Deshalb darf sich ein solches Landesprogramm – das sei an dieser Stelle deutlich gesagt – eben nicht nur auf Gemeinden oder Gemeindegebiete beschränken oder fokussieren, in denen derzeit geringer Leerstand festzustellen ist. Das grundlegende Problem besteht auch in den Grund- und Mittelzentren.
Noch einige konkrete Hinweise zum Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN. Das Landesprogramm sollte sich – erstens – also nicht nur auf Städte und Gemeinden mit geringem Leerstand beziehen.
Zweitens: Die Förderstufen sollten richtig formuliert sein. Zur Schaffung von KdU-fähigem Wohnraum brauchen wir nach meiner Auffassung die 30-prozentige Förderung und zur Schaffung von angemessenem Wohnraum für Schwellenhaushalte eben die 20-prozentige Förderung. Das ist etwas unklar ausgedrückt.
Drittens muss ein solches Programm logischerweise länger wirken. Wenn wir es heute denn beschlössen und die Staatsregierung schnell arbeitete – das ist jetzt eine Unterstellung, ich weiß –, wären wir mit dem Programm am Ende des Jahres am Start und müssten Mitte 2017 bereits evaluieren. Ich möchte ganz gern, dass wir an solchen Fristen noch gemeinsam arbeiten, um sie tatsächlich realitätstauglich zu machen. Planungsphasen sollten
Abschließend soll bemerkt sein, dass das bisherige wohnungspolitische Konzept der Staatsregierung auf die aufgezeigten Problemlagen keine wirklichen – in diesem Sinne keine wirklichen – Antworten gibt. Das mit dem Antrag begehrte Landeswohnungsbauprogramm für
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entwicklung des Wohnungsmarkts oder der Wohnungsmärkte in Sachsen ist regional sehr unterschiedlich, das haben jetzt alle Redner bestätigt. Es wird auch deutlich, dass das vor allem – nicht ausschließlich, aber vor allem – die Ballungsräume von Dresden und Leipzig betrifft, tendenziell irgendwann vielleicht auch einmal Chemnitz und Umland.
Es wird deutlich, dass hier in Zukunft wieder ein sozialer Wohnungsbau im Besonderen, vor allem aber generell ein verstärkter Geschosswohnungsbau erfolgen muss. Schon seit Jahren haben wir in den Ballungsräumen steigende Knappheit an bezahlbaren Wohnungen und eine zunehmende Entmischung der Bevölkerung; das hat Herr Kollege Günther schon zu Recht festgestellt. Umso mehr benötigen wir jetzt die richtigen Instrumente, um dem entgegenzuwirken und flächendeckend bezahlbaren
Vielleicht eine Randbemerkung zu der These „Hohe Mieten im Ballungsraum nutzen dem ländlichen Raum“: Faktisch mag das so sein. Ich möchte nur darum bitten, dass wir davon nicht ableiten, die Mieten in den Ballungsräumen auf diesem Niveau zu belassen, sondern dass wir bitte dafür sorgen, dass auch in Dresden und Leipzig ausreichend bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. Vor allem ist es jetzt an der Zeit, in Sachsen wieder sozialen Wohnungsbau zu betreiben und aktiv zu fördern.
Ergänzend zu den Maßnahmen der Städtebauförderung, die schon jetzt zum Einsatz kommen, müssen wir die soziale Wohnraumförderung ausbauen. Die bisherigen Instrumente basieren auf Zinsverbilligung. Angesichts der derzeitigen Lage auf dem Kreditmarkt ist es gerade viel einfacher, sich einen normalen Kredit irgendwo bei einem privaten Institut zu besorgen, als für einen geringen Nutzen ein langwieriges Antragsverfahren zu durchlaufen. Wer den sozialen Wohnungsbau also ankurbeln will, kommt an der Einführung einer Zuschussförderung nicht vorbei. Nicht ohne Grund haben CDU und SPD das im Koalitionsvertrag vereinbart. Auch andere Länder machen
Neben den Zuschüssen müssen wir aber auch dafür sorgen, dass wir mit geeigneten Maßnahmen dort, wo es sinnvoll möglich ist, Baukosten senken. Natürlich müssen wir auch besondere Bedarfsgruppen in den Blick nehmen. Dazu gehört die bedarfsgerechte Versorgung mit bezahlbarem barrierefreiem oder barrierearmem Wohnraum. Auch hier könnte uns eine nachrangige Zuschussförderung weiterbringen.
Beim sozialen Wohnungsbau starten wir zum Glück nicht bei null. Hier hat sich bereits einiges getan. So hat der Bund, in persona Bundesbauministerin Barbara
Hendricks, die Mittel für soziale Wohnraumförderung für den Zeitraum von 2016 bis 2019 verdoppelt. Diese Mittel wollen und müssen wir auch zweckgebunden für sozialen Wohnungsbau einsetzen.
Auch das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen hat jüngst Maßnahmenvorschläge gemacht, die jetzt aber noch in die entsprechenden Verordnungen implementiert werden müssen. Auch in Sachsen haben wir bereits ein paar Bausteine bewerkstelligen können. So haben wir es den sächsischen Kommunen mit dem Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung ermöglicht, von der Stellplatzpflicht abzuweichen, diese kommunal abzuschaffen und damit aktiv zur Senkung der Baukosten beizutragen. Zum Beispiel kann der Verzicht auf einen Tiefgaragenstellplatz die Baukosten um circa 290 Euro pro Quadratmeter senken.
Kommen wir nun zum Antrag der GRÜNEN: Die grundsätzliche Tendenz begrüße ich. Viele Punkte, die ich eben genannt habe, finden sich bei Ihnen wieder. Allerdings werden durch Ihren Antrag mehr Fragen aufgeworfen, als Antworten, geschweige denn Lösungen präsentiert.
So wundert es mich schon ein wenig, dass Sie den Antrag noch vor dem Vorliegen einer Stellungnahme durch die Staatsregierung auf die Tagesordnung des Plenums haben setzen lassen. Warum die Eile? Scheinbar geht es Ihnen nur um die Öffentlichkeitswirkung und nicht um die Sache. Schade, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN. Beispielsweise wissen wir noch gar nicht, wie viele zusätzliche Mittel des Bundes in Sachsen überhaupt ankommen werden.
Vor allem bei dem von Ihnen vorgeschlagenen Förderungsmodell gibt es für mich eine ganze Reihe von unklaren Punkten. Ich zähle nur einmal auf: der Geltungsbereich der Förderung, die Grundlage für den Förderungssatz oder auch die Höhe der Förderung sind mit dem Antrag nicht beantwortet. Sie machen auch keine Angaben zur Höhe der einmaligen Zuschussförderung, zum Beispiel für die Gründung von Genossenschaften oder Baugemeinschaften.
Das sind doch aber alles Fragen, die beantwortet werden müssen, bevor dieses Haus einen so weitreichenden Antrag annehmen kann. Ich bin überzeugter denn je, dass
Sie hier lieber einen öffentlichkeitswirksamen Punkt setzen wollten, anstatt eine fachliche Debatte darüber anzustoßen oder anzustreben, zum Beispiel im Innenausschuss.
Sie haben recht. Ihr Antrag ist unausgegoren und schon deshalb nicht zustimmungsfähig. Zudem ist die Koalition längst an dem Thema dran und wird ihre Vorschläge zeitnah einbringen.
(Valentin Lippmann, GRÜNE: Ja, natürlich! Dann kommt wieder nichts! Das ist doch genau das, was passiert!)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion GRÜNE, ein Programm zur sozialen Wohnungsbauförderung für Sachsen aufzulegen, ist, wie eben schon gesagt wurde, auf Stimmenfang aus. Sie wollen den großen Gönner spielen, aber im Grunde genommen ist nichts dahinter.
Am 4. Februar haben wir dem Antrag der LINKEN zugestimmt, einen Wohnungsnotfallbericht durch die Landesregierung erstellen zu lassen – was ja auch kommen soll. Diesen Bericht hätte man doch einmal abwarten können, denn dabei kommen doch bestimmt viele Daten heraus, die man dann verwenden kann, verehrte Kollegen. Die können Sie doch mit einbauen. Dann wäre das vielleicht etwas logischer geworden. Aber darum geht es Ihnen ja gar nicht.
Wie gesagt, Sie wollen ja so ein bisschen Gießkanne spielen und wollen hier Geld ausgeben, um irgendwie so zu tun, als würden Sie das richtig machen. Sie wollen eine Förderung auf Kosten von Steuerzahlern für Unternehmen durchführen, also Leute, die Steuern zahlen, sollen hier Unternehmen fördern. 150 Millionen Euro sind angesetzt. Ja, das Geld muss auch erwirtschaftet werden, auch wenn Teile davon vom Bund kommen. Der Bund bekommt das auch nicht irgendwoher. Das muss erst einmal eingebracht werden.
Dann sollen die Mittel, wie gesagt, aus dem Wohnraumförderungsfonds kommen. Als Zielgruppe zitieren Sie auf Seite 2 fast die gesamte Bevölkerung. Eigentlich hätten Sie diejenigen weglassen können, die Sie nicht fördern
Bemerkenswert dabei ist, dass Sie mit Wohnraum auch die Flüchtlinge fördern wollen, die keine Anerkennung haben. Das heißt, Sie wollen ein Programm auflegen für die, die dann nicht mehr da sind. Damit produzieren Sie mit Ihrer Planung wieder einmal Leerstand. Dann kommen wir wieder in die Reihe hinein, die wir schon einmal hatten: Erst einmal werden 48 000 Wohnungen verkauft – damals, 2006 –, dann werden 100 000 Wohnungen abgerissen. Sie fordern jetzt Neubau, und dann reißt man wieder ab. So kann man natürlich auch Volkswirtschaft betreiben, dann hat man immer Umsätze. So kann man es machen.
Es wurde eben schon gesagt, als ausgeglichen gilt bei 1 000 Haushalten ein Bestand von ungefähr 1 030 Wohnungen. Die Prognosen, die festgestellt werden bis 2045, gehen aber bei 1 000 Haushalten von 1 400 Wohnungen aus. Da frage ich natürlich, was Sie mit den Wohnungsinhabern machen, die dort investiert haben, die ihr Vermögen hineingesteckt haben und die keine Mieter haben. Sie haben Wohnungen ohne Ende gebaut. Das Zeug steht leer. Wir haben Ressourcen vergeudet, die Sie immer schützen wollen. Das ist keine Planung. Sie machen das immer so, wie Sie gerade meinen, dass Ihnen die Leute zuhören. Aber das ist falsch, was sie machen. Sie müssen auch einmal an die Gesamtsituation einer Volkswirtschaft denken.
Im Bund stehen mittlerweile 1,7 Millionen Wohnungen leer. Das Frühjahrsgutachten der „Immobilienweisen“ sagt aus – Szenario –: Durch Fördermaßnahmen steigen die Investitionen an suboptimalen Standorten in falschen Städten. Schon 2018 gibt es einen Überhang, und die Kommunen haben womöglich mit Zehnjahresverträgen dann den Leerstand zu verwalten, weil – wie gesagt wurde – ein großer Teil von denen, für die sie bauen wollen, gar kein Bleiberecht hat oder freiwillig zurückgehen will.
Wir haben schon eine Menge von Regularien. Wir haben eine Mietpreisbremse, eine Kappungsgrenze, einen Mietspiegel, Wohngeld. Aber daran, dass die Wohnraumkosten so hoch sind, sind Sie als GRÜNE mittelbar beteiligt. Die Baukosten haben sich um 25 % erhöht. Warum? Es gibt die Energieeinsparverordnung und Dämmungsvorschriften, bei der Dämmung allein 50 %, bei Wärmepumpen 41 %. Sie fordern Dreifachverglasung und Solaranlagen auf den Dächern. Diese haben sich nach 25 Jahren amortisiert. Da sind sie aber schon wieder kaputt und haben ihr Geld noch nicht einmal eingespielt. Die Wirtschaft fordert eine Neuordnung dieser Einsparverordnung. Auch an den Nebenkosten sind Sie mittelbar beteiligt. Die Stromkosten haben sich mittlerweile um
Was Sie leider nicht fördern, ist das Wohneigentum. Wir müssen Wohneigentum fördern, denn das hat eine ganz andere Dimension. Der Besitzer von Wohneigentum hat eine ganz andere Beziehung. Der macht gern etwas. Das ist besser, als in einer Mietwohnung zu sitzen. Wir sollten Wohneigentum fördern. Da ist man gern dabei und macht etwas. Es gibt da gute Beispiele aus alten Zeiten wie die 7b-Abschreibung. Die Grunderwerbsteuer musste nicht gezahlt werden. Das war auch eine Hilfe. Es gab – und gibt noch – die KfW-Darlehen für zehn Jahre mit 0,25 % Zinsen und die Darlehen, wenn man Kinder hat. Das sind bessere Instrumente, als einfach mit der Gießkanne durchzugehen und irgendwelche Wohltaten zu verteilen.
Wir haben in Sachsen nur 35 % Wohneigentum. In Rheinland-Pfalz sind es zum Beispiel 54 %. Die Bundesrepublik ist insgesamt in Europa Schlusslicht beim Eigentum an Wohnraum.
Es gibt einen Plan in Dresden, der, glaube ich, von Bürgermeister Hilbert gekommen ist, nach dem Grundstücke an bestehende Genossenschaften verkauft werden sollen und dabei Sozialbindung eingebaut werden soll. Das ist ein besserer Weg. Darüber sollte man einmal nachdenken. Bestehende Genossenschaften sind bedeutend preiswerter, als hier Neubau zu installieren.