Protocol of the Session on December 17, 2014

Welchen Stellenwert hat Gesundheitsförderung in Sachsen? Sie hat eine lange Tradition, beispielsweise durch die Aufnahme von Gesundheitszielen im Koalitionsvertrag der Sächsischen Staatsregierung. Das war im Jahr 2004, und das trifft sich, denn damals waren CDU und SPD ebenfalls in einer Koalition. Hier ist als Beispiel die Entwicklung des sächsischen Gesundheitszieles Aktives Altern besonders hervorzuheben. Ein Ziel des vorliegenden Antrages ist die Evaluation des bisher Geleisteten und die Ausrichtung auf neue Herausforderungen.

Dabei gilt es, drei Schwerpunkte in den Mittelpunkt zu rücken: erstens die Erkrankung Diabetes, zweitens die Schutzimpfungen und drittens die Vorsorgeuntersuchungen bzw. die Früherkennung.

Lassen Sie mich an dieser Stelle auf das erste Thema eingehen, den Diabetes. Zurzeit sind in Deutschland bereits weit über 8 Millionen Menschen von dieser Krankheit betroffen. Nun steht das Gesundheitssystem vor einer großen Herausforderung, da die Behandlung von Diabetes und der Folgeerkrankungen angesichts des demografischen Wandels ohne Qualitätseinbußen nur noch eingeschränkt finanzierbar sein wird.

Der Bundesrat hat folglich im Sommer dieses Jahres eine Entschließung zur Umsetzung eines nationalen Diabetesplanes gefasst. Dieser soll ein Konzept enthalten, das Präventionsstrategien, Früherkennungsmaßnahmen,

Versorgungsmodelle und Maßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfe beschreibt. Zudem soll die Bundesregierung den Entwurf eines Bundespräventionsgesetzes vorlegen – das ist inzwischen passiert –, das zukünftig und nachhaltig als strukturelle und finanzielle Sicherung der Prävention und Gesundheitsförderung dienen kann. Gefordert wurde neben dem Entwurf eines Bundespräventionsgesetzes der nationale Diabetesplan.

Der zweite Aspekt, den ich eingangs nannte, sind die Schutzimpfungen. Schutzimpfungen gehören zu den wesentlichen und effektivsten medizinischen Vorsorgemaßnahmen. Den Einzelnen schützt eine Impfung zunächst vor übertragbaren Krankheiten, aber ebenso profitiert die Bevölkerung insgesamt von dieser Impfung. Denn ein hoher Anteil von Geimpften in der Bevölkerung trägt dafür Sorge, dass eine Herdenimmunität entsteht.

Was ist das? Durch diese Herdenimmunität werden auch einzelne Ungeimpfte vor Erkrankungen geschützt, weil die Erkrankungen insgesamt zurückgehen. Das ist besonders wichtig für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen, beispielsweise bei Vorliegen einer Immunschwäche oder aufgrund ihres Alters – denken Sie an Säuglinge –, nicht geimpft werden können.

Als Beispiel wäre an dieser Stelle die Krankheit Kinderlähmung zu nennen. Die WHO verzeichnete im Jahr 1988 weltweit noch über 350 000 Fälle. Diese Zahl ist 20 Jahre später auf 1 700 zurückgegangen. Einige von Ihnen werden sich erinnern: Unter dem Motto „Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam“ wurde auch in Deutschland für die Impfung geworben. Seit einigen Jahren gilt die Kinderlähmung in Europa als ausgerottet. Damit wird mehr als deutlich, dass Impfungen nicht nur dem individuellen Wohl, sondern auch dem gesellschaftlichen Nutzen dienen.

Ich will noch etwas zum Bundespräventionsgesetz sagen. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht die Verabschiedung eines Präventionsgesetzes vor. Ich möchte die Aussage des Koalitionsvertrages des Bundes in Erinnerung rufen: „Wir werden noch im Jahr 2014 ein Präventionsgesetz verabschieden, das insbesondere Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kitas, Schulen, Betrieben und Pflegeheimen sowie die betriebliche Gesundheitsförderung stärkt und alle Sozialversicherungsträger einbezieht.“ – Gut, im Jahr 2014 liegt zwar der Entwurf vor, aber das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.

Der Gesetzentwurf möchte die Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland um etwa 250 Millionen auf 500 Millionen Euro steigern, und wenn Sie das auf die Zahl der Versicherten herunterbrechen, dann sind Sie bei 7 Euro pro Versichertem. Diese Finanzmittel erscheinen natürlich vollkommen unzureichend angesichts der Dimension des Problems, zumal sie über viele Lebenswelten und Einzelmaßnahmen verteilt werden sollen. So soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit allein 35 Millionen Euro für gesundheitliche Aufklärungsmaßnahmen ausgestattet werden. Dem

steht jedoch die Werbung der Lebensmittelindustrie gegenüber, und Sie wissen alle, dass dort eher für zucker-, fett- und salzhaltige Produkte mit entsprechenden finanziellen Aufwendungen geworben wird.

Ich komme zum Schluss. Damit geht die Aufforderung an die Staatsregierung, die beteiligten Verbände intensiv in die Diskussion zum Präventionsgesetz einzubeziehen und Anregungen aus der Wissenschaft und den Verbänden noch stärker in die Diskussion einfließen zu lassen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Für die SPD Frau Abg. Neukirch, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag wollen die Koalitionsfraktionen ein wichtiges Anliegen des Koalitionsvertrages umsetzen, und sie stellen gleich zu Beginn der Legislaturperiode fest, dass in der Gesundheitspolitik neben dem Schwerpunkt der Sicherstellung der medizinischen Gesundheitsversorgung die Fragen der Prävention und der Gesundheitsförderung eine große Rolle spielen werden und spielen müssen.

In einer älter werdenden Gesellschaft wird es zunehmend darauf ankommen, wie wir die Gesundheit jedes Einzelnen – und damit in der Summe auch die der gesamten Gesellschaft – besser fördern können, um die individuelle Lebensqualität zu erhöhen, indem beispielsweise chronischen Erkrankungen besser vorgebeugt werden kann, deren Behandlungsabläufe verbessert werden können, aber auch – dies ist ebenfalls wichtig –, um Pflegebedürftigkeit möglichst lange vermeiden zu können.

Gesundheitsziele, die es auch im Freistaat Sachsen seit der letzten schwarz-roten Regierungskoalition gibt, wurden entwickelt, um diese wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Prävention für alle gesellschaftlichen Bereiche umsetzbar zu machen; denn nicht allein individuelle medizinische Faktoren spielen dabei eine Rolle, sondern auch soziale und gesellschaftliche Hintergründe beeinflussen die Gesundheit, und es ist die Idee der Gesundheitsziele, dass eine gesamtgesellschaftliche

Verantwortung für medizinische und Gesundheitsprävention besteht.

Die in Sachsen vorhandenen Gesundheitsziele nehmen beide Faktoren – individuelle und gesellschaftliche – in den Blick. Neben den eher medizinisch definierten Zielen, die bereits genannt wurden – Diabetes und Brustkrebs –, wurden gerade die Gesundheitsziele – gesund aufwachsen, Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen, aber auch Verringerung des Tabakkonsums – breiter angelegt und in ein systematisches Bearbeitungs- und Umsetzungssetting gelegt. Das Gesundheitsziel Aktives Altern kam später ebenfalls hinzu – auch dies als breit angelegte gesellschaftspolitische Zielstellung.

Diese Ziele wurden untersetzt und in den vergangenen Jahren trotz einigem Auf und Ab umgesetzt, und es

bedurfte – das möchte ich an dieser Stelle ebenfalls sagen – schon einiger Standhaftigkeit der Akteure, diese wichtigen Inhalte weiterzuverfolgen und zwischendurch nicht aufzugeben. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle bei den Akteuren im Steuerungskreis für die Gesundheitsziele, bei den verschiedenen Projektträgern, den ehrenamtlich Engagierten und insbesondere bei der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung, die einen Großteil der Umsetzung der Gesundheitsziele vorantreiben und dafür verantwortlich sind, bedanken. Gerade diese Akteure sind es, die auch in Zeiten knapper Kassen nicht aufgegeben und die Grundlage dafür gelegt haben, dass wir heute den vorliegenden Antrag überhaupt diskutieren können.

Mit dem Dank möchte ich aber auch das Versprechen verbinden, dass sich die Koalition zukünftig diesen wichtigen Zielen wieder stärker widmen und auch die Gesundheitsziele wieder aktiver unterstützen wird. Der Antrag soll deshalb eine erste Grundlage sein, um hier weiterzukommen. Er soll die Grundlage für eine Evaluation legen, die aus dem Steuerungskreis heraus mit allen Akteuren erfolgen soll. Daraus können unserer Meinung nach Schlussfolgerungen gezogen werden, um den Gesundheitszieleprozess gegebenenfalls neu auszurichten, ihn an einigen Stellen zu intensivieren und vor allem auch, um eine verlässliche Finanzierung sicherzustellen.

Wie schon erwähnt, ist Prävention nicht nur in Sachsen ein Thema. Auch im Bund gibt es seit vielen Jahren die Bemühungen um ein Bundespräventionsgesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention. Die bisherige Geschichte ist leider eine Geschichte häufigen Scheiterns. Nun liegt wieder ein Gesetzentwurf vor, und wir wollen als Bundesland Sachsen diesen Versuch möglichst so unterstützen, dass es diesmal ein Erfolg wird; denn schließlich ist Gesundheit nicht nur eine kommunale oder eine Landesaufgabe, sondern auch der Bund muss sich in diesem Bereich stärker engagieren. Das hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen bereits 2007 festgestellt.

Im Einzelnen geht es in der Bundesdiskussion um die Verbesserung der Gesundheitsförderung und -prävention im betrieblichen und im nicht betrieblichen Bereich, in Bildungseinrichtungen, in frühkindlichen Bildungseinrichtungen bis hin zu stationären Pflegeeinrichtungen. Wichtig wird es sein, gerade auch in Sachsen, wie wir im Konkreten die Regelung zur zielgerichteten Neustrukturierung der finanziellen Grundlagen, aber auch die Förderung der Qualität der Angebote im Bundespräventionsgesetz besser in den Blick nehmen können. Wir werden vor allem genau darauf achten müssen, wie die Angebote der unterschiedlichen Akteure durch Bundes- und Landesregelungen im Einzelnen gut miteinander verzahnt werden können und so sinnvoll ineinandergreifen.

Als Freistaat wollen wir daher unseren Beitrag leisten und dafür sorgen, dass zielgerichtete und spezifische Angebote von allen in Sachsen wahrgenommen werden können

und tatsächlich auch wahrgenommen werden. In diesem Sinne bitte ich Sie darum, dem vorliegenden Antrag Ihre Zustimmung zu geben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Für die Linksfraktion Frau Schaper, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor etwa 150 000 bis 200 000 Jahren entwickelte sich der Homo sapiens sapiens. Im Unterschied zum Homo sapiens neanderthalensis hatte dieser die Fähigkeit, vorausschauend zu handeln. Zum vorausschauenden Handeln gehört, Schaden von sich selbst und seinem Umfeld abzuwenden.

Schauen wir nun, Jahre später, nach Sachsen und machen eine Bestandsaufnahme der bisherigen Maßnahmen der Gesundheitsförderung, insbesondere der sächsischen Gesundheitsziele, so lautet das Fazit: An der Fähigkeit zum vorausschauenden Handeln fehlte es bisher, auch im Sächsischen Landtag in der vergangenen Wahlperiode.

So kann man der Diskussion des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz vom 29. April 2012 über den Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Bericht und Evaluation der Programme und Projekte der sächsischen Gesundheitsziele“ entnehmen, dass die Mitglieder von CDU und FDP im Ausschuss eine Evaluation sächsischer Gesundheitsziele schlicht abgelehnt haben, weil a) das Staatsministerium schon ausführlich darüber berichtet habe und weil es b) ohnehin ein kontinuierlicher Prozess sei, ein Steuerungskreis, der alles im Griff habe, und im Übrigen genügend Mittel im Haushalt eingestellt seien. Jetzt, nach über zwei Jahren, soll dies nun nachgeholt werden. Dazu möchten wir Ihnen ganz herzlich gratulieren.

(Beifall bei den LINKEN)

Ich komme zu Punkt 2 des Antrages, Maßnahmen nachsteuern und auf die alternde Bevölkerung ausrichten. Durch erfolgreiche Gesundheitsförderung steigt neben der Chance auf ein längeres Leben vor allem auch die Aussicht auf möglichst viele Jahre in guter Gesundheit. Chronische Erkrankungen im Alter können verhindert oder ihr Ausbruch zumindest verzögert werden. Gesundheit ist nicht ausschließlich das Freisein von Krankheit, sondern auch die Verwirklichung individueller Bedürfnisse und Werte, wie Lebenszufriedenheit und Wohlbefinden sowie Kompetenzüberzeugungen und Bewältigungsstrategien. Gesundheitsförderung kann demnach auch in den Bereichen Kuration, Therapie, Rehabilitation und Pflege Erfolge erzielen.

Die bisher hauptsächlich angewendete nicht medizinische Primärprävention mündet zumeist in den Versuch von Verhaltensänderungen durch Informationskampagnen. Sie blendet jedoch die gesellschaftliche Realität und Verant

wortung sowie die individuelle Situation der Menschen aus. Diese Form der Prävention ist daher nicht nur zumeist unwirksam, sondern sie vergrößert oft die soziale Kluft in der Gesundheit, denn sie erreicht die oben genannten Menschengruppen, die in Ihrem Antrag aufgeführt sind, schlecht oder gar nicht und knüpft nicht an die tatsächlichen Lebenswelten an.

Deshalb wollen wir eine Gesundheitsprävention, die das Verhalten und die Verhältnisse beeinflussen soll, sodass wir selbstverständlich mitgehen, wenn sich die Koalition für eine besser Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen und für eine gesunde Lebensweise einsetzen möchte. Aber wir wollen auch, dass die strukturellen Rahmenbedingungen grundlegend verbessert werden.

Zum Präventionsgesetz. Bundesgesundheitsminister

Gröhe appelliert daran, dass Prävention eine gesetzliche Aufgabe werden solle. Das sehen wir auch so. Seit mehr als drei Legislaturperioden bemühen sich die unterschiedlichsten Bundesregierungen, ein entsprechendes Präventionsgesetz vorzulegen. Immer wieder wurde versucht, Aufgaben der Gesundheitsprävention, die zum großen Teil in Länderverantwortung liegen, bundesweit neu zu organisieren und zu finanzieren. Nunmehr also ein neuer Anlauf.

Ab dem nächsten Jahr sollen nun alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen für die Präventionsarbeit herangezogen werden. Es ist zunächst verständlich, dass die Kosten der Prävention durch die Krankenkassen und die Pflegekassen mitgetragen werden sollen. Wenn der Gesundheitsschutz und die Gesundheitsförderung jedoch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden und begriffen werden sollen, dann ist es erforderlich, dass sich Bund, Länder und alle Sozialversicherungszweige, also die Rentenversicherungen und gesetzlichen Unfallversicherungen, daran beteiligen. Das, was Prävention und Gesundheitsförderung ausmachen, fehlt im Gesetzentwurf schlicht und ergreifend.

Es ist eine zentrale Erkenntnis, dass Gesundheitspolitik allein, zum Beispiel die sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen, nicht zu mindern vermag. Erforderlich ist vielmehr ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz zur Verbesserung der Gesundheitspolitik. Das muss Aufgabe aller Politikbereiche sein und vor allem in der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Bildungs-, Sozial-, Gesundheits- oder Umweltpolitik umgesetzt werden.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Schon seit Jahrzehnten wird national und international die sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit als eines der größten gesellschaftlichen Probleme diskutiert und anerkannt. In Deutschland sterben sozial benachteiligte Menschen zehn Jahre früher als bessergestellte. Soziale Benachteiligung senkt damit deutlich stärker die Lebenserwartung und die Lebensqualität als beispielsweise Diabetes, Herr Wehner. Die Bundesregierung lässt die gesundheitliche Ungleichheit aber vollkommen außer Acht.

Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE, dass die Verringerung sozial bedingter Ungleichheit ein eigenständiges nationales Gesundheitsziel sein muss und zudem als Wirksamkeitskriterium für alle Präventionsmaßnahmen gesetzlich festgeschrieben wird.

(Beifall bei den LINKEN)

Dies muss sich selbstverständlich auch auf Landesebene im Freistaat Sachsen in der Arbeit mit den Gesundheitszielen widerspiegeln. Insofern sehen wir diesen Antrag mit einem weinenden und einem lächelnden Auge: weinend, weil er viel zu lange auf sich warten ließ, lächelnd, weil Sie endlich aufgewacht sind und unsere Arbeit von vor zwei Jahren für Sie und bei Ihnen gefruchtet hat.

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU – Susanne Schaper, DIE LINKE: Messerscharf erkannt!)

Für die AfDFraktion Frau Dr. Petry, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Prävention ist die beste Medizin. Dieser Aussage schließt sich die AfD-Fraktion vollumfänglich an und begrüßt daher die unter Punkt I des Antrags beantragte Bestandsaufnahme von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Sachsen.

Wir fragen aber, warum mit Punkt II desselben Antrags das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme bereits als vorweggenommen erscheint, wenn offenbar davon ausgegangen wird, dass das Bewusstsein der Bevölkerung zu den genannten Themen für Prävention nicht ausreichend ist.