Protocol of the Session on February 3, 2016

Meine Damen und Herren! Grundsätzlich verfolgt die Richtlinienänderung eine auf technische Richtlinien gestützte Modernisierung des Verfahrens; auf die Komponenten wurde bereits eingegangen. Was wird damit verfolgt? Die Kommunikation zwischen den Mitgliedsstaaten zugunsten des Antragstellers wird erleichtert, und zugleich wird die elektronische Antragstellung und -bearbeitung europaweit möglich.

Die Basis für das Kommunikationsmodell bildet das Binnenmarktinformationssystem, kurz: IMI. Jede an das IMI angeschlossene Stelle verfügt über denselben Informationsstand. Dabei ist das IMI ein in sich geschlossenes System, das den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Drei Punkte zu den technischen Neuerungen möchte ich dennoch kurz ansprechen.

Erstens. Im Rahmen des neu eingeführten Vorwarnmechanismus können beispielsweise Informationen über ein verhängtes Berufsverbot per Mausklick an die zuständigen Stellen im europäischen Ausland weitergeleitet werden. Ein Missbrauch in den Anerkennungsverfahren infolge bewusst falscher oder verschwiegener Angaben über die Berechtigung zur Berufsausübung ist unter diesen Umständen kaum noch möglich. Die Informationen gehen dabei nicht nur an die zuständigen Stellen im europäischen Ausland; technisch bietet das IMI die Möglichkeit, auch die zuständigen Stellen in den anderen Bundesländern zu informieren. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die rechtlichen Rahmenbedingungen, um diese Informationen innerhalb Deutschlands austauschen zu dürfen.

Zweitens. Über das IMI können Antragsteller einen elektronischen Berufsausweis beantragen. Dafür sind die nötigen Dokumente hochzuladen und der zuständigen Stelle zuzusenden. Gegenwärtig befindet sich der europäische Berufsausweis noch in der Pilotphase. Er ist deshalb zunächst auf die Berufe Apotheker, Bergführer, Immobilienmakler, Krankenpfleger und Physiotherapeut beschränkt. Als elektronische Akte bietet er den zuständigen Stellen steten Zugriff.

Drittens. Die Vorlage von Originalen und beglaubigten Kopien ist nur noch bei begründeten Zweifeln an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der übermittelten Dokumente zulässig. Im Regelfall wird die zuständige Stelle das betreffende Dokument hochladen und die zuständige Stelle im Ausland über IMI bitten, dieses zu prüfen und die inhaltliche Richtigkeit zu bestätigen.

Ebenso wie IMI ist die Funktion des einheitlichen Ansprechpartners der Dienstleistungsrichtlinie entlehnt. Dieser Service leitet eingehende Dokumente an die zuständige Stelle weiter. Für den Antragsteller hat damit die beschwerliche Suche nach dem richtigen Ansprechpartner ein Ende.

Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf ist ein weiteres Gesamtpaket geschnürt worden, das Antragsteller dabei unterstützt, ihre Berufsqualifikation schnell und unbürokratisch anerkennen zu lassen. Mit diesem Gesetz haben wir einen ganz großen Schritt nach vorn geschafft.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren, wir können damit zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist das eben diskutierte Gesetz. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport in der Drucksache 6/4015. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN vor, und ich bitte um Einbringung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Änderungsantrag zu dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf vorgelegt. Die Begründung zum Gesetzesantrag können Sie auf den folgenden Seiten nachlesen.

Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen im Rahmen meiner kurzen Redezeit. Mit der Streichung der Worte „rassische Herkunft“ im § 16 Abs. 6 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und im § 4 Abs. 2 Sächsisches Datenschutzgesetz wollen wir Verantwortung dafür übernehmen, dass nationalsozialistischer Sprachgebrauch in sächsischen Gesetzestexten nicht mehr aufzufinden ist.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in zwei Publikationen mit der Verwendung des Begriffs „Rasse“ in der deutschen Gesetzgebung auseinandergesetzt. Ja, es stimmt: Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde die Debatte zu diesem Thema hier im Plenum geführt, ausgehend von der GRÜNEN-Fraktion. Wir bringen es heute erneut ein, da wir feststellen mussten – das hat auch die Debatte im Ausschuss gezeigt –, dass es im Denken – und hier geht es um Umdenken – bei der Verwendung bestimmter Begriffe wenig Entwicklung gegeben hat.

Doch zurück zu den Publikationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Darin heißt es unter anderem: „Für den europäischen Raum lässt sich feststellen, dass der Begriff ‚Rasse‘ wachsender Kritik ausgesetzt ist. Weg

weisend ist die Entschließung des Europäischen Parlamentes anlässlich des Europäischen Jahres gegen Rassismus.“ Das ist nun fast 20 Jahre her, 1997. In dieser Entschließung hebt das Europäische Parlament hervor, dass der Gebrauch des Begriffs „Rasse“ in Dokumenten der Europäischen Union rassistischem Denken und Diskriminierung Vorschub leisten könne, da er auf der Vorstellung basiere, es gebe unterschiedliche menschliche Rassen.

(Lothar Bienst, CDU, steht am Mikrofon.)

Leider – das muss ich aus der Erfahrung heraus sagen – ist es im Schulausschuss zwar zu einer Debatte gekommen, aber man ist die tatsächliche Erklärung schuldig geblieben, warum man gegen die Streichung dieses Begriffs ist, weil die Norm, die wir umsetzen müssen, auch durch den Begriff „ethnische Herkunft“ beschrieben ist und Sie mir nicht sagen konnten, was zusätzlich durch diesen Begriff „rassische Herkunft“ erklärt werden könnte. Das war meine Frage, die man nicht beantworten konnte, aber vielleicht – Herr Kollege Bienst steht schon da – können Sie es heute. Sie haben ja versprochen, dass Sie mir eine Antwort geben.

Bitte zum Schluss kommen.

Insofern, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie darum, auf die Verwendung des Begriffs „rassische Herkunft“ zu verzichten und unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Petra Zais, GRÜNE: Ist das jetzt eine Frage an mich?)

Zum Änderungsantrag spricht nun Herr Abg. Bienst.

(Lothar Bienst, CDU: Nein, ich hatte nur eine Frage!)

Das ist jetzt zu spät. Ich hatte das so verstanden, dass Sie zum Änderungsantrag sprechen wollen. Das könnten Sie jetzt tun.

(Christian Piwarz und Martin Modschiedler, CDU: Nicht in der Redezeit!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Zais, wahrscheinlich haben wir in unterschiedlichen Ausschusssitzungen gesessen. Zum einen muss ich Ihnen der Wahrheit halber sagen: Wir haben darüber debattiert. Wir haben in dieser Ausschusssitzung auch einmal eine Definition verlauten lassen, was wir unter den Begriffen „Rasse“ bzw. „rassisch“ und unter „Ethnie“ oder „ethnisch“ zu verstehen haben.

(Zuruf der Abg. Petra Zais, GRÜNE)

Dazu haben wir auch eine Definition gebracht und haben, denke ich, den Unterschied herausgearbeitet. Zum ande

ren haben wir den Begriff der Rasse noch einmal ganz klar definiert in der Form, dass wir gesagt haben: Auch in europäischer, in deutscher sowie in sächsischer Gesetzgebung ist der Begriff der Rasse üblich,

(Empörung der Abg. Petra Zais und Valentin Lippmann, GRÜNE)

und das, was Sie hier gerade von sich gegeben haben und wo Sie die Publikation genannt haben, basiert auf Vermutungen. Sie versuchen, den Begriff der Rasse, der in der Wissenschaft kein unüblicher Begriff ist, in die rechte Ecke zu drängen,

(Petra Zais, GRÜNE: Was?!)

und das lehnen wir natürlich ab. Wir wollen den Gesetzestext so beibehalten, deshalb bitte ich um Ablehnung des Antrages.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU – Empörung der Abg. Petra Zais, GRÜNE – Lothar Bienst, CDU: Sie haben das nicht verstanden, Frau Zais!)

Zum Änderungsantrag spricht für die SPD-Fraktion Frau Friedel.

Frau Präsidentin, vielen Dank! Wir teilen ja das grundsätzliche Anliegen, das die Antragstellerin vorgebracht hat. Selbstverständlich – darin sind wir uns, denke ich, auch im internationalen Diskurs einig – ist das Thema Rasse in der Benennung menschlicher Herkünfte kein sinnvolles Kriterium.

(Zuruf des Abg. Enrico Stange, DIE LINKE)

Wir haben, biologisch gesehen, eine Art von Homosapiens-Ende. Wir halten nur den Weg nicht für richtig, und dies möchte ich auch gern begründen. Wir haben eine Europäische Menschenrechtskonvention. Darin gibt es den Artikel 14, das Diskriminierungsverbot, und darin heißt es – da das Dokument schon älter ist –, dass der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung, insbesondere wegen Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache usw., gewährleistet sein muss. Wir haben auch ein deutsches Grundgesetz, in dem in Artikel 3 steht: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache...“ usw. Wir haben außerdem eine Sächsische Verfassung, in der Gleiches steht.

(Petra Zais, GRÜNE: Brandenburg hat es auch in die Verfassung geschrieben!)

Wir halten das Anliegen – Frau Zais, ich spreche kurz zu Ende – für richtig, nur: Wenn wir diesen gesellschaftlichen Diskurs führen wollen, dann müssen wir ihn bitte von oben führen. Das hat das Europäische Parlament mit der von Ihnen angesprochenen Entschließung auch begonnen. Es macht sehr wenig Sinn, diese bewusstseinsbildende Debatte im BQFG und außerdem noch im

Datenschutzgesetz mal so hintenherum zu machen. Das funktioniert nicht. Das, was wir als gemeinsames Anliegen haben müssen, ist, Denkmuster in der Gesellschaft zu verändern. Das bedeutet, wir müssen den Diskurs dort führen, wo er hingehört: in der Menschenrechtskonvention, im Grundgesetz, in der Sächsischen Verfassung, und nicht als kleines Schwänzchen an einem kleinen Ausführungsgesetz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Valentin Lippmann, GRÜNE: Kommt demnächst eine Änderung in der Sächsischen Verfassung?)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Wenn dies nicht der Fall ist, lasse ich nun über ihn abstimmen. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, dass wir artikelweise abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Ich sehe, dass dies nicht der Fall ist. Ich beginne mit der Überschrift. Wer möchte zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen ist der Überschrift dennoch zugestimmt worden.

Artikel 1, Änderung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen, dennoch wurde Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.

Artikel 2, Änderung des Befähigungsanerkennungsgesetzes Lehrer. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder eine große Anzahl von Stimmenthaltungen; Artikel 3 hat dennoch eine Mehrheit gefunden.

Artikel 4, Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen, also wurde Artikel 4 mit Mehrheit zugestimmt.

Artikel 5, Änderung der Schulordnung Fachschule. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder eine Anzahl von Stimmenthaltungen. Artikel 5 wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Artikel 6, Änderung der Sächsischen Sozialanerkennungsverordnung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen; Artikel 6 wurde dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Artikel 7, Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Stimmergebnis: Mit Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen wurde Artikel 7 mit Mehrheit zugestimmt.