFraktion im Sinne der Studierenden sicherlich enger im Blick behalten wird; gegebenenfalls ist hier ein Nachsteuern hin zu Studentenwerken denkbar.

Nichtsdestotrotz sind im Wintersemester 2016/2017

4 056 Studierende an der Berufsakademie eingeschrieben. Mit dem Gesetz entwickeln wir diese Institution weiter – auch im Bewusstsein der Prozesse in Thüringen und Baden-Württemberg mit der Etablierung einer dualen Hochschule. Der Wissenschaftsrat hat unter den derzeitigen hochschul- und arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen keine duale Hochschule in Sachsen empfohlen und gleichwohl weitere Hausaufgaben aufgetragen – die Hebung der Dozentenvergütung auf die E 15 oder auch die Steigerung der hauptamtlichen Quote –; diese Maßnahmen müssen mit dem kommenden Doppelhaushalt diskutiert werden. Finanziell umgesetzt haben wir aus diesem Katalog unter anderem die Schaffung einer zentralen Geschäftsstelle mit fünf Stellen, von denen drei im letzten Doppelhaushalt bereits entfristet wurden.

Der nächste große Schritt ist also bereits umrissen; heute aber, meine Damen und Herren, machen wir einen Satz nach vorn. Die BA Sachsen gewinnt an Freiheiten, Kompetenzen, Ressourcen und, ja, auch an Mitbestimmung.

Ihre Kritik aufnehmend, Herr Neubert: Nein, dieses Gesetz schafft keine Akademie im Gewand einer Hochschule. Es belässt die BA aber auch nicht im institutionel

len Rahmen einer unselbstständigen Fachschule im Gewand einer Akademie. Nein, die BA gewinnt echte Kompetenzen und Freiheiten.

Mit der Zwischenbewertung der Hochschulentwicklungsplanung und den aktuellen Zielvereinbarungen werden wir erneut prüfen, wo die Berufsakademie Sachsen in der tertiären Bildungslandschaft steht.

Bis dahin rufe ich uns allen zu und gilt es, das ab 1. August in Kraft tretende neue Gesetz mit Leben zu erfüllen und die neuen Freiheiten und notwendige Verantwortung zu nutzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung)

Nun die AfD-Fraktion; Frau Abg. Dr. Muster, bitte sehr.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Neuregelung der Berufsakademie im Freistaat Sachsen hat den Anspruch, die Empfehlungen des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2014 umzusetzen; tatsächlich bleibt er aber weit hinter diesen Empfehlungen zurück.

Für mich ist dieser Gesetzentwurf eine große Enttäuschung. Schon der Koalitionsvertrag bleibt in diesem Punkt nebulös: Wollen wir den Hochschulstatus wie in Baden-Württemberg, dem Mutterland der BAs, oder nicht? Nach diesem Gesetz nicht. Wird die BA ins Hochschulfreiheitsgesetz aufgenommen? Bisher nicht.

Der Verlust der rechtlichen Selbstständigkeit der Standorte ist für mich ein herber Rückschritt. Insgesamt 18 von 23 Institutionen haben eine Stellungnahme abgegeben; es fehlte nicht an deutlicher Kritik. Alle wichtigen Fragen werden in diesem Gesetz ausgeklammert – auch eine Kunst. Das neue Gesetz verursacht höhere Kosten und ist überflüssig. Die AfD wird sich aus diesen Gründen enthalten.