Protocol of the Session on September 29, 2016

Hier sei das AktivA-Projekt genannt, welches mit der TU Dresden entwickelt worden ist.

Kurz und gut, die vor mittlerweile fast zehn Jahren entwickelten Gesundheitsziele waren weitsichtige Vorgriffe auf das uns heute beschäftigende Präventionsgesetz. Sie machen die Umsetzung des Präventionsgesetzes leichter und bieten uns bereits jetzt leistungsfähige Arbeitsstrukturen und Netzwerke an, die nun ein erfolgreiches Inkrafttreten der Landesrahmenvereinbarung ermöglichen. Dass wir im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung in Sachsen auf dem richtigen Weg sind, zeigt besonders, dass unter den sechs bisher bestehenden Landesrahmenvereinbarungen in der Bundesrepublik Deutschland die sächsische als die inhaltsreichste und konkreteste angesehen wird. Dies ist aus meiner Sicht das positive Resultat einer erfolgreichen und weitsichtigen Sozialpolitik im Freistaat Sachsen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen aber nicht selbstgefällig werden. Wir müssen zugeben, dass wir besonders auf kommunaler Ebene noch deutliche Reserven im Bereich der Gesundheitsförderung haben. Hier bedarf es eines noch stärkeren politischen Willens, Gesundheitsstandards zu etablieren, diese umzusetzen und zivilgesellschaftliche Akteure noch besser in ihrer Arbeit

zu unterstützen. Ich möchte ganz deutlich sagen, dass ich mir eine stärkere Einbindung der privaten Krankenversicherung wünsche, denn beim Thema Prävention reicht die Freiwilligkeit beim Engagement nicht aus. Auch müssen wir darüber diskutieren, wie wir beispielsweise die Beamten, die über die Beihilfe versichert sind, in das Gesundheitsvorsorgesystem integrieren. Es bleibt also noch reichlich Arbeit.

All dies sage ich als Präsident der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung und freue mich, dass bei uns die mit der Umsetzung des Präventionsgesetzes im Freistaat Sachsen betraute Geschäftsstelle angesiedelt wurde. Gerade bei der Aushandlung der Landesrahmenvereinbarung und der Einbeziehung der SLfG danke ich an dieser Stelle Frau Staatsministerin Klepsch für ihr Vertrauen und die Rückendeckung. Ich kann Ihnen versichern, dass die SLfG die Erfahrung und Kompetenz aus mittlerweile 26 Jahren erfolgreicher Präventionsarbeit und Gesundheitsförderung bündelt und sich somit in besonderer Weise für diese Aufgabe anbietet. Sie wird das solide Gerüst, das die Landesrahmenvereinbarung darstellt, zusammen mit allen interessierten Partnern mit Leben erfüllen, den Präventionsgedanken stärken und der Gesundheitsförderung im Freistaat schließlich eine neue Qualität verleihen.

Worum geht es konkret? Werden wir doch einmal ein bisschen deutlicher. Es geht darum, besonders auf kommunaler Ebene vergleichbare Verhältnisse und qualitative Standards im Bereich der Gesundheitsförderung zu schaffen und zu wahren. Hier bedarf es besonders der Strukturunterstützung von Kommunen und Landkreisen, die bei der Konzepterstellung und -etablierung angesprochener Ziele noch Luft nach oben haben. Um es an einem plakativen Beispiel festzumachen: Eine gesunde Ernährung bedarf gewisser Qualitätsstandards in der Kita, der Schule oder im Pflegeheim genauso wie zu Hause am Küchentisch. Diese Qualitätsstandards für gesundes Essen fallen nicht vom Himmel, sondern müssen für jeden verständlich definiert, kommuniziert und auch kontrolliert werden. Auch die Ernährungsbildung bei Kindern und besonders bei deren Eltern ist hierbei ein wichtiges Thema, und zwar durch alle sozialen Schichten hindurch. Genau hier setzen Prävention und Gesundheitsförderung beispielhaft an.

Ein weiteres Beispiel. Niemand wird bestreiten, dass die zahnärztliche Versorgung und die Qualität der Ernährung Hand in Hand gehen. Diese Vermittlungs- und Überzeugungsarbeit nah am und für den Menschen sollen die Projekte in der Gesundheitsförderung leisten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht zu weit hergeholt zu sagen, dass die steigende Lebenserwartung unserer Bevölkerung nicht allein auf die bessere medizinische Versorgung unserer Zeit zurückzuführen ist. Nein, es liegt auch an der gestiegenen Einsicht in die Notwendigkeit einer gesunden Lebensführung, und zwar möglichst von Anfang an. Die Landesrahmenvereinbarung nimmt diesen Gedanken auf und gibt ihm nun einen

festen rechtlichen Rahmen, der durch die SLfG und die vielen weiteren Akteure, die in der Präventionsarbeit und der Gesundheitsförderung tätig sind, institutionell getragen wird. Damit es nicht nur bei Worten bleibt: Wir als SLfG erreichen momentan circa 1 000 Kitas mit unseren Projekten. Das entspricht ungefähr einem Drittel der Kindertageseinrichtungen in Sachsen. Der nächste Meilenstein wird aus unserer Sicht sein, dass wir über die Hälfte der Kitas erreichen. Das halte ich zwar für ambitioniert, aber eben auch realistisch, denn wir haben durch das Präventionsgesetz neue Partner gewonnen. Natürlich kann man immer mehr fordern, doch wir wollen nicht nur auf Quantität setzen, sondern auch auf die Qualität der Projekte und auf die Ergebnisse achten.

Der alle vier Jahre anzufertigende Präventionsbericht wird die geleisteten Projekte nicht nur auf ihre Anzahl, sondern mit Sicherheit auch auf ihre Qualität und Wirksamkeit hin prüfen. Dieser Aufgabe stellen wir uns. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Präventionsgesetzes in Form der Landesrahmenvereinbarung sind gegeben. Ich freue mich auf die Umsetzung mit dem Steuerungsgremium, auf weitere Unterstützung aus der Gesellschaft und eine intensive und offene Zusammenarbeit mit diesem Hohen Haus. Ich lade gern noch einmal ein, uns als SLfG einzubeziehen, damit wir genau über die weitere Umsetzung sprechen.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es noch Redebedarf bei den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Klepsch, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Ziel der Sächsischen Staatsregierung ist klar. Unser Ziel ist Prävention. Der wichtigste Baustein des Bundespräventionsgesetzes ist in Sachsen bereits umgesetzt und steht. Wir haben die Schwerpunkte unserer Gesundheitsziele in die Landesrahmenvereinbarung überführt, gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenversicherungen und den Sozialversicherungsträgern, genauso wie es im Präventionsgesetz gefordert wird.

Ja, in Sachsen steht die Präventionsarbeit auf neuen, stabilen Füßen. Damit sind wir, wie bereits angesprochen, vielen Ländern weit voraus. Wir haben vor zehn Jahren mit den Gesundheitszielen begonnen. Das war ein freiwilliger Prozess, der, wie ich meine, viel bewirkt hat. Wir haben in den letzten Jahren die Erfolge dieser Arbeit auf eine neue Grundlage gestellt. Wir haben die Gesundheitsziele mit der neu etablierten Landesrahmenvereinbarung weiterentwickelt. Die Landesrahmenvereinbarung ist bereits am 1. Juni 2016 bei uns unterzeichnet und veröffentlicht worden. Herr Zschocke, Ihre Kleine Anfrage

kam damals, als die Verhandlungen noch liefen. Der erste Teil ist aus unserer Sicht geschafft.

Warum haben wir uns für diesen Weg entschieden? Weil die Prozesse sich gleichen. Sowohl beim Prozess der Durchsetzung von Gesundheitszielen als auch beim Präventionsgesetz gibt es identische Akteure und Adressaten. Beide Prozesse nebeneinander laufen zu lassen, hieße doppelte Strukturen, doppelte Gremien zu bedienen, und aus meiner Sicht wäre das Verschwendung von wertvollen Ressourcen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! 2016 wird ein sogenanntes Cleaning- oder Übergangsjahr sein. Das heißt, Gesundheitszieleprojekte, die bis zum Ende des Jahres beschieden wurden, laufen natürlich weiter bis Jahresende. Parallel dazu nehmen das Steuerungsgremium und die Geschäftsstelle zur Landesrahmenvereinbarung ihre Arbeit auf. Das Tempo der neuen Gremien hängt nicht nur von meinem Haus ab, denn der Bundesgesetzgeber hat mit dem Präventionsgesetz alle Sozialversicherungsträger mit in die Pflicht genommen. Das bedeutet, die Kassen müssen sich untereinander zu gemeinsamen Vorhaben abstimmen, aber auch mit der Renten- und der Unfallversicherung. Nicht nur die Abstimmung fordert unsere Genauigkeit, auch Änderungen werden gut durchdacht. So findet in einzelnen Präventionsfeldern, wie der betrieblichen Gesundheitsförderung, geradezu ein Paradigmenwechsel statt. Hier gilt: Weniger Wettbewerb und Konkurrenz und dafür mehr Zusammenarbeit und Kooperation.

Meine Damen und Herren, neben den Kassen gibt es laut Gesetz weitere Beitrittsberechtigte. In Sachsen beteiligen sich bisher die Bundesagentur für Arbeit, die kommunalen Spitzenverbände und – für mich sehr wichtig –: Kultus-, Innen- und Wirtschaftsministerium. Zusammen arbeiten wir an der Umsetzung der Zielbereiche „Gesund aufwachsen“, „Gesund leben und arbeiten“, „Gesundheitsförderung bei Erwerbslosen“ oder „Gesund im Alter“. Die Handlungsfelder selbst und die Zielgruppen sind in der Landesrahmenvereinbarung ausführlich beschrieben.

Eines ist mir dabei aber dennoch wichtig. Es geht nicht nur darum, Programme zu entwickeln nach dem Ansatz „Top down“, sondern es geht genau darum, in den Kommunen und in den verschiedenen Lebenswelten bedarfsbezogen zu operieren. Auch das braucht entsprechende vorbereitende Zeit. Beispielsweise ist das Gesundheitsziel „Gesundheitsförderung bei Erwerbslosen“ in der Landesrahmenvereinbarung ebenfalls als Zielbereich formuliert. Hier wollen wir Bewährtes fortführen. Als Beispiel sei das AktivA-Modell aus dem Vogtlandkreis erwähnt. Es soll in weiteren Regionen Sachsens anlaufen. Mehrere Leiter von Jobcentern haben sich bereits hier informiert und ihr Interesse bekundet. Das Steuerungsgremium zur Landesrahmenvereinbarung wird sich auf seiner Sitzung im Oktober bereits damit befassen.

Werten Sie dies als ein erstes Beispiel, das aufzeigen soll, dass die Ergebnisse und Inhalte aus dem Gesundheitszieleprozess unter dem Dach der Landesrahmenvereinbarung

gut aufgehoben sind und nun zusammen mit den anderen Beteiligten auf einer breiten gesetzlichen Grundlage letztlich auch weiter entwickelt werden. Ich halte diesen Antrag nicht für ein Misstrauensvotum – ganz im Gegenteil –, sondern ich verstehe unter diesem Antrag eine Wertschätzung und eine wichtige Aufgabe beim Thema Gesundheit, Gesundheitsförderung und Gesundheitsprävention.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Das Schlusswort hat die SPD-Fraktion, Frau Abg. Neukirch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank für die Debatte. Ich will gern noch einmal auf zwei, drei Dinge eingehen. Ich möchte zu Beginn bestätigen, was die Ministerin gerade gesagt hat: Mehrere Anträge zum Thema Gesundheitsförderung/-prävention sind kein

Misstrauensvotum, sondern ein Zeichen der Wichtigkeit. Angesichts demografischer Entwicklungen und steigender medizinischer Bedarfe können wir, glaube ich, nicht oft genug über dieses Thema reden.

(Beifall des Abg. Lars Rohwer, CDU)

Herr Horst Wehner, das Thema „Gesundheitliche Chancengleichheit“ ist für mich wirklich eines der zentralen herausragenden Argumente für Gesundheitsziele überhaupt, weil das für mich mit allen anderen Präventionsinstrumenten, die es gibt, nicht so gut erreichbar ist wie über diese breiter angelegten Gesundheitsziele. Deshalb ist das wirklich ein wichtiger Hinweis.

Herr Wendt, Sie machen sich um die Ressourcen Gedanken. Gerade durch die Umsetzung des Präventionsgesetzes geben die Kassen mittlerweile nicht mehr nur 3 Euro pro Person aus, sondern 7 Euro für die Prävention, und wir dürfen jetzt über die Umsetzung des Präventionsgesetzes dieses Geld erstmalig auch für die Gesundheitsziele ausgeben. Bisher mussten die Gesundheitsziele extra laufen, und die Kassen hatten nur einen ganz eng vorgegebenen Rahmen für Prävention. Wir müssen schauen, dass wir die Ressourcen zielgerichtet dort hinbringen, wo sie auch benötigt werden.

Herr Zschocke, zum Unterschied zwischen Bericht und Evaluation: Es ist nun einmal so, dass man bei Gesundheitszielen Ziele definiert, Maßnahmen vorgibt und dann schauen muss, mit welchen Maßnahmen man am besten diese Ziele erreichen kann. Ein Bericht sagt mir nur, was gemacht wurde, wie viele Leute beteiligt waren. Welche Maßnahmen haben nicht funktioniert, welche müssen wir uns eventuell neu ausdenken – das ist Inhalt einer Evaluation. Genau so wollen wir das in diesem Antrag verstanden wissen.

Zum vierten Punkt, wie das in den Gesundheits- und Pflegebereich einfließen soll, hat Herr Rohwer ausführlich erzählt, wie das im Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen“ läuft, wie wir in Kitas und Schulen kommen. Im Gesundheits- und Pflegebereich sind wir leider noch nicht so weit. Deshalb haben wir den Bereich herausgegriffen und noch einmal erwähnt. Auch hier müssen wir über das aktive Altern stärker in die Regelsysteme kommen. – So viel dazu.

Ich finde trotzdem, dass die Debatte sehr anregend war und uns auf dem Weg weiterhilft, Gesundheitsziele voranzutreiben. Ich hoffe, dass unser Antrag im Ministerium nicht nur als Arbeitsauftrag verstanden wird, sondern wirklich als Signal, dass das Thema im Landtag ein wichtiges ist, dass wir zur Verfügung stehen und das Ministerium immer unterstützen, wenn es bei dem Thema vorangehen soll.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN und den GRÜNEN – André Wendt, AfD, steht am Mikrofon.)

Eine Kurzintervention ist nicht möglich, Herr Kollege Wendt. – Meine Damen und Herren, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Es ist beantragt worden, über die römischen Punkte abzustimmen. Ich rufe den Antrag „Gesundheitsziele in Sachsen weiterentwickeln“ auf, Punkt I. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen ist dem Punkt I mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Punkt II. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe drei Stimmenthaltungen.

(Christian Piwarz, CDU: Das war die GRÜNEN-Fraktion!)

Bei drei Stimmenthaltungen ist dem Punkt II mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Punkt III. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und einigen Gegenstimmen ist dem Punkt III mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Punkt IV. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dem Punkt IV mit Mehrheit zugestimmt.

Ich lasse jetzt über den gesamten Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen ist dem Antrag mit Mehrheit zugestimmt.

Diesen Punkt haben wir abgearbeitet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Das Recht auf eine selbstbestimmte

Schwangerschaft achten und unterstützen!

Drucksache 6/4587, Antrag der Fraktion DIE LINKE,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Auch hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt die Fraktion DIE LINKE; danach folgen CDU, SPD, AfD und GRÜNE sowie die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.

Frau Abg. Buddeberg, Sie haben das Wort.