Protocol of the Session on April 20, 2016

Jugendberufsagenturen, zum Beispiel nach dem Hamburger Modell, leisten einen Beitrag, um alle Jugendlichen systematisch bei der Berufsfindung und Integration in der Ausbildung zu unterstützen. Sie bündeln die verschiedenen Akteure und Träger: Arbeitsagenturen, Jobcenter und die Jugendhilfe. Sie bieten Hilfe aus einer Hand.

Allgemeinbildende Schulen sind ebenfalls ein unverzichtbarer Partner, wenn es um Fachkräftesicherung geht. Unter dem Motto „kein Jugendlicher darf verloren gehen“ kann so sichergestellt werden, dass für jeden Schüler der optimale Weg für die Ausbildung oder auch das Studium gefunden wird. So sollte Sachsen die Schaffung von Jugendberufsagenturen nach dem Hamburger Modell konsequent weiterverfolgen.

Sachsen ist das Bundesland, welches am stärksten von der Einführung des Mindestlohnes betroffen ist. 31 % der sächsischen Betriebe waren davon betroffen. 52 % aller erwerbstätigen Frauen in Sachsen sind atypisch beschäftigt. Bei der Tarifbindung belegt der Freistaat Sachsen mit nur 16 % den letzten Platz im Vergleich der Bundesländer. Der hohe Anteil an Leih- und Werksarbeit, Niedriglöhnen und fehlender betrieblicher Mitbestimmung sind wie ein Klotz am Bein der sächsischen Wirtschaft; ihn gilt es endlich loszuwerden, wenn deren Innovationskraft gesteigert werden soll.

Die Themen Zuwanderung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in der Ausbildung und im Arbeitsmarkt haben in Sachsen leider lange eine untergeordnete Rolle gespielt. Der Mainstream setzte eher auf Abschottung bei gleichzeitigen Anwerbeversuchen von Hochqualifizierten oder nur bestimmten Berufsgruppen. Die Zahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund ist im Übrigen im Vergleich mit anderen Bundesländern nach wie vor viel zu gering. Noch immer fahren viele qualifizierte ausländische Arbeitskräfte durch Sachsen hindurch, weil sie anderswo bessere Arbeits- und Entlohnungsbedingungen finden.

Ein weiteres Hindernis ist die hier nur wenig ausgeprägte Willkommenskultur. Ich denke, mir wird keiner wider

sprechen: Das ist eine große Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen.

Bei der Fachkräfteentwicklung in Sachsen sollte sowohl die Zuwanderung von Fachkräften und die Förderung der Mobilität von Beschäftigten im Grenzraum, als auch die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund einbezogen werden. Die Integration in den Arbeitsmarkt muss dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgen. Es darf keine Ausnahmen bei Arbeits- und Sozialstandards geben.

Dies gilt selbstverständlich auch für den Mindestlohn. Das Grundprinzip gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort muss allen Beschäftigten – egal, welcher Herkunft – zugestanden werden.

Beschäftigung und Qualifizierung älterer Arbeitnehmer ist ein Problem, das wir weiter voranbringen müssen. Angesichts des demografischen Wandels können wir auf die Fähigkeiten älterer Beschäftigter nicht verzichten. In vielen Betrieben ist bereits ein Umdenken im Gang, das wir sehr begrüßen und unterstützen – im Übrigen auch das Thema Menschen mit Beeinträchtigungen. Es ist in der Not geboren, es werden zunehmend mehr Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Für mich stellt sich nun die spannende Frage an all die Kritiker, die bisher gesagt haben, es ginge nicht, Menschen mit Beeinträchtigungen in Arbeit zu bringen: Sind die Argumente auf einmal weg, weil diese Menschen dringend gebraucht werden? – Darüber sollte man auch nachdenken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund seiner Lage im Dreiländereck – Sachsen, Tschechien, Polen – sollten die Strategien der Fachkräfteentwicklung auch die Nachbarländer und die Entwicklung des gemeinsamen Grenzraumes beachten. Um das Dreiländereck insgesamt als Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraum weiterzuentwickeln, bedarf es einer interregionalen Strategie. Die Integration im Arbeitsmarkt im Dreiländereck muss vorangetrieben werden, um Fachkräfteentwicklung im Sinne von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitsuchenden und Unternehmen zu gestalten. Da nach wie vor Unterschiede in der Entlohnung sowie bei den Arbeits- und Sozialstandards direkt aufeinandertreffen, ist es eine zentrale Herausforderung, die Arbeitnehmermobilität unter fairen Bedingungen zu gestalten.

In Sachsen ist Teilzeitarbeit eine Frauendomäne. 78 % der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Eine besonders prekäre Form weiblicher Teilzeitbeschäftigung mit hohem Missbrauchspotenzial sind die Minijobs. Hierbei sollte auch die Fachkräfteallianz in der Fläche ansetzen.

Eine vorausschauende Arbeitsmarktpolitik ist der Schlüssel zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Dabei müssen wir verschiedene Zeithorizonte – Kollege Krauß sprach es bereits an – in Betracht ziehen. Es geht um die nächsten fünf Jahre und um eine längerfristige Bewertung. Eine Voraussetzung sollte eine regionalisierte und branchenorientierte Bedarfsanalyse am Fachkräftebedarf sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! An diese Stelle breche ich inhaltlich ab. Ich merke, Sie hören interessiert zu, aber meine Zeit ist begrenzt. Ich möchte deshalb am Ende meiner Ausführungen auf die in der vorigen Woche vom Kabinett verabschiedete Fachkräfterichtlinie eingehen. Im Grundsatz ist der vorgeschlagene Ansatz für die regionalen und landesweite Fachkräfteallianz richtig. Er lässt genügend Spielraum für die individuelle Ausgestaltung von Projekten. Insbesondere die Gewerkschaften zu beteiligen, begrüßen wir. Wir hätten uns gewünscht, dass es „die“ Gewerkschaften heißt und nicht nur eine Gewerkschaft; denn es gibt viele Spartengewerkschaften. Die Arbeitgeberseite ist aus unserer Sicht – wenn man es bösartig sieht – etwas bevorteilt. Wir sollten also durchaus noch einmal darüber nachdenken.

Übrigens war es in vielen Fachkräftenetzwerken bis jetzt nicht der Fall, dass Gewerkschaften vertreten waren. An dieser Stelle ist es wirklich ein Fortschritt.

Die hohe Konzentration der Fördermittel auf die sogenannten Regionalbudgets ist aber Chance und Risiko zugleich. Es sind sachsenweite Initiativen notwendig, die nicht von jedem Landkreis einzeln entwickelt und umgesetzt werden sollten. Das Risiko, das ich meine, besteht darin, dass die Richtlinie eine neue Kleinstaaterei befördern könnte. Ich sage: könnte.

Herausforderungen bei der Fachkräftesicherung richten sich häufig nach Betriebsgrößen, nach Branchen, nach Wertschöpfungsketten, die nicht an Stadt- und Landkreisgrenzen haltmachen. Das ist die Herausforderung und Schwierigkeit. Fraglich bleibt beispielsweise, ob jeder Landkreis für sich Fachkräftekampagnen und Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit umsetzen wolle. Ich halte es für wenig zielführend, als Landkreis eine Anwerbeplattform zu betreiben. Auch das sollten wir bei der Förderung bedenken.

Mit den Fördervoraussetzungen sollte darüber hinaus sichergestellt werden, dass gute Arbeit und keine prekäre Beschäftigung finanziert wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren der Koalition, Sie sehen also, für die LINKE hätte es des zeitlich überholten Antrages der Koalition nicht bedurft. Wenn er aber dabei hilft, CDU und SPD bei der Fachkräfteallianz Sachsen ins Thema zu bringen, dann stimmen wir selbstverständlich gern dem Berichtsantrag zu.

(Beifall bei den LINKEN)

Die AfD-Fraktion, bitte, Herr Abg. Beger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihr Antrag zum Thema Fachkräfteallianz Sachsen ist, schlicht und einfach gesagt, überflüssig. Sie auf bestimmte formale Aspekte hinzuweisen drängt sich zwar geradezu auf, aber lesen können Sie ja selbst.

(Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Auch inhaltlich komme ich nicht drumherum, konkrete Punkte zu kritisieren. Im Bericht fordern Sie zunächst allgemein darüber eine Auskunft ein, welche Ziele und Aufgaben die Fachkräfteallianz Sachsen hat. Und, oh Wunder: Am 7. April – also an dem Tag, als der Antrag von der CDU und einen Tag, bevor die SPD den Antrag signiert hat – verkündet das SMWA auf seiner Homepage: Aufgabe der Fachkräfteallianz und der Beiratsmitglieder ist es, im Kontext der zentralen Handlungsfelder der Fachkräftestrategie Sachsen zu mittel- und langfristen Zielen zu beraten, landesweite und regionale Aktivitäten zu bündeln und weitere Maßnahmen anzuregen.

Ergänzend ist hierzu noch Staatssekretär Brangs zu zitieren: „Es gehört zum erklärten Ziel unserer Fachkräfteallianz, eine zukunftsfähige und nachhaltige Fachkräftesicherung und -gewinnung im Freistaat Sachsen zu schaffen.“ Die Frage ist damit zumindest formal beantwortet. Die Qualität der Ausführungen können Sie nun selbst bewerten. Anschließend fordern Sie ein, darüber zu berichten, welche Akteure in der Fachkräfteallianz Sachsen mitwirken. Hierzu kann ich Sie auf die Kleine Anfrage der Kollegin Grimm und die von der Staatsregierung am 21. Dezember 2015 beantwortete Drucksache 6/3510 verweisen.

Mittlerweile hat das SMWA auch aktualisierte Daten mit dem Stand vom 1. März 2016 im Netz veröffentlicht. Alternativ weist das SMWA darauf hin, dass bei der Fachkräfteallianz alle relevanten Arbeitsmarktakteure, wie Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden, Kammern, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden sowie die Staatsregierung, mitwirken.

Zuletzt fordern Sie einen Bericht darüber ein, in welcher Form die geplante Stärkung der Regionen erfolgen soll. Auch diese Frage ist beantwortet. Es soll eine Förderung über ein jährliches Regionalbudget, die mit den Fördermaßnahmen beantragt werden kann, erfolgen, wofür 2016 circa 4,3 Millionen Euro bereitstehen. Dies ist jedenfalls dem Medienservice der Sächsischen Staatskanzlei zu entnehmen.

Wer jetzt genau zugehört hat, dem ist aufgefallen, dass sich der Berichtsteil des Antrages auch erledigt hat. Meinen Glückwunsch! Die Staatsregierung hat großartige Arbeit geleistet! – Wollen Sie das von uns hören, oder wozu dient ein Berichtsantrag, wenn sich die Antworten auf sämtliche Fragen binnen Minuten recherchieren lassen?

Nun können Sie ja einwenden, dass ein Bruchteil der Informationen erst nach dem 8. April verfügbar war. Hier hat es Ihnen aber heute freigestanden, gemäß § 79 Abs. 5 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Landtags die Absetzung des Antrags selbst zu beantragen. Dem hätten wir selbstverständlich zugestimmt. So ist es allerdings auch nicht schlecht, der Öffentlichkeit zu zeigen, welche Qualität die parlamentarische Arbeit der anderen – angeblich so fleißigen – Fraktionen hat.

Bei Medienservice Sachsen ist nun auch nachzulesen, dass die im Antrag geforderte Schwerpunktsetzung,

Punkt II, rein zufällig mit der von der Staatsregierung gesetzten Schwerpunktsetzung übereinstimmt. Nur zwei Beispiele: Sie fordern unter anderem im Antrag, folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen: eine intensivere Nutzung der vorhandenen Erwerbspotenziale im Freistaat Sachsen sowie die Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Das SMWA teilt mit, es werden folgende Schwerpunkte gesetzt: bessere Nutzung der vorhandenen Erwerbspotenziale, Stärkung der schulischen Bildung und der dualen Berufsausbildung.

Wenn ich mir die Medieninformationen des SMWA vom 7. und 12. April anschaue, finde ich in den Texten auch für die weiteren Punkte eine sinngemäße Übereinstimmung. Wollen Sie ernsthaft, dass wir einem Antrag zustimmen, der die Staatsregierung auffordert, sich so zu verhalten, wie sie es gerade tut? Unglaublich! Mindestens genauso sinnstiftend wie die Antragsanforderungen ist deren Begründung: „Fachkräfte sind eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung unserer sächsischen Wirtschaft.“ – Sehr schön! Butterbrot schmeckt nur mit Butter. Das zweifelt doch niemand an. Entscheidend ist aber, wie viele Fachkräfte wir für welche Berufe in Zukunft brauchen.

Genauso bemerkenswert ist folgender Satz: „Auch muss das Potenzial der Älteren noch stärker genutzt und die Gesunderhaltung im Arbeitsprozess diskutiert werden.“ Ja, selbstverständlich muss das Potenzial der Arbeitnehmer mit Berufserfahrung genutzt werden. Was heißt aber: „... die Gesunderhaltung im Arbeitsprozess muss diskutiert werden“? Die Gesundheit muss geschützt und nicht diskutiert werden. Die traurige personelle Situation in der Arbeitsschutzverwaltung lässt aber wahrscheinlich nicht mehr als eine Diskussion zu.

Meine Damen und Herren, uns sind die unterschiedlichen Auffassungen zum Fachkräftemangel bekannt. Die meisten Argumente zu diesem Thema haben wir in der 14. Plenarsitzung hinreichend ausgetauscht. Ein Argument, das nun wieder Einzug in die Begründung hält, ist der unausweichliche demografische Wandel in unserer Gesellschaft. Die Frage, ob dieser Wandel unausweichlich ist, lasse ich mal so stehen. Ich möchte jetzt auch keinen Nachhilfeunterricht in Biologie geben.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Besser nicht!)

Eines ist aber sicherlich unausweichlich, das ist der technologische Wandel im Zuge von Industrie 4.0. Wie viele Arbeitskräfte wird die voranschreitende Automatisierung kosten? Müssen diese Arbeitsplätze eins zu eins ersetzt werden? Können sie ersetzt werden? Welche neuen Berufsbilder zeichnen sich ab? Auch auf diese Fragen sollte im Rahmen einer Fachkräfteallianz eingegangen werden.

Die im Antrag enthaltenen Forderungen sind ja nicht per se schlecht, sie sind nur schlichtweg überflüssig, deshalb werden wir uns zu dem Antrag enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die Fraktion GRÜNE Herr Dr. Lippold, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute über einen Antrag, in dem die Staatsregierung zur Beantwortung von Fragen und zur Berücksichtigung von Schwerpunkten bei der Lösung einer der größten Zukunftsaufgaben für die Leistungsfähigkeit sächsischer Betriebe in Wirtschaft und Handwerk im Lichte der Sicherung einer qualifizierten Fachkräftebasis aufgefordert wird.

Die Fachkräftesicherung ist dabei nicht erst in Zukunft ein wichtiges Thema für den Freistaat, wenn die demografische Entwicklung Herausforderungen stellt, sondern bereits heute führt beinahe jedes Gespräch in den Betrieben zu diesem Thema, und es steht regional und branchenabhängig sicher mit unterschiedlicher Ausprägung bereits heute als Aufgabe, die man so in der Vergangenheit nicht kannte.

Das Konzept einer Fachkräfteallianz ist sicherlich ein ausbaufähiger Ansatz, und insbesondere seine Unterstützung vor Ort, in den Regionen und Kommunen, schafft die Möglichkeit, den spezifischen Gegebenheiten dort auch Rechnung zu tragen. Wir finden diesen Ansatz, der übrigens durchaus nicht neu ist, sinnvoll und unterstützen ihn deshalb.

Auch beim Thema Fachkräftesicherung kommt es aber nicht auf immer neues Papier an, sondern auf die Umsetzung. Bereits in der letzten Wahlperiode gab es eine umfassende Fachkräftestrategie, die Fachkräftestrategie Sachsen 2020, in der auf 54 Seiten Zielsetzungen, Handlungsfelder und Verantwortlichkeiten benannt wurden. Dass nun ein neuer Aufschlag möglich ist, zeigt einfach, dass dies nicht ausgereicht hat. Eine Fachkräfteallianz diskutieren auch Sie, meine Damen und Herren von der SPD, seit über fünf Jahren auf Bundesebene. Im Nachbarland Thüringen ist eine entsprechende Fachkräfterichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bereits seit 2015 in Kraft.

Der heutige Blick auf die Seiten der Sächsischen Aufbaubank allerdings liefert das Resultat, dass es auch in Sachsen im Rahmen der Fachkräfteallianz eine Fachkräfterichtlinie zur Fachkräftesicherung gibt. So sollen Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung demografischer, struktureller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Region gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen, kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen und weitere Träger. Allerdings steht dort weiter – ich zitiere –: „Die Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich, da die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von regionalen und sachsenweiten Projekten zur Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie)

noch nicht zur Verfügung steht. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen, zur Antragstellung und den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie in Kürze an dieser Stelle.“ Ja, meine Damen und Herren, es kommt eben nicht auf das Papier, sondern auf die Umsetzung an. – Und damit vom Inhalt, nämlich der sinnvollen Fachkräfteallianz, zum Antrag selbst.

Der Antrag ist eine Drucksache mit Einreichungsdatum 8. April 2016, und erstaunlicherweise – darauf wurde bereits hingewiesen – sind genau die Fragen, die Sie darin der Staatsregierung durch den Sächsischen Landtag stellen lassen möchten, durch diese – genauer: durch das Wirtschaftsministerium – am 7. April, also einen Tag zuvor, öffentlich beantwortet worden. Solche Umkehrungen von Ursache und Wirkung, solche Kausalitätsverletzungen, habe ich einmal im Physikstudium gelernt, können dann vorkommen, wenn man sich mit Überlichtgeschwindigkeit bewegt.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN)

Dann kann schon einmal etwas ankommen, bevor man es losgeschickt hat, oder man kann Antworten bekommen, bevor man überhaupt eine Frage gestellt hat. Da ich es für unwahrscheinlich halte, dass zwei große Fraktionen in diesem Haus Anträge nur deshalb einbringen, um die Staatsregierung hier Bekanntes verlautbaren zu lassen – die Staatsregierung kann jederzeit selbst das Wort ergreifen; das hat sie heute auch schon getan –, bleibt eigentlich nur die spannende Vermutung, dass Ihnen bei der überlichtschnellen Kommunikation über die Elbe wirklich der Durchbruch gelungen sein muss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich gehe nicht davon aus, dass Sie dieses Know-how Sachsen und seiner Wirtschaft zur Verfügung stellen möchten, deshalb gehe ich auch nicht so weit, bei der förderwirksamen Umsetzung Ihrer Fachkräfterichtlinie überlichtschnelles Handeln zu fordern. Wahnsinnige Geschwindigkeit würde schon ausreichen.