Protocol of the Session on February 4, 2016

als roter Faden durch KMK-Präsidentschaftsjahre zieht. Meine Damen und Herren! Ich bin froh sagen zu können, dass ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen die gesetzten Schwerpunkte im Jahr 2015 umsetzen konnte. Ich denke, dass wir mit dem Erreichten in Sachsen sehr zufrieden sein können.

Wir haben im Präsidentschaftsjahr 2015 Impulse in Berlin für alle Bundesländer gesetzt. Anders als es oft dargestellt wird, war die Gesprächskultur über Länder- und Parteigrenzen hinweg sehr offen und transparent. Ja, es war auch schwierig und langwierig, gemeinsame Beschlüsse zu fassen. Ich wünschte mir auch manches Mal schnellere Entscheidungen in der KMK. Meine Damen und Herren! Wir brauchen aber tragfähige Kompromisse, die konkretes Handeln in den Ländern bewirken und damit die Bildungsthemen voranbringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Juli des vergangenen Jahres hatte ich dem Sächsischen Landtag bereits in einer Halbzeitbilanz über meine Tätigkeit als KMK-Präsidentin berichtet. So war damals gerade die weiterentwickelte Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring verabschiedet und damit ein sehr großer Schritt zu mehr Vergleichbarkeit, mehr Gemeinsamkeit und Qualitätssicherung getan. Wir haben mit der Strategie deutlich unsere Erwartungen nach mehr Handlungs- und Steuerungswissen im Bildungsbereich formuliert. Tests allein bewirken keine Verbesserung. Wichtig sind die Hinweise der Bildungswissenschaften, welche Schlussfolgerungen wir aus den Befunden ziehen sollen, um Schule und Unterricht nachhaltig zu verbessern. So wie auch eine sich wiederholende externe Evaluation, ich möchte auf den gestrigen Tagesordnungspunkt verweisen, von Schule allein keine Verbesserungen hervorruft. Wir müssen Schlussfolgerungen ziehen. Darüber sind wir uns sicherlich sehr einig.

Zu inhaltlichen und strukturellen Umsetzungen der Gesamtstrategie sind zwischenzeitlich sehr intensive Abstimmungsgespräche auf Bundesebene erfolgt. In wenigen Tagen wird ein entsprechendes Fachgespräch zwischen Politik und Bildungswissenschaft für weitere Konturen sorgen. Das ist genau die Schnittstelle, die wir bisher noch nicht in genügendem Maße bedient haben.

Ebenfalls im Sommer haben wir die Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler verabschiedet. In der Vergangenheit hatte sich die Kultusministerkonferenz intensiv um die leistungsschwächeren Schüler gekümmert. Das war und ist richtig so. Es war und ist von Erfolg gekrönt, wie unsere Bildungsstudien belegen. Für mich war und ist es aber ein Gebot der Chancengerechtigkeit, auch die sehr guten Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Somit hat sich die KMK das erste Mal überhaupt explizit zur Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler bekannt. Daran anknüpfend fand am 4. Dezember in Berlin unter der Beteiligung des Bundesbildungsministeriums und von Stiftungen sowie des hessischen und bayerischen Kultusministeriums eine Fachtagung zur Förderstrategie statt.

Meine Damen und Herren! In der zweiten Jahreshälfte stand das Thema der Integration junger Flüchtlinge und damit die Frage, wie wir auch für sie eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung sichern, immer mehr im Mittelpunkt. In diesem Bereich hat die KMK beispielsweise in ihrer letzten Sitzung den Hochschulzugang und die -zulassung für Flüchtlinge mit der Überarbeitung und Neufassung des einschlägigen KMK-Beschlusses – übrigens von 1985 – auf ein neues Fundament gestellt. Mittels eines dreistufigen Verfahrens sollen fluchtbedingte Nachteile ausgeglichen und damit Hochschulzulassungen und -zugang ermöglicht werden. Das ist ein wichtiger Aspekt für die Integration.

Das Thema der Erinnerungskultur haben wir auch im Jahr 2015 wieder großgeschrieben. Meine Vorgängerin Sylvia Löhrmann hat es intensiv bedient. Wir haben uns 2015 zum Beispiel dem 50-jährigen Jubiläum diplomatischer Beziehungen und deutsch-israelischer Bildungszusammenarbeit gewidmet. Wir standen das gesamte Jahr über in engem Austausch mit unseren Partnern – vor allem mit der Botschaft und Yad Vashem – sowie mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland.

Dabei ging es neben der Vermittlung eines zeitgemäßen authentischen Bildes von dem jeweils anderen Land insbesondere um die Behandlung jüdischer Geschichte sowie um die Auseinandersetzung mit der Schoah im Unterricht und um ihren Stellenwert im Zusammenhang mit der Erinnerungskultur. Eine Arbeitsgruppe aus Ländervertretern und Vertretern des Zentralrats der Juden wird nun eine gemeinsame Empfehlung zu den Aspekten Vielfalt des jüdischen Lebens und des Judentums, Israel und Palästina, Nationalsozialismus und Schoah erarbeiten. Die Empfehlung soll in diesem Jahr verabschiedet werden. Eine bemerkenswerte Entwicklung in der Beziehung beider Staaten war 2015 auch die offizielle Einführung von regulärem Deutschunterricht an den Schulen in Israel.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es war ein Jahr mit sehr vielen politischen und persönlich interessanten Terminen und Begegnungen für mich, mit politischen Gesprächen auf Bundesebene, aber insbesondere auch mit Vertretern von Stiftungen, Verbänden und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen und mit beeindruckenden Veranstaltungen wie beispielsweise „50 Jahre Jugend forscht“ mit der Firmenspitze von Bayer. Zudem war ich als Sachverständige zur Anhörung des Europaparlaments für die Umsetzung von Erasmus+ eingeladen.

Schulpartnerschaften und internationale Austausche von Schülern und Lehrern sind für mich seit meiner Zeit als Schulleiterin eines Gymnasiums im Freistaat Sachsen ein wichtiger Bestandteil schulischer und persönlicher Entwicklung. Das Vorgängerprogramm COMENIUS hat dies unterstützt und befördert. Der Nachfolger Erasmus+ hat aber wegen des komplizierten Antragsverfahrens, der zu teuren Projekte, der benutzerunfreundlichen IT-Instrumente sowie des dramatischen Einbruchs bei der Anzahl der geförderten Projekte zu Frustration bei allen Beteilig

ten geführt. Ich habe mit drei konkreten Vorschlägen für eine Überarbeitung des Programms und damit für Verbesserungen zugunsten der Schulen als Sachverständige vor dem Europaparlament geworben.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Blick zurück ist immer auch mit einem Blick nach vorn verbunden. Mein Jahr als KMK-Präsidentin ist nun vorüber. Ich habe den Staffelstab an Frau Senatorin Dr. Bogedan aus Bremen weitergegeben. Sie hat die Schwerpunkte Integration von Flüchtlingen in unser Bildungssystem – dies sozusagen als roten Faden, den sie weiter aufnimmt – sowie Bildung in der digitalen Welt gesetzt. Ich unterstütze ihre Schwerpunkte voll und ganz und wir sind schon im Dezember intensiv miteinander ins Gespräch gegangen. Ich gehe davon aus, dass diese beiden Themen unsere Gesellschaft im Allgemeinen und die Bildungspolitik im Speziellen in den nächsten Jahren entscheidend prägen werden, auch bei uns in Sachsen. Deshalb ist es mir als sächsischer Kultusministerin wertvoll und ein großer Schwerpunkt für mich, dass die Kultusministerinnen und -minister aller Länder, an fachlichen Themen orientiert, konstruktiv zusammenarbeiten.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Petra Zais, GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Wir gehen jetzt in die Fragerunde, und es beginnt die CDU-Fraktion. – Bitte.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Staatsministerin! Können Sie bitte noch einmal konkret darlegen, was die KMK im Bereich von Integration durch Bildung während Ihrer Präsidentschaft festgelegt hat oder was sie unternehmen möchte.

Natürlich hat uns, wie ich schon erwähnt hatte, das Thema Integration durch Bildung in jeder Plenarsitzung beschäftigt. Die Kultusministerkonferenz hat dieses Thema aufgegriffen und wir haben es miteinander besprochen. Ohne, dass die Kultusministerkonferenz verbindliche Vereinbarungen, die in den Ländern gesetzlich umzusetzen sind, treffen kann, haben wir alle miteinander den Anspruch – alle 16 Kultusministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren – auf schnellstmögliche Integration, zum einen durch den Spracherwerb und zum anderen durch die schulische Bildung. Das möchte ich immer im Zusammenhang sehen. An unseren Schulen gilt es nicht nur, Sprachkurse anzubieten, sondern es gilt, immer den Zusammenhang mit der Bildungsbiografie eines jungen Menschen herzustellen. Wir haben also auch immer den Schulabschluss, den ein junger Mensch erzielen kann, mit im Auge.

Zur Frage des Zugangs zur Hochschule habe ich vorhin schon etwas gesagt. Da haben wir sehr schnell reagiert. Wir haben im Dezember eine neue Verfahrensregelung zum Hochschulzugang und zur Zulassung von Flüchtlin

gen verabschiedet, und wir sind der festen Meinung und Überzeugung, dass dies sehr schnell für die sehr gut ausgebildeten Menschen, die zu uns nach Deutschland und auch nach Sachsen kommen, einen Mehrwert hat, indem sie ihr Studium hier aufnehmen bzw. fortsetzen können.

Die KMK hat sich aber nicht nur auf den internen Austausch unter Kultus- und Wissenschaftsministern beschränkt. Wir haben auch Abstimmungsgespräche zur Integration zwischen der Länderseite und dem Bund geführt und mit der Bundesbildungsministerin immer wieder das Thema aufgerufen: Wie kann der Bund bestimmte Aktivitäten unterstützen, die auch nicht unter das Kooperationsverbot fallen?

In der letzten Woche hat die zweite Runde mit dem Schwerpunkt berufliche Bildung stattgefunden. Es ist bereits ein Mehrwert an sich, wenn in der zweiten Runde „Berufliche Bildung“ in Berlin das Bundesbildungsministerium, das Ministerium für Arbeit und Soziales, das Innenministerium und das Wirtschaftsministerium mit am Tisch sitzen und länderseitig die Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die Wirtschaftsministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz zusammen das Thema beraten, wie Integration von schulpflichtigen und nicht mehr schulpflichtigen jungen Menschen gelingen kann, wie wir sie in Ausbildung und vor allem auch in Arbeit bringen können. Dies gilt auch im Freistaat Sachsen.

Die Linksfraktion, bitte. – Frau Falken.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Im Februar 2015, Frau Kultusministerin, haben Sie in Ihrer Eigenschaft als KMK-Präsidentin die anderen Bundesländer aufgefordert, mehr für die Schulsozialarbeit zu tun. Meine Frage: Warum gehen Sie hier in Sachsen zum Thema Schulsozialarbeit nicht mit gutem Beispiel voran?

Frau Ministerin, bitte.

Das Thema Schulsozialarbeit habe ich als Präsidentin der Kultusministerkonferenz immer wieder mit meinen Kolleginnen und Kollegen beraten. Wir haben das Thema angesprochen und uns vor allem intensiv darüber ausgetauscht, wie Schulsozialarbeit in den einzelnen Ländern verankert ist und wie Schulsozialarbeit vor allem an Schulen in der veränderten, herausfordernden Situation wirksam wird.

Die KMK ist ja das Gremium, in dem wir uns vor allem über Best-Practice-Beispiele austauschen. In diesem Zusammenhang war unsere einhellige Meinung, dass Schulsozialarbeit als flankierende Maßnahme für unsere Schulen, für die Lehrerkollegien und für alle am Schulleben Beteiligten in der heutigen Zeit außerordentlich wichtig und eigentlich nicht mehr wegzudenken ist. Ich habe das als Präsidentin der KMK und ebenso als Kul

tusministerin des Freistaates Sachsen geäußert und bin mir mit meiner Kollegin Sozialministerin vollkommen einig darüber, dass Schulsozialarbeit ein unabdingbarer Faktor für das Gelingen schulischen Miteinanders bei uns im Freistaat Sachsen ist. Deshalb werden wir uns auch, jede in ihrer Zuständigkeit, für dieses Thema Schulsozialarbeit weiterhin so intensiv einsetzen, wie wir es in der Vergangenheit getan haben.

Wir haben als Kultusministerium einen Schwerpunkt auf die berufsbildenden Schulen und das Berufsvorbereitungsjahr gelegt. Darüber hinaus steht für uns das Thema Schulsozialarbeit nicht nur für die Integration von Flüchtlingskindern und -jugendlichen, sondern für den schulischen Erfolg aller Kinder im Mittelpunkt, und ich setze mich auch persönlich im Freistaat Sachsen weiterhin dafür ein.

Nun die SPDFraktion, Frau Abg. Pfeil.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Kurth, eine Frage noch einmal zum Thema Integration. Sie hatten ausführlich über gut ausgebildete Menschen gesprochen, die zu uns kommen. Trotzdem noch einmal die konkrete Nachfrage, ob und – wenn ja – in welcher Hinsicht sich die KMK mit der Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen auseinandergesetzt hat.

Ja, an dieses Thema und an unsere Diskussion kann ich mich noch sehr gut erinnern. Die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Gelingensfaktor für die Integration, und hier sind wir wieder bei einem komplizierten Verfahren der Anerkennung. Wir wollen auf der einen Seite Bildungsabschlüsse schnell anerkennen; auf der anderen Seite wollen wir die Qualität der Anerkennung sichern.

Beim KMK-Sekretariat ist die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen mit Sitz in Bonn angesiedelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAB habe ich sehr schnell nach Beginn meiner Präsidentschaft in Bonn besucht. Dort werden die ausländischen Qualifikationen bearbeitet. Die ZAB ist eine Dienstleistungsbehörde für Bildungseinrichtungen, für Behörden und auch für Privatpersonen.

Für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist eine unüberschaubare Anzahl von unterschiedlichen Stellen in den Ländern zuständig, und dies macht auch das Verfahren mitunter so schwierig. Diesen Stellen gibt die ZAB in Bonn einzelfallbezogene Unterstützung. Wenn bei der ZAB in Bonn Gutachten oder allgemeine Informationen aus den Ländern angefordert werden, so ist das eine Dienstleistungsbehörde, und sie gibt ganz spezielle Rückmeldungen in die einzelnen Länder. Die ZAB übernimmt auf Antragstellung auch ganz individuelle Zeugnisbewertungen für ausländische Bildungsabschlüsse, die dann den Migrantinnen und Migranten den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen.

Ich habe mich selbst davon überzeugen können, dass wir in der ZAB in Bonn wirklich hoch spezialisierte Personen sitzen haben, die nicht nur der Sprache des entsprechenden Landes bis zum Letzten mächtig sind, sondern die sich sogar ganz individuell mit den ausgestellten Zeugnissen in den einzelnen Ländern auskennen. Da gibt es abenteuerliche Erfahrungen, die ich in Bonn vor Ort gemacht habe.

Die ZAB ist nicht mehr wegzudenken. Insofern haben wir sehr intensiv bewirkt, dass die ZAB auch personell aufgestockt werden muss. Sie können sich vorstellen, dass bei der Finanzministerkonferenz – dorthin geht das zuerst – die Freude nicht so groß war, als wir gesagt haben, dass wir vor dem Hintergrund der aktuellen Situation einige Stellen mehr brauchen. Ich konnte es kaum glauben, dass es uns gelungen ist, dass von der Finanzministerkonferenz (FMK) eine wohlwollende Vorlage in die Ministerpräsidentenkonferenz gegangen ist. So ist nämlich der Weg. Im September 2015 haben wir eine enorme personelle Aufstockung der ZAB in Bonn erreichen können. Das habe ich eigentlich vorhin vergessen zu sagen – das ist einer der größten Erfolge; nicht von mir allein, aber im Präsidentschaftsjahr.

Wir haben es auch geschafft, dass das Arbeitsspektrum der ZAB auf die Gesundheitsberufe ausgeweitet werden konnte. Seit 01.01.2016 können auch die Gesundheitsberufe durch spezielle Experten in Bonn beurteilt werden. Wir wissen ja alle aus unserem täglichen Leben, dass es gerade im Gesundheitswesen außerordentlich wichtig ist, dass wir gut qualifiziertes Personal zu uns nach Sachsen an unsere Krankenhäuser und andere Einrichtungen bekommen. Das ist eine neue Erfahrung für mich. Ich selbst durfte die Arbeit in Bonn kennenlernen.

Die AfD-Fraktion hat eine Nachfrage. Frau Kersten, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie hatten jetzt gerade etwas zur Anerkennung von Zeugnissen ausgeführt. Sie hatten vorhin in Ihrem Redebeitrag aber auch den neuen Beschluss über den Hochschulzugang für Menschen erwähnt, welche fluchtbedingt keine Zeugnisse vorlegen können.

Sie hatten auch das dreistufige Verfahren erwähnt – ein Teil davon ist ja das qualitätsgeleitete Prüfungs- bzw. Feststellungsverfahren; das ist bekanntlich Ländersache. Können Sie mir sagen, für welches Verfahren sich Sachsen entschieden hat, welches das ist, wie es umgesetzt wird, was es beinhaltet, bzw. ob mehrere Verfahren in Sachsen angewandt werden sollen? – Danke.

Die Antwort auf diese Frage, Frau Kersten, würde ich gern mitnehmen, weil sie samt und sonders meine Kollegin betrifft, nämlich die Wissenschaftsministerin Frau

Dr. Stange, die jetzt in ihrem Ressort gerade dabei ist, diese Vorgaben der Kultusministerkonferenz für Sachsen umzusetzen.

Ich kann nur so viel sagen: dass von den Universitäten die ersten Signale gesendet wurden, dass es durch diesen Beschluss der Kultusministerkonferenz den ersten jungen Menschen unkompliziert ermöglicht wurde – bei zwei bis drei Personen ist es mir konkret bekannt –, ihr Studium in Sachsen zu beginnen. Ich würde detaillierte Informationen in Absprache mit meiner Kollegin nachliefern.

Nun Frau Kollegin Zais für die Fraktion der GRÜNEN, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie haben Ende des letzten Jahres, genau am 3. Dezember 2015, gemeinsam mit dem Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks ein Positionspapier in die KMK eingebracht. In diesem Positionspapier geht es darum, einen sogenannten doppelqualifizierten Bildungsgang zu ermöglichen bzw. zu diskutieren. Konkret steht das sogenannte Berufsabitur dahinter, das heißt, die Verbindung einer Gesellenprüfung mit einer Hochschulzugangsberechtigung. Die Älteren unter uns kennen dieses Modell noch als „Berufsausbildung mit Abitur“. Viele in meinem Jahrgang haben es; es ist für verschiedene Lebenssituationen von Vorteil.

Wie hat man reagiert? Das würde mich interessieren. Ich bewerte solch einen Vorstoß von Ihnen als außerordentlich positiv. Aber wie haben die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern darauf reagiert? Und welche Optionen oder welchen Ausblick würden Sie in diesem Zusammenhang für Sachsen wagen?

Das ist auch ein interessantes Thema für mich persönlich – damit möchte ich beginnen –, da ich noch miterleben durfte, dass einmal der Weg über die Erweiterte Oberschule zum Abitur möglich war. Der andere, praxisbezogenere Weg zum Abitur konnte aber ebenfalls von den jungen Menschen eingeschlagen werden.

Eines ist inhaltlich haften geblieben: diese zwei Wege zum Abitur. Der theorielastigere Weg, so möchte ich ihn einmal bezeichnen – die sogenannte Autobahn nach zwölf Schuljahren –, ist für die einen geeignet, aber für die anderen ist der praxisorientiertere Weg der geeignetere. Deshalb haben wir in der KMK intensiv darüber diskutiert. Das ist in den Ländern ein kleines Pflänzchen, welches zu gedeihen beginnt. Für mich stand sogar schon die Frage im Raum – in meinem Ressort sogar noch etwas vorher –, wie wir diesen Weg der früheren Berufsausbildung mit Abitur, den die Älteren noch kennen, unter den derzeitigen Gegebenheiten jetzt wieder aufleben lassen.

Wir wissen: Es braucht immer einen guten Begriff dafür. Daher heißt dieser Modellversuch DuBAS, den wir auf den Weg gebracht haben. Einige von Ihnen kennen ihn sicher: die duale Berufsausbildung. DuBAS ist als ein sehr anspruchsvolles Modell konzipiert worden. Seit dem Schuljahr 2011/2012 gibt es die Möglichkeit, an einem Berufsschulzentrum das Abitur und einen Berufsabschluss gleichzeitig abzulegen. Vier Jahre am Berufsschulzentrum mit gymnasialer Oberstufe sind dafür erforderlich. In

diesen vier Jahren erzielt man ein vollwertiges Abitur sowie einen vollwertigen Facharbeiterabschluss.

Nach der Modellphase haben wir uns entschieden, DuBAS in Dresden am BSZ für Elektrotechnik anzubieten. Wir bieten DuBAS auch an den BSZ in Leipzig, Chemnitz und Bautzen an. Die Voraussetzung dafür ist ein erfolgreicher Realschulabschluss – dies müsste ich Ihnen im Detail nachliefern, Frau Zais, denn es sind dabei bestimmte Noten in Kernfächern erforderlich. Weitere Voraussetzung ist ein abgeschlossener Vertrag für einen Ausbildungsplatz. Das sind die Bedingungen.