Protocol of the Session on May 17, 2017

Dazu gehört als zentrales Element die Verlagerung des Berufungsverfahrens an die Berufsakademie. Der neu eingeführte Präsident hat nicht nur wie die bisherigen Vorsitzenden der Direktorenkonferenz eine koordinierende Funktion. Er ist auch befugt und verpflichtet, Beschlüsse der Direktorenkonferenz umzusetzen. Das mag trivial klingen, war es aber nicht und bedarf deshalb der Gesetzesänderung. Die größere Selbstständigkeit der Berufsakademie im Verhältnis zum Staat, dem SMWK, ergibt sich durch die Verlagerung der Berufung der Professoren durch den Präsidenten, deshalb seine herausgehobene Stellung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil von Frau Maicher angesprochen wurde, dass der Präsident keine eigenständige Persönlichkeit im Sinne von Unabhängigkeit von seiner Studienakademie sei, möchte ich noch einen Hinweis geben. Das Gesetz sieht vor, dass die Direktorenkonferenz in ihrer Geschäftsordnung selbst festlegen kann, dass der Präsident eine eigenständige Persönlichkeit ist und damit eine Neubesetzung einer Direktorenposition vorgenommen werden kann. Wir sind gespannt, wie künftig die Berufsakademie mit dieser Möglichkeit umgehen wird, wenn denn dieser Wunsch besteht.

Es gibt entsprechende Regelungen, dass zukünftig die Dozenten nicht erst durch einen zweiten Amtsakt den Professorentitel verliehen bekommen, sondern gleich bei Amtsantritt – natürlich nicht, und das wissen Sie, Frau Dr. Muster – adäquat oder gleich wie ein Universitätsprofessor. Dennoch ist es für die Attraktivität bzw. zur Dozentengewinnung wichtig, dass dieser Professorentitel von Anfang an verliehen wird.

Ein zweiter Punkt ist wichtig: Innerhalb der Berufsakademie wird jetzt auch Forschung – natürlich in dem begrenzten Umfang, den die Berufsakademie zulässt – mit Anwendungsbezug möglich sein.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte.

Frau Dr. Muster, bitte.

Frau Staatsministerin Stange, kann ich dem Briefkopf eines BA-Professors oder eines Universitätsprofessors ansehen, um welche Art von

Professorentitel es sich handelt? Oder gibt es da eine Gleichheit im Äußerlichen?

Dem Professorentitel selbst nicht. Das haben Sie ja auch beim Honorarprofessor nicht: Ein Honorarprofessor darf sich Professor nennen, ohne dass irgendein anderer Titel dabei ist. Das ist ein ganz normales Hochschulgesetz, genauso wie wir es hier im BAGesetz geregelt haben.

Auf der Berufungsurkunde eines Universitätsprofessors steht sogar, dass er Universitätsprofessor ist. Das ist nicht vom Briefkopf abhängig.

(Dr. Kirsten Muster, AfD, meldet sich zu einer weiteren Zwischenfrage.)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Nachfrage?

Jetzt nicht.

Ich wollte noch einen zweiten Punkt ausführen. Wichtig ist – das ist vorhin auch schon angesprochen worden –, dass wir auch in der Besoldung einen Schritt weitergehen. Aber ich glaube, dabei sind wir in der Diskussion und in der Erkenntnis schon weit genug. Insofern ist es vollkommen richtig: Das BA-Gesetz kann den Haushaltsberatungen nicht vorgreifen. Wir sollten uns aber bewusst sein, dass wir aufgrund der Notwendigkeit – wir hatten diese Diskussion gerade auch bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften; auch dort ist es schwierig, Dozentennachwuchs zu gewinnen – vielleicht einen Schritt weitergehen sollten, vergleichbar mit anderen Bundesländern.

Zur Unterstützung übergreifender Angelegenheiten – auch hier möchte ich noch auf einige Punkte eingehen – wurde an der Berufsakademie eine zentrale Geschäftsstelle eingerichtet. Es ist schon ein bisschen absurd, Frau Muster, wenn Sie uns zum Vorwurf machen, dass diese zentrale Geschäftsstelle schon im Jahre 2015 eingerichtet wurde, denn das entsprach einer Empfehlung des Wissenschaftsrats. Natürlich kann eine zentrale Geschäftsstelle eingerichtet werden, ohne dass es einer Gesetzesnovellierung bedarf. Deswegen haben wir an dieser Stelle sofort gehandelt, weil es sinnvoll war, bestimmte Aufgaben zu zentralisieren, zum Beispiel Qualitätsmanagement,

Marketing oder Campus-Dual – auch im Sinne von Qualitätsmanagement und Transfer.

(Dr. Kirsten Muster, AfD, steht am Mikrofon.)

Dass wir das jetzt auch mit einem Standort verbinden müssen, hat einfach etwas mit dem Status der Berufsakademie zu tun. Insofern, Frau Maicher, funktioniert es eben nicht, zu sagen, die Direktorenkonferenz solle das entscheiden.

Die BA ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Freistaat muss festlegen, wo der Sitz dieser Anstalt des öffentlichen Rechts ist. Deswegen muss im Gesetz gere

gelt sein, wo sich dieser Sitz befindet. Das ist in diesem Fall Glauchau.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Jetzt nicht. Ich möchte das erst einmal fertig ausführen.

Warum Glauchau und nicht Chemnitz? In Chemnitz gibt es keine Studienakademie. Wir müssten also einen komplett externen Ort wählen, an dem ein Direktor oder ein Präsident residiert. Was ergibt das für einen Sinn? Auch bei einer Hochschule tun wir das nicht. Wollte man den Argumenten folgen, die ja auch von den Direktoren gekommen sind – man müsse mehr Sichtbarkeit und Zentralität haben –, dann lägen eher Dresden oder Leipzig nahe. Aber dieser Vorschlag ist nicht gekommen, Dresden oder Leipzig zu wählen, weil man dort nämlich ebenfalls eine Studienakademie hätte wählen müssen.

Ich glaube schon, dass wir mit Glauchau auch einen Standort im ländlichen Raum stärken. Ich erinnere noch einmal daran, dass die Berufsakademie mit fünf ihrer Standorte im ländlichen Raum verortet ist, und das ist auch gut so. Damit schließen wir nämlich Lücken innerhalb unseres tertiären Systems, die wir nicht durch Hochschulen besetzt haben oder auch nicht besetzen können, die aber einen ganz wichtigen Standort für Innovation und für Akademikernachwuchs darstellen. Damit kann

Glauchau als Standort aufgewertet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novelle des Berufsakademiegesetzes bringt uns in den nächsten Jahren entscheidende Schritte voran. Die umfangreiche Beratung mit allen Betroffenen und Beteiligten war wichtig und sinnvoll – schon deshalb, weil die Berufsakademie damit wieder ein bisschen mehr Öffentlichkeit bekommen hat. Sie leistet gute Arbeit, und wer gute Arbeit leistet, taucht in der Öffentlichkeit manchmal kaum auf, denn das ist nicht der Aufreger. Ich würde aber darum bitten – gerade jene Abgeordnete, die aus den Regionen der Berufsakademien kommen, also von den Standorten der einzelnen Studienakademien gerade in den ländlichen Räumen –, sich mit dieser Bildungseinrichtung besonders zu identifizieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, letzter Punkt zum Thema Duale Hochschule: Warum geht Sachsen diesen Schritt nicht? Schauen Sie sich einmal BadenWürttemberg an, schauen Sie sich Thüringen an. Ich habe das in den Ausschussberatungen und an verschiedenen Stellen schon gesagt.

Baden-Württemberg hat seine Duale Hochschule im Jahr 2009 gegründet, zu einem Zeitpunkt, als die Zahl der Studierenden und der Hochschulabsolventen explodierte, nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in anderen Bundesländern. Baden-Württemberg hat sich auf diese Art und Weise unter anderem einen Hochschulstandort geschaffen, der Lehre sehr preisgünstig anbietet. Denn

aufgrund der höheren Lehrbelastung der Dozentinnen und Dozenten ist die Berufsakademie in den Kosten der Ausbildung noch günstiger, als es die Hochschule für angewandte Wissenschaften ist. Damit war auch klar, dass in Baden-Württemberg die Berufsakademie einen stärkeren Zulauf an Studierenden bekommen hat: durch ganz gezielte Lenkung in die Berufsakademien hinein – genauso wie in die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in den westlichen Bundesländern.

Thüringen ist mit uns wenig vergleichbar. Thüringen hat zwei Standorte mit unter 2 000 Studierenden insgesamt. Das ist eine kleine Hochschule; das kann man so machen. Ob das in den nächsten Jahren funktioniert – neben den Hochschulen für angewandte Wissenschaften –, wird man sicherlich zu beobachten haben.

Wir haben uns für einen klaren Weg entschieden. Vorhin wurde schon von der Abg. Aline Fiedler deutlich gemacht, dass wir ein klares, dreigliedriges System im tertiären Bereich haben. Jede dieser Stufen hat ihre ganz besondere Funktion. Das sollten wir auch nicht verwischen.

Damit will ich nicht in Abrede stellen, dass wir – damit bin ich wieder bei dem, was Sie, Frau Maicher, eingangs gesagt haben – die BA natürlich weiterhin nicht in ihren Status einzementieren, sondern sehr wohl beobachten, wie die neue Gesetzesnovelle auf die Entwicklung der Berufsakademie wirkt – im Konzert mit den Hochschulen insgesamt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt aus diesem Artikelgesetz benennen, den schon die Abg. Sabine Friedel angesprochen hat. Es enthält nicht nur das Berufsakademiegesetz, sondern auch eine Änderung unseres Hochschulzulassungsgesetzes. Ich bin sehr dankbar, dass wir, wenn Sie dem heute zustimmen, noch vor der Einschreibung zum nächsten Wintersemester vielleicht eine Möglichkeit schaffen, mehr Lehramtsstudentinnen und -studenten mit Sorbischkenntnissen zu gewinnen, auch an anderen Standorten der Lehramtsausbildung, also in Leipzig, Chemnitz oder Dresden.

Das gilt nicht nur für die Kombination mit Sorabistik, sondern, um meine Fächer zu nehmen, beispielsweise auch dann, wenn jemand vertiefte Sorbischkenntnisse hat und Mathe- oder Physiklehrer wird. Derjenige kann zukünftig an einem sorbischen Gymnasium oder einer sorbischen Oberschule unterrichten; er kann mit seinen Sorbischkenntnissen auch andere Fächer in dieser Sprache unterrichten.

Die Öffnung des Hochschulzulassungsgesetzes, die Bonusregelung würde diesen Weg eröffnen. Davon erhoffe ich mir, dass wir zukünftig mehr junge Menschen dafür gewinnen, das Lehramt Sorbisch zu studieren bzw. auf Sorbisch zu unterrichten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Neuregelung der Berufsakademie im Freistaat Sachsen und Aktualisierung von gesetzlichen Regelungen für den tertiären Bildungsbereich, Drucksache 6/7080, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Drucksache 6/9551.

Meine Damen und Herren! Uns allen liegt hierzu ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, Drucksache 6/9638. Dieser Änderungsantrag soll jetzt eingebracht werden. Frau Abg. Dr. Maicher, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe bereits aufgezeigt, an welchen Stellen meine Fraktion Verbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf sieht. Ich möchte deshalb kurz unsere Lösungen vorstellen.

Erstens möchten wir die Forschung an der Berufsakademie stärken, so wie es auch der Wissenschaftsrat empfiehlt. Die vorgesehene Regelung, wonach Forschung nur im Einzelfall möglich sein soll, ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Wir möchten diese Einschränkung streichen.

Zweitens möchten wir der Berufsakademie im Rahmen einer größeren Autonomie überlassen, ihren Sitz selbst zu bestimmen.

Drittens möchten wir die Qualität der Lehre erhöhen. Deswegen schlagen wir vor, die Empfehlung des Wissenschaftsrats nicht zu ignorieren. Mindestens 50 % der Dozierenden sollen hauptamtliche Dozierende sein. Das gehört in das Gesetz. Deshalb schlagen wir einen mindestens 50-prozentigen Lehranteil von Professorinnen und Professoren vor.

Viertens möchten wir die Berufsakademie stärken und Strukturen modernisieren. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zusammenfassung des Amtes des Präsidenten und des Direktors einer Studienakademie halten wir für neutralitätsgefährdend. Das Gleiche gilt für die Personalunion des Amtes des Kanzlers und eines Verwaltungsleiters einer Studienakademie. Wir möchten einen unabhängigen Präsidenten und Kanzler oder Kanzlerin und schlagen deshalb im Gesetzentwurf gesonderte Ämter vor.

Außerdem regeln wir das Wahlverfahren des Präsidenten oder der Präsidentin. Der Aufsichtsrat bekommt bei der Wahl und Abwahl des Präsidenten/der Präsidentin ein Stellungnahmerecht. Das wird aus unserer Sicht der empfehlungsgebenden Aufgabe des Aufsichtsrats gerecht.

Fünftens, unser letzter Änderungspunkt, soll die Brücke in die Zukunft schlagen. Wenn auch der Wissenschaftsrat zunächst von einer Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zu einer dualen Hochschule abgeraten hat, darf eben die Tatsache, dass die Hochschullandschaft deutschlandweit in Bewegung ist, sich ändert und dies

auch Folgen für die Berufsakademie Sachsen haben wird, nicht aus den Augen verloren werden.

Wir möchten aus diesem Grund eine regelmäßige Bewertung der Auswirkungen des neuen BerufsakademieGesetzes auf die Berufsakademie und ihre Funktion im sächsischen tertiären Bildungsbereich einführen. Das beinhaltet ebenfalls, dass dem Landtag regelmäßig berichtet wird. Wenn sich danach Nachbesserungsbedarfe ergeben, dann sollen für den Gesetzgeber Empfehlungen erarbeitet werden, wie diese angegangen werden können. Frau Staatsministerin, ich verstehe nicht, was dagegenspricht, eine Evaluationsklausel in das Gesetz hineinzuschreiben, wie es bei anderen Gesetzen üblich ist.

Unsere Änderungsvorschläge zielen darauf ab, dass am 1. August ein Gesetz in Kraft tritt, das die Berufsakademie wirklich erneuert und zukunftsfest macht. Ich möchte an die regionalen Abgeordneten, also an Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, appellieren, die die Leistungen der Berufsakademie, der einzelnen Studienakademien, in Ihrer Region kennen.