Dies ist ein Ergebnis einer langen, intensiven Beratung in unserer Fraktion. Die ursprüngliche Aufhebung der Befreiung, die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 eingeführt wurde, erfolgte vor allem auch vor dem Hintergrund eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens bei der EU gegen Deutschland, und es galt damals die rechtliche Auffassung, dass die Nutzung des Wassers in dieser Form für die Erzeugung von Energie mit einer Abgabe zu belegen ist.
Das Verfahren ist zugunsten von Deutschland ausgegangen, und es besteht nunmehr keine Pflicht, zwingend eine Abgabe auf die Nutzung der Wasserkraft zu erheben. Die ursprüngliche Abgabenhöhe richtete sich nach der Menge des tatsächlich genutzten Wassers, wobei jedoch eine Untergrenze von 15 und eine Obergrenze von 25 % der Einspeisevergütung zur Anwendung kamen. Eine Schätzung, wie hoch die Abgabenhöhe tatsächlich ausfallen wird und insbesondere, welche wirtschaftlichen Belastungen sie für die Wasserkraftanlagenbetreiber mit sich bringt, war bei Einführung nur schwer möglich; denn es lagen sehr wenige verlässliche Zahlen vor, und gerade wirtschaftliche Zahlen von Einzelanlagen waren fast nicht verfügbar.
Erst mit den ersten Festsetzungsbescheiden für das Jahr 2013 wurde das Bild etwas klarer. Zum einen wurde deutlich, dass ein Großteil der Wasserkraftanlagenbetreiber nach genutzter Wassermenge weniger als 15 % hätte zahlen müssen, was jedoch durch die bestehende gesetzliche Regelung auf die 15 % angehoben wurde. Ebenso wurde deutlich, dass einzelne Anlagen doch starke wirtschaftliche Probleme mit der Abgabe hatten und es langfristig zu einem unwirtschaftlichen Betrieb der Anlage gekommen wäre.
Dieses Problem haben wir erkannt und deshalb zu Beginn dieser Legislaturperiode mit dem Haushaltsbegleitgesetz für den Doppelhaushalt 2015/2016 eine Stundungsregelung veranschlagt, wonach auf Antrag bis zum 30.06.2016 die Zahlung der Wasserentnahmeabgabe zinslos gestundet werden konnte. Diese Zeit sollte genutzt werden, um sich mit der Problematik näher zu befassen und eine entsprechend geänderte gesetzliche Regelung zu treffen. Diese Zeit haben wir auch als Arbeitskreis in der CDU genutzt, um uns intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Ich selbst habe viele Wasserkraftanlagen in meinem Wahlkreis im Erzgebirge besucht und mich mit den Anlagenbetreibern auch über die wirtschaftlichen Auswirkungen unterhalten.
Im Arbeitskreis war uns klar, dass wir eine Änderung herbeiführen müssen. Dabei haben wir engen Kontakt mit dem Verband der Wasserkraftanlagenbetreiber gehalten. Vor der Erkenntnis, eine Korrektur durchzuführen, stand nun die Frage: Wie soll diese aussehen? Zum einen sollte die zumutbare wirtschaftliche Belastung so im Rahmen sein, dass trotzdem ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage langfristig möglich ist. Auf der anderen Seite sollte eine Einnahme erzielt werden, für die es auch lohnt und die es rechtfertigt, diesen Verwaltungsaufwand zu erheben.
Bei den wirtschaftlichen Zahlen gab es kein einheitliches Bild bzw. es ließ sich keine Belastungsgrenze ermitteln, die man hätte für eine weitere Erhebung heranziehen können; denn das Geschäftsmodell ist bei allen Anlagen gleich: aus Wasserkraft Strom erzeugen. Aber damit endet auch die große Gemeinsamkeit, denn es gibt große Unterschiede: Wir haben kleine und größere Wasserkraftanlagen, die ganz unterschiedliche Kostenblöcke haben. Ebenso wurden sie in unterschiedlichen Rechtsformen betrieben. Es gab ältere Anlagen mit abgeschriebenen Wirtschaftsgütern und neu geschaffene Anlagen, bei denen noch sehr viele Abschreibungen zu erwirtschaften waren. Ebenso war der Einsatz von Fremd- und Eigenkapital sehr unterschiedlich ausgeprägt. Somit waren wir froh, dass wir die volle gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit hatten und auch – dazu haben wir uns letztendlich entschlossen – die Abschaffung dieser Wasserabnahmeabgabe, um letztlich die Wiedereinführung des Befreiungstatbestandes umzusetzen.
Mit der Abschaffung der Wasserentnahmeabgabe entfällt aber auch die Förderung für die Fischaufstiegsanlagen, die wir als Freistaat bisher den Wasserkraftanlagenbetreibern im Hinblick auf die Schaffung der Durchgängigkeit für die Fließgewässer gewährt haben. Im Ergebnis werden die Wasserkraftanlagenbetreiber in Sachsen zukünftig nicht mehr mit einer Abgabe belastet. Im Gegensatz dazu ist es aber ihre Pflicht und Aufgabe, selbst für die Schaffung der Durchgängigkeit zu sorgen und entsprechende Bauwerke hierfür herzustellen.
Auch das Ergebnis unserer langen Diskussion haben wir mit dem Verband der Wasserkraftanlagenbetreiber abgestimmt, bevor wir es in den Gesetzesgang brachten. Dieser hat mit seinen Mitgliedern ein Votum durchgeführt, und es gab eine 89-prozentige Zustimmung zu diesem Änderungsvorschlag. Genauso wurde dieser Änderungsvorschlag von vielen Sachverständigen im Rahmen der Anhörung begrüßt.
Mit dieser Neuregelung besteht nun Klarheit und vor allem Planungssicherheit für die Anlagenbetreiber, die wichtig ist, um auch langfristig die notwendigen Investitionen angehen zu können. Diejenigen, die bisher schon
eine Wasserentnahmeabgabe gezahlt haben, werden diesen Betrag zurückerhalten. Die Rückerstattung erfolgt jedoch zinslos. Dies ist zum einen damit zu begründen, dass wir die Wasserentnahmeabgabe rückwirkend zum 01.10.2013 wieder abschaffen. Auch eine zukünftige Abschaffung wäre im Rahmen unseres gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums möglich gewesen. Hinzu kommt, dass auch die Stundung zinslos gewährt wurde, die wir im Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 verankert hatten.
Ich bitte im Interesse der Wasserkraftanlagenbetreiber, die auch einen Beitrag zum Erreichen der Energiewende in Sachsen leisten, um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Gleichzeitig möchte ich noch unseren Änderungsantrag einbringen, der Ihnen bereits vorliegt. Dieser wurde notwendig, da nach der Behandlung im zuständigen Ausschuss der Juristische Dienst festgestellt hat, dass es formaler Änderungen bedarf, um das Ansinnen, das ich vorgetragen habe, auch vollumfänglich im Gesetzestext verankern zu können. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Gleichzeitig bitte ich um Ablehnung des Änderungsantrages der GRÜNEN, der vorsieht, die Wasserentnahmeabgabe im Miniaturformat beizubehalten. Ich denke, besonders vor dem Hintergrund der Erhebungskosten bei Abgaben macht es keinen Sinn, noch punktuell an einer Wasserentnahmeabgabe festzuhalten, sondern wir sollten die Klarheit schaffen, die ich soeben dargestellt habe.
Meine Damen und Herren, das war Herr Abg. Wähner für die CDU-Fraktion. Für die SPD-Fraktion Frau Abg. Lang. Bitte sehr, Frau Lang, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle kennen sicherlich Wilhelm Busch. Er ist nicht nur der Schöpfer der Bildergeschichte von „Die fromme Helene“ oder „Max und Moritz“. Von ihm stammt auch das Zitat: „Er mußte erst mit dem Kopf gegen die Bäume rennen, ehe er merkte, daß der auf dem Holzweg war.“
Was hat Wilhelm Busch, was haben Max und Moritz mit dem Sächsischen Wassergesetz zu tun? Nun, wenn Sie mir bis zum Ende aufmerksam zuhören, werden Sie erfahren, was dahintersteckt.
Doch jetzt zum Wassergesetz. Ich beginne heute mit einer guten Nachricht. Wenn das Hohe Haus heute diesem Gesetzentwurf zustimmt, dann ist die Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftbetreiber ab dem 1. Juli Geschichte. Wenn wir die vorgelegte Gesetzesänderung heute verab
schieden, werden wir einen langjährigen Konflikt zwischen dem Freistaat und den Wasserkraftbetreibern beilegen und für beide Seiten zu einem guten Ende bringen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Wasserkraftnutzung hat in Sachsen eine jahrhundertelange Tradition, die mit dem Betrieb von Mühlen und im Zusammenhang mit der bergbaulichen Erschließung des Erzgebirges begann. Erstmals produzierte im Jahr 1882 eine Laufwasserkraftanlage in Olbernhau an der Flöha Strom. Wasserkraftwerke sind also nicht neu im Erscheinungsbild des Freistaates.
Wasserkraft ist wie die Windkraft starken Schwankungen unterworfen und hängt vom Angebot des Energieträgers ab, das heiß von der Durchflussmenge des Wassers. In den Jahren von 2002 bis 2011 lag die Schwankungsbreite in Sachsens Wasserkraftwerken zwischen minimal
171 Gigawatt pro Stunde und maximal 325 Gigawatt pro Stunde. Insgesamt gibt es heute in Sachsen mehr als 300 Wasserkraftanlagen.
Mit der Wasserenergiemenge von 269 Millionen Kilowattstunden, die zum Beispiel im Jahr 2011 erreicht wurde, können in Sachsen ungefähr 113 000 Haushalte ein ganzes Jahr lang mit Strom versorgt werden. Sie sehen, die Wasserkraft ist nicht nur eine saubere und umweltfreundliche Form der Energieerzeugung, sie ist auch eine wichtige Stütze in der Energiewende und sichert zahlreiche Arbeitsplätze vor allem in der ländlichen Region.
Dennoch stand die Zukunft der Wasserkraftnutzung in den vergangenen Jahren auf der Kippe. Denn zum 01.03.2013 war im Freistaat die Wasserentnahmeabgabe für die Nutzung von Wasserkraft eingeführt worden. Die Betreiber solcher Anlagen mussten nun bis zu 25 % ihrer Einspeiseerlöse, das heißt das Geld, das sie mit der Stromerzeugung verdienen, an den Freistaat abführen. Für die betroffenen Unternehmen stellte dies einen massiven Eingriff dar und führte bei einigen zu existenzbedrohenden Belastungen der Betriebsergebnisse.
Die SPD im Sächsische Landtag hat sich aus diesen Gründen von Beginn an gegen die Einführung einer solchen Abgabe ausgesprochen. Für uns war immer klar: Die Wasserkraft ist eine grundlastfähige Form der erneuerbaren Energiegewinnung und damit eine wichtige Stütze der Energiewende.
Genauso klar ist für uns, dass der Staat nicht dermaßen in unternehmerische Belange eingreifen darf, dass in der Konsequenz die Existenz und Wirtschaftsgrundlage der Wasserkraftbetreiber infrage gestellt wird.
Wenn wir jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Ende der Wasserentnahmeabgabe besiegeln, dann ist es letzten Endes auch ein Verdienst der SPD und meiner Fraktion, die in enger Abstimmung mit dem Wasserkraftverband immer wieder eine gemeinsame Lösung des Konfliktes angemahnt und befördert hat.
Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir in vielen Gesprächen, Diskussionen und zum Teil – das kann ich hier ruhig sagen – in hart geführten Verhandlungen nun ein Ergebnis erreicht, das hoffentlich alle Seiten zufriedenstellt. Wir haben erreicht, dass ein langjähriger Konflikt beseitigt ist und der Wasserkraft in Sachsen wieder eine Zukunft gesichert ist. Darauf können wir zu Recht stolz sein.
Deshalb ist es auch nicht übetrieben, wenn ich heute sage: Es ist ein guter Tag für Sachsen und für die sächsische Wasserkraft.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am Ende bin ich Ihnen noch eine Antwort schuldig. Sie erinnern sich: Was hat Wilhelm Busch, was haben Max und Moritz mit dem Wassergesetz zu tun? Nun, Wilhelm Busch hat in seiner Jugend die Wasserkraftnutzung hautnah erlebt. Nachdem er im Alter von neun Jahren von seinem Onkel dahin geschickt wurde, wo es eine Schule gab, freundete er sich nach kurzer Zeit mit Erich Bachmann an, dem Sohn eines wohlhabenden Müllers im Ort. Die Freundschaft mit Erich Bachmann, die Wilhelm Busch später als die längste und unverbrüchlichste seines Lebens bezeichnete, fand in der 1885 veröffentlichten Geschichte von Max und Moritz ihren literarischen Nachhall. Erich und Wilhelm standen quasi Pate für Max und Moritz.
Von Wilhelm Busch stammt auch der Satz: „Ausdauer wird früher oder später belohnt, meistens aber später.“ Ich muss sagen: Auch hier hat Wilhelm Busch Recht behalten. Unsere Ausdauer, unser Drängen und unser Einsatz für die sächsischen Wasserkraftbetreiber wird heute mit der Verabschiedung des Wassergesetzes belohnt.
Meine Damen und Herren! Und nun die Fraktion DIE LINKE, Frau Abg. Dr. Pinka. Sie haben das Wort, Frau Dr. Pinka.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schade, dass Herr Kupfer und Herr Hippold nicht unter uns weilen. Es ist bestimmt eine sehr spannende Debatte, der sie folgen sollten.
Meine lieben Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! Eine Botschaft ganz zu Anfang: Es gibt ihn tatsächlich, den Erfolg für eine dauerhaft konsequente und hartnäckige Oppositionsarbeit.
Mit der von Ihnen nunmehr längst überfälligen Vorlage eines Entwurfes zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes nimmt für meine Fraktion und für mich persönlich eine lange politische und fachliche Anstrengung nicht nur zur Anerkennung der Wasserkraftnutzung als perspektivisch sinnvolle Nutzung von erneuerbarer Energie hier in Sachsen nach dem Motto „Alles wieder auf Anfang“ ihren vorläufigen Abschluss,
sondern offenbar haben Sie endlich auch die Einsicht, dass gelebte Traditionen Sachsens, Arbeitsplätze und technische Innovationen, die uns in Sachsen an anderer Stelle so wichtig sind, nicht unbegründet bevorzugten Interessen Einzelner mit Billigung der Sächsischen Staatsregierung zum Opfer fallen dürfen.