Protocol of the Session on November 9, 2016

Ich kann nicht erkennen, dass das Gesamtkonzept hier im Landtag im Zuge der Haushaltsgesetzgebung so bekannt gemacht wurde, dass wir nachvollziehen können, was denn nun genau diese mit viel Geld ausgestattete Behörde verwalten und tun wird. Es gehört meines Erachtens eben zur Hochnäsigkeit dieser Regierungskoalition, dass die Opposition, deren Aufgabe es ist, die Regierung zu kontrollieren, mit ein paar lumpigen PowerPoint-Seiten abgespeist werden soll, wenn es um die Information über eine neue und wichtige Behörde geht. Schlimmer noch wäre es, wenn die Kollegen von CDU und SPD auch nichts über diese neue Behörde wissen würden und den Staatsministerien blind vertrauen. – So viel zum Thema funktionierende Demokratie. Ich fordere die Staatsregierung auf, das Gesamtkonzept zusammen mit allen relevanten Unterlagen dem gesamten Landtag zu übergeben, damit wir alle hier im Raum die gleiche Diskussionsgrundlage haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer Anhörung zum Antrag der Koalition „Reduzierung des Flächenverbrauchs – Grundsätzlich keine landwirtschaftlichen Nutzflächen für Ausgleichsmaßnahmen“ äußerte der Landesbauernpräsident Herr Vogel im Oktober 2015, dass es jetzt auch an der Zeit sei, über die Straßenbauvorhaben des Landes zu diskutieren. Das ist sehr erfreulich. Das Problem ist aber, dass das Thema Landwirtschaftsfläche für Kompensationsmaßnahmen seit Jahren allein aus dem Bauch heraus und nicht faktengestützt diskutiert wird, weil belastbare Statistiken komplett fehlen.

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und versucht, die durch das Statistische Landesamt veröffentlichten Flächennutzungserhebungen bis 2015 zu vergleichen. Ich frage mich schon, Herr Hippold, woher Sie die Zahlen haben. Ich sage allen öffentlichen Nutzerinnen und Nutzern nur: Viel Spaß dabei! Die Daten sind nicht nur seit 2014 nicht mehr vergleichbar, sondern sie sind auch noch stark lückenhaft. Durch die Hinzurechnung der Flächen anderer Nutzungen zu Siedlungs- und Verkehrsflächen wird die Statistik komplett unbrauchbar. Hinzu kommt, dass beispielsweise nur noch Ackerflächen und nicht mehr getrennt Acker- und Grünflächen erhoben werden. Dem werden weitere landwirtschaftliche Nutzungen hinzugeschlagen.

Auch die Daten aus der Bodennutzungshaupterhebung sind für belastbare Aussagen für Landwirtschaftsflächen kaum tragbar, da kleine Flächen fehlen oder auch Flächen

anderer Bundesländer mit erfasst wurden. Im Sinne eines Monitorings sollten wir darauf drängen, sinnvolle und verwertbare Daten zu erheben. Dieser Punkt fehlt in Ihrem Antrag im Übrigen komplett.

Wie soll die 2-Hektar-Zielerreichung für Außenstehende überhaupt nachvollziehbar werden? Mir kommt es eher so vor, als werde hier absichtlich Zahlenmüll produziert – oder ist es Schönrechnerei mit der Siedlungs- und Verkehrsfläche? Überall ist Bauboom, die Bauzinsen sind im Keller. Wir brauchen doch nur die Augen aufzumachen. Besonders der ländliche Raum erkennt oft seine Überlebenschance nur im baulichen Wachstum. Ich erinnere hierzu an die andauernde Flächenversiegelung, zum Beispiel von 120 Hektar für das Gewerbegebiet in Berbersdorf, wo nicht ansatzweise neue Arbeitsplätze geschaffen wurden und die Kommunen perspektivisch finanziell Schiffbruch erleiden werden.

Themenwechsel! Unstrittig ist, dass Eingriffe in die Landschaft durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden müssen. Die Bedarfe der Aufwertung der Landschaft beziehen sich naturgemäß nicht nur auf Siedlungen, sondern auch auf die freie Landschaft und damit auch auf die landwirtschaftliche Nutzfläche. Dies wird anhand der in den Regionalplänen dargestellten sanierungsbedürftigen Bereiche in der Landschaft deutlich. Dabei geht es konkret um die Aufwertung ausgeräumter Landschaften mit geringer Biotop- und Artenvielfalt oder um Gebiete mit hohen Erosionsraten, und auch das ist ein Ergebnis landwirtschaftlicher Produktion, dem begegnet werden muss.

Insofern ist die geforderte generelle Herausnahme von Acker- und Grünland für flächengebundene Kompensationsmaßnahmen nicht nur europarechtlich bedenklich, sondern auch fachlich unrealistisch. Wenigstens hier musste die Koalition wohl oder übel dazulernen, wie die Unterschiede zwischen den Anträgen aus der Anhörung vom vorigen Jahr und dem vorliegenden zeigen. Andererseits müssen selbstverständlich das Flächenrecycling oder der Abriss verfallener Bausubstanz verstärkt genutzt werden, um neue Versiegelung und Bauvorhaben überhaupt erst zu ermöglichen.

Ein Weg dazu könnte auch das Ökokonto sein, bei dem diesmal nicht Nachnutzung, sondern biotop- und artenschutzgerechte Neugestaltung und dauerhafte Sicherung das Ziel sind. Aus der Sicht der LINKEN muss also dreierlei gelingen:

Erstens. Die Neuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen für Verkehrswege, Siedlungen und Rohstoffabbau muss vermindert werden. Dazu muss jedes Abbau- oder Infrastrukturprojekt besonders in ländlichen Entleerungsräumen kritischer auf seine langfristige wirtschaftliche und ökologische Wirkung in der Region abgeklopft werden. Brauchen wir die landschaftsverschlingenden Straßenneu- und -ausbauvorhaben denn wirklich?

Zweitens. Die Akzeptanz für Kompensationsmaßnahmen muss durch eine sinnvolle und mit den Wünschen der Bewirtschafter korrespondierende Aufwertung der Land

schaft erhöht werden. Als Negativbeispiel nenne ich die Unmengen von Streuobstwiesen, die nahe der Autobahn im Zuge der Eingriffskompensation für den Straßenbau entstanden sind. Oftmals finden sich nicht einmal Unternehmen oder Umweltverbände, die diese pflegen wollen, ganz abgesehen davon, dass sie durch die dauerhafte Verlärmung ohnehin in der Eignung als Habitate für viele Arten ausgeschlossen sind.

Dennoch lese ich auch im aktuellen Antrag unter II B über die zu steigernde Qualität der Kompensation. Wir wissen, dass Streuobstwiesen die höchsten Kompensationswerte erreichen. Aber das darf, wie eben gesagt, nicht den Ausschlag geben. Gleichzeitig müssen Streuobstwiesen nachgepflanzt werden, weil sie im fortgeschrittenen Alter wertvolle Biotope für zahlreiche Arten bieten – aber eben bitte nicht direkt an der Schnellstraße!

Drittens. Wir müssen die notorisch klammen Kommunen finanziell in die Lage versetzen, potenzielle Kompensationsflächen über Flächenerwerb dauerhaft zu sichern. Gerade bei diesem letzten Punkt sieht es seit Jahren unverändert trübe aus. Es gibt dank der CDU in Sachsen keine wasser-, naturschutz- und waldrechtlichen Vorkaufsrechte mehr und ohnehin keinen Etat in den Gemeinden für diese sinnvollen Maßnahmen, die den Gemeinden selbst, den Landwirten und nicht zuletzt auch den Vorhabenträgern weiterhelfen würden. Das Reichssiedlungsgesetz wird wohl die einzige Basis für Vorkaufsrechte der neuen Behörde sein. Das hätten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, auch schon 2012 haben können, wenn Sie unserem Agrarstrukturverbesserungsgesetz zugestimmt hätten. Damit hätten Sie auch gleich die explodierenden Bodenpreise in der Landwirtschaft abfangen können.

Ich fasse zusammen: zu spät, zu wenig ambitioniert und dann noch komplett intransparent. Bitte wachen Sie auf, liebe Koalitionäre, und fangen Sie erst einmal an, die Grundlagen für eine Landeskompensationsverordnung zu erarbeiten. Solange das nicht so ist, können wir auf der Basis der schlechten Faktengrundlage Ihrem Antrag leider nicht zustimmen.

(Beifall bei den LINKEN)

Nun die AfD-Fraktion. Herr Abg. Urban, bitte sehr; Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich erlaube mir eingangs die polemische Frage, ob es für die sächsische Landwirtschaft nicht viel realere Probleme gibt als das Pseudoproblem der Kompensationsflächen. Haben wir nicht Milchbauern, die vor dem wirtschaftlichen Aus stehen, weil die Milchverkaufspreise schon lange unter dem Selbstkostenpreis liegen? Haben wir nicht auch Getreidepreise unterhalb der Selbstkosten der landwirtschaftlichen Betriebe? Nur durch massive Subventionen sind unsere Landwirte überhaupt international konkurrenzfähig, und mit Getreideexporteuren wie Russland und jetzt mit CETA und TTIP auch den Vereinigten Staaten

stehen reale Konkurrenten bereit, um in den europäischen Agrarmarkt einzudringen.

Aber gut, CDU und SPD kümmern sich um Ausgleichs- und Kompensationsflächen. Ja, bezüglich der Kompensationsregelungen gibt es Verbesserungsbedarf, auch auf Landesebene. Mit den Bestrebungen zu einer bundesweiten Kompensationsverordnung sind inzwischen viele Jahre ins Land gegangen, leider ohne Erfolg. Mit der Schaffung bundeseinheitlicher Standards zu Eingriffs- und Ausgleichsregelungen wollte man folgende Ziele erreichen: die Verbesserung von Investitionsbedingungen, die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren, transparentere Entscheidungen und höhere Planungs- und Rechtssicherheit für private und öffentliche Vorhaben.

Eine bundeseinheitliche Regelung wäre folglich begrüßenswert gewesen. Jüngere Bestrebungen auf Bundesebene sind allerdings wieder gescheitert. Insofern versucht die sächsische Landesregierung die Diskussionsphasen, zumindest hier im Freistaat, zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Ich kann aber keine Lobeshymne auf die Arbeit der schwarz-roten Landesregierung anstimmen, denn der vorliegende Antrag führt zu keinen echten Verbesserungen. Hier gehen die Vorstellungen der AfD-Fraktion über die Qualität von Ausgleichsmaßnahmen offensichtlich weit über die von CDU und SPD hinaus.

Ein investiver Naturschutz im Sinne eines echten Ausgleichs wird durch die vorgestellten Pläne nahezu ausgeschlossen. Der Sinn eines Ausgleiches ist es aber, die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes so gut wie möglich auszubalancieren. Aus diesem Grund sollte auch eine räumliche Nähe zwischen Eingriffs- und Ausgleichsort nicht abgeschafft werden, wie Sie es wollen.

Der Antrag macht außerdem deutlich, dass Sie Ökopunkte nicht danach vergeben wollen, welche Maßnahmen die Umwelt- und Naturbeeinträchtigungen tatsächlich ausgleichen. Nein, Ihr Ziel ist es, auf bereits vorhandenen kleinen Flächen mithilfe fachfremder Vorrang- und Bonusregelungen möglichst teure, künstliche Biotope zu schaffen. Würden als Ausgleich tatsächlich naturnahe, neue Biotope geschaffen, dann bedürfte es beispielsweise keiner künstlich angebrachten Nistkästen mehr und keiner teuren, jahrelang zu finanzierenden Pflegemaßnahmen.

Oder nehmen Sie zum Beispiel die bevorzugte Förderung der Wiederherstellung von Weinbergstrockenmauern. Diese Mauern sind überhaupt kein Ausgleich für die Versiegelung von Naturflächen, umso weniger, wenn dort Weinbau unter Einsatz von Bioziden stattfindet. Solche Maßnahmen sind, im Gegenteil, eine reine Umlenkung von Naturschutzgeldern in die Erhaltung von Kulturgütern. Das ist aber nicht der Sinn des Ausgleichs. Mit Ihrem Antrag wollen Sie die Nutzung von Landwirtschaftsflächen für Kompensationsmaßnahmen weitgehend verhindern.

Im letzten Jahr wurde in der Ausschussanhörung von mehreren Sachverständigen aber betont, dass ohne die

Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen ein naturschutzfachlicher Ausgleich gar nicht möglich ist. Dazu sei erwähnt, dass der geringe Flächenbedarf für diesen Ausgleich leicht zu bedienen wäre, da sehr viele Grundstückseigentümer kein Problem mit der Bereitstellung ihrer Grundstücke für Naturschutzmaßnahmen hätten. Das sehen CDU und SPD offenbar anders, wider besseres Wissen und entgegen der fachwissenschaftlichen Beratung im Ausschuss.

Und so frage ich mich, und so fragt sich meine Fraktion: Warum sollten wir solch einem inhaltsschwachen und unfachlichen Antrag zustimmen? Besser wäre es, Sie ziehen diesen Antrag zurück und überarbeiten ihn im ursprünglichen Sinne der Bundeskompensationsverordnung und anhand der tatsächlichen Gegebenheiten hier in Sachsen. Auf die Verfügbarkeit von Flächen für echte Kompensationsmaßnahmen gehe ich in der zweiten Runde ein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die AfD sprach Herr Abg. Urban. Jetzt folgt für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Günther.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben schon an einigen Stellen sehr zutreffend den Finger in die Wunde gelegt. Das ist der Nachteil für mich als letzter Redner, denn ich muss schauen, dass ich nicht alles wiederhole.

(Heiterkeit bei der AfD)

Ich will aber bei etwas ganz Grundsätzlichem beginnen: Das Ganze hatte einen Vorlauf, und es ging eigentlich darum, eine Bundeskompensationsverordnung zu schaffen. Das ist schon der erste Punkt, bei dem ich ein Problem habe, hier zuzustimmen: Ich kann diesen Fatalismus nicht ganz nachvollziehen, warum dieses Thema für immer erledigt sein soll.

Vielmehr muss es unser Ziel sein, dass wir eine möglichst bundesweit einheitliche Regelung hinbekommen. Auch wenn es mit dem Bundesrat kompliziert ist, aber so ist es nun einmal in einem föderalen Staat. Ich würde mir einen Antrag wünschen, der die Staatsregierung ermuntert, dort noch einmal voranzugehen. Ich habe gehört, dass sich Sachsen dort eigentlich engagieren wollte.

Warum ist dies auf Bundesebene so wichtig? Die Kompensationsregelungen sind sowohl in verschiedenen Fachrechten zersplittert als auch bundesweit sehr uneinheitlich. Das führt allein schon aus Sicht des Investors, des Vorhabenträgers zu einem schlechten Zustand. Er hat wenig Planungs- und Rechtssicherheit. Das macht es für die Behörden nicht leicht. Man hat andererseits im Sinne des Naturschutzes zu denken. Wenn es aber keinen richtigen Rahmen gibt, dann kann ich alles am untersten

Level anlegen. Dann ist die Kompensation nicht das, was sie hinsichtlich des Naturschutzgedankens leisten soll.

Wir haben das Problem: Bei den Gerichten bleibt man dann hängen, und auch die haben keine Richtlinien und müssen sich jedes Mal bei Verhandlungen fragen, wie sie damit umgehen. Das heißt, viele Leute haben dadurch ständig Probleme zu lösen. Wir verpulvern eine Menge Zeit und Energie für das, was man bundesweit einheitlich lösen könnte, wenn man untergesetzlich regeln würde, was mit diesen Kompensationen wirklich gemeint ist. Auch länderübergreifend besteht das Problem, zum Beispiel beim Stromnetzausbau. Es gibt eine Menge Beispiele, bei denen man merkt, dass man im Klein-Klein einfach nicht weiterkommt.

Gleichzeitig will ich lobend erwähnen: Im Vergleich zum Antrag, den wir letztes Jahr im Ausschuss hatten, stehen hier viele Dinge drin, bei denen wir – oder besser Sie, liebe Koalition – wirklich vorangekommen sind. Das sind zum Beispiel der Ausgleich vorrangig durch Entsiegelung, die Renaturierung von Fließgewässern – das lese ich mit großer Freude – oder die Herstellung möglichst eines Ursprungszustandes. Das alles ist wunderbar.

(Heiterkeit der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE)

Aber wir haben auch schon gehört: Vom ortsnahen Ausgleich wegzukommen ist aus naturschutzfachlicher Sicht kein kluger Weg. Dieses Reduzieren des komplexen Themas Kompensationsmaßnahmen auf Flächenverbrauch in der Landwirtschaft, was auch dieser Antrag so atmet, ist eine deutliche Schieflage, weil dies nicht das ganze Problem abbildet. Es wird immer suggeriert, dass die Landwirtschaft ein Problem hätte, weil sie naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen bringen muss. Man kann auf die Landwirtschaft beim Ausgleich nicht verzichten. Es ist ein riesengroßes Manko: Wir haben das Problem des Artenrückganges – Biodiversität. Dabei wissen wir, dass wir Biotopvernetzung, Trittsteinbiotope brauchen, und die sind nur in der Fläche zu schaffen. Es wäre viel besser, wenn man eine richtige Planung landesweit aufstellen würde, in die man Kompensationsmaßnahmen einfügen könnte. Das fehlt in diesem Antrag. Schon deshalb kann meine Fraktion dem nicht zustimmen.

Nur weil man auf landwirtschaftlichen Flächen eine Maßnahme macht, heißt das nicht immer unmittelbar, dass das für die Landwirtschaft schlecht ist. Wenn ich in einer ausgeräumten Agrarlandschaft Hecken anlege, dann mindert das die Bodenerosion. Der Boden wird besser. Vielleicht habe ich langfristig höhere Erträge, als ich ohne die Hecke hätte, obwohl ich etwas weniger Fläche zur Verfügung habe. Das darf man nicht vergessen; das ist nicht immer eins zu eins zu sehen.

Zu den Zahlen, die wir abgefragt haben. Die Landwirtschaftsfläche in Sachsen ist seit dem Jahr 2000 um 23 000 Hektar zurückgegangen. Das ist dramatisch, und das wollen wir als GRÜNE genauso wenig wie alle anderen

hier im Haus. Aber für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind es davon nur 1 100 Hektar. Das ist im Vergleich praktisch gar nichts.

Der Hebel, wenn man der Landwirtschaft helfen will, ist eben genau nicht bei der Kompensationsmaßnahme anzusetzen, sondern bei den Ursachen der Flächenversiegelung. Kompensation soll ja nur einen Eingriff kompensieren, der woanders bereits stattgefunden hat.

Von einem Vorredner habe ich gehört: Ein ganz großer Hebel ist allein der Straßenbau. 6 000 Hektar sind für Verkehrsflächen verschwunden, für Bau- und Gewerbegebiete waren es 10 000 Hektar. Solche Projekte wie die Ortsumgehung Freiberg, für die man durch den Stadtwald riesige Trassen schlagen will, müssen irgendwo kompensiert werden. Man könnte aber auch auf solch ein Vorhaben verzichten. Oder wenn ich von solchen Vorhaben höre wie dem achtspurigen Ausbau der A 4 zwischen Nossen und Dresden, dann sind das Wahnsinnsprojekte. Davon sollten wir uns dauerhaft verabschieden,

(Beifall bei den GRÜNEN)

und dann würde das Problem bei der Landwirtschaft auch gar nicht mehr so groß sein.

Wie gesagt, der Flächenverbrauch ist nicht eins zu eins mit den Nachteilen der Landwirtschaft zu sehen. Vor diesem Hintergrund ist mehr für die bundesweite Regelung zu machen, die Probleme Biotopvernetzung, Biotopverbund sind einzubauen und ein etwas anderes Schwergewicht zu legen.

Deshalb kann ich meiner Fraktion nur Stimmenthaltung empfehlen. Ansonsten ist die Koalition dabei gegenüber letztem Jahr einen großen Schritt vorangekommen.