Da meine liebe Kollegin Lang keine Fragen zugelassen hat, bleibt mir nichts anderes übrig als diese Kurzintervention. Ich hätte sie gefragt, ob sie denn über das Plenarprotokoll der letzten Sitzung hinaus – vielleicht so wie ich heute Morgen – die Antwort zur Drucksache 6/4595 von Herrn Minister Schmidt bekommen hat. Daran hätte sie nämlich erkennen können, dass es ein Problem in der Staatsregierung in der Informationspolitik gibt und dass das, was die Plenarprotokolle von der letzten Sitzung beinhalten, eben doch nicht so ganz die Wahrheit zum Informationsfluss aus dem Sozialministerium und aus dem Umweltministerium
Als Zweites hätte ich sie gefragt, ob sie denn weiß, inwieweit ein Qualitätsmanagement bei der Winzergenossenschaft angesagt ist und wie die Prüfungen dort erfolgen;
Das Dritte, das ich sie gefragt hätte, wäre, ob sie vielleicht weiß, inwieweit sich die Winzergenossenschaft an die verantwortlichen Ministerien, an die SAB usw. gewandt hatten und was ihnen zu den Liquiditäts- und Soforthilfen geantwortet wurde. Sie hätte doch einmal zuhören können, wie schwierig die Situation gerade jetzt für die Winzergenossenschaft ist. Aber sie wollte mich ja nicht fragen lassen.
Das war die Kurzintervention mit Fragen. Frau Lang, möchten Sie reagieren? – Das ist nicht der Fall.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! „Weinskandal“, „Gift im Wein“ oder auch „Größte Katastrophe seit der Reblaus“ – solche Schlagworte zierten die Überschriften unserer Tageszeitungen jedes Mal, wenn neue Erkenntnisse über den mit Insektengift belasteten Meißner Wein berichtet wurden. Die zahlreichen Artikel übten nicht nur Kritik an dem Einsatz der nicht erlaubten Spritzmittel; es wurde vor allem kritisiert, wie die Aufklärung erfolgte:
Erstens. Während der langen Zeit, bis die Analyse der Traubenproben beendet war und der erste betroffene Winzer überhaupt informiert wurde, hätte bereits Federweißer aus den belasteten Trauben ausgeschenkt werden können.
Drittens – an der Art und Weise der Kommunikation, die selbst mehr Fragen und Unsicherheiten auslöste, als dass sie Vertrauen in die Lebensmittelüberwachung erzeugt hätte.
Viertens. Es wurden nicht die Namen aller betroffenen Winzer genannt. Eine Veröffentlichung forderten die Winzer der Weinbauregion seit Monaten, um eben nicht allle in einen Topf geworfen zu werden. Die Behörden aber dürfen die Namen nicht preisgeben, wenn die Weine der Winzer nicht in den Verkauf gelangt sind.
Aufklärung heißt sicherlich nicht, beim ersten Verdachtsmoment direkt an die Presse zu gehen und eine gesamte Weinbauregion zu verunsichern. Doch der erste Artikel zu dem verbotenen Einsatz des Pflanzenschutzmittels erschien am 28. Januar, also reichlich vier Monate nach der
ersten Probenahme. Aber selbst zu diesem Zeitpunkt konnten nur wenige Angaben gemacht werden. Zu diesem Zeitpunkt war lediglich ein betroffener Winzer bekannt. Erste Weine wurden nun gesperrt. Wie viele Weine noch betroffen sein können, ist allerdings bis heute nicht abschließend geklärt.
Kritikwürdig sind die langwierig erscheinenden Handlungsketten von der ersten Kontrolle bis zur Verbraucherinformation durch die Betriebe. Dabei hat der Freistaat Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ hohe Kontrolldichten. Diese staatlichen Kontrollen können allerdings nicht als Qualitätssicherungssystem für die Betriebe dienen. Staatliche Kontrollen sind keine Rückversicherungsinstrument für Unternehmer. Sie
Frühzeitige Untersuchungen der Grundweine durch die Unternehmen könnten verhindern, dass sehr große Mengen verworfen werden müssen. Nach dem jetzigen Stand ist es ein Sechstel der Gesamtmenge des Weins, 545 000 Liter.
Die Notwendigkeit dieser Untersuchungen liegt allerdings im eigenen unternehmerischen Ermessen. Über ihre Einführung sollten die betroffenen Betriebe aber spätestens jetzt nachdenken.
Die Region benötigt dringend eine lückenlose und vertrauenerweckende Aufklärung. Elementare Schwerpunkte hierbei sollten die Untersuchung der Ursachen der Verunreinigung sein, aber auch die Aufklärung über die Verursacher.
Auch das Handeln der Behörden gehört hinterfragt. Als festgestellt wurde, dass Teile des Weinjahrgangs 2014 belastet sind, waren viele dieser Weine bereits verkauft.
Vieles erscheint von außen leider chaotisch, zu langsam und intransparent abzulaufen. Alle Beteiligten müssen Konsequenzen aus den Untersuchungen ziehen und die Handlungsoptionen nicht nur prüfen, sondern auch umsetzen und kommunizieren. Gerade das Kommunizieren scheint nicht jedem Winzer in gleichem Maße gut zu gelingen.
Einen Beitrag zu dieser notwendigen Kommunikation sollte der Bericht leisten, den die Fraktion DIE LINKE in ihrem ersten Antragsteil fordert. Unter den von mir genannten Voraussetzungen und in diesem Bewusstsein muss diesem Antragsteil ganz klar zugestimmt werden, und die AfD-Fraktion wird das auch tun.
Dem zweiten Teil des LINKEN-Antrags kann jedoch beim besten Willen nicht zugestimmt werden. Man kann hinter dem Argument stehen, dass sich die betroffenen Unternehmen derzeit durchaus in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, dass sie Traubengelder nicht bezahlen können und dass die Lage insbesondere für die Sächsische Winzergenossenschaft extrem schwierig ist. Aktionismus und großzügiges Verteilen von Steuergeldern führen aber nicht zur Lösung des Problems, sondern bremsen im schlimmsten Fall das Interesse an der not
wendigen Aufklärung. Wir reden immer noch über Unternehmen – Unternehmen, die auch eine Verantwortung für ihre Produkte und für ihr Handeln haben.
Das behördliche Handeln kann und sollte sicherlich verbessert werden. Die Unternehmen dürfen allerdings nicht einfach die ganze Verantwortung an den Staat abgeben. Er kann und sollte deshalb auch nicht einfach für Umsatzausfälle der Betroffenen haften.
Meine Damen und Herren von der Linksfraktion! Wir unterstützen aber gern Ihre Suche nach einer Lösung. Wir haben deshalb einen Änderungsantrag vorbereitet, der die betroffenen Winzerunternehmen mit einem dem Steuerzahler gegenüber verantwort- und vertretbaren Hilfsprogramm unterstützt. Unser Antrag zeigt einen vernünftigen Lösungsweg auf, auf dem sorgsam mit den uns anvertrauten Steuergeldern umgegangen wird und der die an der Entstehung der Krise Beteiligten nicht einfach aus der Verantwortung und aus der Haftung für ihr Handeln entlässt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die punktweise Abstimmung beantragen.
Kurz zum Antrag: In Punkt 1 geht es darum, dass der Sachverhalt umfassend aufgeklärt wird und man untersucht, woran es gelegen hat und was man tun kann. Dem ist nur zuzustimmen. Das sollten wir unbedingt tun. Aber Punkt 2, die Soforthilfen, lehnen wir dezidiert ab, und zwar aus grundsätzlichen, ordnungspolitischen Erwägungen heraus.
Es geht darum, dass Menschen illegal gehandelt haben, Privatpersonen. Sie haben Ordnungswidrigkeiten, vielleicht sogar Straftaten begangen. Das gibt es im Leben einfach an sehr vielen Stellen; aber wenn dann im Prinzip immer die öffentliche Hand einspringen muss, um das auszugleichen, dann weiß man gar nicht, wo man anfangen soll. Wo private Verursacher für Schäden sorgen, sind auch diese heranzuziehen.
Das heißt aber nicht, dass man die Winzer allein lassen soll. Das sind genau die Instrumente, die wir hier angesprochen haben.
An allererster Stelle muss natürlich stehen, was der Staat machen kann, nämlich den Ermittlungsdruck erhöhen, aufklären; denn das trägt dazu bei, dass wir mehr und mehr ausschließen können, dass es wieder schwarze
Schafe gibt, nützt aber auch all den Winzerinnen und Winzern, die ordentlich arbeiten. Sie können sich darauf berufen: Ja, wir werden oft überprüft; deswegen ist es auch glaubhaft, dass wir ordentlich arbeiten und Qualität liefern. Das ist für sie ein ganz wichtiges Argument. Hohe Kontrolldichte hat nichts damit zu tun, Winzern das Leben schwer zu machen, sondern sie nützt ihnen.
Natürlich muss man jetzt auch schauen, dass bei den Betrieben, bei denen es ums Überleben geht, all diese Mittel, die als Wirtschaftshilfe, Liquiditätshilfen zur Verfügung stehen, auch fließen und dass das möglich ist. Wenn man feststellt, dass es an der einen oder anderen Stelle klemmt, dann muss man das analysieren und gegebenenfalls nachjustieren, damit es künftig besser funktioniert.
Was auch sehr wichtig ist – daran können wir alle mitarbeiten –: Es geht um den Ruf unseres sächsischen Weins insgesamt. Wir können immer wieder für schlechte Presse sorgen und darauf hinweisen, was alles schiefgelaufen ist. Es gibt aber genügend, die ordentlich arbeiten. Auch das können wir gemeinsam herausstellen. Wir GRÜNEN haben uns in der medialen Begleitung dieses Themas ganz bewusst zurückgehalten, obwohl wir auch hierbei wieder sagen müssen, das Problem liegt natürlich auch im Pestizideinsatz insgesamt. Wir müssen zu Wegen kommen, wie wir mit dem Einsatz heruntergehen.
Das kennen wir auch aus dem Obstanbau. Manche Mittel werden vor allen Dingen auch aus optischen Gründen eingesetzt, aber nicht wirklich, weil es um die Qualität des Produktes, des Obstes oder hier der Traube, geht. Wir müssen da einfach ran und die Winzer unterstützen. Das sind aber komplexe Kreisläufe, auch von den Abnehmern her, an die man ran muss.
Wir können gemeinsam daran weitermachen. Wir sollten sie nicht allein lassen, können aber keine Soforthilfe zahlen. Das ist ein Fass, das möchten wir nicht aufmachen. Das möchten wir ordnungspolitisch grundsätzlich ablehnen, deswegen die punktweise Abstimmung.