Protocol of the Session on June 22, 2016

Da komme ich gleich drauf, ich habe die Preise hier.

Also, Vermieter, die eine moderate Miete angesetzt haben, werden durch Erhöhungsbegrenzung benachteiligt. Ich habe hier mal ein Beispiel und beantworte Ihre Frage gleich mit.

Mietpreisbremse nach BGB §§ 556 ff., Sie kennen das ja, für fünf Jahre festgestellt usw. Es gibt hier Einschränkungen – Neubau und Modernisierung. Ich nehme einmal Leipzig als Beispiel an. Wir haben drei Kriterien: den Leerstand, die Mietpreisentwicklung und die Mietbelastung. Das wäre die Beantwortung Ihrer Frage. Wir haben in Leipzig 21 400 Wohnungen Leerstand, das sind 6 % des Bestandes. Wir haben bei der Mietpreisentwicklung einen Preis von 5,49 Euro, das sind 70 % des Bundesdurchschnittes, und wir haben die Mietbelastung der Haushalte bei 5,98 Euro, das sind 86 % des Bundesdurchschnittes – so liegen wir also weit darunter. Damit habe ich Ihre Frage beantwortet.

(Albrecht Pallas, SPD: Sie wollen also auf Kosten der Stadtbevölkerung die Landflucht verhindern?)

Weiterhin haben wir bei der Mieterhöhung nach § 558 auch noch eine Einschränkung, und wir haben noch die Kappungsgrenze.

Meine Damen und Herren, im letzten Punkt der Begründung setzen Sie noch Asyl und die eigene Bevölkerung in Konkurrenz. Das ist doch ein dicker Hund, was Sie hier machen. Die eigene Bevölkerung, die das aufgebaut hat, wird in Konkurrenz gesetzt zu den Asylbewerbern. Meine Damen und Herren, wer zu uns kommt und hier Aufnahme und Unterkunft und Verpflegung und alles Mögliche bekommt, der darf doch keine Konkurrenz für die eigene Bevölkerung sein. Das kann doch wohl nicht wahr sein!

Ich habe hier noch ein Beispiel. Da wird in der Zeitung „Wohnen und Wirtschaft“ gefordert, dass wir für die Muslime die entsprechenden Nasszellen für die religiöse Waschung schaffen. Gleichzeitig habe ich im Petitionsausschuss eine Ablehnung für eine Sozialhilfeempfängerin, die sich eine Dusche einbauen lassen wollte. Also, meine Damen und Herren, das ist eine Politik, die nicht die Bevölkerung zusammenbringt, sie spaltet sie.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Spangenberg; er sprach für die Fraktion AfD. Jetzt spricht für die GRÜNEN Herr Kollege Günther.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich werde versuchen, einen etwas sachlicheren Beitrag zu bringen und nicht verschiedene Bevölkerungsgruppen aufeinanderzuhetzen, auch wenn man gerade behauptet, das Gegenteil tun zu wollen.

(Jörg Urban und Uwe Wurlitzer, AfD: Das waren nur Feststellungen!)

Wir haben uns, als wir diesen Antrag gesehen haben, zunächst einmal sehr gefreut; denn es ist nur wenige Monate her, als wir GRÜNEN einen ähnlich lautenden Antrag eingebracht haben. Wir freuen uns auch immer über Lernprozesse in der Koalition und möchten dann auch immer gern zustimmen. Als wir aber ins Kleingedruckte geschaut haben nach dem großen Titel, ist es mir ein bisschen schwergefallen, der Fraktion zu empfehlen, dem zuzustimmen. Die Grundrichtung stimmt ganz unbenommen, aber es gibt doch erhebliche Mängel an diesem Antrag. Ich kann Sie nur bestärken, auf diesem Weg weiter voranzugehen, aber doch noch einmal deutlich nachzujustieren.

Ich möchte das auch gleich unterfüttern. Das Erste, was man noch einmal loben muss, ist: Bisher haben Sie die Entwicklung in Sachsen immer eher nach Durchschnittswerten betrachtet und jetzt haben Sie endlich zu einem differenzierten Bild gefunden, dass es eben in den Großstädten unterschiedliche Situationen gibt gegenüber dem ländlichen Raum, den Kleinstädten und Mittelstädten, und selbst in den Großstädten gibt es ein heterogenes Bild. Deswegen muss man auf so ein heterogenes Bild antworten und die Probleme dort, wo sie bestehen, entsprechend angehen.

Vielleicht noch zur Notwendigkeit des sozialen Wohnungsbaus. Auf eine Kleine Anfrage hatte ich ein paar Zahlen bekommen, die mich erschreckt haben, weil ich es in diesem Ausmaß gar nicht vermutet hatte. Im Jahr 2010 hatten wir noch über 56 000 Sozialwohnungen, also Wohnungen mit Belegungsrechten und Mietpreisbindung. Im Jahr 2015 sind es noch 10 815 Wohnungen – ein dramatischer Rückgang. Allein in Leipzig waren es 2010 noch 45 000, dort haben wir jetzt noch 391, also fast keine mehr. Von diesen 10 815 Wohnungen sind circa 10 000 in Dresden, sie bündeln sich also hier.

Das kann man auch erklären, denn als die WOBA damals verkauft wurde, hat man sich noch Belegungsrechte für 20 Jahre gesichert; es läuft also im Jahr 2026 aus. Wenn man nicht massiv gegensteuert, haben wir in ein paar Jahren keine mehr in Sachsen, und auch jetzt nützen die verbliebenen Sozialwohnungen in Dresden natürlich anderen Bewohnern in anderen Städten wie beispielsweise Leipzig nichts.

Noch einmal zu diesen Mieten, Herr Spangenberg. Man muss immer Bestandsmieten und Neuvermietungsmieten

unterscheiden. Leute, die eine neue Wohnung brauchen – und es ist etwas sehr Normales, dass Menschen aus geänderten Lebenssituationen eine neue Wohnung brauchen –, müssen schauen, zu welchem Preis sie sie bekommen. In Dresden sind mittlerweile 8,00 Euro Kaltmiete zu zahlen. Das ist sehr schwierig, wenn man weiß, dass die Kosten der Unterkunft bei circa 5,50 Euro liegen; das ist ein reales Problem.

Leerstand – wir haben schon gehört, das ist im Prinzip die normale Fluktuation – haben wir praktisch keinen mehr. Das ist aber nicht nur Dresden allein, auch in Radebeul liegen wir schon bei 7,75 Euro, in Radeburg immerhin bei 6,50 Euro, und ähnliche Phänomene gibt es auch in der Umgebung von Leipzig, etwa in Markkleeberg, wo die Miete bei 6,50 Euro liegt. Diese Probleme sind an vielen Punkten in Sachsen tatsächlich vorhanden und dem stehen keine Sozialwohnungen mehr gegenüber.

Jetzt zum Kritikpunkt an Ihrem Antrag, der sonst genau in die richtige Richtung geht. Es sind viele Punkte – beispielsweise, wofür das Geld ausgegeben werden soll, zum Beispiel für genossenschaftliches Wohnen, sodass man nicht nur kapitalorientierte Wohnungsanbieter hat, sondern eben auch andere Formen wie Genossenschaften; das muss man alles nicht neu erfinden, das hatten wir vor über hundert Jahren auch schon.

Die Stadt Leipzig etwa hat die Meyerschen Häuser, es gibt Stiftungen und ganz verschiedene Modelle. Es gibt Wohnungsanbieter, die nicht nur die Rendite im Auge haben, sondern auch etwas Soziales. Ich möchte ausdrücklich noch einmal loben, dass sich in diesem Antrag wiederfindet, dies mit zu fördern.

Ein Problem ist: Wir haben bisher in Sachsen aus diesen Bundeszuweisungen und dem, was an Rückflüssen kommt – an Rückzahlungen von Darlehen im sozialen Wohnungsbau –, circa 60 Millionen Euro jährlich. Jetzt wissen wir, dass bundespolitisch ordentlich draufgesetzt werden soll, und wenn es richtig gut läuft, kann es sich sogar verdoppeln. Wie viel es wird, wissen wir aber noch nicht. In Ihrem Antrag steht drin: Nur das, was zusätzlich kommt, soll tatsächlich für den sozialen Wohnungsbau ausgegeben werden. Das ist nicht der richtige Weg, sondern angesichts der Aufgabe, die vor uns steht, muss das natürlich alles umfassen.

Ein zweiter Kritikpunkt: Die Kappungsgrenzen finden sich darin nicht wieder, obwohl diese ein sehr wichtiges Instrument sind. Für Bestandsmieten beträgt die maximale Erhöhung 15 % in drei Jahren und nicht die 20 %, die man sonst schon hatte. In Dresden ist es ja schon eingeführt, aber etwa in Leipzig noch nicht. Es findet sich aber im Antrag nicht als Instrument wieder.

Die Mietpreisbremse, also die maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietungen, fehlt ebenfalls. Sie wollen es zwar prüfen, aber die Zeiten sind jetzt langsam zu weit fortgeschritten, sodass man es einführen und nicht nur weiter prüfen müsste. Dort verschlafen wir jetzt weitere Zeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn diese Punkte hineinkämen, dann würden wir dem Antrag auch gern zustimmen. Vielleicht erinnern Sie sich daran: Als wir unseren eigenen Antrag hatten, hatten wir noch eine Staffelung der Förderung. Es ging um Bauzuschüsse und wir wollten zwei Stufen haben: 30 % Zuschüsse, wenn man wirklich Kosten der Unterkunft hinterher herausbekommt – also diese Miete von etwa 5,50 Euro kalt –, und immerhin noch 20 % Zuschuss zumindest für diese Wohnungen, die darüber liegen, für sozial schwache Familien, die nicht wirklich in der staatlichen Beihilfe sind. Das ergibt auch ein differenziertes Bild.

Ein wichtiger Punkt ist außerdem: Wir bräuchten längere Belegungsrechte. Bisher haben wir das Problem, dass diese 15 Jahre schnell ausgelaufen sind. Die Häuser gibt es dann aber noch open end. Man kann in den Wohnungsbau investieren, erhält eine ordentliche Förderung vom Staat und ist nach 15 Jahren fein heraus und kann mit seinen Mieten am Markt machen, was man will.

Ganz wichtig – und darin bestärken wir Sie – ist partizipatives kollektives genossenschaftliches Wohnen, aber auch, die Energieeffizienz ordentlich weiter zu fördern.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das war Herr Kollege Günther, der die erste Rederunde für die Fraktion GRÜNE beendet hat. Wir könnten eine zweite Rederunde eröffnen, so denn Redebedarf bestünde. – Diesen gibt es auf jeden Fall von den einbringenden Fraktionen; Herr Kollege Pallas, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nicht in eine zweite Runde gehen, weil die erste Runde schon sehr umfassend war; aber ich möchte noch etwas zur Mietpreisbremse in Sachsen ergänzen, weil es im letzten Teil der Rede von Kollegen Günther noch einmal aufgeworfen wurde.

Wir haben ja in Sachsen die Situation, dass das Innenministerium laut Gesetz zuständig ist für die Entscheidung, ob für eine Gemeinde oder Gemeindeteile die Mietpreisbremse eingeführt werden sollte oder muss – im Gegensatz zur Kappungsgrenzenverordnung, bei der es eines Antrags der Kommune bedarf.

Das Innenministerium hat ein Gutachten in Auftrag gegeben; das Ergebnis liegt vor. Nun kann man sich über die Methodik der Gutachter streiten. Auch ich sehe, dass die Datengrundlage, auf die sich „empirica“ bezieht, relativ alt ist. Dies gilt umso mehr angesichts der Dynamik, mit der sich die Märkte in Dresden und Leipzig entwickeln. Aber das Gutachten ist nun einmal die Entscheidungsgrundlage für das Innenministerium gewesen. Das kann man gut oder schlecht finden; aber wir müssen mit der Situation umgehen.

Deshalb findet sich in unserem Antrag auch die Aussage, dass wir die Voraussetzungen für die Einführung einer Mietpreisbremse, insbesondere in Dresden und Leipzig, mit den Kommunen zusammen fortwährend prüfen lassen wollen. Hintergrund ist, dass die Mietpreisbremse ein neues Instrument ist, zu dem es wenig Rechtsprechung und überhaupt wenig Literatur gibt. Dies erschwert es, die Datenbasis und die Anwendbarkeit der Kriterien umfassender zu betrachten. Zum anderen muss es uns darum gehen, aktuellere Daten für Dresden und Leipzig zu bekommen. In Dresden eröffnet sich eine konkrete Möglichkeit durch die Anwendung des qualifizierten Mietspiegels, der in ein paar Monaten fertiggestellt sein könnte. Zumindest in Dresden könnte man also weiterkommen.

In Leipzig ergibt sich ein zusätzliches Problem. Dort wurde erst kürzlich ein wohnungspolitisches Konzept verabschiedet, das im Prinzip – leider – nahe legt, dass aus Leipziger Sicht die Einführung einer Mietpreisbremse nicht unbedingt notwendig ist. Insofern ist es in Leipzig schwieriger. Ich glaube, in Dresden werden wir in absehbarer Zeit dieses Instrument einführen.

Kollege Pallas, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte, Kollege Günter.

Ich möchte an den Punkt anschließen, den Sie gerade beleuchtet haben. Das Erstaunliche ist, dass es in Dresden die Kappungsgrenze, nicht aber die Mietpreisbremse gibt. Die Kriterien, insbesondere der „angespannte Wohnungsmarkt“, sind aber genau dieselben. Es ist durchaus irritierend, dass man zu so unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Können Sie das vielleicht erklären?

Ich kann es Ihnen nicht erklären, sondern ich kann nur sagen, wie ich es im Augenblick wahrnehme. Es ist von den Kriterien her nicht deckungsgleich, das heißt, Unterschiede bestehen sehr wohl. Unter Juristen herrscht keine Einigkeit hinsichtlich der Fragen, ob die Kriterien umfassend erfüllt sein müssen oder ob die Erfüllung einzelner Kriterien ausreicht und ob die Kriterien unterschiedliche Wertigkeiten haben. Darüber gibt es fachlichen Streit.

Ich persönlich bin überzeugt davon, dass nur einzelne Kriterien erfüllt sein müssen, weil ich durchaus eine Analogie zur Kappungsgrenzenverordnung sehe. Ich muss aber einsehen, dass ich als Teil der Legislative dafür nicht zuständig bin, sondern darüber zunächst mit den zuständigen Stellen sprechen muss. Auf diesem Wege versuche ich etwas zu erreichen.

Kurzum, ich halte es für notwendig, die weitere Entwicklung genau zu beobachten, weil ich sehe, welche Probleme wir haben. Ich halte die Mietpreisbremse für ein Instrument, um die Spitzen der Entwicklungen in Dresden

und in Leipzig wegzunehmen. Dazu müssen wir mit den zuständigen Stellen im Gespräch bleiben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Kollege Pallas sprach gerade für die SPD-Fraktion. Gibt es aus den Fraktionen heraus weiteren Redebedarf? – Herr Spangenberg für die AfD-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie tun immer so, als ob wir ständig gegen irgendetwas seien. Hier geht es doch um ganz normale betriebswirtschaftliche Marktgesetze. Ich weiß gar nicht, worüber Sie sich aufregen.

Wenn Sie an einer Stelle mit Steuermitteln künstlich einen Wohnraumbedarf schaffen, der eigentlich längst abgedeckt ist, werden natürlich an anderer Stelle Wohnungen leergezogen. Das ist doch ganz klar. Ich weiß gar nicht, was die Kritik an dieser Feststellung soll. Das ist doch unnötig.

Ich habe lange Zeit in der Region Montabaur/Koblenz gewohnt. Da der Wohnraum dort billiger war als in Frankfurt am Main, sind die Leute zur Arbeit dorthin gefahren. Wenn in Frankfurt das gemacht worden wäre, was Sie hier gern wollen, dann wäre der Wohnraum in der Region Montabaur/Koblenz nicht mehr belegt gewesen, und die Kommunen dort hätten keine Einkünfte mehr gehabt. So einfach ist das. Wollen Sie das hier haben? Dann jammern Sie darüber, dass die Möglichkeiten des ländlichen Raums nicht genutzt werden. Die Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse sind untaugliche Instrumente. Deshalb halten wir den Einsatz für falsch.

Ich erinnere Sie – hätten Sie mal besser aufgepasst – an den Verkauf von 48 000 Wohnungen im Jahr 2007. Das war auch keine gute Entscheidung. Hätte die Stadt diese Wohnungen noch, wären viele Probleme, die Sie heute beklagen oder sogar schaffen, vielleicht gar nicht vorhanden.