Protocol of the Session on December 13, 2016

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Bei allen unterschiedlichen Betrachtungsweisen zum Weg gibt es durchaus so etwas wie eine gemeinsame Basis. Denn von allen ist klar gesagt worden: Sachsen ist Sportland, Sport verbindet die Sachsen und ist eine tragende Säule unseres Gemeinwesens. Deshalb ist es gut, dass wir

heute über das Thema Spitzensport und die Reform sprechen können.

Zugegebenermaßen kann ich als Sportminister heute noch nicht allzu viele Details hier vortragen, aber ich will das, was derzeit schon erkennbar ist, klar benennen. Es sind fünf Punkte:

Es geht erstens um eine sogenannte potenzialorientierte Fördersystematik, zweitens um eine effizientere Stützpunktstruktur, drittens um die Verbesserung der Trainersituation, vor allem in Sachen Ausbildung und Bezahlung, viertens um die Neustrukturierung der Olympiastützpunkte und fünftens um eine gezieltere Nachwuchsförderung und die Verbesserungen im Bereich der dualen Karriere.

Das, was ich jetzt kurz skizziert habe, sind die Kernpunkte der Arbeit von zwei Jahren. Ich bin dankbar, dass Frau Zais, Herr Vieweg und andere hervorgehoben haben, wie wichtig es war, dass wir uns als Länder in diesen Diskussionsprozess eingebracht haben. Deshalb will ich zu diesem Thema und zu dem, wie es dazu gekommen ist, nicht mehr allzu viel sagen.

Wichtig ist, dass neben der künftigen potenzialorientierten Förderung der Verbände auch Auswirkungen in Sachsen zu spüren sein werden, vor allen Dingen bei der Neustrukturierung der Olympia- und der Konzentration der Bundesstützpunkte. Aus unseren beiden Olympiastützpunkten Leipzig und Dresden/Chemnitz wird beispielsweise einer werden und die Anzahl der Bundesstützpunkte wird sicherlich etwas geringer werden als bisher.

Ich mache mir mit Blick speziell auf diese beiden Punkte zwar Gedanken, aber keine Sorgen, und zwar aus folgendem Grund: In Sachsen haben wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im Bereich des organisierten Sports und der Politik. Der LSB sowie die Vereine und Verbände, die Vertreter der Olympiastützpunkte, Trainer und Funktionäre, die Kommunen und wir bei uns im Sportministerium arbeiten in einer Weise zusammen, um die uns manch anderes Bundesland beneidet. Hinzu kommt der Stellenwert des Sports, den wir insbesondere seit dem Jahr 2012 im Haushalt wieder dokumentiert haben.

Deshalb will ich als sächsischer Sportminister sagen, dass es mir um die Bewältigung der Reform nicht bange ist. Ich möchte überdies recht unmissverständlich zum Ausdruck bringen: Es geht nicht mehr um das Ob dieser Reform, sondern ganz klar um das Wie. Deshalb müssen aus diesem Grobkonzept konkrete Punkte herausgearbeitet werden, die uns wirklich voranbringen.

Frau Zais, ich will den Gedanken aufgreifen: Es werden viele Gespräche notwendig sein, und ich bin überzeugt davon, dass es so etwas wie einen „Sächsischen Weg“ innerhalb dieser Leistungssportreform geben kann.

(Beifall des Abg. Jörg Vieweg, SPD)

Schließlich haben wir alle ein Ziel: Sachsen muss Sportland bleiben, und um dieses Ziel zu erreichen, haben wir

neben dem Fokus auf unsere Sportlerinnen und Sportler aus meiner Sicht drei Dinge ins Blickfeld zu rücken:

Erstens. Die gesamte Reform steht unter dem Finanzierungsvorbehalt der Länder. Auf der Sportministerkonferenz im November wurde deshalb eine Bund-LänderVereinbarung von uns Sportministern verlangt, aus der klar wird, wer wofür zuständig ist und wer welchen Finanzierungsanteil trägt. Der Bund hat diesem Vorgehen mittlerweile zugestimmt, und ich freue mich, dass im I. Quartal des kommenden Jahres dazu die Gespräche beginnen werden. An diesen werden neben dem Freistaat Sachsen vier weitere Bundesländer beteiligt sein. Obere Maxime muss sein – da greife ich das auf, was hier an verschiedenen Stellen geäußert worden ist –: Ein Abwälzen von Kosten auf die Länder, aber auch auf die Kommunen wird es mit uns nicht geben. Die Eckpunkte der Reform stehen schon fest, aber man könnte sagen, jetzt muss ein Preisschild angebracht werden, um die Dimension auch zu erkennen.

Der zweite wichtige Punkt für mich ist, dass wir die sächsischen Kommunen in diesem Reformprozess nicht vergessen dürfen. Sie sind die wesentlichen Stützen des Leistungssports und werden bei unserem „Sächsischen Weg“ eingebunden. Erste Gespräche mit der kommunalen Ebene habe ich bereits für Anfang Januar vereinbart, und weitere werden folgen.

Drittens muss es jetzt darum gehen, im Leistungs- und Nachwuchsleistungssport die Vielfalt der sächsischen Sportlandschaft zu erhalten. Sachsen ist wohl eines der ganz wenigen Bundesländer, die sowohl im Sommer- als auch im Wintersport sehr erfolgreich sind. Das – so meine Überzeugung – wird und muss nach der Reform genauso sein. Auch wenn womöglich Bundesstützpunkte in manchen Sportarten wegfallen, werden wir unsere Standorte, egal ob es sich um Leipzig, Chemnitz oder Dresden bzw. in puncto Wintersport um Altenberg, Oberwiesenthal oder Klingental handelt, behalten. Sie alle haben ihre Daseinsberechtigung.

Frau Meiwald, in diesem Punkt werden wir sicherlich auch über das Thema Trainer, Übergang und all solche Dinge diskutieren müssen. Darauf kann es jetzt noch keine Antworten geben. Vom Breitensport über den Nachwuchsleistungssport bis hin zum Spitzensport sind all unsere Sommer- und Wintersportarten ein Pfund, mit dem wir weiter wuchern wollen.

Deshalb bin ich froh, dass in den nächsten beiden Tagen auch der Einzelplan 03 zur Diskussion steht. Ich will jetzt nichts aufgreifen, was hier von den Fraktionen im Detail vorgetragen wurde. Ich bin aber froh, dass auch für das Thema Finanzierung des sächsischen Sports in den nächsten beiden Jahren wieder eine gute Grundlage gelegt wird, sowohl im Bereich des Zuwendungsvertrages gegenüber dem LSB, wo der Mitgliederzuwachs und das Aufgabenvolumen nachgezeichnet wird, als auch im Bereich der Investitionen, sodass wir in den drei Bereichen, die bekannt sind, weiter fördern werden.

Natürlich ist es immer so, Frau Meiwald, dass zu Beginn einer Anmeldung sicherlich eine Schere vorhanden ist, aber ich kann Ihnen sagen: Wenn das so beschlossen wird, wie es durch die Änderungsanträge vorliegt, dann wird es auch im Sport durchaus eine breite Zustimmung aus den unterschiedlichen Bereichen geben.

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollte uns um die vorliegenden Herausforderungen nicht bange sein. Ich bin bereit, sehr engagiert die Detaildiskussion in den nächsten Wochen und Monaten zu führen, sowohl hier bei uns im Land – unter dem Thema „Sächsischer Weg“ – als auch in Verantwortung der Sportministerkonferenz für die Länder, damit wir das gegenüber dem Bund und dem organisierten Sport entsprechend hinbekommen.

Wenn Sie mich auf diesem Weg weiter so unterstützen, dann danke ich Ihnen jetzt schon.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Ich danke Herrn Staatsminister Ulbig. Er sprach für die Staatsregierung in seiner Eigenschaft als Sportminister.

Wir sind am Ende unserer Aussprache angekommen, und die erste Aktuelle Debatte ist abgeschlossen.

Wir kommen nun zu

Zweite Aktuelle Debatte

Behindert ist man nicht – behindert wird man! Abstriche an

Menschenrechten im Bundesteilhabegesetz nicht zulassen!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Sie sehen es bereits, diese Debatte wird durch einen Gebärdendolmetscher unterstützt, den ich hiermit herzlich begrüße.

Als Antragstellerin hat zunächst die einbringende Fraktion DIE LINKE das Wort. Das Wort ergreift – er ist bereits am Rednerpult – unser Kollege Wehner, bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich begrüße sehr herzlich den Gebärdensprachdolmetscher und wiederhole es immer wieder an dieser Stelle: Ich wünsche mir, dass unsere Landtagssitzungen ständig von einem Gebärdensprachdolmetscher begleitet werden und nicht nur, wenn wir behindertenspezifische Themen auf der Tagesordnung haben.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der AfD)

Meine Damen und Herren, am 10. Dezember wird der Tag der Menschenrechte begangen. Es ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am

10. Dezember 1948 verabschiedet wurde. Dieser Tag wird von den Menschenrechtsorganisationen, zum Beispiel Amnesty International, zum Anlass genommen, die Menschenrechtssituation weltweit kritisch zu beleuchten.

Meine Damen und Herren, genau heute vor zehn Jahren, also am 13. Dezember 2006, beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die zeitliche Nähe zum 10.12. wird kein Zufall sein. Die UNBehindertenrechtskonvention beinhaltet, neben der

Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte für Menschen

mit Behinderungen, eine Vielzahl auf die konkrete Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen abgestimmte Regelungen. Ich darf noch einmal auf den Zweck des Übereinkommens hinweisen: Es geht darum, den vollen und gleichberechtigen Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten, um die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.

Seit einigen Wochen sind wir im Freistaat Sachsen auf einem recht guten Weg. Es gibt den Sächsischen Landesaktionsplan. In Deutschland gibt es seit der letzten Woche – vom Bundestag verabschiedet – das Bundesteilhabegesetz, das am kommenden Freitag vom Bundesrat noch zu bestätigen ist. Dabei geht es um die Modernisierung der Eingliederungshilfe. Es sollen Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention insoweit in dieses Gesetz eingebunden werden.

Ob und inwieweit das gelungen ist, wird unterschiedlich beurteilt, aber es stimmt nachdenklich, meine Damen und Herren, wenn die Bundesregierung stolz darüber ist, dass das letzte Woche verabschiedete Gesetz nicht mehr ganz so viele Einschränkungen für Menschen mit Behinderungen zum Inhalt habe, wie es ursprünglich beabsichtigt war. 68 Änderungsanträge wurden noch einen Tag vor der Gesetzesverabschiedung im zuständigen Fachausschuss angenommen. 68, meine Damen und Herren! Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hatten einen Tag später alle ausreichend Gelegenheit, sich mit diesen 68 Änderungsanträgen zu befassen...

Meine Damen und Herren, nun gibt es das Gesetz, das am kommenden Freitag vom Bundesrat verabschiedet werden soll. Eines steht jetzt aber schon fest: Das Bundesteilhabegesetz wird nur in dem Maße Bestand haben, wie es die

in der UN-Behindertenrechtskonvention verbrieften

Rechte umzusetzen in der Lage ist.

Wir kritisieren, wie durch das Bundesteilhabegesetz das Recht zur freien Wahl des Wohnortes oder das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben umgesetzt ist. Das Poolen für Leistungen im Wohnen und im Wohnumfeld scheint nun vom Tisch zu sein, greift aber immer noch bei Freizeitmaßnahmen. Wenn also nur ein Betreuer zwei Menschen mit Behinderungen begleiten muss und davon einer ins Kino und der andere aufs Fußballfeld will, dann gibt es wohl ein Problem. Es kann dann dazu kommen, dass es ein Zwangsleben geben muss, und das hat mit selbstbestimmter Teilhabe nun wahrlich nichts zu tun.

In einem weiteren Teil gehe ich auf Beispiele ein. Wir hatten in der ersten Runde auch vom Sport gesprochen, also komme ich selbstverständlich noch einmal auf den Behindertensport zu sprechen, meine Damen und Herren.

Danke.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Diese zweite Aktuelle Debatte wurde durch die einbringende Fraktion DIE LINKE, durch Herrn Kollegen Wehner eröffnet.

Die weitere Reihenfolge ist: CDU, SPD, AfD, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die CDU spricht jetzt Herr Kollege Krasselt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Titel unserer Debatte ist: „Behindert ist man nicht – behindert wird man!“. Ich denke, sehr geehrter Herr Wehner, Sie haben gerade sehr moderat begonnen. Wenn sich das in unserer Debatte so fortsetzt, würde mich das freuen; denn es war bei Themen der Behindertenproblematik bisher immer so. Bei allen unterschiedlichen Auffassungen, die wir aufgrund unserer Fraktionszugehörigkeit haben, war es doch eigentlich immer unser gemeinsames Ziel, Barrieren weiter abzubauen, Nachteile auszugleichen, die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ständig zu erhöhen.