Protocol of the Session on May 17, 2017

seinem Gesetz gute Fortschritte beim Bürokratieabbau erzielt.

Die AfD-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Nun spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Meier.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der vorletzten Landtagssitzung der letzten Legislaturperiode im Juni 2014 hat die damalige Koalition aus CDU und FDP das Gesetz zur Einsetzung des Normenkontrollrates beschlossen.

Schon in der damaligen Debatte wurde von uns GRÜNEN die Frage aufgeworfen, warum dieses Gesetz, wenn es die Gesetzgebung doch transparenter und bürgerfreundlicher machen soll, nicht bereits am Anfang der Legislaturperiode beschlossen wurde. Diese wohl eher rhetorische Frage haben wir uns damals in der Debatte schon selbst beantwortet. Denn dann hätte unter anderem das sogenannte Standortegesetz auf den Prüfstand gehört, und das Ergebnis wäre mit Sicherheit ernüchternd, wenn nicht sogar vernichtend ausgefallen.

Nun also hat die damalige Koalition die Umsetzung auf die 6. Legislaturperiode geschoben, und die nächste Staatsregierung hat sich – sage und schreibe – anderthalb Jahre Zeit gelassen, bis die Verwaltungsvorschrift erarbeitet worden und am 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass dieses Normenkontrollratsgesetz der FDP-Klotz am Bein der jetzigen Regierung ist. Dass die Datengrundlage, die einjährige Arbeit und damit die zwölf Stellungnahmen zu den vierzehn Regelungsvorschriften lediglich effektiv betrachtet wird, ist auch hausgemacht, da letztlich nur ein Jahr zur Verfügung stand. Wir können dieser Verlängerung auch nicht zustimmen, weil wir schon 2014 grundsätzlich Kritik an der Ausgestaltung dieses Normenkontrollrates hatten.

Der Grundgedanke dieses Normenkontrollrates ist ja in der Tat nicht schlecht, aber wie so oft sind die Umsetzung und die konkrete Ausgestaltung doch eher mangelhaft. Letztlich ist es ja nichts anderes als eine Beratungsleistung für die Regierung. Die Gesetze aus der Mitte des Landtages werden nicht geprüft. Die Zusammensetzung dieses Normenkontrollrates ist ebenso nebulös. Dafür, dass in diesem sechsköpfigen Gremium keine einzige Frau sitzt, haben Sie bei der CDU und der SPD noch nicht einmal ein Problembewusstsein, wie sich auch im Ausschuss dargestellt hat.

Auf die relevanten Fragen, warum für Vorschläge zum Normenkontrollrat bestimmte Mitglieder von verschiedenen Institutionen herangezogen wurden, ob es mehr als sechs Vorschläge gegeben hat, ob die Vorschläge im Kabinett diskutiert wurden oder letztlich die Vorschläge der Lobbyorganisationen wie des Sparkassenverbandes

oder der Vereinigung Sächsische Wirtschaft einfach durchgewinkt wurden, haben wir keine zufriedenstellenden Antworten bekommen. Deswegen werden wir heute auch diesem Änderungsgesetz nicht zustimmen.

Es bräuchte unseres Erachtens, wie schon in der letzten Legislaturperiode diskutiert wurde, eine grundsätzliche Änderung der Aufgaben und der Zusammensetzung statt einer bloßen Lebensverlängerung für diesen doch eher zahnlosen Tiger.

Wenn Sie einmal sehen wollen, wie man so einen Normenkontrollrat ausgestalten kann, welche Aufgaben er übernehmen kann, dann schauen Sie doch einmal nach Baden-Württemberg. Dort gibt es nämlich aktuell eine Kabinettsvorlage, weil auch dort ein solcher Normenkontrollrat eingerichtet werden soll. Nicht nur, dass Kosten und Nutzen geprüft werden, nein, es soll außerdem geprüft werden, ob die Neuregelung tatsächlich dem beschriebenen Zweck dient und inwieweit sie Nebeneffekte auf ökonomischer, sozialer und auch ökologischer Ebene verursacht. Auch mit schon bestehenden Vorschriften kann sich das Gremium in Baden-Württemberg beschäftigen, wenn es Hinweise aus der Bürgerschaft gibt. Im Gegensatz zu Sachsen soll dieses sechsköpfige Gremium in Baden-Württemberg nicht nur paritätisch besetzt sein, nein, es soll auch die Zivilgesellschaft in diesem Gremium vertreten sein.

Ich kann Sie also nur auffordern, sehr verehrte Damen und Herren: Schauen Sie einmal über den sächsischen Tellerrand hinweg, schauen Sie, wie man dieses Gesetz weiterentwickeln kann, dass es eine fundierte Folgenabschätzung für alle Gesetze gibt. Dann werden wir vielleicht auch hier den Tag erleben, an dem ein Gesetz durch den Normenkontrollrat fällt. Das Gesetz, so wie es jetzt besteht und angewandt wird, wäre doch ein schönes Beispiel dafür.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine weitere Runde aus den Reihen der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Gemkow, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im September 2016 hat der Nationale Normenkontrollrat sein zehnjähriges Bestehen mit einer Festveranstaltung begangen.

Die Bundeskanzlerin hat dort an Zweifel und kritische Stimmen erinnert, die anlässlich der Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates befürchteten, dass per Gesetz mehr Bürokratie geschaffen würde, um Bürokratie abzubauen. Diese Kritik gegenüber dem Nationalen Normenkontrollrat vor zehn Jahren hörte man teilweise wortgleich gegenüber dem Sächsischen Normenkontrollrat.

Dabei ist mir durchaus bewusst, dass Berechnung und Darstellung des Erfüllungsaufwands von Gesetzen einen nicht unerheblichen Mehraufwand verursachen. Mir ist auch bewusst, dass dieser Mehraufwand mit dem vorhandenen Personal abgedeckt werden muss. Ich vertrete aber die Auffassung, dass die transparente Darstellung der Kostenfolgen von Gesetzen eine Aufgabe ist, die die Staatsregierung leisten sollte. Bei der Erarbeitung von Gesetzen muss das Nachdenken über die Auswirkungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung selbstverständlich sein, und das ist in Sachsen auch so.

Aufgabe des Sächsischen Normenkontrollrates ist nicht die Verhinderung von Gesetzesvorhaben, sondern ist, die transparente Darstellung der Kostenfolgen von Gesetzesvorhaben sicherzustellen, damit die Staatsregierung und letztlich der Landtag darüber entscheiden können, ob das verfolgte Ziel und der Zweck der Regelung den möglicherweise entstehenden Aufwand überhaupt rechtfertigen. Um das zu erreichen, empfiehlt Ihnen die Staatsregierung heute eine Verlängerung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes bis zum 30. Juni 2020.

Der Grund für die Verlängerung ist, dass eine aussagekräftige Evaluation bisher nicht möglich war. Der Normenkontrollrat hat bisher keine ausreichende Zahl von Vorhaben mit einer Darstellung des Erfüllungsaufwandes untersucht, um eine aussagekräftige Evaluation durchführen zu können. Ohne eine solche aussagekräftige Evaluation verbietet sich meines Erachtens eine abschließende Entscheidung darüber, ob ein Normenkontrollrat auf Landesebene eine sinnvolle Einrichtung ist oder nicht.

Herr Abg. Bartl hat dazu die Frage aufgeworfen, warum in einigen Fällen keine Stellungnahme des Sächsischen Normenkontrollrates vorlag. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 5 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes entfällt das Prüfungsrecht bei Regelungsvorhaben, die dort ausdrücklich genannt sind, zum Beispiel, wenn Bundesrecht umgesetzt wird, wenn verbindliches Recht der Europäischen Union umgesetzt wird, wenn es um Festlegung von Zuständigkeiten geht, wenn Vorschriften aufgehoben werden oder wenn sich das Gesetz auf die Zustimmung zu einem Staatsvertrag beschränkt. In diesen Fällen ist dann folgerichtig auch keine Stellungnahme vorgesehen. Inwiefern es sich bei den Vorhaben, die nicht mit aufgeschlagen sind, um entsprechende Vorhaben handelte, kann ich jetzt nicht abschließend beurteilen. Aber es ist mit Sicherheit die Erklärung dafür, dass nicht alle Gesetze, die auf den Weg gebracht worden sind, eine Rolle beim NKR gespielt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich empfehle Ihnen daher, die Geltungsdauer des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes zu verlängern und in etwa drei Jahren erneut über eine endgültige Entfristung oder das Auslaufen des Gesetzes zu beraten.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist: Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes. Abgestimmt

wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses, Drucksache 6/9559. Änderungsanträge liegen nicht vor. Ich möchte Ihnen also wieder vorschlagen, jetzt die einzelnen Teile zu benennen und dann en bloc abstimmen zu lassen. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall.

Wir stimmen also ab über die Überschrift: Artikel 1 Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer möchte hierzu seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Gegenstimmen – –

(Zurufe von den GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich habe die Brille auf und das offenbar doch nicht wahrgenommen. Ich bitte um Nachsicht. Zum Glück ist auch ein Präsident nur ein Mensch, der deshalb auch Fehler machen darf, und Sie sind sehr aufmerksam.

Also: Bei Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist den genannten Bestandteilen zugestimmt worden.

Ich rufe damit auf zur Schlussabstimmung über Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes in der Fassung der Zweiten Beratung. Wer

stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Vielen Dank. Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist das Gesetz beschlossen, meine Damen und Herren.

Dieser Tagesordnungspunkt ist noch nicht beendet. Ich habe aufmerksame Leute hinter mir.

Wir kommen nun zur Drucksache 6/9560, Beschlussempfehlung und Bericht des Verfassungs- und Rechtsausschusses zum Bericht der Sächsischen Staatsregierung an den Sächsischen Landtag gemäß § 7 Satz 2 des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes, Drucksache 6/8538, Unterrichtung durch die Staatsregierung.

Hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter, das Wort zu ergreifen? – Das kann ich nicht feststellen. Wünscht die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Dr. Muster, das Wort?

(Dr. Kirsten Muster, AfD: Nein, Herr Präsident!)

Auch das ist nicht der Fall. Vielen Dank.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 6/9560 ab. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Vielen Dank. Bei keinen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden, meine Damen und Herren. Nun ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Stärkung der grenzüberschreitenden nachbarsprachigen Bildung

Drucksache 6/6634, Antrag der Fraktionen CDU und SPD,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Die Aussprache erfolgt wie gehabt: CDU-Fraktion, dann die SPD-Fraktion, danach die Fraktionen DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.

Wir beginnen mit der Aussprache. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Lehmann. Bitte sehr, Herr Lehmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um ehrlich zu sein, beschränkt sich meine Fähigkeit, mich in der Sprache der Nachbarn auszudrücken, auf wenige, aber wichtige Phrasen, zum Beispiel: Chtěl bych jedno české velké světlé pivo, prosím!

(Beifall des Abg. Sebastian Fischer, CDU)

Ich weiß natürlich, dass man in einem Haus, an dem „Obuv“ angeschrieben steht, wahrscheinlich Schuhe

kaufen kann, und in einem Laden mit der Überschrift „Potraviny“ Lebensmittel.