Protocol of the Session on February 3, 2016

noch viele Tausend Euro zahlen müssen, ist das absolut inakzeptabel.

Zur Wahrheit gehört dazu: Das Schleuserwesen ist die brutalstmögliche Marktlücke, die durch die Kriminalisierung von Migration geschaffen worden ist. Und warum? Weil es keine legalen Wege der Flucht und Einwanderung gibt. Es gibt sie nicht, und die Schleuser verdienen damit sehr viel Geld. Die Wege mögen illegal sein – die Menschen sind es nicht. Kein Mensch ist illegal.

Kurz gesagt: Man kann, wenn es um Waren geht, nicht von schrankenloser Globalisierung sprechen, und wenn sich dann die Produzenten auf den Weg machen, die Souveränität von Nationalstaaten beschwören. Wir LINKEN verteidigen die Souveränität der einzelnen Menschen, übrigens unabhängig von ihrer Herkunft.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir vertreten auch regelmäßig die Position, dass sächsische Politik das Schicksal sächsischer IT-Spezialisten oder Bergleute nicht ausschließlich davon abhängig machen darf, ob irgendwo auf der Welt ein Kapitaleigner gewillt ist, mit ihrer Arbeitskraft Geschäfte machen zu wollen.

Zur Souveränität der Menschen gehört aber auch, selbst zu entscheiden, wo sie arbeiten und leben wollen. Der Sachse soll nicht gezwungen sein, dem flüchtenden Kapital nach Rumänien oder China hinterherziehen zu müssen. Und den Geflüchteten kann man doch nicht ernsthaft zumuten, nach Ungarn ziehen zu wollen, wenn wir die dort herrschende Politik als fremdenfeindlich einstufen. Wir haben unser alternatives Landesentwicklungskonzept „Aleksa“ vor zwölf Jahren veröffentlicht, und ich habe darin Folgendes gefunden: „Um Fremdenhass zurückzudrängen, muss die Politik für die Menschen langfristig eine wichtige Erfahrung ermöglichen: Zuwanderung bedeutet für sie keine Gefahr, sondern macht Sachsen attraktiver, verbessert Sachsens wirtschaftliche und wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, seinen

kulturellen Reichtum und seine demografische Struktur. Politik muss aber auch kurzfristig darauf hinwirken, dass die Integrationsbedingungen von Emigranten verbessert werden, ihre Sprachkompetenz und der soziale Kontakt mit Einheimischen.“ – Zwölf Jahre ist das her. Zwölf Jahre hat die CDU dominiert, und die Regierungspolitik hat genau das nicht gemacht. Das rächt sich nun.

Ich will die Debatte zu diesem Antrag nutzen, um noch einmal unsere Bereitschaft trotz meiner gerade vorgetragenen Kritik zu bekräftigen, in einer sehr herausfordernden Zeit mit allen demokratischen Kräften zusammenzuarbeiten. Dazu will ich Ihnen unsere Geschäftsgrundlage erläutern. Wir halten nichts von Leitkultur, aber umso mehr von den Grundwerten des Grundgesetzes. Jahrhundertelang haben Menschen gegen Ausbeutung der Arbeitenden und für Rechte der Frauen gekämpft. Das Patriarchat ist für DIE LINKE keine verhandelbare Option.

(Beifall der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE)

Es gibt unumkehrbare Errungenschaften von Emanzipation, die wir verteidigen und noch weiterentwickeln wollen. Das gilt auch für die Akzeptanz sexueller Vielfalt und Respekt gegenüber Minderheiten und Andersdenkenden. Toleranz gegenüber Intoleranz darf es nicht geben – weder bei Einheimischen noch bei Geflüchteten.

(Beifall bei den LINKEN)

Auf dieser Basis führen wir einen interkulturellen Dialog. Eine Relativierung dieser Grundwerte von Aufklärung und Humanismus ist mit den LINKEN nicht zu machen. Regeln und Rituale, die dem zuwiderlaufen, sind aus unserer Sicht illegitim. Sachsen kann, soll und muss Heimat für die unterschiedlichsten Menschen sein, bleiben und werden. Das wird gelingen, wenn an dieser gesellschaftlichen Geschäftsgrundlage – sowohl für Einheimische als auch für Migranten – kein Zweifel besteht. Nachholbedarf an Information und Akzeptanz dieser Grundwerte ist im Übrigen bei Menschen in beiden Gruppen vorzufinden.

Wir LINKE wollen das Soziale stärken und die Bürokratie schwächen. Solange die Approbation eines ausgebildeten syrischen Arztes, der den mörderischen Machenschaften der Geheimpolizei in Syrien entflohen ist, dadurch blockiert wird, dass er das verlangte polizeiliche Führungszeugnis aus Syrien nicht beibringen kann, haben wir in diesem Land noch eine Unmenge an Bürokratieabbau vor uns.

Ja, auch wir LINKE müssen dazulernen und uns von der Befürchtung verabschieden, dass hinter jeder Deregulierung Neoliberalismus steht. Auch die umstrittene Vorrangprüfung schützt keinen deutschen Arbeitnehmer mehr, aber behindert massenhaft Geflüchtete an der Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Jedoch sollten sich hier endlich einmal die regierungstragenden Fraktionen zu diesem Thema verständigen. Während der Wirtschaftsminister Dulig sie abschaffen will, hält Sachsens CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer dazu seine Gegenrede: Man müsse die Interessen deutscher Arbeitnehmer beachten. Er zeigt einmal mehr seine ideologisch bedingte Ahnungslosigkeit.

Die Vorrangprüfung heißt im konkreten praktischen Fall, dass zunächst beim arbeitslosen Pizzabäcker in Sizilien nachgefragt werden muss, ob er eine freie Stelle in Dresden besetzen möchte, bevor der bereits in Sachsen lebende syrische Pizzabäcker zum Zuge kommt. Das ist schlicht verrückt.

Wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil er zu viele blinde Flecke enthält – zum Beispiel die entsetzliche Tragödie, die sich zurzeit in der Türkei abspielt, wo Menschen nach Syrien verfrachtet und die Menschenrechte von Geflüchteten und von einheimischen Kurdinnen und Kurden mit Füßen getreten werden. Im Unterschied zu den Flüchtlingsdramen im letzten Sommer in Ungarn gibt es davon leider kaum Fernsehbilder.

Wir dürfen aber unsere Politik nicht davon abhängig machen, ob sie nun durch TV- oder Online-Kanäle mit

genug sendefähigen Materialien unterstrichen wird. Für die LINKE ist es keine Lösung, Deutschland und der EU eine weiße Weste dadurch zu verschaffen, dass die Menschenrechtsverletzungen direkt hinter den EU-Außengrenzen stattfinden und letztendlich auch noch mit Milliarden Euro subventioniert und unterstützt werden. Wir unterstellen Ihnen das nicht, dass Sie dies mit Ihrem Antrag als Ziel verfolgen, aber Ihr Schweigen macht es auch nicht besser.

Wir werden Ihren Antrag aber auch nicht ablehnen, denn wir wissen die humanitären Ansätze in Ihrem Antrag zu schätzen, auch wenn sie nicht konsequent zu Ende gedacht sind. Aber dabei würden wir Ihnen gerne helfen, wie wir das schon in den letzten Jahren und Monaten angekündigt haben. Bei diesem gesellschaftspolitischen Schlüsselthema verbietet sich parteipolitisches Profilierungsstreben – im Interesse von Geflüchteten und Einheimischen und im Interesse der Verteidigung einer offenen Gesellschaft in Sachsen und Europa.

Glück auf!

(Beifall bei den LINKEN)

Nun die AfD-Fraktion. Herr Abg. Barth. Bitte sehr, Herr Barth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag von CDU und SPD, datiert vom 28.09.2015, ist zwischenzeitlich vom Lauf der Ereignisse überholt. Er geht noch von 800 000 Asylsuchenden in Deutschland aus. Wie wir alle wissen, waren es Ende 2015 mehr als eine Million.

Der Antrag will die Staatsregierung um Aktivitäten ersuchen und gliedert sich insofern in einen Bericht, einen Prüf- und schließlich einen Aufforderungsteil, sich auf europäischer und Bundesebene für bestimmte Ziele einzusetzen. Alle drei Teile betreffen die europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik. Hintergrund des Antrages ist die am 13. Mai 2015 durch die Europäische Kommission veröffentlichte europäische Migrationsagenda. Auch insofern ist der Antrag zeitlich überholt. Die Mitteilung der EU-Kommission vom 23. September 2015 zur Bewältigung der Flüchtlingskrise und zu Sofortmaßnahmen im Rahmen der Migrationsagenda fand bei der Abfassung dieses Antrages offensichtlich keine Berücksichtigung mehr.

Am 25. Januar dieses Jahres hat nunmehr die EUKommission in einer Pressemitteilung den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise dargelegt. Diese vier Schwerpunkte der europäischen Migrationsagenda sind demnach:

Erstens. Die Reduzierung der Anreize für die irreguläre Migration.

Zweitens. Grenzmanagement: Rettung von Menschenleben und Sicherung der Außengrenzen.

Drittens. Eine starke gemeinsame Asylpolitik mit einer vollständigen kohärenten Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems.

Viertens. Eine neue Politik für legale Migration.

Ihr Antrag läuft mithin in seinem dritten Teil, der die Staatsregierung auffordert, sich auf den Ebenen EU und Bund für bestimmte Ziele einzusetzen, weitestgehend ins Leere, denn die Forderung, dass für Menschen in Not humanitäre Hilfe geleistet wird, ist in Anbetracht der Not in der Welt inhaltlich zunächst sehr unscharf. Gemeint ist laut Begründung die Rettung von Menschen in Seenot. Sie ist in der europäischen Migrationsagenda bereits ausdrücklich benannt.

Die Forderung einer neuen gemeinsamen europäischen Migrationspolitik ist inhaltlich sehr unbestimmt. Soll an die Stelle des jetzigen gemeinsamen europäischen Asylsystems ein neues treten? Aus der Begründung geht dies jedenfalls nicht hervor. Die vollständige und kohärente Umsetzung des jetzigen europäischen Asylsystems ist aber bereits Teil der europäischen Migrationsagenda, wenn auch mit der Einschränkung, dass im Jahr 2016 eine Bewertung und gegebenenfalls auch eine Reform der Dublin-Verordnungen erfolgen soll.

Das konsequentere Vorgehen gegen die Schleuserkriminalität ist in der Migrationsagenda unter dem Punkt „Anreize für die irreguläre Migration reduzieren“ bereits explizit benannt. Das Gleiche gilt für die Bekämpfung der Ursachen der Migration im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe.

Die in Ihrem Antrag unter Punkt III d geforderten vergleichbaren Standards in der EU bei der Aufnahme von Flüchtlingen sind in der Migrationsagenda tatsächlich nicht benannt und wären in der Tat zu begrüßen. Sie waren bereits Teil des Antrages „Mutige Schritte wagen, wirkliche Verbesserung des Asylverfahrens in Gang setzen“ der AfD-Fraktion vom 9. November vergangenen Jahres, den die Koalition hier im Plenum abgelehnt hat.

Bleibt schließlich die so bezeichnete gerechtere Verteilung von Flüchtlingen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und das Werben für solidarische und verbindliche Regelungen bei den anderen Mitgliedsstaaten. Auch hier bleibt der Antrag sehr vage. Immerhin lässt die Begründung des Antrags erkennen, es ginge darum, einen Zustand zu überwinden, in dem fünf Mitgliedsstaaten der EU, darunter Deutschland, über zwei Drittel der Lasten trügen. Gegen diesen Punkt, meine Damen und Herren, meldet meine Fraktion explizit Widerspruch an.

(Zuruf des Abg. Marko Schiemann, CDU)

Ja, ja. – Die Idee der Verteilung der meist unterschiedslos als Flüchtlinge bezeichneten Migranten auf die Mitgliedsstaaten der EU ist nämlich ebenfalls nicht neu. Sie wird bereits jetzt von der deutschen Bundesregierung auf EU-Ebene vorangetrieben, stößt aber vor allem bei unseren osteuropäischen Mitgliedsstaaten auf Ablehnung.

Weshalb ist das nun so? Nun, diese Länder sind der Auffassung, dass jedes Mitgliedsland der EU das Recht hat, selbst zu entscheiden, wie viele Flüchtlinge es aufnehmen will. Der ungarische Ministerpräsident Victor Urban hat sich in einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ folgendermaßen geäußert: „Die Menschen wollen, dass wir Herr der Lage sind und unsere Grenzen schützen. Über jede andere Frage lohnt sich es nur dann zu sprechen, wenn die Flut aufgehalten ist.“ Diese Worte drücken aus, worum es im Kern geht. Die Einführung eines Systems von Verteilungsquoten in der EU, gleich nach welchem zugrunde liegenden Kriterium, leistet keinen Beitrag zur Verringerung der Migrantenzahlen. Sie verteilt das Problem auf viele Mitgliedsstaaten. Damit mindert sie es zwar – jedenfalls vorübergehend für die jetzt vor allem betroffenen Länder, speziell für Deutschland –, sie schafft aber auch zusätzliche Anreize für Menschen in Afrika oder Vorderasien, sich auf die lange, beschwerliche und kostenträchtige Reise nach Europa zu begeben.

Solange also die EU das Problem des weitgehend unkontrollierten Zustroms nicht in den Griff bekommen hat, beinhaltet eine Verteilung dieser Menschen auf alle EUMitgliedstaaten nur ein Hinausschieben des Problems in die Zukunft, aber keine Lösung. Es ist auch unangebracht, von den osteuropäischen Ländern insoweit Solidarität einzufordern. Es ist kein Zufall, dass die meisten Menschen, die nach Europa strömen, Deutschland als ihr Zielland angeben. Von Deutschland sind über viele Jahre Signale in die Welt ausgesendet worden, die von den Menschen gewissermaßen als Einladung verstanden werden mussten. Das vielleicht skurrilste davon war sicherlich das Werbevideo für Asyl in Deutschland auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Bedeutend sind aber auch die schon seit Jahren zu kritisierende viel zu lange Dauer der Asylverfahren sowie die völlig unzureichende Abschiebepraxis abgelehnter Asylbewerber. Wer es nur irgendwie auf deutschen Boden schaffte, hatte gute Aussichten, sich mittels Asylantrags einen langen Aufenthalt in Deutschland zu beschaffen und am Ende sogar ganz hierbleiben zu können – auch ohne Asylberechtigung.

Die jetzige Situation, meine Damen und Herren, ist weder vom Himmel gefallen, noch ist sie allein auf Bürgerkriege in anderen Weltgegenden zurückzuführen. Ihr Entstehen ist auch maßgeblich von den letzten deutschen Bundesregierungen zu verantworten. Dies wird in den osteuropäischen Ländern gesehen. Sie lehnen es deshalb ab, sich unter Berufung auf ihre Solidarität ein schlechtes Gewissen machen zu lassen, weil sie Verteilungsquoten ablehnen.

Insoweit ist der Antrag der Koalitionsfraktionen, die Staatsregierung um einen Bericht zu bitten und einen Prüfauftrag zu erteilen, zustimmungsfähig. Die in ihm unter Ziffer III enthaltenen Handlungsaufforderungen sind hingegen zu unbestimmt, zeitlich überholt oder gar

inhaltlich verfehlt. Es handelt sich insoweit vor allem um einen Schaufensterantrag, der in seiner Qualität meilenweit hinter dem Antrag der AfD-Fraktion aus dem November 2015 zurückbleibt.

(Unruhe)

Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abg. Zais.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich an zwei Stellen der Debatte gefragt, was der vorliegende Antrag mit der Debatte zu tun hat. Das waren die einführenden Bemerkungen des Kollegen Schiemann, der nach meiner Auffassung viel Allgemeines zur europäischen Politik im Allgemeinen und im Besonderen erzählt hat, ohne direkt auf den Antrag einzugehen, und das waren auch die Bemerkungen von der AfD, bei denen ich mich gefragt habe, ob ich hier nicht im falschen Film sitze.

Wenn man sich einmal die Flüchtlingszahlen in solchen Ländern wie Jordanien oder Libanon mit bis zu fünf Millionen Menschen anschaut, die in diesen Ländern mit deutlich weniger Bevölkerung als Deutschland Zuflucht gefunden haben, kann man hier auch nicht sagen, dass es in diesen Ländern erhebliche Anreize gibt, dass es denen viel besser geht und so weiter und so fort. Die AfD hat nicht wirklich auch nur ansatzweise die Ursachen von Flucht in Europa und in der Welt begriffen –

(André Wendt, AfD: Darum ging es in dem Antrag doch gar nicht!)

und zeigt hier nur, wie wenig Konstruktives tatsächlich von ihr zu erwarten ist. Dass sie mit dem Thema Europa nichts am Hut hat, haben wir heute an einer anderen Stelle bereits gemerkt.

Was diesen vorliegenden Antrag angeht, muss man sagen, es wäre nicht schlecht gewesen, wenn es eine kleine Aktualisierung gegeben hätte, was den Berichtsantrag betrifft. Die Zahlen von 2015 liegen mittlerweile komplett vor. Andere Zahlen aus dem geforderten Berichtsantrag, wie zum Beispiel die Entwicklung der Zahlen, kann man dem europäischen Statistiksystem entnehmen. Ich muss sagen, es ist hier viel Theater um relativ wenig Inhalt gemacht worden. Aber sei es drum! Wie wir es von den Kollegen der LINKEN gehört haben – – Herr Gebhardt hat gesagt, dann lassen wir es uns eben einmal von der Staatsregierung berichten, und es gibt vielleicht Abgeordnete, die darauf bestehen, ehe sie an eine Sache glauben. Man weiß nicht, wie das in der Regierungskoalition üblich ist.