Protocol of the Session on March 16, 2016

Es geht bei diesem Thema also nicht, wie der Antrag – begründet – vermuten lässt, um meine oder deine Opfer. Es geht ums Lernen – ich betone: ums Lernen mit allen Sinnen und Verstand –, damit wir die Chance haben zu erkennen, welche Abgründe und Mechanismen den Menschen zum ärgsten Feind des Menschen machen können.

Was lernen wir aus den Fakten des mit staatlicher Gewalt, mit staatlicher Macht organisierten Terrors und seiner Menschenfeindlichkeit? Was treibt Menschen dazu, Ideologien blind und völlig enthemmt zu folgen? Was sind die wirklichen Ursachen für dieses Faszinosum der Gewalt? Mit Sicherheit nicht die oft gut gemeinten, aber wohlfeilen sozialpsychologischen Erklärungsmuster

unserer sogenannten Experten. Diese sind oft schon Ursache und Teil des Problems, weil sie nach der Methode, wonach die anderen das Problem seien, allzu schnell von der Janusköpfigkeit der menschlichen Natur ablenken.

Also liegt der Sinn und Wert einer Gedenkstätte in ihrer Authentizität, der Beeindruckungsqualität des Dokumentes, nicht in der Inszenierung, nicht in einer sinnentleerten Ritualisierung, nicht in einer kanonisierten, also einer fest verbindlichen und unabänderlichen Interpretation. Die Opfer wissen das, Opferorganisationen schon seltener, und Opferfunktionäre, die selbst keine Opfer waren, halten oft die Ritualisierung für die Realität.

In diesem Sinne ist es tatsächlich eine Nagelprobe, wenn die Zeitzeugen der menschlichen Katastrophen immer weniger werden. Der älteste bekannte Mann der Welt, Yisrael Kristal, ist ein 112-jähriger Überlebender der Hölle von Auschwitz. Zentrales Thema sind die Opfer. Sie weisen uns den Weg, so wie der leider schon verstorbene Insasse des „Gelben Elends“ in Bautzen Walter Kempowski mit dem Projekt „Echolot“. Sein Konzept der akribisch gesammelten Zeitzeugnisse bewahrt das Klima und die Authentizität der Verführung des Menschen durch Menschen besser als jedes generalisierende Interpretieren mit den Mitteln des wechselnden Zeitgeistes.

Was will ich damit sagen? All unser Denken gilt den Opfern, allen Opfern von staatlich organisierter Gewalt und Willkür, unabhängig davon, aus welcher Richtung sie vom Zug des Totalitarismus überrollt wurden. Es macht für die Opfer eben keinen Unterschied, und deshalb können Opfer nicht gegeneinander aufgeboten werden, auch nicht die Millionen Opfer des Nationalsozialismus gegen die Millionen Opfer des Stalinismus.

Also sollten wir und die nachfolgenden Generationen dieses schwere Erbe als ein gemeinsames Lernziel bewahren und endlich auch in unserem täglichen Handeln umsetzen und beherzigen. Diese Pflicht haben wir als Parlamentarier genauso wie als Bürger und Vermittler des historischen Erbes. Nur dann wird es uns gelingen können, die aktuell eingerissene Verwilderung unserer demokratischen Sitten durch stereotype Reflexe und Worte wieder in vernünftige Bahnen zu lenken.

Dann wird auch ein Ministerpräsident des Freistaates Sachsen wieder erkennen können, dass alle seine Landeskinder Menschen sind und ihnen nicht als Gesetzesbrecher das Menschsein abgesprochen werden kann. Das ist das unverzichtbare Lernziel, das meine Fraktion auch dem Antrag der LINKEN – bei allen Differenzen – zu unterstellen bereit ist. Eine andere Perspektive haben wir nicht. Keine Evaluierung, keine förderpolitische Ausrichtung oder sonstige Fummelei kann das ändern. Daher werden wir den Antrag ablehnen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frau Abg. Dr. Maicher, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Gedenkstättenarbeit hat gerade vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse in Sachsen eine besondere Bedeutung. Sie ist wichtig.

Frau Fiedler und Frau Kliese, ich denke schon, dass es bei den im Raum stehenden Vorwürfen und der öffentlichen Debatte über die Stiftung durchaus angebracht ist, heute im Plenum öffentlich darüber zu sprechen und nicht nur hinter verschlossenen Türen im Ausschuss.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Die Aufgaben der sächsischen Gedenkstätten sind im Gesetz festgeschrieben. Sie umfassen die Erinnerung, die Dokumentation, die Erforschung und die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Diktatur genauso wie die Zeit der sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur. Die Stiftung hat zudem seit dem Jahr 2012 auch einen klaren Bildungsauftrag. Nur durch einen aufgeklärten und reflektierten Umgang mit der eigenen Vergangenheit kann die Wiederholung historischer Fehlentwicklungen verhindert werden.

Weil diese Arbeit für meine Fraktion ein wichtiger Beitrag für eine historisch, politisch und ethisch gebildete demokratische Gesellschaft ist, haben wir uns für die Erschließung weiterer Gedenkorte, wie den Kaßberg in Chemnitz, engagiert und einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Aufarbeitung der SED-Diktatur vorgelegt.

Eine Vielzahl von Vereinen, Ehrenamtlichen und Gedenkstätten, sowohl in eigener Trägerschaft als auch institutionell gefördert, tragen dazu bei, vielerlei Unrecht, das in der Vergangenheit in Sachsen geschehen ist, aufzuarbeiten. Aber statt eines breiten öffentlichen Diskurses, etwa über die Bezüge unserer Vergangenheit zur Gegenwart mit all den aktuellen Verrohungen, Gewalttaten, Unmenschlichkeiten, die uns alle umgibt, statt über die inhaltliche Arbeit der Gedenkstätten, über das Engagement auch der Gedenkinitiativen, die nicht per Gesetz gefördert werden, zu sprechen, dominiert zurzeit die Berichterstattung über interne Querelen der Stiftung, gerichtliche Auseinandersetzungen, Entlassungen von Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und private politische Meinungen, die über den Twitteraccount der Stiftung verbreitet werden.

Frau Kliese, natürlich achten wir auch Meinungsfreiheit von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen öffentlicher Einrichtungen und Stiftungen. Aber wenn Nachrichten über den offiziellen Account der Gedenkstättenstiftung verschickt werden, muss es Konsequenzen geben.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN – Zuruf der Abg. Hanka Kliese, SPD)

Allein dieser Zustand schadet der gesamten Stiftung und allen für Gedenkkultur Engagierten in Sachsen. Im Herbst 2012 endete eine beschämende Phase der sächsischen Gedenkstättenpolitik mit der Neufassung des Gedenkstättengesetzes. Fraktionsübergreifend und in enger Abstimmung mit den Opferverbänden beider Diktaturen wurde es eingebracht.

Frau Dr. Maicher, gestatten Sie eine Zwischenfrage.

Frau Kliese, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Dr. Maicher, ich würde gern wissen, welche Möglichkeiten, sich davon zu distanzieren oder auf diesen Tweet von Dr. Bert Pampel zu reagieren, die die Ministerin nicht ausgeschöpft hat, Sie für angemessen gehalten hätten?

Ich habe mich mit der Aussage auf Ihre sehr polarisierende Aussage vorhin bezogen, als Sie meinten, Sie seien froh, in einem Land zu leben, in dem die Ministerin aufgrund der Meinungsäußerung niemanden entlassen könne.

Ja, dem stimme ich zu. Es geht hierbei aber um den Tatbestand, dass es über den Account einer öffentlichen Institution gemacht wird, die öffentlich nicht die Meinung

und die privaten Vorlieben einer Geschäftsführung darstellen sollen. Das ist ein Problem. Diesbezüglich muss es Konsequenzen geben und es muss geprüft werden, wie man mit dieser Geschäftsführung umgeht.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Die GRÜNEN-Fraktion hat schon damals, bei der Novellierung des Gedenkstättengesetzes, darauf aufmerksam gemacht, dass eine Novellierung des Gesetzes allein nicht ausreicht, Frau Fiedler. Es reicht nicht aus, sondern es muss konstruktiv umgesetzt werden, und es muss finanziell entsprechend ausgestattet sein. Der Geist des Gesetzes muss in die alltägliche Arbeit einfließen, und auch dafür ist eine Geschäftsführung verantwortlich. Es bedarf aus unserer Sicht jetzt vier konkreter Veränderungen in der Stiftungsarbeit:

Erstens. Die Transparenz über die Verwendung der Stiftungsgelder für das Gedenken, für die Aufarbeitung und die Auseinandersetzung mit den Diktaturen muss selbstverständlich sein. Wird der Stiftungszweck damit erfüllt? Welche Projekte werden nicht ausreichend befördert und warum nicht?

Zweitens. Wir brauchen eine öffentliche Debatte über die sächsische Gedenkstättenkultur. Diesbezüglich kann das heute nur ein Anfang sein. Aber vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse sollte in Sachsen eine stärkere Auseinandersetzung mit beiden Diktaturen gefördert werden. Wenn jetzt alle – richtigerweise – eine stärkere politische Bildung fordern, muss das auch für die Aufarbeitung der Verantwortung der Täter und die Würdigung von Widerstand und Opposition während der NS-Diktatur zählen.

Die Antworten auf meine bereits zitierte Anfrage legen ein Defizit hinsichtlich der Zeit des Nationalsozialismus offen. Die Fakten sind da. Die Projektmittel der Stiftung werden zu einseitig ausgereicht.

Ihren Vorwurf, Frau Kliese, wir würden mit der Erfragung, was Aufgabe von Parlamentarierinnen und Parlamentariern ist, und der Thematisierung der ungleichen Mittelvergabe Opfer gegeneinander aufrechnen, möchte ich klar zurückweisen. Das haben wir nicht getan, das ist zu billig.

Drittens. Es ist Aufgabe der Stiftung, Projekte aktiv zu befördern, Initiativen zu unterstützen, Kooperationen mit Ehrenamtlichen zu stärken, anstatt sie zu schwächen. Auch Sie, Frau Ministerin Stange, müssen sicherstellen, dass der Zeit des Nationalsozialismus in der sächsischen Erinnerungspolitik – zumindest was die Projektgelder durch die Stiftung Sächsischer Gedenkstätten angeht – in Zukunft wieder eine stärkere Rolle zukommt.

Viertens. Wir brauchen in Sachsen endlich eine ordentliche Gedenkstättenkonzeption der Stiftung. Die Erarbeitung wird seit dem Jahr 2011 verschleppt. Bis heute liegt kein Entwicklungskonzept vor. Im Kulturausschuss konnte die Ministerin nicht mal einen Fahrplan zur Erarbeitung vorlegen. Das ist klar ein Versäumnis und

unterstreicht die Defizite der Gedenkstättenstiftungsleitung.

Die Probleme liegen auf dem Tisch. Jetzt muss gehandelt werden. Es braucht mehr Transparenz, es braucht mehr Öffentlichkeit. Eine Debatte über die Gedenkstättenkultur, eine Haltung einer Stiftungsleitung sowie ein positiveres Verständnis von Stiftungszugehörigkeit muss unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich sein. Auch eine ordentliche Auswertung der im Raum stehenden Missstände innerhalb der Stiftung ist notwendig.

Nach unserem Eindruck scheint die aktuelle Leitung dazu nicht willens oder in der Lage zu sein. Ebenso wenig kann sie mit legitimer Kritik umgehen. Schon Fragen scheinen an ihrer Stellung zu rütteln. Dabei ist es Aufgabe von uns Parlamentariern, Fragen zur Stiftungsarbeit zu stellen, so wie es die Aufgabe von Frau Ministerin Dr. Stange ist, als Stiftungsratsvorsitzende Verantwortung zu übernehmen.

Notwendig ist jetzt eine bessere Förderung der Projekte zur Aufarbeitung der NS-Zeit und die Erarbeitung einer bis heute verschleppten Gedenkstättenstiftungskonzeption. Eine externe Evaluation, wie sie mit dem heute vorliegenden Antrag gefordert wird, kann eine Möglichkeit sein, die aktuelle Auseinandersetzung auf sachlicher und wissenschaftlicher Basis zu führen. Das kann in einer solchen Situation sicher nie verkehrt sein. Deswegen wird meine Fraktion diesem Auftrag auch zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine weitere Runde? – Das vermag ich nicht festzustellen. Ich frage jetzt die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Jawohl. Frau Staatsministerin Dr. Stange, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft ist seit ihrer Errichtung im besonderen Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Dies ist in erster Linie ihrem Stiftungszweck zu verdanken, und den möchte ich – zumindest in einem Teil – kurz zitieren, um noch einmal deutlich zu machen, wozu wir diese Stiftung im Freistaat eingerichtet haben:

„Zweck der Stiftung ist es, diejenigen Stätten im Freistaat Sachsen zu erschließen, zu fördern und zu betreuen, die an authentischen Orten an politische Gewaltverbrechen von überregionaler Tragweite, von besonderer historischer Bedeutung, an politische Verfolgung, an Staatsterror und staatlich organisierte Morde erinnern. Sie entwickelt diese Stätten als Orte der außerschulischen sowie politischen Bildung auch im europäischen Kontext.“ – Das ist die zentrale Aufgabe dieser Stiftung.

In den Anfangsjahren der Stiftung stand naturgemäß auf der einen Seite die Errichtung der Gedenkstätten im

Fokus, die heute in Trägerschaft der Stiftung betrieben werden. Ich möchte sie kurz nennen: Das ist die Gedenkstätte Bautzen, die Gedenkstätte Münchner Platz in Dresden, die Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein, das Dokumentations- und Informationszentrum – kurz DIZ – Torgau sowie die Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain.

Auf der anderen Seite gab es in der Öffentlichkeit und auch im Sächsischen Landtag zum Teil – wie auch teilweise heute – sehr emotionale Debatten zu der Frage: Welchen Ereignissen wollen wir wie, weshalb und mit welcher Intensität gedenken? Die Frage nach Kontinuität und Diskontinuität, nach Ursachen und Nachwirkungen von Geschichte ist, wie die Debatten der vergangenen zwei Jahrzehnte deutlich zeigen, eine – darin stimme ich allen Rednern hier zu – eminente gesellschaftspolitische Frage und nicht allein Aufgabe einer Stiftung oder einer Staatsregierung, auf die es sehr verschiedene Antworten geben kann und um die auch eine Gesellschaft ringen muss. Sicherlich haben die zeitliche Nähe zur DDR-Zeit und die starke Prägung Sachsens durch historische Orte eben aus dieser Zeit neben anderen Ereignissen einen Anteil daran, dass Opferverbände aus der Zeit des Nationalsozialismus den Eindruck eines Ungleichgewichtes in der Stiftungsarbeit hatten, die Gleichsetzung der Diktaturperioden unterstellten und damit begründet ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in den Gremien Anfang 2004 aufkündigten. Diese Debatte zog sich bis zum Jahr 2012 in sehr aufgeheizter Stimmung hin – übrigens auch unter Anwesenheit der NPD hier im Raum.

Dieses verlorene Vertrauen zurückzugewinnen war sehr mühsam und bedurfte mehrjähriger vertraulicher Gespräche, eines sensiblen Konsultationsprozesses aller Beteiligten und letztendlich der Novellierung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes hier aus dem Parlament heraus im Dezember 2012. Das war ein ganz wichtiger Schritt, dass es eben nicht die Staatsregierung allein war, sondern dass es die Mehrheit auch koalitionsübergreifend aus dem Parlament heraus geschafft hatte, diesen gedenkstättenpolitischen Kompromiss wieder in das Gedenkstättengesetz hineinzuformulieren.

In dieser Zeit – Hanka Kliese hat davon gesprochen – ist auch die Präambel des Gesetzes entstanden, die diesen – wie sie es nannte – „Gedenkstättenfrieden“ ein Stück herbeiführte, neben den die zuvor genannten, weitreichend wichtigen Aufgaben auch beschrieben werden. Ich zitiere ganz kurz: „Sie“, die Stiftung, „dokumentiert und erforscht die Geschichte und würdigt den Mut und das Beispiel von Widerstand und Opposition. An authentischen Orten will sie einen wesentlichen Beitrag zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur leisten. Dafür ist die Mitwirkung der Opfer sowie von bürgerschaftlichen Initiativen zur historischen Aufarbeitung von außerordentlicher Bedeutung.“ Gerade Letzteres war damals ein ganz wichtiger Punkt, das in dieses Gedenkstättengesetz, wenn auch nur – aber immerhin – an präsenter Stelle in der Präambel, aufzunehmen.

Die Stiftung steht durch die Gesetzesnovelle vor deutlich gewachsenen Aufgaben. Neue Gedenkstätten sollen von der Stiftung bei Vorliegen der im Gesetz genannten Voraussetzungen institutionell gefördert werden. Dazu sollten unter anderem gehören – auch das war eine lange Diskussion und ich erinnere mich an Ihren Vorgänger, Frau Dr. Maicher, an Herrn Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, der sehr viel Zeit und Kraft investiert hat –: die Gedenkstätte zur Zwangsarbeit Leipzig, die ehemalige zentrale Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig, das Konzentrationslager Sachsenburg, die Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau, die Frauenhaftanstalt Hoheneck und die Gedenkstätte zu Ehren der Euthanasieopfer Großschweidnitz.

Die Stiftung begleitet unter anderem wissenschaftlich und organisatorisch den Aufbau weiterer authentischer Gedenkorte, zum Beispiel ganz aktuell die ehemalige Justizvollzugsanstalt Chemnitz-Kaßberg.