Protocol of the Session on August 31, 2016

Da immer mehr Seniorinnen und Senioren das Internet nutzen, lauern natürlich auch dort neue Fallen, mit denen oftmals nicht gerechnet wird. Computer einschalten, ins Internet einwählen und die virtuelle Welt erkunden – was

auf den ersten Klick problemlos erscheint, ist mit vielen Gefahren verbunden. Genau wie im echten Leben lauern auch im Internet die Betrüger. Sie haben es auf das Geld der Nutzerinnen und Nutzer abgesehen, zeigen ihre betrügerischen Absichten aber nicht direkt.

Viele Internetbetrüger wählen die Hintertür, um an das Geld der unvorsichtigen Nutzerinnen und Nutzer zu gelangen. Diese Hintertüren sind private Daten, beispielsweise Name, Anschrift, Geburtsdatum, aber auch Bankverbindungen und Passwörter. Deshalb müssen die Nutzerinnen und Nutzer mit persönlichen Daten im Internet sehr vorsichtig umgehen und versuchen, sie so gut wie möglich zu schützen. Dabei sollten wir sie unterstützen, und das in allen Altersgruppen.

Oftmals suchen auch Angehörige von Seniorinnen und Senioren die Hilfe bei den Verbraucherzentralen, beispielsweise im Bereich der Pflege. Leider ist das Projekt zu diesem Thema ausgelaufen. So beklagen viele Beraterinnen und Berater vor Ort, dass sie bei diesem Thema nicht ausreichend beraten können.

Viele Seniorinnen und Senioren haben auch die unabhängige Patientenberatung in Leipzig genutzt. Leider musste diese im letzten Jahr geschlossen werden. Auf mehr als neun Jahre kompetente, qualifizierte und persönliche Beratung durch drei Mitarbeiterinnen folgte das Aus. Ersetzt wurde die Beratung durch eine reine Telefonberatung. Jedoch wird besonders bei so sensiblen Themen wie Gesundheit von den meisten Betroffenen eine persönliche Beratung bevorzugt.

Ich war überrascht, bei meinen Besuchen in den Verbraucherzentralen in Sachsen zu hören, dass immer noch viele Opfer von sogenannten Haustürgeschäften werden, insbesondere von dubiosen Telefonanbietern oder Gewinnbenachrichtigungen am Telefon. Leider sind besonders Seniorinnen und Senioren betroffen.

Genannt sei auch der verlockende Ausflug mit einem modernen Reisebus zu diversen Sehenswürdigkeiten, dazu ein günstiges Verpflegungsangebot, ein vermeintlich hochwertiges Geschenk dazugepackt, und fertig ist der Klassiker unter den Kostenfallen: die schon erwähnte sogenannte Kaffeefahrt. Kaffeefahrten gehören weiterhin zum beliebten Zeitvertreib von vielen Menschen, die leider oftmals zur teuren Angelegenheit für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden. Dutzende zwielichtige Firmen haben sich darauf spezialisiert, vor allem älteren Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen, indem sie mit unseriösen Versprechungen locken. Genau da müssen wir ansetzen, und das geht leider nur über eine gesetzliche Regelung.

Auch Finanzdienstleister versuchen das Vertrauen der meist älteren Menschen, die oftmals noch großes Vertrauen in ihre Bank haben, auszunutzen. Hier sind leider auch die sächsischen Sparkassen kein besonders gutes Vorbild. Beispielsweise versuchte eine Sparkasse in Sachsen, einer 87-jährigen Kundin einen Bausparvertrag als Geldanlage zu verkaufen. Auch bei der Umstellung von Konten, wie sie viele Sparkassen durchführen, werden insbesondere

ältere Kundinnen und Kunden falsch beraten. Die Seniorinnen und Senioren im ländlichen Raum haben aber nicht die Möglichkeit, die Bank zu wechseln, da ihnen vor Ort meist nur die Sparkasse zur Verfügung steht und eine gewünschte persönliche Beratung nur durch die Sparkasse möglich ist.

Es zeigt sich auch, dass altersbedingte Einschränkungen und Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren im Einzelhandel und im Dienstleistungsgewerbe oftmals nicht berücksichtigt werden. Beispielsweise fühlen sich viele Seniorinnen und Senioren in großen Supermärkten oftmals alleingelassen und überfordert wegen des großen Angebots. Hier sollten deren Belange mehr Berücksichtigung erfahren. Dazu brauchte es aber ein Bewusstsein für die altersbedingten Einschränkungen.

Wir werden dem Antrag zustimmen, aber wir hoffen, dass dem Bericht auch die nötigen Maßnahmen folgen. Viele andere Bundesländer haben bereits vor Jahren die entsprechenden Berichte eingeholt und Maßnahmen vorbereitet.

In Sachsen spielte das Thema Verbraucherberatung und Verbraucherbildung bisher eher eine untergeordnete Rolle. Der wichtigste Akteur in diesem Bereich sollte auch die Verbraucherzentrale in Sachsen sein. Damit sie ihre Arbeit weiterhin auf solch hohem Niveau anbieten und in den Bereichen ausbauen kann, braucht sie eine ausreichende und mehrjährige Finanzierung der sehr schönen Projekte, die sich sehr gut bewährt haben.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Für die AfD-Fraktion Herr Abg. Wendt. Bitte sehr, Herr Wendt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Mitglieder der Regierungskoalition! Sehr geehrter Herr Fischer! Wir bedanken uns für Ihren Antrag deshalb, weil hier wiederholt offenkundig wird, dass einige Ihrer Anträge inhaltliche Tiefe vermissen lassen.

Mir kommt es so vor – das geht mit Sicherheit nicht nur mir so –, als würde Ihnen nichts mehr einfallen. Das ist meine Wahrnehmung. Zudem bedienen Sie sich eines lobbyistischen Lückenfüllers, um die größte Wählergruppe, nämlich die der Rentner, auf Ihre Seite zu ziehen.

(Daniela Kuge, CDU: Sind sie schon!)

Ich sage Ihnen auch, warum. Über die Begründung, die vorgesehen ist, um die Antragspunkte mit Inhalt zu untersetzen, brauchen wir gar nicht erst zu reden, weil es faktisch keine Begründung gibt. Sie haben es doch tatsächlich zustande gebracht, als Begründung ganze sechs Zeilen aufs Papier zu bringen. Die Antragspunkte sind zum Teil so pauschal gehalten, dass man händeringend nach Erklärungen sucht und feststellen muss, dass man in der Begründung Ihres Antrages nicht fündig wird.

Sie beginnen unter Punkt 1 a) mit einer simplen Forderung, die man mit einer Kleinen Anfrage oder durch eigene Recherche hätte herausfinden können. Unter Punkt 1 b) möchten Sie wissen, welche Informationsgänge genutzt werden und welche Rolle dabei speziell Onlineangebote und soziale Netzwerke zur Kommunikation einnehmen. Ich wüsste nicht, dass die Staatsregierung über derartige Informationen verfügt. Eher müsste sie ein Umfrageinstitut beauftragen, um dies in Erfahrung zu bringen. Also benennen Sie es doch so, damit wir Ihre Absichten und Gedanken erkennen und in der Folge darüber abstimmen können.

Des Weiteren sprechen Sie von den „besonderen Bedürfnissen“ älter werdender Verbraucher. Was sind denn die besonderen Bedürfnisse der älter werdenden Generation? Wie definieren Sie als Regierungskoalition diese Bedürfnisse? Ihre schwammigen, unpräzisen Forderungen lassen keine Themenbereiche des Verbraucherschutzes erkennen, die bei Älteren besonders wichtig sind und verstärkt fokussiert werden müssten.

Außerdem gehen Sie, bezogen auf diesen Antrag, grundsätzlich von einem negativen Altersbild aus, nämlich eines unterstützungs- und hilfsbedürftigen Alten, der es nicht schafft, seine eigenen Interessen und Anliegen durchzusetzen, und nicht in der Lage ist, als mündiger und selbstbestimmter Verbraucher aufzutreten. Dass dies nicht grundsätzlich so ist, hat richtigerweise der Sechste Altenbericht zutage gefördert. Ich zitiere kurz daraus: „Eine ausschließliche Deutung des Alters als einen Lebensabschnitt, der einer besonderen Sorge und eines besonderen Schutzes bedarf, entspricht nicht der Vielfalt des Alters. Die fürsorgerische Sicht auf das Alter muss durch eine an den Stärken und Gestaltungsspielräumen des Alters orientierte Sicht ergänzt werden.“

Es ist somit festzuhalten, dass Ältere und hochgradig Ältere erst einmal mündige Verbraucher sind und dies mit eigenen Erfahrungen aus dem bisherigen Leben untermauern können. Sie weisen deshalb nicht grundsätzlich ein Defizit gegenüber Jüngeren auf. Sollte dieses bestehen, sind die meisten Älteren imstande, sich zu informieren. Deshalb stellt sich die Frage, ob flächendeckende pauschale Angebote speziell für Ältere und hochgradig Ältere überhaupt notwendig und sinnvoll sind.

Natürlich gibt es Punkte, die speziell für ältere Menschen wichtig wären. Die Befassung mit diesen Punkten lässt Ihr Antrag aber vermissen.

So machen Sie erst einmal einen Rundumschlag, der weder Strategie noch Konzept erkennen lässt. Warum fragen Sie nicht explizit nach folgenden Punkten, die insbesondere bei der älteren Generation wichtig sind: Gesundheit, Wohnen, Pflege, Behörden, Sicherheit, Betrug, Gefahren im Alltag? All diese Punkte sind in Ihrem Antrag nicht enthalten – Punkte, die für diejenigen, die diesen Antrag umzusetzen haben, wichtig wären.

Aber auch der Punkt 2 ist nicht ausgereift, denn die Themen Gesundheit, Pflege und Sicherheit sind große Themen bei älter werdenden Menschen. Deshalb wären

neben den von Ihnen aufgeführten Akteuren auch die Polizei, die Kranken- und Pflegekassen sowie die Pflegeberater einzubeziehen, die für die notwendige Markttransparenz und Verbraucherberatung sorgen können.

In unseren Augen ist ein Antrag, der in diese Richtung geht, richtig, aber dann müssen Themenfelder genau benannt werden und sinnvoll erscheinen.

(Sebastian Fischer, CDU: Haben wir doch!)

Aber nicht im Antrag. – Zudem sollten hierbei auch die notwendigen themenbezogenen Akteure einbezogen

werden, um zu einem umsetzbaren Ergebnis zu kommen.

Ihr Antrag lässt all diese Forderungen vermissen, ist handwerklich kein Sahnestück und greift aufgrund seiner Unbestimmtheit ins Leere. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Abg. Zschocke. Bitte sehr, Herr Zschocke.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalition begehrt einen Bericht und erst einmal eine völlig unspezifische Prüfung von Maßnahmen, wie Ältere und Hochaltrige als Verbraucher besser geschützt und gestärkt werden können. Würden wir so einen Antrag stellen, würden Sie behaupten, das macht doch die Staatsregierung schon alles. – So viel zum Thema Ignoranz der Koalition, Herr Fischer.

Ich habe Frau Ministerin Klepsch zum Beispiel einmal gefragt, in welcher Form und mit welchen Maßnahmen die Verbraucherpolitik in Sachsen auf die sogenannten verletzlichen Verbraucher – dazu gehören insbesondere die Alten und Hochaltrigen – ausgerichtet ist. Die Antwort aus dem Ministerium war sehr überschaubar; ich will einmal zitieren: „Senioren und Seniorinnen erhalten präventive Aufklärung über unseriöse Geschäftsmethoden, fragwürdige Verträge und mangelnde Vorsorge.“

Ich habe noch gefragt, wie die Staatsregierung die Erarbeitung, Implementierung und Vermittlung von neuen Angeboten an diese Gruppen unterstützt. Darauf heißt die Antwort schlicht: durch finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale. Darüber hinaus würden gleich gelagerte bundesweite Themen durch Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern effizient gestaltet. – So viel zum Handlungsbedarf aus Sicht der Staatsregierung, wenn ein Abgeordneter der Opposition danach fragt.

Der tatsächliche Handlungsbedarf – darin gebe ich Ihnen recht, Herr Fischer – ist natürlich viel größer, weil die ältere Generation vor allem in den ländlichen Regionen von Benachteiligung bedroht ist. Die Senioren haben nämlich oft nicht die Möglichkeiten und die Fertigkeiten wie zum Beispiel die digital vernetzte mobile jüngere Generation. Sie können sich auch nicht im gleichen

Umfang informieren oder von günstigen Preisen profitieren. Sie erfahren weniger, sie drohen abgehängt zu werden. Darin kommt vielleicht so eine wichtige Funktion des Koalitionsantrages zum Ausdruck. Die CDUWahlkreisabgeordneten können dann nämlich der alternden Klientel in den Landkreisen damit sehr schön vermitteln: Schaut mal her, wir kümmern uns um euch.

Wie dann allerdings eine bessere Verbraucherschutzberatung älterer Menschen realisiert werden soll, bleibt in diesem Antrag wirklich noch ein Geheimnis. Allein die Rolle der Bedeutung zu postulieren, Herr Fischer, reicht meines Erachtens nicht aus. Wenn Sie es ernst meinen mit dem Antrag, dann muss sich der Freistaat bei diesem Thema viel aktiver einbringen, als dies Ministerin Klepsch in den Antworten auf meine Anfragen vermittelt hat.

Ich will Ihnen einige konkrete Punkte nennen: Ältere und Hochaltrige brauchen niedrigschwellige Orientierungshilfen für den Konsumalltag, weil die Konsumwelt ja zunehmend vielfältiger wird. Mehr Konsumkompetenz ist dringend notwendig. Es geht aber auch um zielgruppenspezifische Information und Kommunikation, denn gerade in den ländlichen Räumen leben viele Ältere allein und zurückgezogen. Wie erreicht man diese überhaupt und mit welchen Informationskanälen? Wie können zum Beispiel auch Kooperationen mit anderen Institutionen, wie zum Beispiel Volkshochschulen oder die lokalen Senioreneinrichtungen, gestärkt werden?

Einige Ältere brauchen auch ganz konkrete Hilfs- und Lernangebote zur Förderung der Technikkompetenz. Die Informationswege für verbraucherrelevante Fragestellungen, meine Damen und Herren, stützen und verlagern sich immer mehr auf technikgestützte Systeme und das Internet. Die Verbraucherzentralen müssen an der Entwicklung solcher Technikkonzepte beteiligt werden. Auch wenn der Computerbesitz bei den Älteren steigt, entsteht hier besonderer Informations- und Schulungsbedarf.

Weiterhin müssen auch die Rechtsschutzangebote der Verbraucherzentralen verstärkt werden, denn ältere Verbraucherinnen und Verbraucher scheuen sich oft, ihre Rechte durchzusetzen. Möglichkeiten des individuellen und kollektiven Rechtsschutzes durch Verbraucherzentralen müssen auch viel besser bekannt gemacht werden.

Schließlich braucht es vor allem neue Konzepte aufsuchender Verbraucherberatung, die die älteren Menschen in den ländlichen Räumen erreicht. In Nordrhein-Westfalen gibt es zum Beispiel ein Modellprojekt mit sogenannten Verbraucherscouts, die dorthin gehen, wo sich die Verbraucher aufhalten: in die Begegnungsstätten, in die Vereine, in die Treffs. Sie halten Vorträge über aktuelle Themen, sie informieren über komplizierte Sachverhalte und bieten praktische Hilfen an.

Damit komme ich zu dem eigentlichen Problem des Koalitionsantrages: Für die spezielle Beratung und Unterstützung der Gruppe der verletzlichen Verbraucher und die dafür zu entwickelnden Maßnahmen benötigen die Verbraucherzentralen wesentlich mehr Ressourcen;

doch mit den im Doppelhaushalt vorgesehenen Mitteln können die Verbraucherzentralen gerade einmal ihre Standardaufgaben absichern.

Deswegen fordere ich Sie auf: Machen Sie hier Nägel mit Köpfen, stellen Sie die nötigen Mittel für einen effektiven Schutz verletzlicher Verbraucher im Haushalt bereit – ansonsten bleibt Ihr sicher gut gemeinter Antrag erst einmal nur heiße Luft.

In diesem Sinne stimmen wir natürlich zu, aber wir schauen bei der Haushaltsberatung sehr gespannt auf die Koalitionsanträge, und ich hoffe, dass Sie mit Konsequenzen aus diesem Antrag nicht erst auf den übernächsten Doppelhaushalt warten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)