Es gibt einen Plan in Dresden, der, glaube ich, von Bürgermeister Hilbert gekommen ist, nach dem Grundstücke an bestehende Genossenschaften verkauft werden sollen und dabei Sozialbindung eingebaut werden soll. Das ist ein besserer Weg. Darüber sollte man einmal nachdenken. Bestehende Genossenschaften sind bedeutend preiswerter, als hier Neubau zu installieren.
Der ländliche Raum wurde angesprochen. Hier steht das, was Sie machen, im Widerspruch zu Ihren Absichten. Wenn Sie Ballungsgebiete fördern, dann ziehen Sie die Leute dorthin, wo der Wohnraum schon knapp ist. Im ländlichen Raum soll der ÖPNV gestärkt werden und die Schulen erhalten bleiben. Aber mit Ihrer Politik machen Sie das kaputt. Es hat überhaupt keinen Sinn, wenn Sie die Leute aus dem ländlichen Raum weglocken. Das ist der absolut falsche Weg.
Wir haben erstaunlicherweise eine Fortsetzung der Lockerungsmöglichkeiten bei der Bauleitplanung, bei Baugenehmigungen und der Bauordnung. Das ist an und für sich ein richtiger Weg. Die deutsche Bevölkerung fragt sich nur, wieso das jetzt erst kommt, wo die Flüchtlinge da sind. Vorher haben sie sich blutige Nasen auf den Bauämtern geholt, wenn sie irgendwie eine kleine Änderung wollten. Da war nichts drin. Jetzt klappt das auf einmal. Jetzt kann man darüber hinweggehen.
Ihr Antrag, verehrte Damen und Herren von den GRÜNEN, ist wie immer gegen jede volkswirtschaftliche Vernunft. Aber das war nicht anders zu erwarten.
Meine Damen und Herren! Wird weiter das Wort von den Fraktionen gewünscht? – Ich kann das nicht erkennen. Dann hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Herr Minister Ulbig, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht wird es den einen oder anderen wundern: Aber, Herr Günther, ich bin ganz froh, dass der Antrag auf der Tagesordnung steht.
Es gibt mir die Gelegenheit, einmal darzustellen, woran die Staatsregierung im Bereich der Wohnraumförderung schon seit einigen Monaten arbeitet.
Nachdem hier manches munter durcheinander ging, will ich zur Ausgangslage Folgendes sagen: Ich werde in Kürze gemeinsam mit dem Präsidenten des Statistischen Landesamtes die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose vorstellen. Diese kann ich jetzt im Detail nicht vorwegnehmen. Einiges hat sich gegenüber der letzten, der 5. Bevölkerungsprognose, tatsächlich geändert. Aber im Kern bleibt es dabei, dass wir es in den meisten Gebieten weiterhin mit hohem Leerstand zu tun haben werden. Dort wird es ausreichend günstigen Wohnraum geben. Aber wiederum zeigen verschiedene Indikatoren, dass natürlich in Dresden und Leipzig der preisgünstige Mietraum knapper werden wird, und zwar nicht zuletzt infolge der verschiedenen Veränderungen und der aktuellen Entwicklung, wenn wir an diejenigen denken, die nach der entsprechenden Entscheidung ein dauerhaftes Bleiberecht bei uns haben.
Deswegen ist es wichtig und richtig, sich dieser Problematik ganzheitlich anzunehmen. Deshalb greift nach meinem Verständnis, Herr Günther, mit Verlaub der Antrag zu kurz und bleibt beim klassischen sozialen Wohnungsbau stehen. Wir als Staatsregierung und auch – einige haben es angesprochen – der Koalitionsvertrag verfolgen demgegenüber einen breiteren Ansatz in der Wohnraumförderung, nämlich einen, der dem ganzen Lande zugutekommen soll. Deshalb wird das Förderprogramm insgesamt neu ausgerichtet.
Erstens geht es um die Förderung von selbst genutztem Wohnraum, insbesondere für Familien. Da gibt es keine Gebietskulissen. Da kommt die Förderung auch stark im ländlichen Raum an. Ich denke, das ist ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge.
Zweitens. Künftig soll es nicht nur Darlehensförderung für behindertengerechte Wohnungen geben, sondern auch direkte Zuschüsse. Ich denke, das ist ein wichtiger Bereich und eine wichtige Zielgruppe.
Drittens geht es um die zunehmende Zahl von Seniorinnen und Senioren, für die Wohnungen bedarfsgerecht umzubauen sind. Ich denke, dass es da eine große Chance durch die neuen technischen Möglichkeiten gibt, damit
diesen Menschen zukünftig trotz ihrer Einschränkungen ein selbstständiges Leben im gewohnten Umfeld ermöglicht werden kann. Hierzu wird die Einführung von Modellprojekten geprüft, um zu sehen, wie der Umbau effektiv und effizient erfolgen kann und wie eine passgenaue Förderung aussehen muss.
Das sind alles Themen, die im ganzen Land eine Rolle spielen. Ich denke, es ist auch gut so, dass im ganzen Lande Menschen von der Förderung profitieren und nicht nur im Bereich der großen Städte.
Jetzt komme ich zu Ihrem Antrag und dem Anliegen ganz konkret. Unser Ansatz geht über den klassischen sozialen Wohnungsbau hinaus. Für uns ist Wohnraumförderung mehr als nur die Förderung von sozialem Wohnraum. Wir arbeiten seit Dezember an Überlegungen zu einer Veränderung und Anpassung der Richtlinie für die Förderung des Neubaus und der Sanierung von zweckgebundenen Mietwohnungen, die bereits auf der Arbeitsebene mit den Städten Dresden und Leipzig erörtert worden sind. Mit Verlaub gesagt habe ich jetzt die Vermutung, dass aufgrund der Gespräche manches, das Gesprächsgegenstand war, Zugang zum Antrag gefunden hat.
Unsere Überlegungen gehen in die Richtung, dass das Förderprogramm dort wirksam werden soll, wo ein angespannter Mietwohnungsmarkt im preiswerten Segment angezeigt ist. Derzeit – insofern sind wir gleich bei der Analyse – gibt es Indikatoren, die auf Dresden und mit Abstrichen auf Leipzig hinweisen. Gefördert werden sowohl Neubauten als auch die Sanierung nicht mehr nutzbarer Wohnungen. Unsere Überlegungen gehen dahin, dass die Mietpreis- und Belegungsbindung nicht nur zehn, sondern sogar 15 Jahre betragen soll, damit die Wohnungen angemessen lange für die Mieter mit geringem Einkommen zur Verfügung stehen.
Dresden und Leipzig als Gesprächspartner habe ich angesprochen. Die SAB, die gemäß Förderbankgesetz natürlich auch für die Zuwendungsverfahren zuständig ist, ist ebenfalls einbezogen. Wir gehen aufgrund dieser Diskussion davon aus, dass die Mittel die kommunalen Konzepte unterstützen sollen.
Das bedeutet also nach unserem Verständnis, dass die Kommunen für die Antragsteller zukünftig wesentliche Gesprächspartner sein werden, die Anträge entgegennehmen und prüfen, ob die beantragte Fördermaßnahme in ein städtebauliches Konzept passt. Diese zwei Förderstufen halte ich für eine sinnvolle Option, weil wir damit auch die angesprochene Durchmischung und alles Weitere über diesen Weg vernünftig hinbekommen. Im Gegensatz zum Antrag soll die Förderung kein Baukostenzuschuss sein, sondern ein Zuschuss, der sich direkt auf die Quadratmetermiete als Kompensation für den Mietverlust aufgrund der reduzierten Miete auswirken soll.
Zum Schluss noch ein kurzes Wort zu der hier wieder angesprochenen Mietpreisbremse und zum Stand, den wir in Sachsen haben. Ja, die Mietpreisbremse kann ein Mittel sein, um in einem angespannten Wohnungsmarkt Entlastung zu bringen. Aber es ist ganz klar die Ultima Ratio,
und der Bundesgesetzgeber hat dafür auch enge Grenzen gesetzt. Deshalb haben wir – um die Diskussion zu versachlichen – ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses ist im Themenportal eingestellt, steht also für jedermann im Internet zum Download bereit. Es kommt zu dem Ergebnis, dass derzeit in Sachsen die Einführung einer Mietpreisbremse nicht erforderlich ist. Allerdings beziehen sich die Daten von Empirica nur auf die Jahre bis einschließlich 2014. Deshalb müssen wir die dynamischen Märkte wie Dresden und Leipzig weiterhin dauerhaft im Blick behalten, und sobald die Mikrozensus-Daten vom Statistischen Bundesamt vorliegen, werden wir insbesondere für Dresden erneut prüfen, ob wir eine entsprechende Verordnung erlassen.
Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, sage ich zum Schluss: Wir verfolgen einen Ansatz, der den unterschiedlichen Wohnungsmärkten umfassend gerecht wird. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir dem Kabinett nach Endabstimmung mit den Kommunen und nach Anhörung der Verbände und sobald Klarheit über die Mittel des Bundes vorliegt, die wir als Basis sehen, eine aktualisierte Richtlinie für die Förderung des Neubaus und der Sanierung zweckgebundener Mietwohnungen vorlegen können. Dieser wird über den vorliegenden Antrag hinausgehen. Daher empfiehlt die Staatsregierung, diesen Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bevor ich zum eigentlichen Antrag komme, ganz kurz: Herr Spangenberg, es ist immer etwas schwierig, wenn man nur sendet, aber nicht empfängt. Und ich freue mich zwar, wenn man meinungsstark ist. Aber eine Meinung wird dann relevant, wenn sie sich ein ganz klein wenig mit fachlichen Grundlagen auseinandergesetzt hat,
und Ihr Beitrag war einfach so jenseits von allem – ich weiß überhaupt nicht, wo ich anfangen sollte. Also bitte nicht nur senden, sondern auch mal etwas empfangen, etwas aufnehmen und dann verarbeiten.
Ich danke den anderen Rednern. Anlass bzw. Ziel unseres Antrages war, dass dieses Thema überhaupt einmal debattiert wird, dass wir in diese Richtung kommen. Deshalb habe ich einiges sehr gern gehört. Kollege Pallas, das letzte Viertel Ihrer Rede hätten Sie vielleicht einfach weglassen sollen. Aber geschenkt!
Herr Kollege Fritzsche, natürlich sind wir alle beieinander, dass man schauen muss, wie man die Baukosten
senken kann. Deshalb haben wir jahrelang auch die Streichung der Stellplatzabgabe gefordert. Es ist nun auch etwa in der Richtung gekommen, wie wir GRÜNEN uns das vorgestellt haben. Zu Ihrer Frage, ob wir dasselbe meinen: im Sinne des BGB natürlich nicht, das ist wieder etwas anderes. Es mag sich wohl überlagern, aber wir haben es vorhin versucht darzulegen: Wir haben Gebiete, in denen Wohnungen akut fehlen, in denen man keine mehr findet – was für den Standort, aber auch für den Wohnungsmarkt zum Problem wird. Darauf müssen wir eine Antwort finden. Ganz klar, die Wohnungen fehlen.
Wie ist der Antrag zustande gekommen? Wir haben uns sehr lange und ausführlich mit Stadtverwaltungen, Mietervereinen, kooperativen Wohnprojekten und Genossenschaften zusammengesetzt, und dort ist herausgekommen, dass ein sehr starker Bedarf an neuen Wohnungen vorhanden ist.
Zu den Zahlen: Der Bürgermeister der Stadt Dresden sagt, es fehlen jährlich 3 000 neue Wohnungen. Vorhin habe ich schon gesagt, was wir alles nicht haben: unter anderem allein 700 Wohnungen für Geflüchtete. Das sind wirklich Größenordnungen, die auf uns zukommen. Es sind ja nicht meine Zahlen.
Nein, das habe ich ja nicht gesagt, sondern insgesamt. Aber wenn wir sehen, wie die Preise steigen und dass keine Wohnungen vorhanden sind und Marktwirtschaft besteht, dann ist es logisch, dass natürlich die preiswerten Wohnungen fehlen. Deshalb ist es auch richtig – da sind wir ganz beieinander –, dass man darauf aktiv antworten muss. Ob es nun der Zuschuss zum Bauen oder zur Miete ist – wichtig ist doch, dass das Ziel angegangen wird.
Vielleicht noch ein Hinweis: Zu sagen, in den Ballungsräumen mögen die Mieten hoch sein, aber wir haben doch das Umland – ich weiß nicht, ob das jemandem etwas nützt, der vielleicht einen Mitarbeiter für eine Firma in Dresden braucht, wenn ich sage: Im Erzgebirge gibt es irgendwo preiswerten Wohnraum. Das kann man so nicht machen. Ich hatte vorhin darauf hingewiesen, dass das mittlerweile ein Problem der Ballungsräume insgesamt ist. Leipzig, Markkleeberg, das kennen Sie ja, aber in Dresden, Radebeul, Radeburg und Heidenau ist es genauso. Man kann nicht mehr auf das Umland ausweichen.
Ja. Noch ein Problem. Wenn ich sage: Gut, dann wohne ich eben in Roßwein – dort haben wir gerade die Regionalbahn eingestellt. Das Problem muss man also komplexer angehen.
Ich freue mich erst einmal, dass wir gemeinsam eine Übereinstimmung haben – also alle, die zumindest an diesem Problem mitdenken –, dass es dafür eine Lösung geben muss.
Gut. In diesem Sinne war das ein Aufschlag, und ich denke, es hat auch gefruchtet, und freue mich auf die weitere Arbeit am Thema.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 6/4397 zur Abstimmung. Wer die Zustim