Protocol of the Session on March 16, 2016

Dieser Konsens ist die gesetzliche und auch geistige Grundlage des Gedenkstättengesetzes und damit Grundlage der Stiftungsarbeit. Ich war, das muss ich ehrlich zugeben, nicht nur begeistert über das, was ich in den letzten Monaten über die Stiftung und von der Stiftung gelesen habe. Aber der in der letzten Legislaturperiode errungene Konsens ist nicht in Gefahr, weil es ein kluges und ausgewogenes Stiftungsgefüge gibt, welches auch in dieser Situation reagieren kann und das auch tut.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde nach einem konstruktiven Dialog mit den Opferverbänden und zwischen den Landtagsfraktionen das Gedenkstättengesetz grundlegend novelliert und verabschiedet. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass dieses Gesetz eine gute Grundlage bietet, die wichtige Arbeit der Aufarbeitung unserer Geschichte leisten zu können. 2012 ist es gelungen, diese sensible Arbeit auf eine sachliche und fachliche Ebene zurückzuführen. Dieser Konsens sollte nicht leichtfertig durch politisch aufgeladene Diskussionen infrage gestellt werden.

Nachfragen sind durchaus richtig und berechtigt. Aber wenn Herr Sodann am 1. März eine Kleine Anfrage zur gebildeten Arbeitsgruppe des Stiftungsrates stellt, die sich auch den im Antrag formulierten Fragen widmet, und einen Tag später DIE LINKE den vorliegenden Antrag einreicht, der eine externe Evaluierung fordert, ohne abzuwarten, was die Staatsregierung antwortet, dann frage ich mich schon, ob es ihm hier wirklich allein um eine fachliche Debatte geht. Diese ist bei diesem sehr sensiblen Thema notwendig.

Die Parlamentarier der letzten Legislaturperiode haben es uns vorgemacht und mit dieser Haltung das Gesetz

ermöglicht. An diesem Anspruch sollten wir festhalten. Das gilt im Übrigen auch für die in der Rede angeklungene, schon polarisierende Diskussion über die Verwendung der Mittel für Projekte für die Opfer des Nationalsozialismus oder der kommunistischen Diktatur. Ich halte gewichtete Debatten darüber gegenüber den Opfern beider Diktaturen für überhaupt nicht angemessen und insgesamt für unwürdig.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Besonders ungehörig sind sie, wenn nur eine Hälfte des Sachverhaltes betrachtet wird. Zählt man nämlich die institutionelle Förderung dazu, die 85 % der gesamten Förderung der Stiftung ausmacht,

(Franz Sodann, DIE LINKE: Bis 85 %!)

ergibt sich ein anderes Bild. Es zeigt sich schnell, dass der Vorwurf der Ungleichgewichtung nicht gerechtfertigt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Fachpolitiker! Das ist nicht die Ebene der Diskussionen, die wir führen möchten. Die Stiftung hat die Aufgabe, beide Diktaturen ausgewogen zu reflektieren. Das tut sie auch.

In dem fraktionsübergreifend verabschiedeten Gedenkstättengesetz haben wir uns bewusst dafür entschieden, der Stiftung eine hohe Eigenständigkeit einzuräumen und ihre Gremien so frei wie möglich arbeiten zu lassen. Der Stiftungsrat hat unter anderem folgende Aufgaben – ich zitiere aus dem Gesetz –: „Der Stiftungsrat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung.“ Und: „Der Stiftungsrat überwacht die Geschäftsführung und entlastet den Geschäftsführer.“

Das heißt, die im Antrag angesprochenen Themen sind stiftungsinterne Angelegenheiten, die auch stiftungsintern miteinander besprochen werden müssen. Wenn das nicht passieren würde, wäre es nachvollziehbar, dass der Landtag das Thema aufgreift. Aber das Gegenteil ist der Fall: Der Stiftungsrat hat bereits die von Herrn Sodann nachgefragte Arbeitsgruppe eingerichtet. Auch denkt der Stiftungsrat bereits intensiv über eine externe Evaluierung der Abläufe und Aufgaben der Stiftungsarbeit nach. Das hat Frau Staatsministerin bereits in der letzten Ausschusssitzung umfassend ausgeführt.

Werfen wir noch einmal einen Blick auf die Zusammensetzung des Stiftungsrates: Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, ein Vertreter des Justizministeriums, ein Vertreter des Sozialministeriums, der Direktor des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung, der Sächsische Beauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, der Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung. Der Stiftungsbeirat kann aus dem Kreis der Opferverbände sowie der Gedenkstätten und Aufarbeitungsinitiativen bis zu sechs Vertreter vorschlagen. Die Kirchen und jüdischen Religionsgemeinschaften in Sachsen können bis zu drei Vertreter vorschlagen. Die kommunalen Landesverbände können einen Vertreter vorschlagen.

In diesem Antrag unterstellt DIE LINKE den Stiftungsratsmitgliedern aus Verwaltung, Wissenschaft, Kirche und Opferverbänden, dass sie ihrem Auftrag nicht nachkommen. Diese Art von Misstrauen ist für uns nicht nachvollziehbar, unangemessen und unangebracht.

Wenn jemand eine Evaluierung in Auftrag geben kann, dann ist das nicht der Landtag, sondern es sind die Gremien der Stiftung. Das sagt das Gesetz aus, und das gehört auch zum respektvollen Umgang mit ihrer Arbeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was alles zu tun ist, wurde von den jeweils Verantwortlichen und Zuständigen in die Wege geleitet. Den Antrag braucht es dazu nicht. Ich wünsche mir, dass wir die Gremien der Stiftung ihre Arbeit machen lassen und nicht politisch-emotional eine unnötige Debatte führen, die weder der Arbeit des Stiftungsrates, des wissenschaftlichen Beirates noch der Arbeit der Mitarbeiter der Stiftung gerecht wird. Sie alle widmen sich mit großen Engagement und Leidenschaft ihrer Aufgabe. Ihre so wichtige Arbeit wollen wir gern begleiten, sie unterstützen, wo es notwendig ist, und unseren Teil dazu beitragen, dass historische Aufarbeitung, Weitergabe der Erinnerung und würdiges Gedenken immer ihren Platz im Freistaat haben werden. Konsens war der tragende Gedanke zur Novellierung des Gedenkstättengesetzes. Diesen Gedanken gilt es, weiter aufrechtzuerhalten. Der Antrag trägt leider nicht dazu bei.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Nun folgt die SPDFraktion, Frau Abg. Kliese. Sie haben das Wort, Frau Kliese.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Beginn der Legislaturperiode wird den Abgeordneten im Ausschuss für Hochschule, Wissenschaft, Kunst und Medien regelmäßig Bericht erstattet über den Stand der Dinge bei der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, nicht selten aus gegebenen und nicht selten auch aus nicht so erfreulichen Anlässen.

Das SMWK – das hat Frau Fiedler bereits ausführlich dargestellt – hat die Rechtsaufsicht über die Stiftung. Ihre inneren Angelegenheiten beeinflussen kann und soll es jedoch nicht. Dennoch hat Eva-Maria Stange eine ganz klare Haltung gezeigt, etwa als – wie von Ihnen angesprochen – der Stellvertretende Geschäftsführer Dr. Bert Pampel via Twitter seine Privatmeinung über den Stiftungsaccount der Öffentlichkeit darbot. Hier hat die Ministerin ganz klar Stellung bezogen. Ich muss Ihnen sagen: Natürlich schreit diese Äußerung nach Konsequenzen. So sehr mir diese Äußerung auch unliebsam war, so glücklich bin ich aber, in einem politischen System zu leben, in dem es nicht möglich ist, dass die Ministerin jemanden deshalb hinauswirft. Sie müssen sich ansehen, wie das ordnungspolitisch funktioniert. Ich bin sehr froh darüber, dass sie ihren Unmut kundtun kann, dass sie ihn öffentlich rügen kann. Aber dabei muss es bei dieser

Rechtsform auch bleiben. Das ist in jeder Situation gut und richtig so.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

In der letzten Ausschusssitzung war es so, dass Eva-Maria Stange einmal mehr Stellung zu den jüngsten Diskussionen um die Stiftung bezogen hat. In dieser Sitzung hat sie berichtet, dass es an der Zeit sei, eine externe Evaluierungskommission einzusetzen. Dies habe sie bereits angeregt. Heute möchte die Fraktion DIE LINKE, welche bei der Sitzung ebenfalls vertreten war, mit uns darüber sprechen, dass es an der Zeit sei, eine Evaluierungskommission einzusetzen. Gut, eine Vertiefung der Diskussion wäre sicherlich in der nächsten Ausschusssitzung auf Basis des Antrages möglich gewesen. Das wird wohl auch stattfinden. Warum es aber dazu einer Plenardebatte bedarf, bleibt unklar. Hier drängt sich der Verdacht auf, man wolle bei aller medialen Aufmerksamkeit, die es im Moment für die Probleme der Stiftung gibt, noch einmal die öffentliche Bühne nutzen. Dabei bleibt die Frage offen: Wem hilft es?

Ja, es gibt ganz offensichtlich Probleme innerhalb der Stiftung Sächsische Gedenkstätten und zwischen den Gedenkstätten und der Führung der Stiftung. Die Aussagen dazu wurden bereits in diversen Zeitungsartikeln gegenübergestellt. Die von Ihnen im Antrag zitierte Wochenzeitung „DIE ZEIT“ sieht den Geschäftsführer als den Schuldigen. „DIE WELT“ hingegen hält es für ein reines Rechts-Links-Problem und sieht die Ursachen für die Querelen darin, dass die politische LINKE den Geschäftsführer für seine Missachtung der Vorfünfundvierziger hassen würde. Eine solche Berichterstattung ist der Lösung der internen Probleme ebenso wenig zuträglich wie eine auf das Plenum gezogene Debatte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gedenkstättenfrieden, den der Freistaat dank vieler vermittelnder Kräfte errungen hat, ist ein sehr, sehr schwer errungener Frieden. Er kostete viel Überwindung, er kostete viel Mühe, viel Zeit und Geduld für die einzelnen Akteure. Es war ein sehr, sehr langer Prozess, diesen Kompromiss zu schließen. Am Ende dieses Prozesses steht die wunderbare Präambel mit dem Zitat von Hannah Arendt: „Das Höchste, was man erreichen kann, ist zu wissen und auszuhalten, dass es so und nicht anders gewesen ist.“ Die Präambel enthält unter anderem eine Verdeutlichung der Unterschiede zwischen den beiden Diktaturen sowie einen Passus zur Singularität des Holocaust. Dies war leider durch diverse Verwerfungen notwendig geworden. An diesem Frieden sollte nicht gerührt werden. Wenn es Probleme gibt, so werden diese an der richtigen Stelle in den Gremien der Stiftung und mit der Stiftungsratsvorsitzenden erörtert, alles unter Wahrung der ordnungspolitischen Grundgegebenheiten, die der Stiftung eine Unabhängigkeit geben.

Mit der Anfrage über die Vergabe von Projektmitteln und Äußerungen dazu, die der Stiftung eine gewisse Tendenz vorwerfen – das haben Sie in Ihrem Redebeitrag noch

einmal deutlich gemacht –, sie würde zu wenig Geld für die NS-Aufarbeitung ausgeben und zu viel für die Opfer der SED-Diktatur, wird ein Dualismus aufgemacht, von dem ich hoffte, er sei spätestens durch die Novellierung des Gesetzes überwunden.

(Beifall bei der SPD und der CDU – Franz Sodann, DIE LINKE: Das ist einfach ein Fakt!)

Ich könnte Ihnen, Herr Sodann, auch Fakten nennen. Ich könnte Ihnen Zahlen aus der institutionellen Förderung nennen, die nämlich belegen, dass dort die Gewichtung eine ganz andere ist. Aber wissen Sie was: Ich habe diese Zahlen nicht herausgesucht, weil es mir zuwider ist, hier eine Aufrechnung von Opfern vor und nach 1945 vorzunehmen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Es sind alles Menschen gewesen, Menschen, die sich für ihre politischen Ziele eingesetzt haben, oder Menschen, die schon qua Geburt zu Feinden des politischen Systems wurden. Einige von ihnen mussten sogar unter beiden Diktaturen leiden. Eine Unterteilung von Opfern in Kategorien halte ich aus humanistischen Gründen für unwürdig. Sie folgt letztlich einem unheilvollen Denkmuster, das in der DDR an der Tagesordnung war: die wichtigen Antifaschisten und die nicht ganz wichtigen Antifaschisten, Ernst Thälmann ganz vorn und Dietrich Bonhoeffer ganz hinten. Ich bitte Sie: Befreien Sie sich von dieser Denktradition!

(Beifall bei der CDU – Geert Mackenroth, CDU: So ist es!)

Etwas, worüber wir tatsächlich sprechen müssen, ist, weshalb so wenige Anträge von den vor 1945 zu Opfern gewordenen Menschen eingereicht worden sind. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Es ist der demografische Faktor, der für diese Menschen und vor allem für die Opfervereinigungen die Arbeit sehr, sehr schwer macht. Die Zahl der Zeitzeugen wird immer geringer, und wir müssen uns gemeinsam darüber Gedanken machen, wie wir ohne die Zeitzeugen eine gute Arbeit für die Zeit vor 1945 absichern. Das sehe ich als Punkt, den ich gern mit Ihnen diskutiere: wie wir es schaffen, ohne oder nur mit ganz wenigen Zeitzeugen ausreichend Projektmittel für die Vereine zu gewinnen, die dies weiterbetreiben wollen und es auch in Zukunft noch weiterbetreiben sollen. Das sollten wir aber nicht im Rahmen einer Aufrechnungsdebatte tun, sondern mit einer zukunftsgewandten Diskussion.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der AfD – Zuruf des Abg. Franz Sodann, DIE LINKE)

Herr Sodann, das ist meine Redezeit. Ich respektiere, dass Sie heute das Thema Stiftung Sächsische Gedenkstätten noch einmal auf die Tagesordnung gebracht haben und ihm öffentlichen Raum geben wollten. Sie konnten mich allerdings bisher nicht davon überzeugen, worin der Sinn besteht, ein Vorhaben zu diskutieren, das die Staats

ministerin schon – das ist schriftlich nachgewiesen – auf die Tagesordnung gebracht hat.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Herr Sodann, Sie wünschen?

Eine Kurzintervention.

Bitte sehr.

Ich möchte zumindest noch einmal klarstellen, dass es ein Fakt ist, dass in den letzten Jahren 15 % der Fördergelder für die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit und 85 % für die Aufarbeitung der SED-Diktatur verwendet wurden und es sich hierbei beileibe nicht um wenig Geld handelt; es waren 800 000 Euro. Ich möchte auch noch einmal klarstellen, dass es wirklich auch originäre Aufgabe der Stiftung ist – auch wenn es nicht so viele Vereine und Verbände gibt –, diese so zu fördern und in den Stand zu setzen, sich zu vergrößern und zu verbreitern, sodass sie auch mehr Anträge stellen. Ich kann das nicht so stehen lassen.

(Beifall bei der LINKEN – Christian Piwarz, CDU: Das müssen Sie auch nicht! – Gegenruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist euch nicht wichtig, das ist euer Problem!)

Das war eine Kurzintervention des Herrn Abg. Sodann. Frau Kliese, möchten Sie erwidern?

Es ist jetzt für mich relativ schwierig, denn ich habe Ihre Zahlen nicht widerlegt. Ich habe ja nicht gesagt, Ihre Zahlen seien falsch, sondern ich habe nur gesagt, ich mache mir eine solche Waagschalenmentalität nicht zu eigen, in der die Zahlen von Opfern gegeneinander aufgerechnet werden; denn es ist für mich einem Opfer aus der Zeit nach 1945 nicht vermittelbar, weshalb wir hier solche Plus/Minus-Geschichten aufmachen. Ich finde es humanistisch ganz problematisch, was hier stattfindet, und ich meine, dass das durch den Gedenkstättenfrieden auch schon beigelegt war.

Ich pflichte Ihnen bei, dass wir Lösungen finden müssen, wie die Opferverbände aus der Zeit vor 1945 in Zukunft gut repräsentiert werden, und wir sind uns darin einig, dass sie dafür unsere Unterstützung brauchen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Das war die Erwiderung auf die Kurzintervention. Herr Sodann, eine Debatte zu den Kurzinterventionen findet nach der Geschäftsordnung hier nicht statt. Sie haben dann gern noch die Gelegenheit, nach vorn ans Rednerpult zu kommen.

Meine Damen und Herren, in der Aussprache geht es weiter. Für die AfD-Fraktion spricht Frau Abg. Wilke. Sie haben das Wort.

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich werde Frau Kliese in wesentlichen Teilen zustimmen, möchte aber doch meine Ansicht noch aus einer etwas anderen Richtung einbringen.

In Anbetracht unserer historischen Verantwortung empfinde ich – bei allem gebotenen Respekt – den Antrag der LINKEN als kleinkariert. Er spiegelt letztlich nur die üblichen Rangeleien um Anerkennung, Deutungshoheit und Pfründe wider. Natürlich können wir permanent alles evaluieren. Wir können die Gremien und Strukturen durcheinanderschütteln, bis jeder meint, auf dem für ihn passenden Platz zu sitzen. Das ist aber weder hilfreich noch dem Thema angemessen. Wir Deutschen tragen die Bürde, im vergangenen Jahrhundert viele Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, aber auch selbst solche erlitten zu haben.

Es geht bei diesem Thema also nicht, wie der Antrag – begründet – vermuten lässt, um meine oder deine Opfer. Es geht ums Lernen – ich betone: ums Lernen mit allen Sinnen und Verstand –, damit wir die Chance haben zu erkennen, welche Abgründe und Mechanismen den Menschen zum ärgsten Feind des Menschen machen können.