Ich frage mich: Sagen sie das auch zu einem Manfred Springer, der über vier Jahre lang als politischer Häftling eingesperrt war – davon 15 Monate in Isolationshaft? Als er zum ersten Mal nach seiner Festnahme zufällig einen Blick in den Spiegel warf, erkannte er sich selbst nicht wieder, so gezeichnet war er von der Haft. Sagen sie das auch zu einem Gernot Preuß, der nach seiner Verhaftung fürchtete, ohne Urteil lebenslang in irgendeinem StasiGefängnis zu verschwinden, und das nur, weil er – der Westdeutsche – Kontakt mit Ostberlinern hatte, die in die Bundesrepublik wollten? Nein, ich denke, wir sind diesen und allen Menschen, die in der DDR gelebt haben, eine andere Antwort schuldig, nämlich, dass wir alles tun, um das Unrecht, das damals geschehen ist, zumindest aufzuklären.
Dazu gehören offene Aktenschränke für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Dazu gehört eine professionelle Beratung für alle, die um ihre strafrechtliche und berufsrechtliche Rehabilitation kämpfen. Dazu gehört auch ganz maßgeblich die Arbeit des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. Ein Nachweis dafür, wie sehr seine Arbeit gebraucht wird, sind seine Tätigkeitsberichte. Sie zeigen einerseits, wie wichtig dieses Amt noch immer ist, und weisen andererseits darauf hin, dass das Verlangen nach Aufklärung und der Bedarf nach Unterstützung auch in Zukunft vorhanden sein wird.
Wie bereits in den vergangenen Berichtszeiträumen lag ein Schwerpunkt seiner Arbeit in der Bürgerberatung. Auch nach über 25 Jahren deutscher Einheit besteht offensichtlich weiterhin sehr großes Interesse an den Beratungsangeboten des Landesbeauftragten. Viele
Betroffene haben die schmerzlichen und entwürdigenden Erinnerungen aus der Vergangenheit lange aus dem täglichen Leben verdrängt. Erst äußere Anlässe, zum Beispiel eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung, bringen nun die Notwendigkeit mit sich, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen. Bei den Beratungen stehen weniger Fragen zur Akteneinsicht nach dem StasiUnterlagen-Gesetz im Vordergrund. Nachgefragt wurden aber Beratungen zur strafrechtlichen oder berufsrechtlichen Rehabilitierung und zur Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf soziale Ausgleichsleistungen wie zum Beispiel Opferrente. Hinzu kamen Nachfragen durch ehemalige Heimkinder und verfolgte Schüler.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Landesbeauftragten liegt meines Erachtens zu Recht auf der Bildungsarbeit in Schulen. Sie hat zwei Zielgruppen: auf der einen Seite natürlich die Schüler, auf der anderen Seite aber insbesondere Lehrer. Durch das Nachrücken einer neuen, jüngeren Lehrergeneration, die im Hinblick auf die DDRGeschichte weniger Berührungsängste aufweist, aber zunehmend auch weniger eigene Erfahrung mit dieser Geschichte hat, wird die Einbeziehung in den Unterricht – wie der Landesbeauftragte schildert – zwar einfacher, aber eben auch notwendiger.
Die Nachfrage nach diesen Bildungsangeboten stieg im Berichtszeitraum von Juli 2012 bis Juni 2013 stark an und blieb im folgenden Berichtszeitraum auf diesem hohen Niveau bestehen. Deshalb ist es wichtig, dass die Fortbildungsangebote für Lehrer und angehende Lehrer im Referendariat fortgeführt und den Lehrkräften vermehrt Projektmaterialien und Medien zur Verfügung gestellt werden.
Auch in die Justiz wirkt die Tätigkeit des Landesbeauftragten hinein. Im Zusammenwirken mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz fanden sowohl in Dresden und Leipzig als auch in Chemnitz erneut Seminare für Rechtsreferendare statt, in denen die Rolle der Justiz, ihre Indienstnahme durch die SED und die Staatssicherheit dargestellt und Fragen der Rehabilitierung behandelt wurden.
Ein anderer wichtiger Bestandteil der Informations- und Bildungsarbeit ist der Dialog mit Zeitzeugen. Die wenigen noch lebenden Zeitzeugen der Nachkriegszeit stehen nicht mehr lange zur Verfügung, um authentisches Zeugnis des von ihnen Erlebten ablegen zu können. Ich bin sehr dankbar, dass sich der Landesbeauftragte intensiv darüber Gedanken macht, wie dieser wertvolle Erinnerungsschatz auch über die Lebenszeit der Zeitzeugen hinaus bewahrt werden kann.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, von dem antiken Geschichtsschreiber Polybios ist der Satz überliefert: „Nichts ist geeigneter, uns den rechten Weg zu weisen, als die Kenntnis der Vergangenheit.“ Es ist jetzt über 2 000 Jahre her, dass er diesen Satz geschrieben hat, und er hat bis heute recht behalten. Wenn wir uns unserer undemokratischen Vergangenheit nicht stellen, wie sollen wir dann die Demokratie mit Leben füllen? Wenn wir nicht um die Verbrechen des 20. Jahrhunderts wissen, wie sollen wir ihre Wiederholung verhindern? Die Opfer der
Genau das wollen wir tun – auf das Erreichte aufpassen. Ein Baustein dazu ist die Arbeit des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Die Sächsische Staatsregierung steht hinter dem Auftrag, dem er folgt. Seiner Erfüllung stehen wir unterstützend zur Seite, weil es gerade in Tagen wie diesen um die Zukunft unseres Landes geht, wenn wir uns mit der Vergangenheit unseres Volkes beschäftigen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Frau Meier, wünschen Sie als Berichterstatterin das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlungen des Verfassungs- und Rechtsausschusses.
Als Erstes stimmen wir über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/4013 ab. Wer zustimmen möchte, erhebt die Hand. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Drucksache 6/4013 einstimmig beschlossen.
Als Zweites stimmen wir über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/4014 ab. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Auch hier keine Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Ich stelle Einstimmigkeit fest.
Meine Damen und Herren! Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort zu ergreifen? – Das kann ich nicht feststellen.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 6/3858 ab. Wer zustimmt,
hebt die Hand. – Ich danke Ihnen. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Bei einigen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist der Drucksache zugestimmt worden, meine Damen und Herren, und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Meine Damen und Herren! Auch hier ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch: Wünscht jemand das Wort zu ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Herr Michel, wünschen Sie das Wort? –
Meine Damen und Herren! Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 6/3859 ab. Wer zustimmen möchte,
hebt jetzt die Hand. – Ich danke Ihnen. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmen dagegen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist der Drucksache mehrheitlich zugestimmt worden.
Wird hierzu das Wort gewünscht? – Frau Abg. Falken, Sie wünschen das Wort? – Meine Damen und Herren! Das Präsidium hat hierzu eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt, und ich frage Sie nun, wozu wünschen Sie das Wort? – Mikrofon 1, bitte sehr, Frau Falken.
Wir möchten gerne noch einmal den Antrag aus dem Ausschuss für Schule und Sport herausziehen. Das ist die Drucksache 6/3537, Mangel an Lehrerinnen und Lehrern in Sachsen durch attraktive Einstellungspraxis begegnen.
Meine Damen und Herren! Sind Sie damit einverstanden, wenn ich zunächst der Antragstellerin das Wort erteile und dann die übliche Reihenfolge wähle, also zuerst DIE LINKE, danach CDU, SPD, AfD und GRÜNE? – Ich darf an die Redezeit von zehn Minuten erinnern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass ich jetzt ganz sicher keine Begeisterungsstürme auslöse.