Protocol of the Session on September 28, 2016

Unserer Fraktion haben die Sachverständigenanhörung und der Blick auf dieses Gesetz auch gezeigt, dass die

Herausgabe von Umwelt- und Geodaten auch zukünftig weiterentwickelt werden muss. Ein wichtiger Punkt ist dabei der Umgang mit Naturschutz- und Interessenverbänden. Die Behörden des Freistaates sollten stärker proaktiv auf diese Interessenvertreter zugehen. Es wäre ebenfalls wichtig zu beleuchten, inwieweit die Gebührenordnung auf Auskunftsinteressenten nicht auch abschreckend wirkt, da der konkrete Umfang der Daten und damit der Gebührenhöhe für einen Außenstehenden schwer einschätzbar ist. Laut Bundesgesetz dürfen Gebühren nur in einer Höhe erhoben werden, die angemessen sein muss, um den Informationszugang nicht zu vereiteln.

Ein weiteres Handlungsfeld wird sein, die Daten, die auf Basis dieser Gesetze veröffentlicht werden, nicht in einer beliebigen Form zu veröffentlichen, sondern neue Datensätze von Beginn an entsprechend den Vorgaben der sogenannten INSPIRE-Richtlinie aufzubereiten. Insbesondere bei der Bereitstellung über Download-Dienste bestehen in Sachsen dabei nach wie vor große Defizite. Hierzu braucht es jedoch keine Gesetzesanpassungen, sondern in erster Linie den Umsetzungswillen innerhalb der Behörden.

Nun noch zwei Worte zum Änderungsantrag der Fraktion der LINKEN. Wir haben im Ausschuss bereits einzelnen Punkten Ihres Antrages zugestimmt und wir werden das auch jetzt tun. Zum einen denken wir, dass die Beteiligung der Naturschutzverbände wirklich verbesserungswürdig ist, und der Freistaat könnte sich auf diese Art und Weise sicherlich die eine oder andere Klage ersparen, die letztendlich auch für die Behörden wieder viel Arbeit macht.

Der zweite Punkt ist der Änderungsantragspunkt II.4. Dort geht es um die Beschleunigung der Behördenarbeit und die Vermeidung von Terminproblemen; auch diesem Punkt wird meine Fraktion zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Abg. Günther. Bitte sehr, Herr Günther, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzesantrag ist sinnvoll und ist auch ein Schritt in die richtige Richtung. Deswegen, um das schon einmal vorwegzunehmen, werden wir als GRÜNEN-Landtagsfraktion auch zustimmen. Aber die eigentliche Aufgabe des besseren Zugangs der Bevölkerung zu Informationen ist natürlich viel größer. Wir würden uns eigentlich wünschen, dass es endlich zu einem vernünftigen Informationsfreiheitsgesetz kommt, in dem all diese Dinge, bei denen wir jetzt wieder im Detail, im Kleinen herumbasteln, ein bisschen globaler geregelt werden. Wenn man jetzt schon auf die gezielten Umweltinformationen kommt, die wir jetzt hier regeln –

ich denke an den Hinweis der Kollegin Pinka aus der Fraktion der LINKEN auf die INSPIRE-Richtlinie –, so ist das ein viel größerer Ansatz. Da muss man sagen: Ja, alles was im Gesetz steht, ist richtig, aber das ist kein Schritt hin zu einer wirklich modernen Verwaltung, zu einem tatsächlichen E-Government, zu einer im großen Sinne breiteren – –

(Zuruf des Staatsministers Thomas Schmidt)

Ja, das lässt sich dort doch alles einbauen. Wir haben in der Anhörung ja auch durchaus besprochen, ob man neben dem, was formal gemacht werden muss, und was alles richtig geregelt ist – die Fristen sind ausreichend, auch dass die Fristen laufen durch die Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt oder im gegebenen Fall in den lokalen Amtsblättern –, die Verwaltung auffordert, aktiv mehr zu tun, damit die Leute, die betroffen sind, Kenntnis davon erlangen. Das wären auch Schritte hin zu einer im Prinzip proaktiven Verwaltung, die sich bemüht, dass Leute auf Vorgänge aufmerksam werden. So könnte man dann auch bei der Beteiligung von Umweltverbänden verfahren, die hier ein ähnliches Problem haben, nämlich dass sie im Prinzip das Amtsblatt lesen müssen, um herauszubekommen, wo es Probleme gibt, auf die sie reagieren müssten.

Vor diesem Hintergrund des Gesetzes: Es ist alles richtig; wir werden dem zustimmen. Aber wir würden uns wünschen, dass wir an diesem Thema in einem etwas größeren Maßstab weiter dran bleiben, sowohl die Staatsregierung als auch wir hier als Landtag, und vielleicht auch noch einen größeren Wurf hinbekommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das war die erste Runde. Gibt es aus den Fraktionen Wortmeldungen für eine zweite Runde? – Das sehe ich nicht. Jetzt frage ich die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Herr Staatsminister Schmidt, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst einmal vielen Dank für die vielen zustimmenden Worte. Es ist ja auch schon vieles erklärt worden, was wir mit dem Gesetzentwurf bezwecken. Viele Dinge, die darüber hinaus angesprochen worden sind, auch von Ihnen, liebe Frau Kollegin Dr. Pinka, haben ja nichts mit dem Gesetzentwurf an sich zu tun. Wenn wir zukünftig Daten an einer im gleichen Format vorhandenen Stelle sammeln, was dieser Gesetzentwurf ja nicht ausschließt, dann ist das ein weiterer Weg, den man gehen muss, der darüber hinaus geht. Das ist jetzt nicht unbedingt Bestandteil dieses Gesetzentwurfes. Das ist Verwaltungshandeln, E-Government. Das ist natürlich eine große Herausforderung, der wir uns stellen müssen.

Ich würde mir auch wünschen, dass wir da sehr schnell zu konkreteren Ergebnissen kommen. Was Sie zum Teil ausgeführt haben, ist sicherlich ergänzend, gehört zum Thema, das behindert aber nicht unbedingt diesen Gesetzentwurf. Sie müssen ja nicht gleich wieder eine Kurzintervention machen, Frau Dr. Pinka, wie wir das eigentlich sonst so gewöhnt sind.

Aber zurück zum Gesetzentwurf. Es ist ja schon vieles genannt worden. Der Kollege Hippold, die Kollegin Lang und andere haben den Grund und die Zielrichtung genannt. Es geht im Grunde um eine Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union zur EU-Umweltinformationsrichtlinie. Zum anderen soll mit dem Gesetz die aktive Verbreitung von geologischen Daten und Umweltinformationen in der Öffentlichkeit gefördert werden. Hierdurch wird – das ist auch das Ziel – natürlich eine höhere Transparenz dieser Daten erreicht und dem Konzept von Open Data im Bereich der Geodaten und der Umweltinformationen Rechnung getragen.

Ein aktueller Anlass und auch ein Ziel – Herr Kollege Urban, Sie haben das angesprochen – ist natürlich auch ROHSA, diese Rohstoffstrategie die ja im Sächsischen Landtag im März 2013 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Mit ROHSA 3 sollen schrittweise die Rohstoffdaten, die in den verschiedenen Archiven des Freistaates Sachsen lagern, der Öffentlichkeit digital verfügbar gemacht werden. Hierdurch erhalten die in Sachsen und auch international tätigen Bergbau- und Erkundungsfirmen eine Basis, um sächsische Vorkommen von Erzen zu erschließen. Ich denke, das ist auch ein Stück aktive Wirtschaftsförderung. Aber das ist auch nur ein Beispiel.

Natürlich – auch das wurde angesprochen – müssen wir den richtigen Weg zwischen Datentransparenz und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten, also kurz gesagt Datenschutz, finden. Es ist nun einmal so: Wenn es einen Personenbezug gibt, muss dieser grundsätzlich auch beachtet werden, müssen Betroffene angehört und einer Veröffentlichung der Daten muss zugestimmt werden. Eine Anhörung – das wissen wir – ist in einer Vielzahl der beabsichtigen Veröffentlichungen aber kaum möglich, weil entweder eine sehr große Anzahl von Personen angehört werden müsste bzw. diese namentlich gar nicht bekannt sind. Wir tragen diesem Problem mit dem vorliegenden Gesetz Rechnung, in dem in diesem Fall die grundsätzlich notwendige Einzelanhörung zukünftig

durch eine öffentliche Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt ersetzt werden soll, mit der die Allgemeinheit auf die beabsichtigte Veröffentlichung hingewiesen wird.

Sofern jemand daraus erkennt, dass Daten veröffentlicht werden sollen, an der er Persönlichkeitsrechte besitzt, hat er die Möglichkeit, sich gegen die Veröffentlichung zu wehren. Das ist selbstverständlich auch mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden. Er hat dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Auch die bereits erwähnte Expertenanhörung hat gezeigt, dass es immer noch den einen oder anderen Aspekt gibt, der darüber hinaus gewünscht wird. Aber im Großen und Ganzen – so habe ich zumindest die Anhörung verstanden – wurde der Gesetzentwurf sehr begrüßt. Ihm wurde mit den genannten Änderungen im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft am Ende auch zugestimmt.

Ich danke den Mitgliedern und auch heute dem Plenum für die Diskussion. Wir sind noch nicht am Ende angelangt, wenn es um die Geodaten geht. Wir werden das Thema auch in Zukunft weiter bearbeiten. Doch jetzt bitte ich erst einmal um Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zur Abstimmungsrunde. Aufgerufen ist das „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes und des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes“, Drucksache 6/4908, Gesetzentwurf der Staatsregierung.

Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft, Drucksache 6/6478. Wir haben zunächst über einen Änderungsantrag zu beraten und zu beschließen. Er liegt von der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 6/6603 vor.

Frau Dr. Pinka, Sie haben ihn bereits eingebracht. Möchten Sie noch etwas dazu ausführen?

(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Nein!)

Das ist nicht der Fall. Herr Hippold, Sie haben erwidert. Möchten Sie ergänzen? – Das ist auch nicht der Fall. Herr Urban, Sie haben auch bereits erwidert. Wollen Sie noch etwas ergänzen? – Bitte.

Nur ganz formal: Es wäre nett, wenn Sie über die Ziffern in Punkt II einzeln abstimmen lassen.

Das sind die Ziffern 1, 2, 3, 4 und 5 im Punkt II. Darüber soll einzeln abgestimmt werden.

Nun, wenn das „nett“ ist.

(Heiterkeit)

Ich meine, Sie bitten mich darum. Ich mache das selbstverständlich. Möchte noch jemand zum Änderungsantrag das Wort ergreifen? – SPD-Fraktion? – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag in Drucksache 6/6603. Wer stimmt dem Punkt I zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen, zahlreichen Stimmen dafür hat dieser Punkt dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Zu den Ziffern in Punkt II ist Einzelabstimmung gewünscht worden. Wer stimmt Punkt II.1 zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Wer stimmt Punkt II.2 zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die Mehrheit.

Wer stimmt Punkt II.3 zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Enthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die Mehrheit.

Wer stimmt Punkt II.4 zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Hier gibt es keine Stimmenthaltungen, zahlreiche Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Meine Damen und Herren! Wer möchte Punkt II.5 zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Enthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über Punkt III. Hierüber wurde keine Einzelabstimmung gewünscht. Darf ich über die Punkte III und IV zusammen abstimmen lassen?

(Jörg Urban, AfD: Das wäre nicht so günstig!)

Dann mache ich das auch nicht.

(Heiterkeit)

Wer Punkt III seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt an. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die Mehrheit.

Wir kommen nun zu Punkt IV. Wer möchte hierzu seine Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, zahlreiche Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.