Protocol of the Session on December 13, 2016

Mit der Frage nach einem möglichen Informanten, der Mitgliedern der Freitaler Gruppe vertrauliche Informationen geliefert haben könnte, befassen sich die noch laufenden Ermittlungen, zu denen ich Ihnen Folgendes sagen kann.

In der Beschuldigtenvernehmung eines mutmaßlichen Mitglieds der Terrorgruppe Freital am 18. Dezember 2015

haben sich Hinweise darauf ergeben, dass ein anderer Beschuldigter aus der Gruppe Informationen von einem Beamten der Bereitschaftspolizei erhalten haben könnte. Dass sich daraus ein Anfangsverdacht für die Straftat der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch den Bereitschaftspolizisten noch nicht ergab, bestätigte der Generalbundesanwalt, der im Mai dieses Jahres für eine Übernahme des Verfahrens durch seine Behörde noch keinen Raum sah.

Klarstellen möchte ich, dass ein Name in diesem Zusammenhang erst im Laufe der Ermittlungen des Generalbundesanwalts im August 2016 erwähnt wurde. Dieser wurde der Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Ende November 2016 von der Bundesanwaltschaft mitgeteilt.

Wegen des im Raum stehenden Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen hat die Staatsanwaltschaft Dresden am 4. Mai 2016 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Vorausgegangen war die Strafanzeige der anwaltlichen Vertreterin zweier durch die Freitaler Gruppe Geschädigter vom 28. April 2016, die beim Generalbundesanwalt Akteneinsicht genommen hatte.

Seit dem 7. Dezember 2016 prüft die Staatsanwaltschaft Dresden Sachverhalte gegen zwei Polizeibeamte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass die sächsischen Ermittlungsbehörden die Vorwürfe mit der gebotenen Gründlichkeit prüfen. Gegen einen beschuldigten Polizisten wurde unterdessen ein Disziplinarverfahren eingeleitet und es wurde eine Suspendierung vorgenommen. Sollten Dienstvergehen oder Straftaten begangen worden sein, dann wird das Folgen haben. Das wird jetzt aber durch die Ermittlungsbehörden geklärt.

Bis zu einem Ergebnis, meine sehr geehrten Damen und Herren, tun wir als Demokraten gut daran, nicht vorschnell zu urteilen und trotzdem alles Mögliche zu tun, um mögliche Verstöße konsequent aufzuklären.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Das Schlusswort hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Enrico Stange, DIE LINKE, meldet sich zu Wort.)

Herr Stange? Aha. Ich hatte vorhin gefragt, ob aus den Reihen der Fraktionen noch das Wort gewünscht wird. Es wäre ganz gut, wenn man wach ist, wenn ich das frage.

(Christian Piwarz, CDU: Aha! – Jens Michel, CDU: Fraktionsloser! – Zuruf des Abg. Patrick Schreiber, CDU)

Also wir warten noch ein bisschen mit dem Schlusswort. – Herr Stange, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Kollege Lippmann, für Ihr Verständ

nis. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Es trifft wieder einmal Sie, muss man so sagen. Der Herr Staatssekretär ist anwesend. Es bleibt das Geheimnis des Ministers, weshalb er die Schwimmhalle nicht durch Sie einweihen lässt, sondern es selbst tut.

(Heiterkeit des Abg. Carsten Hütter, AfD)

Es ist in Ordnung. Wir nehmen es zur Kenntnis.

(Unruhe bei der CDU)

Meine Damen und Herren, jetzt ganz in Ruhe und ganz sachlich zu den Beweggründen, weshalb auch wir immer wieder Aufklärung suchen.

Fakt ist doch, dass der Landespolizeipräsident in den beiden Sondersitzungen bzw. in der ersten Sondersitzung eben nicht die Information gegeben hat, selbst auf Nachfrage nicht, dass der Zeuge von der Polizei im Grunde an das Landesamt für Verfassungsschutz vermittelt wurde – um es einmal so auszudrücken. Das hat der Landespolizeipräsident nicht getan. Auf Nachfrage hat er es nicht gesagt. Erst als es bekannt wurde, hat er im Ausschuss klargemacht, ja, man habe es ihm aufgrund dieser Zusammenhänge und gegebenenfalls des Umstands, dass er sich selbst belasten könnte, anheimgestellt.

Fakt ist auch, meinen Damen und Herren, der Herr Staatsminister hat eben ausgeführt, wenn ich es richtig erinnere, dass ab August gegen Bekannt in Bezug auf Geheimnisverrat ermittelt wurde.

(Staatsminister Sebastian Gemkow schüttelt den Kopf.)

Entschuldigung. Dann habe ich mich vertan.

(Staatsminister Sebastian Gemkow: Da ist der Name das erste Mal gefallen!)

Da ist der Name das erste Mal gefallen. So herum. Genau. Im August.

Meine Damen und Herren, am 17. November hatten wir die zweite Sondersitzung zu diesem Sachverhalt. Wiederum wurde uns nicht einmal im Ansatz etwas über diesen Sachverhalt gesagt. Das liegt diesem Misstrauen zugrunde, das sowohl in dem Antrag als auch in der Auseinandersetzung hier mitschwingt. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Deshalb kann ich auch nicht den Vorwurf des Kollegen Modschiedler nachvollziehen, weshalb wir es im Parlament, im Plenum machen.

Das Parlament ist das Hohe Haus. Hier sitzen wir als Volksvertreter

(Patrick Schreiber, CDU: Im Ausschuss auch!)

Moment einmal – und haben einfach ein Problem damit, dass wir das Gefühl haben – wir! –, dass wir im Ausschuss darüber eben nicht so informiert wurden, wie wir es erbeten und erfragt hatten. Das liegt dieser Diskussion heute zugrunde.

Deshalb kann ich es nicht nachvollziehen, weshalb hier ein Affengeschrei – Entschuldigung, das ziehe ich zurück –, ein Geschrei vollzogen wird, dass wir es hier im Plenum behandeln und die Fraktion der GRÜNEN diesen Antrag für das Plenum gestellt hat. Das kann ich in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehen.

Fakt ist, die Fragen, die heute gestellt werden, sind dringend aufklärungsbedürftig. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Staatsregierung zumindest heute erklärt hat, dass es ihr ein besonderes Anliegen ist, das zu tun. Wir werden für unsere Fraktion auf jeden Fall diesen Sachverhalt weiter sehr kritisch im Ausschuss begleiten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Ja, meine Damen und Herren, das war nun eine neue Runde. Möchte noch jemand aus den Reihen der Fraktionen reden? – Nein. Die Staatsregierung auch nicht noch einmal. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Herr Lippmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister, Danke erst einmal für die klarstellenden und auch noch einmal sehr verdeutlichenden Worte. Was die Staatsregierung betrifft, so hätte ich mir das an der einen oder anderen Stelle in der Vergangenheit deutlicher gewünscht. Dann hätten wir uns vielleicht auch die Hitzigkeit der heutigen Debatte gespart, auch wenn ich sie durchaus in dieser Form immer wieder schätze, weil dann doch sehr deutlich wird, wie die grundlegenden Unterschiede sind.

Herr Modschiedler, ich habe das Gefühl, Sie haben sich nur einen Teil des Antrages herausgepickt. Herr Pallas, Sie haben sich nur einen Teil des Antrages herausgepickt und haben im Wesentlichen den Punkt II nicht lesen wollen, der aber der Kern des Antrages ist. Nun können wir gerne darüber streiten, was ein Landtag feststellen sollte und was nicht. Entscheidend für die Öffentlichkeit sind die Fragen, die nicht beantwortet wurden und zu dem wir Aufklärung fordern. Das steht im Beschlusspunkt II und der ist, glaube ich, auch der Kern des Antrages. Ich danke aber insbesondere Ihnen, Herr Pallas, auch für Ihre Klarstellung und dass Sie selbst von einem fatalen Eindruck gesprochen haben, der hier entstanden ist, und genau diesem wollen wir ja mit unseren umfassenden Fragen entgegenwirken. Von daher bin ich durchaus zuversichtlich, dass uns das noch gelingt.

Allerdings möchte ich zu dieser Forderung, so etwas grundsätzlich im Ausschuss zu behandeln, etwas Grundsätzliches sagen. Ich liebe ja die Effizienz des Innenausschusses, wo wir in Viertelstunden ganze Antragskonvolute abhandeln, aber ich sage auch ganz deutlich, dass der Antrag, wenn wir ihn im Innenausschuss behandelt hätten, von der Staatsregierung nur zur Hälfte beantwortet worden wäre und von den anderen Fraktionen, insbeson

dere der Koalition, als nicht nötig abgebügelt worden wäre, wie Sie es beispielsweise beim Thema Heidenau getan haben, was ich Ihnen bis heute vorwerfe. Dort haben wir genau das Gegenteil erreicht. Von daher haben Sie Verständnis, dass, wenn wir eine Debatte wollen, diese in diesem Plenum führen müssen, weil im Ausschuss offensichtlich nicht der Raum dafür ist.

(Albrecht Pallas, SPD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Wollen Sie eine Zwischenfrage zulassen? –

Danke, Herr Lippmann. Bitte nennen Sie mir einen Beratungsgegenstand im Innenausschuss, wo es Ihnen als Vertreter der GRÜNEN-Fraktion nicht möglich war, Ihre Fragen an die Vertreter der Staatsregierung zu stellen.

Wir können uns gern noch einmal die Protokollierung des Sitzungsverlaufs bei unserem Antrag zu Heidenau ansehen. Da waren Sie es, Herr Pallas, der im Ausschuss relativ deutlich sagte, dass sich hierzu keine Fragen mehr stellen würden und dass vollkommen klar sei, dass das ein relativ populistischer Antrag der GRÜNEN sei, gleichwohl wir das gemacht haben, was Sie gehabt haben wollen, nämlich im Ausschuss über die Konsequenzen zu diskutieren.

(Albrecht Pallas, SPD: Konnten Sie Ihre Fragen stellen oder nicht?)

Ich will noch einmal anheimstellen – –

Ich habe die Frage beantwortet. Darum geht es auch gar nicht, Herr Pallas. Es geht um den grundsätzlichen Umgang der Koalition mit Anträgen der Opposition, auch im Ausschuss, und Sie tun so, als wäre sei der große Debattenplatz, um das eine oder andere Detailproblem zu klären. Dem ist nicht so, Herr Pallas.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gleichwohl habe ich der Vielzahl der Rückmeldungen in der Runde entnommen, dass es sinnvoll wäre, diesem Antrag die Chance zu geben, im Ausschuss diskutiert zu werden. Ich gebe selbstkritisch zu, dass insbesondere der Beschlusspunkt III.1 äußerst missverständlich und es nicht günstig ist, ihn in dem Antrag zu formulieren. Von daher, Herr Präsident, beantrage ich, den Antrag federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Verfassungs- und Rechtsausschuss zurückzuüberweisen. Dann haben wir ihn dort, wo wir ihn brauchen und wo der Innenminister im Ausschuss sitzt und die Sicherheitsbehörden Auskunft geben können und der Justizminister im Verfassungs- und Rechtsausschuss im Zweifelsfall Stellung nehmen könnte.

Ich würde mich über Zustimmung zu diesem Überweisungsantrag freuen.