Wenn sich einige Schweinehalter nicht daran gehalten haben, ist das natürlich ein Problem, aber ein Durchsetzungsproblem geltenden Rechts; das Gericht hat also nichts Neues erfunden. Wenn man daraufhin investiert hat und Schweine so gehalten wurden, weil man gedacht hat, Schweine dürften so gehalten werden, dann ist das ein betriebswirtschaftliches Risiko, das man eingegangen ist. Hier muss man sagen, dass auch die Verbände ihren Mitgliedern einen Bärendienst erwiesen haben, indem sie gesagt haben: „Dann macht das mal – das ist so schon in Ordnung.“
Nun noch einmal zu dem Thema „Sachsens Alleingang“: Es geht hier um geltendes Bundesrecht, das man nur durchsetzen muss. Da kann man nicht sagen, Sachsen macht einen Alleingang, sondern das muss jeder einhalten
Unser Antrag ist vom Februar, und die Agrarministerkonferenz vom 31.03. hat nun noch weitergehende Beschlüsse gefasst. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Günther! In Österreich stehen die Kühe im Sommer auf der Weide und im Winter in der Regel im Anbindestall. In diesem Anbindestall stehen die Kühe so nebeneinander, dass mitunter der Fuß der einen Kuh in den Bereich der nächsten Kuh hineinragt. Das sind die Verhältnisse, die wir derzeit haben. Wenn wir das jetzt so regeln, dass jede Kuh komplett ihren eigenen Platz hat, dann werden Sie dasselbe in Österreich erleben, was hier droht, nämlich dass es keine Kühe mehr in Kleinbetrieben in Österreich gibt. Über diese Konsequenz müssen wir hier reden, und es geht genau um diese Dinge.
Zum Thema Auslegung von Gesetzen: Ich war selbst als Lehrling in der Schweinehaltung tätig; deswegen weiß ich, wovon ich spreche. Ich möchte es Ihnen noch einmal ganz deutlich sagen: Es ist selbstverständlich, dass sich die Sau hinstellen und wieder hinlegen kann. Das ist Standard. Dass Sie hier behaupten, das wäre kein Standard, weil es einmal bei schwarzen Schafen wie Stratow festgestellt worden ist, der mit Nicht-Fachkräften dort seine Anlagen betrieben hat – das war eine riesige Sauerei. Deswegen ist er auch zu Recht verurteilt worden.
Er darf jetzt keine Tiere mehr halten – da gab es ein Urteil. Aufgrund dieses Urteils wird die Sache jetzt ausgeweitet. Standard ist, dass sich die Tiere bisher hinlegen und wieder aufstehen können und dass sie sich ausstrecken dürfen, aber, wie gesagt: Der Lauf des Schweins ragt dann eben auch einmal in den Nachbarbereich. Das ist die große Konsequenz dieses Urteils in der neuen Auslegung von Recht. Denn das Gericht legt Recht aus, sodass hier enorme Konsequenzen drohen.
Die Verschärfung Ihrer Darstellung kann ich deswegen auch nicht teilen. Wir müssen die Dinge schon sauber
auseinanderhalten. Ich habe daher meine Einleitung auch ganz ausführlich vorgetragen – nicht um vom Thema abzulenken, sondern um hier den Gesamtzusammenhang darzustellen, in dem wir uns bewegen. Ich glaube, dieser Landtag, dieses Hohe Haus, verträgt auch diese komplexen Zusammenhänge, auch wenn es kurz vor Ostern ist. Daher sollte man das hier noch einmal verinnerlichen.
Ich frage nun die Fraktion DIE LINKE: Wird noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Die SPD-Fraktion wünscht es ebenfalls nicht. Herr Abg. Wild für die AfDFraktion hatte sich bereits gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Die Unsinnigkeit dieses Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe ich bereits in der ersten Runde dargestellt. Deshalb möchte ich jetzt etwas zu dem Problem an sich sagen.
Wir leben in Zeiten der intensiven Tierhaltung. Diese intensive Tierhaltung zeichnet sich durch hohe biologische und wirtschaftliche Produktivität bei einem möglichst geringen Aufwand an Arbeitskraft, Energie und genutzter Fläche aus. Das ist halt so.
sorgen aber auch immer wieder für Unsicherheit und Unmut bei den Verbrauchern. Die Haltung von Nutztieren in käfigähnlichen Strukturen an sich wird schon lange kritisiert. Alles, was nach Käfig aussieht, wird als nicht tiergerecht betrachtet – unabhängig davon, welche Funktion damit verbunden ist. Zunehmend geraten deshalb auch die bislang praktizierten Formen der Kastenstandhaltung für Schweine in die Kritik.
Das alles findet dann – Sie sagten es bereits – seinen Niederschlag in der Rechtsprechung. So kam es auch zum jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Darauf hat man auch schon reagiert: Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat dazu im Dezember 2016 eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
Diese Arbeitsgruppe hat auch im Januar dieses Jahres schon einmal getagt, und weitere Sitzungen sind anberaumt. Bis dahin herrscht aber nach wie vor Rechtsunsicherheit für die Hersteller, für die Tierhalter, weil die Rahmenbedingungen für Kastenstände bundesweit
unterschiedlich ausfallen, sie keine klaren Aufgaben für Umrüstung bekommen und womöglich noch Fehlinvestitionen tätigen. Die Erfahrungen der Betriebe mit umgerüsteten herkömmlichen Kastenständen haben gezeigt, dass dies keine Alternativen sind, vor allem nicht im besamungsnahen Zeitraum.
Was sagen die Tierhalter, die eine Kastenstandhaltung befürworten? Nein, sagen die, die Kastenstände für Schweine sind keine Tierquälerei, weil sie eine ganz bestimmte Funktion erfüllen. Die Kastenstände ermöglichen den Sauen im Stall einen Schutzbereich, in dem sie
sich beruhigen können. Speziell im Rauscheverhalten brauchen sie diesen Schutzraum, weil sonst in der Gruppe Rangkämpfe zu Tierverletzungen oder gar zum Tod führen können. Das alles wissen Sie, Sie sagen es nur nicht.
Wir stehen hier vor folgenden Herausforderungen: Erstens: Die Entwicklung eines Konzepts wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Zweitens: Eine kurzfristige Umsetzung dieses Konzepts würde für die Landwirte und Tierhalter schwerwiegende negative wirtschaftliche Folgen haben.
Das Kernziel der Neuregelung wird voraussichtlich Ausstieg aus dem Kastensystem oder eine erhebliche Kürzung der Verweildauer sein. Andere europäische Länder wie Dänemark, Österreich und Schweden sind diesen Weg schon gegangen. Allerdings waren sehr, sehr lange Anpassungszeiträume für die Altanlagen notwendig. Schweden ist schon in den Achtzigerjahren den Weg des Kastenstandverbots gegangen.
Dasselbe Problem in den Niederlanden. Dort hat man jetzt zunächst die Übergangsfrist um weitere fünf Jahre verlängert. Vor diesem Hintergrund kann für Deutschland nichts anderes gelten. Sie verlangen sofortige Umsetzung – ohne Übergangsfristen. Schon allein deshalb muss Ihr Antrag abgelehnt werden.
Schweden hat kürzere Übergangszeiten. Ich habe Ihnen vorhin schon gesagt, was das für Folgen hat: Der Billigimport wird gefördert, es wird immer mehr preisgünstiges Fleisch produziert. Gleichzeitig das Tierwohl zu berücksichtigen ist damit ganz, ganz schwer zu vereinbaren. Das ist eine große Herausforderung, der man sich stellen muss, was man eben nicht einfach so umsetzen kann.
Wie sollen unsere Schweinehalter im internationalen Wettbewerb mithalten, wenn die Voraussetzungen für artgerechte Tierhaltung immer strenger und strenger werden? Die deutschen Vorschriften liegen jetzt schon sehr deutlich über denen vieler Länder in der EU und werden auch in Zukunft die Produktionskosten noch weiter erhöhen. Sie werden die Existenz der bestehenden Betriebe und damit auch die Arbeitsplätze gefährden. Genau dem müssen wir entgegentreten.
Die Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in diesem Antrag nach der Schaffung von mehr Platz kollidiert mit marktwirtschaftlichen Zwängen der Tierhalter. Diese Probleme sind nicht mit einem Ländererlass und erst recht nicht unverzüglich lösbar. Deshalb wird die AfD-Fraktion Ihren Antrag ablehnen.
Meine Damen und Herren! Die zweite Runde ist absolviert. Gibt es den Wunsch nach einer dritten Rederunde aus den Fraktionen? – Das ist offenbar nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Frau Staatsministerin Klepsch, bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich höre gerade Stimmen: „Wieso die Sozialministerin beim Tierschutz?“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Abg. Volkmar Winkler hat bereits noch einmal ausführlich das Urteil und die weiteren notwendigen Schritte reflektiert. Herr Abg. von Breitenbuch hat eine hervorragende Sauenkunde abgehalten.
Ich gehe davon aus, dass Sie nichts dagegen einzuwenden haben, wenn ich meine Rede jetzt zu Protokoll gebe. Unabhängig davon gibt es eine Ländergruppe.