Dies ist auch die Voraussetzung für effektive Hotspots. Die Breitbandversorgung ist und bleibt der Schwerpunkt unserer Förderrichtlinie DiOS.
Zudem ist es doch nicht ein Mangel an staatlicher Förderung, die die Freifunkinitiativen am Wachsen hindert, sondern die fehlende Rechtssicherheit. Die Haftung privater Anbieter von WLAN-Hotspots für eventuelle Rechtsverstöße ihrer User, die sogenannte Störerhaftung, setzte bis vor Kurzem dem Wachstum privater Initiativen Grenzen. Diese Staatsregierung will die Rahmenbedingungen so anpassen, dass sie Ausbau und Betrieb einer öffentlichen WLAN-Versorgung nicht ohne Grund einschränken. Aber letztlich muss die klarstellende Rechtsprechung durch Bundes- und Europarecht erfolgen.
Der Bund hat im letzten Jahr mit der Änderung des Telemediengesetzes deutlich gemacht, dass er die Störerhaftung beseitigen will. Inwieweit die Grundlagen jetzt gerichtsfest sind oder inwieweit eine Klarstellung im Gesetzestext hilfreich sein mag, wird sich zeigen. Sachsen wird jedenfalls entsprechende Initiativen unterstützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Arbeit der Freifunk-Initiativen ist wertvoll und verdient unsere Anerkennung. Hindernisse wie die Störerhaftung wollen wir beseitigen helfen. Der Förderschwerpunkt bleibt aber auf dem allgemeinen Ausbau der Breitbandversorgung als wichtigste Voraussetzung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke herzlich für die zumindest konstruktiven Teile, die mehrheitlich waren – bis auf die eine Fraktion.
Zum Thema. Da wir uns alle einig sind, dass wir mehr Beteiligung, mehr Teilhabe, mehr Nutzung von digitaler Infrastruktur auch hier in Sachsen brauchen und dass wir noch einen ziemlichen Aufholbedarf haben, geht es uns mit unserem Antrag genau darum, freie Zugänge zu schaffen, bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen für Bürgernetzwerke, die ihre Möglichkeiten auch für andere über Freifunk zur Verfügung stellen wollen. Uns geht es nicht nur um WLAN-Hotspots zum Beispiel an touristischen Orten, sondern um die Verbindung.
Freifunk ist etwas anderes, als einzelne Hotspots zu haben. Es ist die Verbindung, ein Netzwerk aufzubauen, mit dem man sich in einem größeren Raum im Internet bewegen kann, Teilhabe für alle ermöglicht wird und nicht nur für einzelne Gruppen und bei dem es auch um Medien- und Datenschutzkompetenz geht. Wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Dateninfrastrukturen selbst in die Hand nehmen, ist Freifunk nämlich auch ein wichtiger Beitrag zur Medien- und Datenschutzkompetenz.
Uns geht es auch nicht nur um die Förderung von technischer Anschaffung, sondern es geht uns genau darum, auch vonseiten des Freistaates über Informationskampagnen zum Beispiel denjenigen, die sich engagieren, etwas in die Hand zu geben, um in den Kommunen etwas voranzubringen.
Ich bin sehr froh über die deutliche Unterstützung und die Zusagen, dass daran gearbeitet wird. Insofern ist unser Antrag sicherlich eine Vorlage, da weiterzugehen.
Was ich nicht verstehe, ist, warum man, wenn man den Breitbandausbau voranbringen will – das steht außer
Frage, darin sind wir uns einig –, nicht zusätzlich etwas anderes machen kann. Ich verstehe nicht eine Prioritätensetzung, das eine zu tun – und zwar unzureichend – und das andere zu lassen. Wir finden, man kann beides fördern und über diese gemeinnützigen Bürgernetzwerke auch dort Internetzugänge und Möglichkeiten schaffen, wo sie bisher nicht sind.
Da jetzt sehr viel Anerkennung zu den Freifunkinitiativen, zu den Leistungen, die dort geschaffen werden, gekommen ist, möchte ich gern für meine Fraktion, punktweise Abstimmung beantragen. Über Punkt I, die Anerkennung, waren wir uns ja alle einig. Punkt II – die Forderung – kann Ihnen, liebe Koalition, in der weiteren Bearbeitung gern als Vorlage dienen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Drucksache 6/7694. Es ist punktweise Abstimmung gewünscht worden. Ich beginne mit Punkt I. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Punkt I dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe Punkt II auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? –Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmen dafür und Stimmenthaltungen; es ist dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Frau Präsidentin! Der Landtagspräsident hat uns mehrfach darauf hingewiesen, dass vor 25 Jahren die Sächsische Verfassung durch den Landtag verabschiedet worden ist. Diese war tatsächlich zum damaligen Zeitpunkt an vielen Stellen modern und zeitgemäß.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, nichts ist so gut, dass man es nicht verbessern könnte – Herr Krauß, um Ihren Zwischenruf zu beantworten.
Es geht in unserem Gesetzentwurf um die Änderung der sächsischen Landesverfassung. Es geht um ein tolerantes und friedliches Zusammenleben in einem weltoffenen Sachsen, so heißt es in unserem Gesetzestitel.
Ich möchte meine Rede Herrn Steffen Flath, dem damaligen Fraktionsvorsitzenden der CDU hier im Sächsischen Landtag, widmen. Er war mir bei der bisher einzigen Änderung der Sächsischen Verfassung seit 1992 ein fairer und verlässlicher Verhandlungspartner. Diese Änderungen wurden 2013 beschlossen. Die meisten von Ihnen können
sich noch erinnern: Es ging um die sächsische Finanzverfassung. Ein Punkt betraf die sogenannte Schuldenbremse, ein zweiter die Beachtung des Prinzips des sozialen Ausgleichs bei der Aufstellung des Haushalts sowie die komplette Kostenerstattung für die Kommunen, wenn ihnen Aufgaben vom Land übertragen werden.
In der letzten Wahlperiode bestand zwischen den beteiligten Fraktionen Einvernehmen darüber, dass zunächst nur über die Finanzverfassung gesprochen wird; denn man kann ja nicht über alles gleichzeitig reden, um zu einem Ergebnis zu kommen. Es war also ebenso Konsens, dass weiterführender Änderungsbedarf besteht. Bereits Erich Iltgen als langjähriger sächsischer Landtagspräsident hatte eine Verständigung aller Fraktionen zur Absenkung der überhohen Hürden der Volksgesetzgebung angemahnt und damit mehr direkte Demokratie gefordert.
Wie die Vertreter der anderen demokratischen Fraktionen, die bei den entsprechenden Treffen vor den letzten Landtagswahlen dabei waren, bestätigen können, war auch Herr Flath für weitere Gespräche offen. Nun führte Herrn Flath seine Lebensplanung aus dem Landtag heraus, sodass ich – wie die anderen Fraktionen auch – gezwungen war, mit seinem Nachfolger Frank Kupfer zu sprechen. Er schlug das politische Erbe seines Vorgängers aus und antwortete schlicht mit Nein. Vielleicht haben Sie sich ja, Herr Kupfer, vorher mit Marko Schiemann abgesprochen. Es ist schließlich bekannt, dass Herr Schiemann als einer der Verfassungsväter von 1992 der Meinung ist, die Verfassung sei so etwas wie die Bibel und dürfe nicht geändert werden.
Doch selbst die Bibel wird immer wieder neu übersetzt und in die jeweilige Gegenwartssprache übertragen. Genau das wünschen wir uns auch von unserer Sächsischen Verfassung. Es geht nicht darum, den Inhalt zu ändern, sondern darum, die Verfassung einem zeitgemäßen Update zu unterziehen. Genau das ist unser Ziel mit unserem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute in der ersten Lesung präsentieren.
Unsere Verfassungsordnung bestimmt den Freistaat Sachsen als ein von Weltoffenheit, von demokratischem Umgang miteinander und von Toleranz getragenes friedliches Land. In diesem Sinne engagieren sich unzählige Menschen und Initiativen.
Tatsache ist aber auch, dass fremdenfeindliche und antidemokratische Kräfte vor allem in den letzten beiden Jahren stark zugenommen haben. Deshalb müssen die besonders angegriffenen Grundwerte der Landesverfassung nochmals verdeutlicht werden. Das soll durch einen neuen Artikel 7 a geschehen, der dem Schutz des friedlichen Zusammenlebens und der Gewaltfreiheit gewidmet ist.
In den Artikeln 18 und 116 wollen wir das historisch überholte Wort „Rasse“ herausnehmen und den Text entsprechend anpassen. Zugleich wollen wir auch die sexuelle Identität und die Behinderung bzw. Beeinträchtigung ausdrücklich nennen, denn das fehlt bisher im Artikel 18 im Bereich Grundrechte. Es ist aber auch nur
logisch und im Sinne der Verfassung, auch die Benachteiligung wegen sexueller Identität und Behinderung zu verbieten; denn in dieser Verfassung, nämlich im Artikel 116 wird der Anspruch auf Wiedergutmachung auch denjenigen zugesprochen, die wegen gleichgeschlechtlicher Orientierung oder wegen Behinderung Opfer von Gewaltherrschaft geworden sind. Damit muss ein solcher Diskriminierungsschutz auch für die Gegenwart gelten.
Im Vorfeld war hier im Haus zu vernehmen, es handelt sich um ein Regenbogengesetz. Das klingt immerhin schon recht freundlich, greift aber aus unserer Sicht zu kurz. Sachsen hat durch Erscheinungen von Menschenfeindlichkeit in den vergangenen zwei Jahren erheblichen Schaden an seinem Ruf genommen. Ein öffentlich wahrnehmbares Signal von Verfassungsrang gegen diese antihumanen Fehlentwicklungen stünden unserem Land gut zu Gesicht. Dies stärkt zugleich all denjenigen in Sachsen den Rücken, die täglich für Menschlichkeit und Mitgefühl Gesicht zeigen. Es reicht nicht aus, alle Jubeljahre mal ein großes Fest für diese Menschen zu veranstalten; sie haben es verdient, dass der Staat ihnen die Treue hält, und dazu zählt diese Selbstverpflichtung in der Verfassung.
Die Streichung des Wortes „Rasse“ wiederum bringt die Verfassung auf den neusten Stand, dass es keine Rassen von Menschen gibt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin fordert es; die Länder Brandenburg und Thüringen haben die verfassungsrechtlichen Konsequenzen bereits gezogen und den Begriff Rasse aus der Landesverfassung gestrichen.
Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt viele gute Gründe, diesen Gesetzentwurf mit Wohlwollen durch die parlamentarische Beratung zu begleiten. Wenn Sie weiteren Argumentationsbedarf haben, dann entsprechen wir dem gern in den Ausschüssen und in einer zweiten Lesung hier im Sächsischen Landtag.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den soeben eingebrachten Gesetzentwurf an den Verfassungs- und Rechtsausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration zu überweisen.
Wer der Überweisung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen?
(Mehrere Abgeordnete der CDU enthalten sich. – Empörung bei den LINKEN – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist doch peinlich!)
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nicht einmal die Größe zu haben, der Überweisung eines Antrags zuzustimmen! – Unruhe bei den LINKEN)