Protocol of the Session on June 22, 2016

(Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Wir sollen das sicherstellen?)

Ja, wenn Sie den Antrag stellen! Das ist eigentlich das Schlimmste, was wir haben: Wir haben 13,2 % Altersarmut in Deutschland.

(Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE)

Lassen Sie mich ausreden! – Wenn ich das umlege, dann sind rund 100 000 Menschen in Sachsen von Altersarmut betroffen. Ich glaube, das sind die 865 Euro pro Monat, die sie dann nicht erreichen, oder sie liegen gerade so in dieser Drehe. Das sind die richtigen Sorgen der älteren Leute – und nicht so ein komischer Beauftragter. Altersarmut dürfte es in Deutschland nicht geben! Die

Arbeitskraft dieser Gruppe wird nur wenig nachgefragt, und deshalb können sie nichts mehr hinzuverdienen.

Meine Damen und Herren! Diese Gruppe hat den Lebensstandard geschaffen, in dem Sie alle so wunderbar drinsitzen, auch hier in diesem Parlament. Diese Gruppe hätte das Anrecht, so gestellt zu werden, wie sie gestellt werden muss: in Anerkennung und Würdigung des Alters, meine Damen und Herren. Aber wir brauchen keinen Beauftragten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die Fraktion DIE GRÜNEN Herr Abg. Zschocke, bitte.

Herr Spangenberg, Sie haben weder verstanden, was der Sinn der heutigen Debatte ist, noch haben Sie verstanden, was ein Beauftragter ist.

(Beifall bei den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Wir reden auch nicht über Altersarmut, sondern über Mitwirkungsrechte von Seniorinnen und Senioren.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Mitwirkungsrechte von Seniorinnen und Senioren beschäftigen uns in den letzten Jahren immer wieder im Landtag, zum Beispiel auch bei Podiumsdiskussionen des DGB oder auf zahlreichen Veranstaltungen der Landesseniorenvertretung. Auch unsere Fraktion hat sich mit diesem Thema in den letzten Jahren intensiv befasst: bereits im Jahr 2008 mit einem Antrag und zuletzt im Jahr 2013 mit einem umfangreichen Positionspapier.

Das Thema ist aktuell; denn auf der Landesebene hat sich kaum etwas im Sinne der Seniorenmitwirkung verbessert – und das, obwohl es bereits verschiedene Vertretungsstrukturen gibt. Die Probleme sind dabei vielseitig.

Erstens. Es gibt ein Demokratiedefizit, denn der Landesseniorenbeauftragte wird vom Sozialministerium bestimmt und der Landesseniorenbeirat in seiner Zusammensetzung ebenso. Die vorhandenen Strukturen sind, abgesehen von der Landesseniorenvertretung, unzureichend demokratisch legitimiert.

Zweitens. Es gibt wenig Transparenz in der Arbeit. Der Landesseniorenbeirat tagt nicht öffentlich. Die Sitzungen werden nicht protokolliert. Die Tagesordnung ist auch nicht einsehbar.

Drittens. Die Zusammenarbeit der Strukturen wird bislang ausschließlich vom Sozialministerium bestimmt. Sie funktioniert aber nur so gut, wie das Sozialministerium Seniorinnen und Senioren überhaupt beteiligen will.

Diese Probleme wurden von den Sachverständigen in der Anhörung zum Gesetzentwurf auch angesprochen. Sie sahen die Notwendigkeit für mehr Mitbestimmung. Entscheidend ist nun, wie das gelingen kann.

Es bestehen immer noch Zweifel, ob der Gesetzentwurf der LINKEN dies in der vorgelegten Form tatsächlich leistet. Nach Ansicht der Sachverständigen werden mit dem Entwurf Doppelstrukturen geschaffen. Es fehle auch weiterhin an einer klaren Aufgabenabgrenzung der Strukturen. Einige Hinweise aus der Anhörung nehmen Sie in Ihrem Änderungsantrag zwar auf, Herr Wehner, doch viele Bedenken sind eben noch nicht ausgeräumt.

Wir GRÜNE – das sei deutlich gesagt – wollen verbindliche Möglichkeiten für ältere Menschen schaffen, ihre Interessen politisch zu vertreten. Voraussetzung dafür ist, dass die Entscheidungs- und Mitwirkungsrechte auf Landesebene klar und eindeutig definiert sind, zum Beispiel mit einem Vorschlagsrecht und einer Anhörungspflicht, mit denen wir dem Landesseniorenbeirat mehr Gewicht geben wollen. Bei der Ablehnung von Vorschlägen soll auch eine Stellungnahme durch das Sozialministerium verpflichtend werden. Die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zeigen, dass ein Gesetz allein noch nicht mehr Mitwirkung schafft. Vielmehr kommt es darauf an, dass die bereits jetzt Aktiven wirksam mitbestimmen können; denn Scheinbeteiligung demotiviert.

An dieser Stelle möchte ich an das Sozialministerium appellieren: Ein Anfang wäre bereits jetzt schon, wenn Sie den Landesseniorenbeirat arbeitsfähig machen würden. Das liegt in Ihrer Hand, denn das ist ja in der Verwaltungsvorschrift geregelt.

Noch ein Satz an Sie, Frau Lang, und an die Koalition: Sie haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Seniorenmitwirkung in den Kreisen und Städten zu stärken. Sie wollen prüfen, ob ein Seniorenmitwirkungsgesetz erstellt werden soll. Jetzt haben wir hier einen Gesetzentwurf vorliegen, der offensichtlich noch nicht mehrheitsfähig ist. Ich bin sehr gespannt, wie Sie sich des Anliegens nun weiter annehmen werden. Ganz klar ist: Der Ball liegt jetzt bei Ihnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung, das Wort zu nehmen; Frau Staatsministerin Klepsch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ja, wir brauchen aktive Senioren, und wir brauchen politisch aktive Menschen, die sich in den Willensbildungsprozess einbringen und einbringen lassen.

Aber Mitwirkung kann man nicht verordnen, sondern Mitwirkung muss man leben. Genau das weiß ich aus meiner persönlichen Erfahrung aus fast 14-jähriger Amtszeit als Oberbürgermeisterin.

Lassen Sie mich kurz ausführen: Ich habe in dieser Zeit in der Berg- und Adam-Ries-Stadt Annaberg-Buchholz einen

Seniorenbeirat ins Leben gerufen. Es handelte sich um einen Seniorenbeirat mit sehr aktiven Seniorinnen und Senioren aus den einzelnen Stadt- und Ortsteilen. Sie waren einerseits für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ein sehr wichtiges Bindeglied, ein sehr guter Ansprechpartner und andererseits für mich und alle politischen Mandatsträger ein sehr wichtiges Bindeglied.

Warum erzähle ich Ihnen das? Wir haben das aus Überzeugung gemacht. Ich war davon überzeugt, dass es sehr wichtig ist, eine Stütze an meiner Seite zu haben. Aber ich habe dafür kein Gesetz gebraucht. Ich denke, genau darauf kommt es an. Es kommt darauf an, dass es Menschen vor Ort gibt, die die Notwendigkeit, die Wichtigkeit erkennen und nicht in erster Linie eine Gesetzlichkeit, die das erzwingt.

Nun gibt es bereits die notwendigen Gesetze. Wir haben in der Sächsischen Gemeindeordnung bereits geregelt, dass Seniorenbeauftragte bestellt werden können, und wir haben in allen unseren Landkreisen – bis auf die Landkreise Meißen und Mittelsachsen – ebenfalls Seniorenvertretungen. Die Zusage aus Meißen liegt vor, dass auch dort eine Seniorenvertretung installiert wird, und mit dem Landkreis Mittelsachsen sind wir intensiv im Gespräch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen nicht unbedingt gesetzlich regeln, was – davon bin ich überzeugt – auch ohne Gesetz gut funktioniert. Wir reden viel von Entschlackung und von Entbürokratisierung, und ich möchte das, was Frau Lang gesagt hat, noch einmal unterstützen: Wir sollten die Engagierten vor Ort nach Kräften unterstützen. Auch das ist unsere Aufgabe. Ich vertraue ganz bewusst den verantwortungsvollen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kommunalen Familie, dass sie wissen, was das Beste für ihren Ort ist, und dies für ihre Stadt tun.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Ministerin?

Nein, danke. – Dazu bedarf es aus meiner Sicht keiner weiteren Gesetzlichkeit.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Auch zu diesem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE hat der Ausschuss Ablehnung empfohlen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, werden wir abschnittsweise abstimmen. Es gibt einen Änderungsantrag in der Drucksache 6/5505, den wir vor der Abstimmung behandeln müssen, ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Er ist bereits eingebracht worden. Ich frage, ob noch eine Fraktion dazu sprechen möchte. – Dies scheint nicht der Fall zu sein. Ich werde jetzt die Abschnitte aufrufen. Können wir sie wieder gleich zusammenfassen?

(Kurze Rücksprache der Präsidentin mit dem Juristischen Dienst)

Über den Änderungsantrag müssen wir abstimmen. Somit lasse ich nun über den Änderungsantrag abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Nun kommen wir zur Abstimmung über die Abschnitte. Ich beginne mit der Überschrift „Inhaltsübersicht“, Abschnitt 1 „Grundsätze“, Abschnitt 2 „Vertretung der Seniorinnen und Senioren auf Landesebene“, Abschnitt 3 „Der Sächsische Landesseniorenbeauftragte“, Abschnitt 4 „Kommunale Seniorenvertretung, Sächsische Landesseniorenvertretung, Kommunale Seniorenbeauftragte“, Abschnitt 5 „Schlussbestimmungen, Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten“.

Wer diesen Abschnitten seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten: Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür sind dennoch alle Abschnitte abgelehnt worden, und ich frage, ob eine Gesamtabstimmung gewünscht wird. – Dies ist nicht der Fall. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes

Drucksache 6/4626, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD

Drucksache 6/5377, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, DIE LINKE, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Es beginnt die CDU-Fraktion, Herr Abg. Wähner, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes wird der Befreiungstatbestand von

der Wasserentnahmeabgabe für die Wasserkraftnutzung zum 01.01.2013 wieder rückwirkend eingeführt.

(Beifall bei der CDU und den GRÜNEN)