Meine Damen und Herren! Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wer der Drucksache 6/9220 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Bei
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Drucksache 6/7209. Wir stimmen ab über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfes. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Bei Stimmen dafür und keinen Enthaltungen ist der Überschrift nicht entsprochen worden.
Ich lasse abstimmen über Artikel 1, Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme?
Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 2, Inkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier keine Enthaltungen und Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.
Meine Damen und Herren! Da keiner der Bestandteile des Gesetzentwurfes die erforderliche Mehrheit gefunden hat, erübrigt sich eine Schlussabstimmung, es sei denn, diese wird gewünscht. – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: Zunächst die CDU, die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Einreicher des Antrages, danach folgen die Fraktionen DIE LINKE und AfD sowie die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Freistaat Sachsen haben wir im Naturschutz in den letzten 27 Jahren deutlich sichtbare Fortschritte erzielt. Dies ist den Menschen zu verdanken, die sich dem Naturschutz beruflich und ehrenamtlich gewidmet haben. Daher möchte ich zu Beginn meiner Rede für diese Leistungen Danke sagen.
Auch die vorhandenen Naturschutzstationen und die dort tätigen Menschen haben ihren Teil zu diesem Erfolg beigetragen. Hauptproblem bei der ganzen Thematik war bisher, dass zwar jeder über Naturschutzstationen sprach, aber keiner definiert hatte, was eine solche ist. Eine gesetzliche und verbindliche Definition zum Begriff und zum Aufgabengebiet von Naturschutzstationen bzw. ein einheitlicher Gebrauch dieser Bezeichnung fehlte bisher vollständig.
Es kommt hinzu, dass auch andere Einrichtungen ähnliche Aufgaben übernehmen, ohne sich Naturschutzstation zu nennen. Deshalb war es ein Herumstochern im Nebel, was die Diskussion um diese Stationen auszeichnete.
Unser Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen, war und ist es, dies zu ändern und die den Kriterien entsprechenden bestehenden Stationen explizit zu fördern. Bestätigt wurde unser Ansatz im Juli letzten Jahres in einer sehr aufschlussreichen Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss. Faktisch jeder Sachverständige hat damals
darauf verwiesen, dass wichtigste Voraussetzung für eine Förderung die klare Definition des Empfängers sein muss, in diesem Fall also der Naturschutzstation.
Hier wurde auch bestätigt, dass die Naturschutzstationen wichtige Aufgaben im Bereich des Naturschutzes wahrnehmen. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass die Naturschutzstationen nur ein Aspekt sind und die Strukturen derer, die sich im Naturschutz aktiv betätigen und in den vergangenen Jahren diese Arbeit geleistet haben, sehr vielfältig sind. Beispielhaft seien die anerkannten Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverbände, die DVLRegionalkoordinatoren, Artmanager, Natura-2000
Gebietsbetreuer und das Netzwerk Umweltbildung genannt. All diese Akteure erhalten vom Freistaat Sachsen mehr oder weniger finanzielle Unterstützung, und zur Ehrlichkeit gehört es auch zu sagen, dass diese Zersplitterung der Aufgabenerfüllung nicht immer gut bzw. der Sache förderlich ist und eine Bündelung und bessere Koordinierung sicherlich angebracht wäre. Aber dazu komme ich später noch einmal.
Nicht zuletzt aufgrund der eben beschriebenen Situation haben sich die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag und später in dem Antrag „Zukünftige Unterstützungen und Entwicklungen der Naturschutzstationen im Freistaat Sachsen“ und in dessen Folge – unlängst geschehen – im Doppelhaushalt 2017/2018 verpflichtet, erstens ein
Konzept für die Zukunft der sächsischen Naturschutzstationen zu entwickeln, zweitens, eine verbindliche Definition für Naturschutzstationen zu finden, das heißt, die Mindestanforderungen zu definieren, welche Naturschutzstationen im Freistaat Sachsen erfüllen müssen, und drittens, aufgrund dieser Definition ein System zu finden, wie die bereitgestellten finanziellen Haushaltsmittel auf die definierten Naturschutzstationen verteilt werden sollen.
Darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht es uns nun heute. Hintergrund ist, dass es die Antragsteller als notwendig ansehen, dass die Arbeit der Naturschutzstationen in den kommenden Jahren einen höheren Stellenwert erhalten muss. Neben der Projektfinanzierung sollen die Naturschutzstationen deshalb auch eine Grundfinanzierung erhalten.
An dieser Stelle möchte ich aber auch noch einmal mit einer Aussage aufräumen, welche sich zu Unrecht verselbstständigt und immer weiter verfestigt hat. In den vergangenen Jahren wurden bereits sehr viele Projekte der Naturschutzstationen in privater oder öffentlicher Hand gefördert. Sie profitierten bisher – und werden dies auch zukünftig tun – von der allgemeinen Naturschutzförderung.
Für Naturschutzmaßnahmen wurden in den Jahren 2000 bis 2006 120 Millionen Euro und in den Jahren 2007 bis 2013 140 Millionen Euro eingesetzt. Für die laufende Förderperiode stehen nunmehr 200 Millionen Euro für den Naturschutz bereit. Ich denke, das ist eine ganz beachtliche Summe, und da kann man nicht davon sprechen, dass das in der Vergangenheit vernachlässigt worden wäre.
Auch das Vorfinanzierungsproblem ist seit 2013 gelöst. Für die Vorfinanzierung der geförderten investiven Naturschutzmaßnahmen steht den Zuwendungsempfängern seit dem Jahr 2013 zusätzlich das bankeigene zinsgünstige Förderdarlehen der SAB zur Verfügung. Damit kann die Zeit bis zur Auszahlung der bewilligten Fördermittel überbrückt werden. Behauptungen, die Naturschutzstationen würden in ihrer wichtigen Arbeit für Naturschutz und vor allem Umweltbildung seitens des Freistaates alleingelassen, kann schon deshalb nicht stehenbleiben.
Warum legen wir aber nun so großen Wert auf die Naturschutzstationen, und worin sehen wir die Vorteile, diesen Institutionen explizit Finanzmittel zur Verfügung zu stellen? Die Tätigkeit der Naturschutzstationen im Freistaat Sachsen bietet gute Voraussetzungen für eine naturräumlich bezogene Arbeit zu Themen des Naturschutzes, insbesondere durch
erstens Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt und den damit verbundenen praktischen Naturschutzmaßnahmen,
zweitens Management und Betreuung von Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten sowie von gefährdeten und geschützten Tier- und Pflanzenarten,
viertens Unterstützung des ehrenamtlichen Naturschutzes und – ganz besonders wichtig – der Umweltbildung.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, leisten die Naturschutzstationen auf regionaler Ebene einen wichtigen Beitrag bei der Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele unseres Freistaates. Naturschutzarbeit funktioniert nur durch die Unterstützung der zahlreichen ehrenamtli
chen Mitarbeiter. Diese in Zukunft aufrechtzuerhalten ist eine wichtige Aufgabe und Herausforderung. Wie überall, macht sich nämlich auch hier die demografische Entwicklung bemerkbar. Deshalb ist es uns so wichtig, dass wir die bisher schon Aktiven in diesem Bereich Naturschutz bei der Stange halten, viele neue und vor allem auch jüngere Menschen hinzugewinnen. Hierzu können die Naturschutzstationen einen wichtigen Beitrag leisten.
Darüber hinaus soll es aber auch zu Verhaltensänderungen zugunsten der Natur kommen. Es ist das Hauptziel dieser Bildungs- und Mitmachangebote der Naturschutzstationen. Die Ziele – Schaffung von Naturschutzbewusstsein, Schaffung positiver Werthaltung gegenüber dem Naturschutz bzw. unserer Natur – sind diesem Hauptziel untergeordnet, denn Bewusstseinsänderung ohne Verhaltensänderung ist folgenlos.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen mit unserem Antrag den Naturschutzstationen eine Perspektive für die kommenden Jahre aufzeigen und ein ausgewogenes Netz an Naturschutzstationen aufbauen. Betont werden soll dabei, dass es sich um ein Netz handeln soll – das heißt, ein System, welches aus einzelnen Naturschutzstationen besteht, die untereinander in Beziehung stehen und vielfältig in der Aufgabenwahrnehmung miteinander verknüpft sind, sich quasi inhaltlich und strukturell ergänzen.
Dieser Fakt war uns als CDU sehr wichtig. Deswegen lautet auch eines der Mindestkriterien: Die Einrichtung ist in ihrer Arbeit landkreisorientiert, regional vernetzt und arbeitet mit den unteren Naturschutzbehörden eng zusammen. Sofern durch einen gemeinsamen Naturraum geboten, kann die Förderung auch die kreisübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzstationen
umfassen. Das erste Abwägungskriterium lautet: Kooperationen von mehreren Naturschutzstationen sind zu berücksichtigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses ausgewogene Netz von Naturschutzstationen kann dabei nur unter Verantwortung der Landkreise, die ihre Gegebenheiten vor Ort am besten kennen, und unter Mithilfe der LaNU bzw. des Stiftungsrates der LaNU aufgebaut bzw. stabilisiert werden. Letztere soll den Blick von oben über das gesamte Land hinweg auf dieses Netz richten und bei der weiteren Entwicklung den Landkreisen behilflich sein. Daher soll die LaNU stets eine fachliche Stellungnahme zu den Auswahlentscheidungen der Landkreise abgeben. Die Letztentscheidung über die Förderung soll aber auf Landkreisebene verbleiben, weil diese in sehr unterschiedlicher Form die bestehenden Naturschutzstationen schon heute fördern, zum Teil mit aufgebaut haben und damit tatsächlich wissen, welche Naturschutzstation welche Aufgaben wahrnimmt und damit den im Antrag genannten Kriterien entspricht.
Als besonders lobenswert möchte ich an dieser Stelle hervorheben, dass der Erzgebirgskreis mit einer jährlichen sechsstelligen Summe eine Station selbst betreibt.
(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE, und der Staatsministerin Barbara Klepsch)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich den beiden am Antrag beteiligten Fraktionen, insbesondere aber auch dem Nichtkoalitionär, Herrn Günther, ganz herzlich für die unproblematische, konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit danken. Für mich und für uns war es das erste Mal, dass wir drei Fraktionen unter einen Hut bekommen wollten – und mussten, will ich dazusagen. Es lief auch sehr gut in der Abstimmung; vielen Dank dafür. Wir bitten selbstverständlich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Nun die SPD-Fraktion. – Herr Günther, noch einen kleinen Moment! Sie sind gleich dran. – Frau Abg. Lang, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Was lange währt, wird endlich gut – so könnte man die Vorgeschichte zu dem heutigen Antrag beschreiben. Er hat einen langen Vorlauf: Es begann mit den Koalitionsverhandlungen, ging weiter mit den Debatten im Ausschuss und erstreckte sich bis hin zu den Haushaltsverhandlungen.
Bereits in den Koalitionsverhandlungen war es uns als SPD wichtig, etwas für die Naturschutzstationen zu tun und deren Situation zu verbessern. Mit der CDU waren wir uns relativ schnell einig, dass wir die Naturschutzstationen explizit in den Koalitionsvertrag aufnehmen. Wir haben dann gemeinsam mit den Kollegen der CDU einen Koalitionsantrag eingebracht.
Mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts haben wir schließlich die finanziellen Voraussetzungen für den heutigen Antrag geschaffen. Im Haushaltsentwurf
2017/2018 hatte das Umweltministerium einen kleinen Anteil für Naturschutzstationen vorgesehen. Eingeplant waren ursprünglich 500 000 Euro jährlich. Es war ein guter Anfang. Aber das politische Ziel des Koalitionsvertrages ließ sich damit nicht umsetzen. Wir wollten ein flächendeckendes Netz an Naturschutzstationen aufbauen und erhalten.
In den Haushaltsverhandlungen im parlamentarischen Verfahren ist es uns gelungen, diese Mittel um 1 Million Euro aufzustocken, sodass wir jetzt 1,5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung haben. Das war ein enormer Durchbruch; denn damit stellen wir Landesgeld nicht nur für kurzfristige Projekte im Naturschutzbereich zur Verfügung. Wir verwenden Landesgeld, um Strukturen dauerhaft zu sichern und den Naturschutzstationen eine gewisse Planungssicherheit zu geben.
Wir standen vor der Aufgabe, Kriterien herauszufiltern und ein Verfahren zu finden. Das Verfahren sollte transpa