Deshalb haben wir gesagt, wir wollen für die nächsten zwei Jahre zur Implementierung, zur Einführung dieses Landesprogramms eine Institution haben, die den Kommunen sozusagen fachliche Hilfestellung an dieser Stelle leistet. Dafür haben wir im Übrigen im Haushalt nicht mehr nur 15 Millionen Euro stehen, sondern 15,25 Millionen Euro. Wir haben also 250 000 Euro draufgelegt, um letzten Endes dieses Geld nicht noch großartig abziehen
zu müssen von den 15 Millionen Euro, sondern um mit zusätzlichem Geld diese Implementierung einerseits wissenschaftlich und andererseits auch ganz praktisch zu unterstützen.
In welcher Form das stattfinden wird, muss man sehen. Ich will hier jetzt nicht meine Präferenz darlegen, denn das ist ein Aushandlungsprozess. Aber auch die Richtlinie wird das Thema Begleitung der Einführung des Landesprogramms in sich tragen. Wir gehen davon aus, dass es ein Zusammenspiel ist aus praktischer und wissenschaftlicher Begleitung, weil wir selbstverständlich den Anspruch haben, in zwei Jahren wissen zu wollen, ob es funktioniert hat, ob es dieses Landesprogramms bedarf, ob es mehr braucht oder wie auch immer.
Abschließend will ich noch einer Legende entgegentreten, weil auch das immer wieder angebracht worden ist, insbesondere von den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Was wir nicht wollen – darauf legen wir sehr großen Wert –, ist, dass, wie es die Landräte besonders gern behaupten, Schulsozialarbeit in den Etat oder in den Bereich des Kultusministeriums übergehen muss.
Schulsozialarbeit ist eine sozialhilfliche, eine jugendhilfliche Leistung. Als diese erkennen wir sie an. Schulsozialarbeit soll an den Schulen helfen, den Schulalltag gemeinsam zu meistern. Schulsozialarbeiter sollen mit Lehrerinnen und Lehrern sowie mit allen anderen, die in einer Schule tätig sind, auf Augenhöhe arbeiten. Das bedingt sich gegenseitig.
Frau Falken, tun Sie mir doch bitte einen Gefallen und schauen einfach mal nach, was Jugendsozialarbeit für Aufgaben in sich trägt.
Ich spreche denen überhaupt nichts ab. Frau Falken, es ist nicht immer alles nur Bildung. Es ist manchmal auch noch ein bisschen mehr. Schauen Sie doch einfach mal in die Definition oder in das Aufgabenspektrum eines Sozialarbeiters in Verbindung mit Schulsozialarbeit, dann können Sie sich solche Zwischenrufe sparen. Wir wollen, dass dieses Landesprogramm ein Erfolg wird. Ich persönlich bin, wie gesagt, sehr dankbar, dass wir jetzt – ich muss sagen, das hätte ich nicht erwartet – so viel Geld für dieses Landesprogramm haben.
Auf die Ausführungen von Frau Stange noch einmal reflektiert, weil Herr Homann sich vorhin so bedankt hat, möchte ich nur eines sagen: Es ist natürlich schön, wenn man im Rahmen der Opposition so einen Antrag schreibt, wohl wissend, man muss ihn nicht umsetzen. Vielleicht wäre es schöner gewesen, Sie hätten in Ihrer Zeit als Ministerin vor dem Jahr 2009 schon die Initiative ergriffen.
Wir haben es jetzt endlich geschafft. Dafür bin ich sehr dankbar, und ich bedanke mich bei allen, die dort mitgewirkt haben.
Das war Herr Kollege Schreiber. Jetzt gibt es eine Kurzintervention durch Herrn Kollegen Zschocke von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Vielen Dank, Herr Schreiber, dass Sie versucht haben, die aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Nur frage ich mich wirklich, wenn es Ihre Intention ist, unter Punkt II festzuzurren, was die Staatsregierung tun und wie die Förderrichtlinie ausgestaltet werden soll, und Sie dabei auf diese Fachempfehlung Schulsozialarbeit abstellen, warum es dann nicht gelingt, diesen Antrag so zu formulieren, dass man klar sagt: „Die Staatsregierung wird aufgefordert“, dies auch so umzusetzen. Ich nenne als Beispiel Qualifikation, den Hochschulabschluss als verbindlichen Standard festzuschreiben.
Sie haben sich jetzt wieder hingestellt und gesagt: Sie bestimmen das jetzt hier nur in dem Antrag. Wie dann die Richtlinie ausgestaltet wird, ist Sache der Staatsregierung. Das ist mir schlicht und ergreifend zu ungenau, zu schwammig. Deswegen kann man das aus unserer Sicht so nicht unterstützen.
Sie hätten heute die Möglichkeit gehabt, diesen Standard klar zu setzen. Ich befürchte, wir haben am Ende eine Richtlinie, mit der alle möglichen Abschlüsse zugelassen werden, viele Ausnahmen möglich sind. Das ist die Intention, die Sie hier stellen, aber Sie setzen das nicht um.
Ich will mich an dieser Stelle überhaupt nicht wegducken. Herr Zschocke, es ist rechtlich nicht möglich, über einen Beschluss des Landtags der Staatsregierung vorzuschreiben, was sie in eine Richtlinie schreibt. Das ist nun einmal reines Verwaltungshandeln. Alles andere wäre im Gesetz zu regeln. Das beschließen wir dann. Wir beschließen hier aber nicht das Gesetz über die Einführung der Schulsozialarbeit mit allem Drum und Dran, sondern wir – –
Dann lesen Sie doch mal den Antrag, Herr Gebhardt, bevor Sie so etwas erzählen. Wir haben Ansprüche formuliert, und die sind überschrieben mit: „Die Staatsregierung wird ersucht...“. Das heißt, wir fordern ganz klar die Staatsregierung auf, unter diesen Punkten, die wir hier aufgeschrieben haben, zu handeln – dazu wiederhole ich mich gern –: „... die Fachempfehlung des Landesjugendhilfeausschusses stellt oft die Frage, welcher Abschluss jemanden qualifiziert, um in der Jugendsozialarbeit zu arbeiten...“, stellt er ganz deutlich ab.
Ich will aber auch eines deutlich sagen: Wir haben in dem aus meiner Sicht noch sensibleren Bereich, nämlich dem Kindertagesstättenbereich, eine Qualifikationsverordnung, in der man die sehr starre Beschränkung auf das, was Sie gerne wollen, nämlich nur den Hochschulabsolventen – –
Lassen Sie mich doch mal ausreden! Weil Sie von Aufweichung reden: Auch in dem Bereich gibt es Ausnahmetatbestände, die möglich sind. Ich sage an der Stelle: Wir sollten hier nicht noch restriktiver sein als im Kita-Bereich, was nicht heißt, dass die Idealvorstellung logischerweise der Hochschulabschluss ist. Das ist gar keine Frage.
Sehr geehrter Herr Schreiber! Ich muss feststellen: Sie sind ziemlich arrogant und überheblich in Ihrem Auftreten uns gegenüber. Wir hätten heute sehr gern dazu gesprochen. Leider reicht dazu unsere Redezeit nicht mehr.
Herr Piwarz, Sie sind an der Stelle genauso arrogant und überheblich! Ich habe mit Ihnen gar nicht gesprochen.
(Christian Piwarz, CDU: Sie kennen sich mit dem parlamentarischen Verfahren nicht aus! Setzen Sie sich wieder hin!)
Also, wie gesagt, wir hätten sehr gern zu dem Antrag gesprochen, aber wie Sie wissen, haben kleinere Fraktionen wesentlich weniger Redezeit als große Fraktionen.
Das war eine Kurzintervention, die auf den Redebeitrag von Herrn Kollegen Schreiber reagierte, und wir haben jetzt die Reaktion.
Wir sind es ja nun mittlerweile gewohnt, dass jedem, der die AfD irgendwo inhaltlich anfasst, gleich Arroganz vorgeworfen wird. Aber ich glaube, damit kann man leben.
Herr Wurlitzer, ich will Sie nur noch einmal darauf aufmerksam machen: Ihre Fraktion hat für den heutigen Tag laut Vorlage 45 Minuten Redezeit. 45 Minuten! Die GRÜNEN haben 35 Minuten. Die SPD hat 50 Minuten und damit gerade einmal 5 Minuten mehr als Sie.