Protocol of the Session on April 11, 2017

Nr. 67, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen hat Nr. 67 dennoch eine Mehrheit gefunden.

Zu den Nrn. 68 und 69 gibt es keine Änderungsanträge. Ich bitte jetzt um die Zustimmung. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen haben beide Nummern dennoch eine Mehrheit gefunden.

Nr. 70. Drucksache 6/9267, Änderungsantrag der AfDFraktion. Wird die Einbringung gewünscht?

(Andrea Kersten, AfD: Wird zurückgezogen!)

Wurde zurückgezogen. Dann stimmen wir über Nr. 70 ab. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Nr. 70 dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.

Zu den Nrn. 71 bis 72 a liegen keine Änderungsanträge vor. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen haben beide Nummern dennoch die Mehrheit gefunden.

Nr. 73, Drucksache 6/9268, Änderungsantrag der AfDFraktion.

(Andrea Kersten, AfD: Ziehen wir zurück!)

Ist zurückgezogen worden.

Dann Punkt 4 in Drucksache 6/9271, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist wieder ein Folgeantrag. Dazu wird keine Diskussion gewünscht. Daher komme ich zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch abgelehnt worden.

Ich würde jetzt gern über Nr. 73 abstimmen lassen. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen hat Nr. 73 eine Mehrheit gefunden.

Ich lasse jetzt über den gesamten Artikel 1 abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen und eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Dennoch wurde Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.

Wir kommen zu Artikel 2 ff. Mir liegen keine Änderungsanträge mehr vor. Kann ich die Artikel alle verlesen und dann darüber abstimmen lassen?

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Ja!)

Artikel 2 – Änderung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes –, Artikel 3 – Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes –, Artikel 3 a – Änderung des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft –, Artikel 3 b – Änderung des Universitätsklinikagesetzes –, Artikel 3 c – Änderung des Befähigungsanerkennungsgesetzes Lehrer –, Artikel 4 – Bekanntmachungserlaubnis –, Artikel 5 – Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde den Artikeln dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt alles artikelweise abgearbeitet. Ich stelle jetzt den Entwurf Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenenthaltungen und Stimmen dagegen hat das Gesetz dennoch eine Mehrheit gefunden und ist damit beschlossen worden.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsministerin Brunhild Kurth)

Nun kommen wir zu den zwei Entschließungsanträgen. Das ist erstens Drucksache 6/9225, ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Wird noch einmal die Einbringung gewünscht? – Frau Abg. Kliese, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über seine Schulzeit wusste Bertolt Brecht zu schreiben: „Während meines neunjährigen Eingewecktseins an einem Augsburger Realgymnasium gelang es mir nicht, meine Lehrer wesentlich zu fördern.“ Thomas Mann scheiterte am Abitur, Albert Einstein hatte Disziplinprobleme und schmiss die Schule mit 15 Jahren. Um genau solche Schülerinnen und Schüler geht es in unserem Antrag. Sie werden wohl nicht alle zwangsläufig Nobelpreisträger, aber es geht eben um Kinder, die in irgendeiner Form nicht der Norm entsprechen.

Wir müssen uns entscheiden, ob wir diese Kinder mitnehmen oder aussortieren wollen. Aussortieren klingt in dem Fall sehr negativ. Das ist es nicht in jedem Fall. Wenn ein sinnesbehindertes Kind beispielsweise die Blindenschule besucht, kann das für dieses Kind eine gute Förderung sein. Wenn aber ein Kind, weil es beispielsweise zu langsam lernt, schon zur Einschulung auf eine Förderschule kommt und diesen Pfad nicht mehr verlassen kann, wird bereits bei einem Sechsjährigen festgelegt, dass er wahrscheinlich keinen Schulabschluss machen wird. Das wollen wir nicht länger hinnehmen.

Bei Inklusion kann man vieles falsch machen. Wir haben in den letzten Jahren nicht so viel gemacht wie andere Bundesländer und dabei auch nicht so viel falsch gemacht. Wir haben aber in Kauf genommen, dass manche Dinge, die falsch laufen – wie das Beispiel, das ich gerade nannte –, so bleiben. Das soll sich jetzt ändern. Wir verfolgen drei wesentliche Ziele.

Erstens. Dort, wo inklusiv beschult wird, müssen die Bedingungen angepasst und verbessert werden. Eine bessere Ausstattung, die wir mit dem Antrag absichern, und Eigenverantwortung der Schulen gehören dazu.

Zweitens. Ein solches Wagnis funktioniert am ehesten, wenn man auf Freiwilligkeit statt auf Zwang setzt.

Drittens. Wir wollen immer wieder prüfen, ob dieser Weg, wie wir ihn jetzt beschreiten und über dessen Ziel wir uns einig sind – die inklusive Schule –, der richtige Weg ist. Daher soll es bis September 2021 einen Bericht geben, der über den Stand der inklusiven Schule Auskunft gibt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, es war jetzt ein sehr anstrengender Prozess. Ich würde mich trotzdem freuen, wenn Sie sich noch einmal kurz auf dieses Gedankenexperiment hier vorn einlassen. Wenn Sie sich an Ihre Kindheit erinnern, denken Sie vielleicht auch einmal daran, wie es das erste Mal war, als Sie in der Straßenbahn oder beim Spazierengehen einen Menschen mit einer Behinderung gesehen haben, vielleicht eine blinde Frau oder zwei Gehörlose beim Kommunizieren oder einen Menschen mit Downsyndrom. Diese Menschen waren uns in ihrer Kommunikation und in ihrer Erscheinung fremd. Wir schauten sie oft lange an, bis wir den elterlichen Rat bekamen, genau das nicht zu tun. Ich wünsche mir für die Generation unserer Kinder, dass sie Ihnen und uns vertraut werden. Eine inklusive Schule kann das erreichen.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Wer möchte jetzt noch zum Entschließungsantrag sprechen? – Frau Falken, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Werte Kollegen der SPD und der CDU! Wir sehen, dass Sie sich in dem Entschließungsantrag mit diesem Thema noch einmal besondere Mühe gegeben haben. Auch dass Sie versucht haben, es in einer einfachen Sprache zu machen, ist eine gute Idee. Ich will das hier anerkennend zum Ausdruck bringen. Aber wir haben nicht so furchtbar viel Vertrauen in die Verwaltung, insbesondere ins Kultusministerium, weil wir in den letzten Jahren sehr oft enttäuscht wurden.

Das, was das Parlament entscheiden kann, sollte das Parlament auch entscheiden, und es sollte dieses in einem Gesetzentwurf verankern, und zwar so detailliert und so konkret, wie Sie es im Entschließungsantrag an sehr vielen Stellen getan haben, auch wenn wir jetzt die Option haben, nach einer Evaluation 2022 – wenn ich das vorhin richtig mitbekommen habe – noch einmal im Parlament zu beraten und zu entscheiden oder neu zu bestimmen. Wir glauben, dass es notwendig ist, das nicht nur in einem Entschließungsantrag zu fixieren, sondern im Gesetzentwurf.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Gibt es zum Entschließungsantrag, Drucksache 6/9225, weitere Wortmeldungen? – Das ist der Fall. Frau Abg. Zais, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in meinem Eingangsstatement den Entschließungsantrag schon

einmal kurz berührt. Ich will noch nicht über den Inhalt reden, aber das, was hier als ein Auftrag bezüglich der Finanzierung einer ganzen Reihe von Versprechungen formuliert wird, ist nach unserer Auffassung in einem Entschließungsantrag nicht legitim. Es wird ein Vorgriff auf künftige Haushalte und auf die Entscheidungen künftiger Parlamente genommen. Das können wir so nicht akzeptieren.

Wir haben uns an dieser Stelle sehr oft die Frage gefallen lassen müssen, wie teuer eine bestimmte Maßnahme ist und wie wir das finanzieren wollen. In diesem Entschließungsantrag gibt es eine ganze Reihe von zusätzlichem Personal, über das hier gesprochen wird, ohne dass wir wissen, ob es in ausreichendem Umfang eine Sicherung im Haushalt gibt. Ich denke nur an die Stellen im Kultus, die zum Beispiel hier benannt wurden.

Frau Zais, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Vielen Dank. Eine Frage: Wir haben bisher im Diskussionsprozess immer gehört, dass sichergestellt werden muss, dass zusätzliche Ressourcen für Inklusion verbindlich zur Verfügung stehen, –

Richtig.

– und das langfristig. Jetzt werden sie verbindlich und langfristig zur Verfügung gestellt, und nun sagen Sie, das sei ein Vorgriff auf die nächsten Haushalte, der nicht hinnehmbar ist. Jede gesetzliche Verankerung einer Leistung scheint mir ein Vorgriff auf die nächsten Haushalte zu sein. Oder liege ich da falsch? Hätten wir die Verbindlichkeit weniger stark ausgestalten sollen?

Nein, es ist eben nicht im Gesetz geregelt.

Nein, es ist in einem Entschließungsantrag geregelt, dass über den derzeit geltenden Doppelhaushalt hinaus zum Beispiel beim Thema Sozialarbeit usw. Geld zur Verfügung zu stellen ist. Das ist nicht das, was parlamentarische Selbstverständlichkeit ist, dass wir hier bestimmte Entscheidungen nicht vorwegnehmen können.

Was ich noch zum Inhalt des Entschließungsantrags sagen wollte: Es gibt einige Dinge, bei denen ich sage: Das ist absolut in Ordnung – zum Beispiel beim Thema Elternmitwirkung. Wir wissen alle, dass es da tatsächlich ein wenig Stress gab. Ich finde den Weg gut, hier noch einmal das Gespräch zu suchen und die angemessenen Regelungen zu finden. Es gibt auch ein wenig Stress, was die Schülermitwirkung anbelangt. Auch mit dem Landesschülerrat gibt es Probleme. Das finde ich zum Beispiel gut.

Weniger gut finde ich, dass wir hier in einem Entschließungsantrag Aufträge aufnehmen, die eigentlich selbstverständlich sein müssten. Dass der Ausschuss für Schule und Sport regelmäßig über den Stand der Einführung des Bildungstickets und über den Stand der Verhandlungen oder der Inhalte aus der ÖPNV-Strategiekommission zu informieren ist, halte ich für eine Selbstverständlichkeit, ähnlich wie Themen, die im Landesbildungsrat beschlossen werden. Ich habe das im Ausschuss immer wieder eingefordert. Wir haben dafür Mitglieder gewählt. Ich finde, das muss nicht in einem Entschließungsantrag formuliert werden.

Zu Punkt 10 in II dieses Entschließungsantrags will ich Folgendes bemerken: Darin geht es um eine Reihe von Datenerhebungen und Ähnliches, zum Beispiel zum Thema Bildungsempfehlungen. Ich möchte nur zu bedenken geben: Wenn wir rein Daten über die Zahlen von Bildungsempfehlungen erheben, wird uns das nicht wirklich weiterbringen. Was wir brauchen, ist die regionale Abfrage, zum Beispiel nach dem Geschlecht, um die Disparitäten stärker erfassen zu können.

Es kann sein, dass ich zum falschen Entschließungsantrag gesprochen habe. Aber da der eine Entschließungsantrag in einfacher, leichter Sprache abgefasst ist und der sehr verehrte Präsident mich nicht unterbrochen hat, geht es letztlich um gleiche oder ähnliche Sachverhalte.

Jetzt ist die Redezeit zu Ende.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Für die AfD-Fraktion Herr Abg. Wurlitzer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, wir finden diesen Entschließungsantrag unverschämt! Wir haben zwei Jahre an dem Schulgesetz gearbeitet – und entweder Sie sind für Inklusion, dann schreiben Sie es nicht so schwammig in das Schulgesetz hinein, sondern formulieren Sie es ordentlich, oder Sie sind es nicht. Aber hier mit dem Entschließungsantrag um die Ecke zu kommen, in dem alles nur Wischiwaschi ist,

(Zurufe von der CDU)