Protocol of the Session on May 17, 2017

Meine Damen und Herren, und nun die CDU-Fraktion; Herr Abg. Kiesewetter. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem

vorliegenden Antrag begehrt die einbringende Fraktion die Einrichtung einer mehrsprachigen Website, welche Informationen zu den aus Bundes- und Landesmitteln geförderten Sprachkursen enthält nebst Angaben zu Ort, Kursträger, Platzkapazität – Frau Zais hat das alles ausgeführt. Zielstellung ist hier das Zurechtfinden von Zugewanderten und für diejenigen, die die Zugewanderten entsprechend beraten und unterstützen. Zum Weiteren verweise ich auf den Inhalt und die Begründung des Antrages sowie die Ausführung der Kollegen. Gestatten Sie mir, dass ich dazu für meine Fraktion Stellung nehme und ein paar Ausführungen mache.

Zur Überwindung der Herausforderungen der Flüchtlingskrise wurden unter anderem im Verlauf der letzten beiden Jahre zahlreiche Angebote zum Spracherwerb auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene auf den Weg gebracht. Dies hat zu einem regelrechten Angebotswirrwarr geführt, welches gerade die handelnden Personen täglich neu beschäftigt. Der Blick in die aktuell veröffentlichte Integrationskursstatistik des BAMF 2016 zeigt das bereits deutlich. Danach wurden im vergangenen Jahr über 530 000 Berechtigten eine Integrationskursteilnahme ausgesprochen. Die Gesamtzahl der neuen Kursteilnehmer ist im Vergleich zum Vorjahr um 90 % gestiegen und lag bei fast 340 000 Personen in Deutschland. Die meisten Teilnehmer in den Kursen stammen aus Syrien, dem Irak und Eritrea. Der Anteil der Kursteilnehmer aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist gesunken. Lediglich 58,5 % der Kursteilnehmer einschließlich Wiederholer schlossen den Kurs mit dem Niveau B 1 ab. Rund 20 000 Kurse wurden begonnen. Das entspricht einer Steigerung von 50 %. Auch die Zahl der zugelassenen Kursträger hat sich erhöht. Die größte Gruppe sind hier immer noch die Volkshochschulen.

Bereits an dieser Stelle wird deutlich, dass es zur Förderung einer raschen Integration von Bleibeberechtigten unter anderem einer effektiven Prozesssteuerung im Bereich des Spracherwerbs bedarf mit dem obersten Ziel, Integration prioritär im Hinblick auf den Arbeitsmarkt zur forcieren. Aus meiner Sicht ist es notwendig, sich dem Thema aus der Perspektive der jeweiligen Aufgabenträger zu nähern. Dabei dürfen insbesondere bundesgesetzliche Vorgaben bei der Spracherwerbsförderung hinsichtlich Organisation, Zuständigkeit und Verfahren nicht außer Acht gelassen werden.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Spracherwerb und Sprachförderung für alle rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländer zunächst über das klassische Mittel des Integrationskurses erfolgt. Die Integrationskurse umfassen den Basis- und Aufbausprachkurs sowie Orientierungskurs. Dies wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt, das sich hierzu privater und öffentlicher Träger bedient. Die Einzelheiten dazu regelt die Integrationskursverordnung. Das BAMF führt die Integrationskurse in Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, Kommunen, Migrationsdiensten und Trägern der Grundsicherung für Arbeit Suchende nach dem

SGB II durch und gewährleistet ein ausreichendes Kursangebot. Der Bund ist folglich gehalten, dies entsprechend auszubauen. Das ist im vergangenen Jahr massiv geschehen und der weitere Ausbau läuft.

Ich sehe hier die landesrechtlichen Sprachangebote subsidiär zu den Angeboten des Bundes. Wir wissen auch, dass die überwiegende Anzahl der Menschen mit Bleiberecht in den Wirkungskreis des SGB II einmündet. Daher lohnt es sich, einen Blick in den Bereich der Sprachförderung zu werfen. Da sehe ich in erster Linie die berufsbezogene Deutschförderung, die jetzt neu ist. Die Maßnahmen bauen in der Regel auf die allgemeine Sprachförderung der Integrationskurse auf.

Auch hier verhält es sich wie bei den Integrationskursen, die Durchführung ist Aufgabe des BAMF. Das BAMF berücksichtigt darüber hinaus die von der Bundesagentur für Arbeit und für die Durchführung der Grundsicherung zuständigen Stellen erstellten Meldungen und Bedarfe. Die Zuständigkeit und Verfahren sind je nach Rechtskreis unterschiedlich. Ausländerbehörden bestätigen die Teilnahmeberechtigung und das Recht auf Teilnahme am Integrationskurs. Die Träger der Grundsicherung machen das für diejenigen, die im Bereich der berufsbezogenen Deutschförderung infrage kommen und die Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

bestätigen, dass für bestimmte Leistungsberechtigte deren Recht auf Teilnahme an entsprechenden Spracherwerbsmaßnahmen angezeigt ist.

Ausgehend von dieser Steuerungslogik ist es wichtig, Informationen zu Sprachangeboten dort zusammenzuführen, wo sie im Integrationsprozess gebraucht werden, nämlich bei den unteren Ausländerbehörden, dem BAMF, den Jobcentern und der BA und nicht auf der Ebene des Freistaates. Frau Zais, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die zentrale Plattform dafür das KURSNET ist, das Portal der BA. Das beinhaltet nicht nur Informationen über Sprachkursangebote, sondern auch weitere Integrationsangebote. Ich gebe Ihnen recht, dass das noch ausbaufähig ist im Hinblick auf die geforderte Mehrsprachigkeit und als Übersicht für diejenigen, die außerhalb der Verwaltungen stehen. Aber es ist in Arbeit.

Gleichwohl macht es Sinn, die Transparenz bei den zahlreichen bestehenden Angeboten herzustellen. In Ergänzung der Regelangebote des Bundes haben wir ein Landessprachenprogramm auf den Weg gebracht. Einzelheiten regelt die Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ in Teil 3. Dort ist aktuell eine Novellierung beabsichtigt. Dabei soll es insbesondere um Verfahrensvereinfachungen und eine bessere Steuerung von Landesintegrationsangeboten gehen. So ist beispielsweise in den Zuwendungsvoraussetzungen vorgesehen, dass Kursträger

künftig verpflichtet sind, ihre Angebote im Kurs.net einzutragen. Das Befüllen dieser Plattform mit Informationen über landesrechtlich geförderte Sprachkurse stellt in gewisser Weise eine Win-win-Situation für alle Beteiligten dar. Darüber hinaus finde ich hinsichtlich der aus Bundesmitteln geförderten Sprachkurse auf der Internet

seite des BAMF zahlreiche Informationen zu Angeboten des Bundes zu Integrationskursen, zu Orten, zur Platzkapazität.

Es sei hinsichtlich der Angebote des Freistaates Sachsen auf das Aufgabenspektrum der unteren Ausländerbehörde verwiesen, zu deren Tätigkeit es gehört, über Spracherwerb und die damit im Zusammenhang stehenden Möglichkeiten zu informieren. Aufklärung und Beratung sind seit jeher bewährte Bestandteile jedes Verwaltungsverfahrens. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass gerade die unteren Ausländerbehörden und die Jobcenter diese Aufgabe verantwortungsvoll wahrnehmen. Da jeder Einzelfall anders ist, zählt für mich das persönliche Gespräch. Dies ist durch keine mehrsprache Website zu ersetzen.

Wir haben ferner nach unserer Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ noch kommunale Integrationskoordinatoren bei den Landkreisen zur Unterstützung der Verantwortungsträger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Zu deren Aufgaben gehört es, die Unterstützung von niederschwelligen und ehrenamtlichen Initiativen im Bereich Spracherwerb, Orientierung sowie Kulturvermittlung, die mit kommunalen Trägern, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, gemeinnützigen Trägern oder anerkannten Religionsgemeinschaften sowie deren Untergliederungen kooperieren können.

Kurzum, im Ergebnis ist festzustellen: Der Antrag ist gut gemeint. Ich teile vieles davon. Im Hinblick auf bestehende Verfahrens- und Zuständigkeitsregularien insbesondere im Bundesrecht ist es aus meiner Sicht jedoch wenig sinnvoll, dies weiter zu verfolgen.

Ich halte den Antrag inhaltlich für obsolet, auch aufgrund der zukünftig weiterhin vorgeschriebenen Befüllung der Landessprachkurse ins KURSNET der BA. Er dient insoweit auch nicht der gewohnten Vereinfachung und ist daher leider nicht zustimmungsfähig.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Nun hat die Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte, Herr Abg. Richter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet unsere volle Zustimmung.

Herr Kiesewetter, wir reden über eine Webseite. Was wir hier an Angeboten haben ist nicht nur ausbaufähig, sondern es ist eigentlich traurig, dass die Staatsregierung es bisher noch nicht geschafft hat, ein solches Angebot vorzulegen. Es ist traurig, dass wir über dieses Thema überhaupt hier im Plenum reden müssen. Das ist wirklich nur ein ganz geringer Teilaspekt, mit dem viel geholfen wäre.

Einiges an Material zum Thema Asyl ist in den letzten beiden Jahren entstanden – keine Frage: im Haus des Integrationsministeriums, im Haus des Sächsischen Auslän

derbeauftragten, aber auch – und das ist wahrscheinlich der größte Teil – durch eine Vielzahl von Initiativen, die es in Sachsen gegeben hat. Dafür von dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön von den LINKEN im Landtag.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Ich will zwei Projekte hervorheben: das Projekt „Afeefa“, eine virtuelle Plattform für Geflüchtete sowie Helferinnen und Helfer zur Vernetzung und zur Orientierung in zehn Sprachen, sowie die facettenreiche Plattform „angekommen.eu“, die Geflüchteten bei der Beschaffung und beim Transport von Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen hilft – um nur zwei einfache Projekte zu nennen, die schon arbeiten und die wirklich ganz vorbildlich sind.

Es ist ganz wichtig, dass Information und Orientierung zur Alltagsbewältigung digital zur Verfügung gestellt werden sollen, denn das entspricht dem Stand unserer Zeit und ermöglicht Flexibilität, um bei den bereitgestellten Informationen Veränderungen vorzunehmen.

Nicht zuletzt haben immer mehr Geflüchtete auch Zugang zu internetfähigen Handys, was keine Frage von Luxus ist, sondern der Alltagsbewältigung dient und natürlich auch der Kommunikation mit den Daheimgelassenen. Nichts ist für Geflüchtete in dieser Lage nützlicher, als sich mit modernen Kommunikationsmitteln orientieren zu können, um sich in dieser Gesellschaft zurechtzufinden.

Konkret geht es in diesem Antrag um ein virtuelles Angebot, das über Sprachangebote informieren soll. Das ergibt auch Sinn. Selbst erfahrene Beraterinnen und Berater haben seit der Öffnung der BAMF-Integrationskurse, der Einführung der Landessprachkurse und dem Boom weiterer Anbieter kaum mehr erkannt, welches Angebot wem offensteht, zu welchem Sprachniveau es führt und welcher Anbieter am Ende noch seriös ist.

Eine staatliche Instanz, eine im Internet angesiedelte Plattform, die diese Informationen verteilt, ist doch ein absoluter Gewinn für die Geflüchteten, für die Ehrenamtlichen und natürlich auch für die Hauptamtlichen in der Flüchtlingsarbeit. Deswegen unterstützen wir das.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Es ließe sich an dieser Stelle viel über die Bedeutung von Sprache als Schlüssel zur Teilhabe in dieser Gesellschaft sagen. Deswegen ist es wichtig, dass der Zugang zu diesen Sprachkursen so barrierefrei wie möglich gestaltet wird. Jedoch nicht nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewährt Integrationskurse ausschließlich dem Kreis der Personen mit Bleibeperspektive – übrigens ein Kriterium, das nirgends eine wirkliche Rechtsgrundlage hat –, auch die Landessprachkurse schließen bestimmte Menschen weiterhin von diesen Sprachkursen aus.

Der Anteil von Sprachkursen, die zu einem Sprachniveau führen, das in die Lage versetzt, eine Ausbildung, eine Arbeit oder sogar ein Studium aufzunehmen, ist leider sehr übersichtlich.

Um über weitere existierende handfeste Barrieren zu sprechen: Informationen müssen nicht nur einfacher zur Verfügung gestellt werden, sondern es muss auch dafür gesorgt werden, dass der Ausschluss von Geflüchteten ganz und gar vermieden wird. Das heißt andererseits aber auch, dass Mehrsprachigkeit zum Standard werden muss – gerade in den Behörden. Daran haben wir noch viel zu arbeiten. Es gibt noch viel zu tun, um echte Teilhabe zu ermöglichen.

Dieser Antrag, den wir unterstützen, ist dazu ein Mosaikstein. Dafür dankt die LINKE und stimmt dem zu.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion hat Frau Abg. Pfeil-Zabel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass eine gelingende Integration unzweifelhaft mit dem Erlernen der deutschen Sprache zusammenhängt, dass Sprachbarrieren in unserem bürokratischen Denken zweifelsohne auch auf verschiedenen Webseiten ausgrenzend sein können und dass ein jedes Angebot nur so gut ist wie die Kenntnis darüber – darin stimme ich mit Ihnen überein.

Ich stimme auch darin überein, dass das Internet die vermeintlich einfachste Möglichkeit der Vermittlung ist. Ferner stimme ich darin überein, dass wir in den vergangenen Jahren und Monaten auf vielen Ebenen Neuerungen und Änderungen im Sprachkursangebot erlebt haben. Ja, zum Teil war das nicht mehr sonderlich durchsichtig.

Als ich den Antrag las, stellte ich mir zwei wesentliche Fragen. Erstens: Welche Informationsportale gibt es bereits und wie verständlich sind diese? Zweitens: Welche weiteren Zugangswege zu Informationen zum Spracherwerb gibt es jenseits von Internetportalen?

Um die erste Frage zu beantworten, habe ich gegoogelt. Das erste Ergebnis war die umfangreiche und regional untergliederte Seite der Bundesagentur für Arbeit. Aber ja, Frau Zais, ich gebe zu: Als ich dann nach einem Kursangebot bei mir vor Ort suchte, geriet ich an meine Grenzen. Um es mir jedoch nicht ganz so einfach zu machen, suchte ich gezielt nach Kursangeboten in einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten.

(Zuruf der Abg. Petra Zais, GRÜNE)

An dieser Stelle muss ich sagen: Man findet ohne Probleme zwei bis drei Seiten. Gerade wurden einige Beispiele genannt: Seiten von Landkreisen und Städten, die alle Informationen bereitstellen. Viele von ihnen bieten ihr Angebot mehrsprachig oder zumindest auf Englisch an. Der Vorteil einer regionalen Aufgliederung liegt doch auf der Hand: Damit ist nicht nur Übersichtlichkeit gegeben, man findet auch schnell entsprechende Ansprechpartner.

Damit komme ich zur zweiten Frage. Hier musste ich etwas genauer hinschauen und wurde nicht nur fündig,

sondern ein Stück weit auch überzeugt: In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt stehen Menschen in der Verantwortung und können zielgenau und persönlich über Kursangebote informieren und beraten.

Frau Zais, Sie haben in Ihrer Auflistung zwar viele Personen aufgezählt, die per se eigentlich nicht direkt beraten können; sie können die Informationen aber ohne Probleme an Dritte weitergeben. Ich glaube, das ist an dieser Stelle das Entscheidende.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Jeder kann jeden informieren! – Zuruf der Abg. Petra Zais, GRÜNE)

Eine Plattform – in welcher Sprache auch immer – kann nicht alle Fragen schnell und zuverlässig klären, sie kann nicht bei der Einschreibung helfen und kann auch nicht prüfen, ob der Betroffene das richtige Angebot für sich gewählt hat. Das alles sind Aspekte, die nur ein direkter Kontakt klären kann.

Ich sage gar nicht, dass ich per se gegen eine solche Landesseite bin. Ich habe nur ein Problem damit, weil ich die Befürchtung habe, dass wir damit Kapazitäten binden, die wir an anderer Stelle effektiver einsetzen können. Ich habe auch ein Problem damit, wenn wir Doppelstrukturen schaffen, wenn es sowohl eine Bundesseite als auch bereits viele gut gegliederte regionale Seiten gibt. Wir werden den Antrag also ablehnen.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Meine Damen und Herren! Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abg. Wurlitzer.