Protocol of the Session on June 23, 2016

Ich komme nun zum dritten Punkt des Antrages. Dieser ist ebenso indiskutabel. Natürlich ist die Dauer des Studiums bis zum Studienabschluss ein Kriterium bei der Auswahl der Stipendiaten. Die Berücksichtigung der Studiendauer, also die Einhaltung der Regelstudienzeit, ist ein Kriterium

unter vielen anderen Kriterien und muss beibehalten werden. Verlängerte individuelle Studienzeiten und ihre Ursachen können die Kandidaten in ihrer Bewerbung selbst darstellen und erklären.

Die Ausdehnung der Landesstipendien auf Graduierte an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist inhaltlich überlegenswert. Derzeit scheitert dieses Vorhaben bereits an dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 Hochschulfreiheitsgesetz – ich zitiere –: „Das Graduiertenstudium an den Universitäten und den Kunsthochschulen vertieft die Kenntnisse.“ Es müsste also zuerst § 42 des Hochschulfreiheitsgesetzes geändert und der Geltungsbereich auch auf Fachhochschulen ausgedehnt werden, bevor die Sächsische Landesstipendienverordnung geändert werden kann.

Insgesamt ist dieser Antrag keine Glanzleistung, liebe GRÜNE. Er enthält mindestens zwei fundamentale handwerkliche Fehler. Die AfD-Fraktion wird ihn deshalb ablehnen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der AfD)

Wird von den Fraktionen weiterhin das Wort zu dem Thema gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicherlich nicht schön, dass dieser Punkt so kurz vor der Sommerpause auf der Tagesordnung steht. Es ist aber ein Thema, welches uns bewegt. Es ist aber gar nicht so schwierig, wie es manchmal aussieht.

Liebe Frau Maicher, der Antrag bewegt uns schon eine ganze Weile. Ich möchte gern auf den Antrag eingehen, weil mir – genauso wie der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen – sehr wichtig ist, dass die Förderung von Doktorandinnen und Doktoranden unseres wissenschaftlichen Nachwuchses auch durch eine finanzielle Unterstützung auf den Weg gebracht werden kann. Daher bin ich auch sehr dankbar, dass im Koalitionsvertrag von 2014 bereits mehr als eine Verdoppelung der Mittel für die Landesgraduiertenförderung vorgesehen war. In den Jahren 2013/2014 waren es noch

400 000 Euro im Staatshaushalt für die Landesgraduiertenstipendien. Wir konnten damit jährlich 30 Stipendiatinnen und Stipendiaten fördern. Seit dem Jahr 2014 bzw. 2015 waren es 750 000 Euro bzw. 1 Million Euro, die uns zur Verfügung standen. Damit – das ist bereits gesagt worden – können mittlerweile 83 graduierte Studierende mit einem Stipendium gefördert werden. So weit, so gut, das ist mehrfach referiert worden.

Sie sehen an dieser deutlichen Steigerung der Landesgraduiertenförderung, dass es ein politisches Anliegen ist, mehr zu tun. Was dabei aber übersehen wird, ist, dass es nur ein einziges Element ist, um die Promovendinnen und Promovenden bzw. Doktorandinnen und Doktoranden zu

fördern. Wir reden hier über ein Element, welches das Land selbst in der Hand hat.

Wir haben bereits im Jahr 2008 im Rahmen der ESFFördermöglichkeiten den Hochschulen, aber nicht nur den Hochschulen, Mittel an die Hand gegeben, um Promovendinnen und Promovenden unter bestimmten Bedingungen zu fördern. Ich erinnere daran, dass wir Industriestipendien zur Verfügung haben. Wir finanzieren Nachwuchsforschergruppen. Wir fördern Landesinnovationspromotionen mit ESF-Mitteln. Wir fördern gleichermaßen auch die kooperative Promotion zwischen den Fachhochschulen und Universitäten mit ESF-Mitteln. Wir müssen uns nicht nur auf die Landesgraduiertenstipendien konzentrieren und sollten das auch nicht tun. Wir haben seit 2008 die Möglichkeiten der ESF-Förderung genutzt.

Derzeit werden vor allem mit den Landesgraduiertenstipendien die Lücken geschlossen. Nun bin ich bei dem Punkt, den Herr Neubert erwähnt hatte. Es ging um den Bereich der Geisteswissenschaften. Die Instrumente der ESF-Förderung greifen insbesondere in den Bereichen, in denen es industrienahe Forschungen gibt oder zum Beispiel eine Kooperation mit den Fachhochschulen besteht.

Deswegen ist es wichtig, dass wir diese Lücke schließen, auch weil wir durch die Phasing-out-Phase in Leipzig dort nicht so viele ESF-Mittel zur Verfügung haben. Deswegen werden besonders in der Leipziger Universität die Graduiertenstipendien eingesetzt. Das habe ich einmal erwähnt, damit Sie sehen, wie wir mit diesen Instrumenten versuchen, die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen.

Wir sind dabei – dazu bedurfte es des Antrags der GRÜNEN nicht –, diese Verordnung zu überarbeiten. Das geschieht schon deshalb, weil wir auch im Zusammenhang mit den ESF-Förderrichtlinien der neuen Förderperiode eine Anpassung diesbezüglich, um die Lücke möglichst zu schließen, durchführen. Das bedeutet, dass wir auch die Höhe prüfen. Dazu ist schon einiges gesagt worden. Sicherlich kann man die 895 Euro gern anheben. Wenn wir sie aber anheben, dann sind es weniger Stipendiatinnen und Stipendiaten, die wir mit der gleichen Summe fördern. Das muss man sich gut überlegen. Wir gehen derzeit von 1 Million Euro für die Landesgraduiertenförderung aus.

Der zweite Punkt ist folgender: Das erste Mal existiert ein Graduiertenzentrum, keine Graduiertenschule, an einer HAW. Das ist das Zentrum an der HTWK, welches vorhin erwähnt wurde. Es wurde vor 14 Tagen eröffnet. Damit besitzen wir nun ein strukturiertes Doktorandenprogramm. Das ist das erste Mal, dass es so etwas an einer HAW gibt. Damit wird es möglich sein, die Landesstipendien für dieses Graduiertenzentrum zu öffnen. Wir müssen aufpassen, dass wir mit dem ESF-geförderten Stipendium nicht in eine Konkurrenz geraten. Sie wissen, dass es sich um ergänzende Mittel handelt. Diese werden gerade für diesen Bereich eingesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind auf dem Weg, diese Verordnung anzupassen. Die Landesstipendien sind ein Instrument unter vielen, um Promovendinnen und Promovenden zu fördern.

Ich möchte gern noch eine Richtigstellung vornehmen. Die Graduiertenschule der Exzellenzinitiative, die in diesem Zusammenhang ebenso erwähnt wurde, hat damit nun herzlich wenig zu tun. Die Graduiertenschule, die derzeit noch an der Technischen Universität Dresden verortet ist – in Leipzig befindet sie sich nicht mehr –, wird aus den Mitteln der Exzellenzinitiative gefördert. Sie wird zwei Jahre länger gefördert, also bis zum Jahr 2019. Darüber müssen wir uns momentan keine Gedanken machen. Bis dahin wird die Deutsche Forschungsgemeinschaft ein eigenes Programm aufgelegt haben – das ist verabredet –, um solche Formen der interdisziplinären Förderung auch auf den Weg bringen zu können.

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke für diese Diskussion, weil sie auch die Möglichkeit gibt, einmal auf diesen Punkt den Fokus zu legen. Aber Sie können sicher sein, dass wir das sehr gut im Auge haben, um die Instrumente einander gut anzupassen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, so wie es mein Kollege Schmidt getan hat, allen eine schöne Sommerpause zu wünschen und mich für die konstruktive Zusammenarbeit in diesem Jahr zu bedanken.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den GRÜNEN)

Das Schlusswort hält Frau Dr. Maicher, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Debatte, die wir heute hier geführt haben. Auch ich habe aus den Debatten, nicht nur aus der letzten, sondern auch aus der Debatte zuvor zur Innenpolitik, vor allem zwei Dinge gelernt.

Erstens ist offensichtlich während der Legislaturperiode nie der richtige Zeitpunkt, dass die Opposition inhaltliche Anträge einbringt,

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

sondern nur während der Haushaltsverhandlungen. Holger Mann hat es gerade noch einmal sehr deutlich betont.

Der zweite Punkt, den ich auch eben gelernt habe, ist: Wenn etwas im Koalitionsvertrag von 2014 steht, dann ist schon alles gut, auch wenn es Dinge betrifft, die seit 15 Jahren nicht geändert wurden. Das ist erst einmal die Erkenntnis.

Zur Finanzierung: Ja, wir haben beziffert, was es kosten würde, wenn man die Zahlen aus der Stellungnahme glaubt – und davon gehen wir aus –: 245 000 Euro pro Jahr. Das heißt aber eben nicht, dass automatisch die Stipendien gekürzt werden, sondern dass wir entscheiden können. Das ist es uns wert, diesen Betrag draufzulegen.

Wenn man von den Steuerschätzungen ausgeht, die besagen, dass für das Jahr 2016 400 Millionen Euro im Haushalt mehr sind als 2016 veranschlagt, finde ich das heute wirklich eine bemerkenswerte Debatte, darüber zu reden, dass 245 000 Euro überhaupt nicht infrage kämen. Es geht uns mit unserem Antrag auch nicht darum, das gesamte wissenschaftliche System zu fördern, es geht nicht um verschiedene Maßnahmen. Nein, es geht uns ganz klar um eine Sache, nämlich darum, die Landesstipendienordnung zu überarbeiten, die seit 15 Jahren nicht überarbeitet wurde.

Es geht um die Anpassung, aber es geht eben auch zum Beispiel – dazu haben Sie alle leider gar nichts gesagt – um die Studienzeiten. Das ist etwas, was überhaupt nichts mit Haushaltsverantwortung zu tun hat. Es geht uns auch darum, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Promovierenden dort zu stärken. Es sind keine Promotionen zweiter Klasse. Das sollten wir ganz deutlich zeigen. Es geht darum, dass Promovierende Zeit haben, zu promovieren, wenn sie ein Landesstipendium erhalten, und nicht zusätzlich arbeiten müssen. Es geht uns um akademische Leistungen, nicht um Studienzeiten.

Deshalb bitten wir um Zustimmung und hoffen, dass wir so einen Schritt weiterkommen, eine Maßnahme im wissenschaftlichen System zu verbessern.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt abstimmen über die Drucksache 6/4605. Wer dieser seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Es gibt keine Stimmenthaltungen und eine Reihe Stimmen dafür. Dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich sehr herzlich die Präsidentin des Landtags Mecklenburg-Vorpommern, Frau Sylvia Bretschneider, auf unserer Besuchertribüne begrüßen. Herzlich willkommen heute zu unserem Sommerfest!

(Beifall des ganzen Hauses)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 13

Fragestunde

Drucksache 6/5409

Die Frage wurden schriftlich beantwortet, sodass wir diesen Tagesordnungspunkt, wenn es keinen Widerspruch gibt, sofort wieder schließen können.

Schriftliche Beantwortung der Frage

Waffen- und Munitionsfunde in Großenhain

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie groß war der Umfang der am 13. Juni 2016 in Großenhain gefundenen Waffen, Munition und Sprengstoffe? (Bitte Art und Anzahl/Menge der Waffen, Muniti- on und Sprengstoffe sowie deren mutmaßliche Herkunft angeben.)

2. Inwieweit und welchen Bezug gibt es zu politisch motivierter Kriminalität?

Antwort auf Frage 1: Es handelte sich um zum Teil sehr stark verroste

te Altmunition in der Form von einem Verpackungsbehälter mit circa 5 Kilogramm unbekanntem Treibmittel, circa 0,5 Kilogramm losen Treibmitteln und circa 250 Stück Patronen und Hülsen.

Art und Zusammensetzung der Treibmittel sowie die genaue Herkunft sind Bestandteil der Ermittlungen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Antwort auf Frage 2: Derzeit liegen keine Hinweise auf einen Bezug zu politisch motivierter Kriminalität vor.