Oft liegen hier auch Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den verschieden Akteuren vor. Auf örtlicher Ebene ist vor allem eine Zusammenarbeit zwischen Jagdrechtsinhabern und Jagdausübungsberechtigten
In der Auswertung dieser Anhörung hat der Landwirtschaftsminister nochmals deutlich gemacht, dass das Ministerium diesen Prozess weiter begleitet. Bereits im Oktober letzten Jahres hat das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben. Hierin wird untersucht, wie groß einzelne Teilpopulationen des Rotwildes im Erzgebirge tatsächlich sind und welche Ansprüche das Rotwild an seinen Lebensraum stellt. Kurz: Die Studie wird Auskunft geben, welchen Einfluss unter anderem Rotwild auf die Wälder Sachsens hat. Diese Studie wird auch die wissenschaftliche Grundlage dafür sein, ob es bestimmte Änderungen geben muss oder nicht.
Im Übrigen sind Erlasse und Verordnungen originärer Aufgabenbereich der Exekutive; das vielleicht nur mal als kleine Nachhilfestunde in Staatsrechtskunde.
Ich komme zu Ihrem Antrag: Was Sie von der AfD mit Ihrem Antrag suggerieren, ist wieder einmal typisch für die AfD. Sie suggerieren auf populistische Art Lösungen für ein komplexes Problem, indem Sie einzelne Gruppeninteressen bedienen. Das ist nicht unsere Art, Gesellschaft zu gestalten.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion mit Frau Dr. Maicher. Danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD und die AfD. Frau Dr. Maicher, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wissen Sie noch, was Sie am 14. Februar 2001, also am Valentinstag, gemacht haben? Den allermeisten ist es wahrscheinlich nicht bekannt, weil es schon eine ganze Weile her ist. Unsere Welt sah damals noch ein bisschen anders aus. Keiner konnte sich vorstellen, dass eine Frau im Kanzleramt sitzt, der Ministerpräsident hieß Biedenkopf und die Hochschullandschaft im Freistaat Sachsen sah noch um einiges anders aus.
Vieles hat sich in den vergangenen 15 Jahren gewandelt, einiges zum Besseren, aber eben nicht alles. Zu Letzterem gehört leider die Landesgraduiertenförderung. Seit besagtem 14. Februar 2001 ist an der Verordnung über die Vergabe von sächsischen Landesstipendien kein Handschlag mehr getan worden, die Verordnung also, die regelt, wie Stipendien für Forschungsvorhaben von hoch qualifizierten Promovierenden vergeben werden. In 15 Jahren hat sich weder etwas an der Förderhöhe des Stipendiums getan noch wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass die sächsische Hochschullandschaft sich dramatisch verändert hat.
Dazu gehört zum Beispiel, dass die Fachhochschulen heute Hochschulen für angewandte Wissenschaften heißen, und das mit Fug und Recht, meine Damen und Herren, denn sie haben sich ein starkes Profil in der anwendungsorientierten Forschung erarbeitet. Das ist eine Leistung, die die Landesstipendienverordnung bis heute tapfer ignoriert. Für ein Stipendium kommt nur infrage, wer an einer sächsischen Universität oder einer Kunsthochschule ein Forschungsvorhaben oder ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben im Rahmen seiner Promotion oder eines Meisterschülerstudiums betreibt. Dass es auch kooperative Promotionsverfahren zwischen den HAW und Universitäten gibt, spielt bei der Vergabe der Landesstipendien bisher überhaupt keine Rolle. Damit steht die Landesstipendienverordnung in krassem Widerspruch zu sonstigen Verlautbarungen der Staatsregierung, man wolle die HAW in ihrer Forschungstätigkeit weiter stärken.
Erst im Januar wurde noch verkündet, dass extra zu diesem Zweck 2,5 Millionen Euro für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften zur Verfügung stünden. Damit solle ein wesentlicher Beitrag zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses beispielsweise über kooperative Promotionsverfahren sowie zur Stärkung des
wissenschaftlichen Mittelbaus geleistet werden. Es wäre doch nur konsequent, auch die Landesstipendien für eben genau diese Promovierenden an diesen Hochschulen zu öffnen, die in diesen kooperativen Verfahren Forschungsarbeit erbringen.
Aber dabei kneift die Staatsregierung. Als ich die Stellungnahme der Ministerin gelesen habe, konnte ich mich zunächst des Eindrucks nicht erwehren, es würde sich um einen schlechten Scherz handeln. Statt zu sagen, wie es gehen könnte, führt die Staatsregierung geradezu reflexartig ins Feld, dass diesem Ansinnen eine Regelung aus dem Jahr 1994 entgegenstünde.
Ich möchte das gern noch einmal betonen: 1994. Seit 22 Jahren vererbt sich diese Regelung einfach weiter ohne Rücksicht darauf, dass kooperative Promotionen tatsächlich gängige Praxis geworden sind. Wenn nun aber gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen der Lebensrealität nicht mehr entsprechen, dann müssen sie geändert werden und dürfen nicht als Rechtfertigung für den Status quo dienen.
Darüber hinaus haben wir uns natürlich auch Gedanken darüber gemacht, wie das Landesstipendium nicht nur gerechter, sondern auch auf Dauer attraktiver ausgestaltet werden kann. Wir schlagen deshalb in unserem Antrag vor, dass die Höhe des Grundstipendiums von heute 895 Euro pro Monat auf 1 150 Euro pro Monat angehoben wird. Das ist auch der Beitrag, wie ihn zum Beispiel die Heinrich-Böll-Stiftung oder die Studienstiftung des deutschen Volkes für Promotionsstipendien aufwendet. Wir wollen, dass die Stipendienhöhe regelmäßig an die Lohnentwicklung in Sachsen angepasst wird, damit das Stipendium langfristig attraktiver wird und es auch bleibt
Ein Land wie Sachsen, dessen Leistungsfähigkeit so stark von hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern abhängt, muss den akademischen Nachwuchs eben auch auskömmlich fördern.
Deshalb lasse ich auch den lapidaren Einwand der Staatsregierung nicht gelten, dass nicht damit zu rechnen sei, dass es mehr Mittel für die Stipendien geben werde und man bei höheren Förderbeträgen die Zahl der Stipendien reduzieren müsse. Bei allem gebührenden Respekt, Frau Staatsministerin Stange: Die Entscheidung über die
Erhöhung der Mittel im Haushaltsplan ist eine politische Entscheidung, und zwar des Haushaltsgesetzgebers.
Wenn es den die Landesregierung tragenden Fraktionen ernst mit der viel beschworenen Förderung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist, dann sollten die Mehrkosten von ungefähr 245 000 Euro pro Jahr keine gänzlich unüberwindbare Hürde darstellen. Es wäre im Gegenteil eine Investition in die Zukunftssicherung des Landes und aus meiner Sicht auch eine Sache, die sich Sachsen leisten kann und müsste.
Es gibt noch ein weiteres Ärgernis, das sich ebenfalls seit Jahrzehnten bester Gesundheit erfreut: Bei der Entscheidung über ein Stipendium ist es doch tatsächlich von Bedeutung, dass das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen wird. Das ist ein sehr schönes Beispiel dafür, wie alte Regelungen einfach übernommen werden, ohne dass deren Sinnhaftigkeit jemals auf den Prüfstand gestellt wird.
Die Frage ist doch: Seit wann kann man aus der Länge der Studienzeit eines Menschen ableiten, ob er oder sie zu hervorragender wissenschaftlicher Arbeit in der Lage ist? Mit Verlaub: Das war 1994 Unfug, das war 2001 Unfug und das ist es bis heute.
Es gibt viele Gründe, warum ein Studium länger dauern kann als geplant. Es können Kinder geboren werden. Es kann die Pflege zum Beispiel eines Angehörigen notwendig werden. Das Jobben neben dem Studium ist für viele heutzutage quasi Regel. Wenn dann noch eine Vorlesung ausfällt, dann ist die Regelstudienzeit schnell passé. Was damit nicht passé ist, ist die wissenschaftliche Kompetenz.
Es freut mich, dass Sie, Frau Ministerin Stange, in der Stellungnahme dargelegt haben, dass das Problem erkannt ist und dass diese Regel zumindest auf den Prüfstand kommt. Im Grunde genommen brauchen Sie an dieser Stelle aber nichts prüfen; denn wir haben einen ganz klaren Vorschlag gemacht. Unser Vorschlag ist, die Studienzeitregelung aus der Landesstipendienverordnung ersatzlos zu streichen.
Meine Damen und Herrn! 15 Jahre Stillstand in der Graduiertenförderung sind genug. Heute haben Sie die Gelegenheit, diesen Zustand zu beenden. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit dem Jahr 2002 gibt es in Sachsen das Instrument der Landesgraduiertenförderung zur Unterstützung des wissenschaftlichen Nach
wuchses. In diesen 13 Jahren ist die Förderung mehr als 960 Stipendiaten zugutegekommen. Zunächst bleibt festzuhalten, dass dies ein gern genutztes und wichtiges Element unserer Wissenschaftslandschaft ist.
Sachsen stellt 1 Million Euro pro Jahr als nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Verfügung. Das ist nicht lapidar, sondern etwas, wofür wir froh und dankbar sind.
Nun schlagen uns die GRÜNEN heute vor, dieses erfolgreiche Instrument zu überarbeiten. Das klingt erst einmal gut,
Ihre Forderung, das monatliche Grundstipendium zu erhöhen, lässt sich nur auf zwei Wegen erfüllen: entweder die Anzahl der Begünstigten sinkt – damit könnten mehr Mittel auf die verbleibenden Antragsteller verteilt werden – oder die Fördersumme wird insgesamt angehoben.
Beide Wege finden heute nicht unsere Unterstützung. Legen wir die durchschnittliche Förderhöhe in Sachsen zugrunde, können zurzeit bis zu 83 graduierte Studenten ein Stipendium erhalten. Nach dem Vorschlag der GRÜNEN würde sich die Anzahl der Fälle auf 66 reduzieren.
Für alle 83 Stipendiaten ist das Landesstipendium ein wichtiges und unverzichtbares Element ihrer Studienfinanzierung. Deshalb ist die Absenkung der Anzahl für uns nicht machbar.
Der andere Weg, den Fördertopf insgesamt zu erhöhen, ist ein Anliegen, das nicht in die heutige Debatte gehört, sondern im zweiten Halbjahr im Rahmen der Haushaltsdiskussion besprochen werden muss. Sie wissen, dass es dann dazu gehört, die Höhe der Haushaltsmittel zu benennen – Sie sprachen davon, dass es etwa 250 000 Euro mehr sind –