Protocol of the Session on February 3, 2016

Berichtszeitraum: 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014 –

Drucksache 6/3621, Unterrichtung durch den

Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des

Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Drucksache 6/4014, Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses

Meine Damen und Herren! Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Die Reihenfolge lautet wie folgt: CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion CDU spricht Herr Abg. Schiemann. Herr Schiemann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer gut, sich auch im Rahmen dieser Berichte daran zu erinnern, dass es nicht selbstverständlich ist, dass wir hier als Sächsischer Landtag im Jahr 2016 zusammenkommen und den 21. und 22. Bericht des Sächsischen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen beraten. Wir verdanken es den mutigen Frauen und Männern, die in der Zeit der friedlichen Revolution ebendiese Grundlagen geschaffen haben, damit wir hier in Freiheit, Frieden und Demokratie unsere Aufgabe auch als Sächsischer Landtag erfüllen können.

Das habe ich für wichtig gehalten, um jetzt in Würdigung des 21. und 22. Tätigkeitsberichts des Sächsischen Landesbeauftragten auch Danke an den Sächsischen Landesbeauftragten Lutz Rathenow für seine in diesen Zeitraum fallende Arbeit zu sagen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Ich binde in diesen Dank natürlich auch alle Mitarbeiter und die vielen Unterstützer der Arbeit ganz besonders mit ein. Dabei nehmen wir zur Kenntnis, dass die Bürgerberatung weiter einen Schwerpunkt in der Aufgabenwahrnehmung des Sächsischen Landesbeauftragten darstellt. Wir möchten, dass dieses Angebot auch künftig landesweit möglich bleibt. Es soll den betroffenen Bürgern weiter in Fragen der Akteneinsicht, Rehabilitierung, Opferrente eine Unterstützung geben, und das möglichst ortsnah. Kurze Wege für die Betroffenen, Opfer und Ratsuchenden sollten auch weiter möglich bleiben. Wichtig für die künftige Arbeit muss auch die Präsenz mit Angeboten in den Regionen bleiben, die der Sächsische Landesbeauftragte auch im Bericht entsprechend dargestellt hat und die für uns ersichtlich war.

Für die CDU-Fraktion bleibt ein weiterer Schwerpunkt die Bildungsarbeit. Die Bildungsarbeit in vielen Bereichen ist wichtig. Wir sehen es als bedeutend und richtig an, in Schulen und Schülerprojekten über die Aufgaben zu informieren und die Zeitzeugenprojekte weiterzuführen. Diese Chance sollte auch in der Lehrerweiter- und -fortbildung genutzt werden. Ich hoffe, dass auch die Hoch

schulen eine solche Chance nutzen, denn auch die Studenten haben ein Recht, sich mit der Geschichte im Freistaat Sachsen zu beschäftigen. Der Sächsische Landesbeauftragte wäre ein kompetenter Ansprechpartner auch für die sächsische Hochschullandschaft und sächsischen Studenten. Dabei muss auch künftig die Unterrichtung der Öffentlichkeit stattfinden. Ich glaube, dass eine gute Öffentlichkeitsarbeit und die Information der Bürger im Freistaat Sachsen an dieser Stelle auch für die Zukunft sinnvoll sind.

Sinnvoll wird sicherlich in allen bisher angesprochenen Bereichen auch die Kooperation mit weiteren Partnern bleiben. Ich weiß, dass die Zusammenarbeit mit den Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen durch nichts ersetzt werden kann und deshalb wichtiger Bestandteil der künftigen Arbeit bleiben muss. Ich erlaube mir an dieser Stelle, den Vertretern der Opferinitiativen herzlich für ihre Arbeit zu danken.

(Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Sie haben Sachsen mit ihrer Arbeit reicher gemacht und mit der Weitergabe ihres Wissens und Erfahrungen die sächsische Demokratie gestärkt. Deshalb waren auch in den Diskussionen mit den Opferverbänden die Themen wie verfolgte Schüler, Heimkinder, Opferrente und Zwangsausgesiedelte sehr wichtig. Gleichsam waren sie auch Impulsgeber für rechtsverbindliche Änderungen. Wir werden uns in der Frage der Aufarbeitung neuen Herausforderungen stellen müssen.

Die Erlebnisgeneration und die Nachgeborenengeneration werden den Gesprächsfaden erhalten müssen. Es muss eine Verbindung zwischen Erlebnisgeneration und Nachgeborenengeneration geben. Dabei wird die Frage des Umgangs mit den Akten und die Aufgabe des Bundesbeauftragten erneut diskutiert. Hier halten wir am Zugang zu den Akten und an einem handlungsfähigen und mit ausreichend Personal ausgestatteten Bundesbeauftragten fest. Für den Freistaat Sachsen und seine Bürger bleiben die drei Außenstellen Leipzig, Chemnitz und Dresden unverzichtbar. Pläne des Bundes, hier zu reduzieren, dürfen nicht umgesetzt werden.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Wir halten es für inakzeptabel, die Akten in die Archive zu schieben. Von den 111 Kilometern Schriftgut im Aktenformat befinden sich 21,5 Kilometer in Sachsen. Bisher haben insgesamt 3,1 Millionen Bürger Akteneinsicht erhalten. Von den bundesweit im Jahr 2015 gestellten 62 000 Anträgen wurden im Freistaat Sachsen circa 17 000 gestellt. Dabei wurden im Freistaat Sachsen bisher mehr als 800 000 Anträge auf Akteneinsicht gestellt.

Für uns ist die Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen. Wir sehen keinen Schlussstrich auf uns zukommen. Das ist die klare Ansage auch an die Arbeit der Opferverbände und die wichtige Arbeit, die der Landesbeauftragte in Zukunft zu erledigen hat. Daher wird es künftig noch wichtiger sein, den Blick aus der Vergangenheit in die

Zukunft zu richten. Dabei muss es darum gehen, dass das Vermächtnis der Opfer als Erlebnisgeneration die Nachgeborenen daran erinnern muss, dass alles getan werden wird, künftig niemals mehr eine Diktatur zuzulassen. Dieses Vermächtnis muss zukunftssicher weitergetragen werden, so wie es die Demonstranten in der friedlichen Revolution getan haben.

Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, gleichsam der Leitgedanke unserer Sächsischen Verfassung, sind die Garanten von Demokratie, Freiheit und Verantwortung für die Entwicklung des Freistaates Sachsen. Nun darf es nicht darum gehen, der jungen Generation mit erhobenem Zeigefinger zu begegnen; vielmehr geht es darum, die Chancen von Demokratie und Freiheit im Vergleich zur Diktatur zu eröffnen und für die Chancen der Demokratie zu werben. Das Vermächtnis der friedlichen Revolution bleibt mit dem Ruf „Keine Gewalt!“ sehr eng verbunden, denn nur keine Gewalt ist stärker als jeglicher Hass, und keinerlei Gewalt darf Hass in unserer Zeit eine Chance geben. Für uns bleibt die Arbeit des Sächsischen Landesbeauftragten auch künftig unverzichtbar. Deshalb soll sie gestärkt weitergeführt werden.

Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Schiemann. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Abg. Richter. Bitte sehr, Herr Richter.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Rathenow! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden in den kommenden Wochen, in den kommenden Monaten und in den kommenden Jahren die Debatte um die Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde bekommen. So hat Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow die Ministerpräsidenten der neuen Länder zu einer gemeinsamen Initiative zur Aufarbeitung des begangenen Unrechts in der DDR eingeladen.

Auf der Geschichtsmesse in Suhl erklärte Ramelow – Zitat –: „Wir wollen neue Impulse setzen für eine ideologiefreie gesellschaftliche Debatte zur SED-Diktatur, ihrer Überwindung und ihren Folgen. Die Aufarbeitung von DDR-Unrecht ist Kernbestandteil unserer Regierungsarbeit und ein unverzichtbarer Beitrag für die politische Kultur Thüringens.“

Weiter führte er aus, dass die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern politischer Verfolgung wichtige Elemente der historischen Aufarbeitung seien. Auch bisher im Rahmen des DDR-Unrechtsbereinigungsgesetzes vernachlässigte Opfergruppen sollten stärkere Berücksichtigung finden. Dazu zählen die Schicksale der Zwangsausgesiedelten und die Möglichkeiten von Anerkennung und einer verbesserten Entschädigung. Ebenfalls gehörten dazu die Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde und die damit verbundene Frage nach der Aktenzugänglichkeit – das wurde ja gerade schon angesprochen – für

die Bürgerinnen und Bürger und natürlich die Zahl der Standorte in der Fläche, ebenso die Frage, wie der Bundesstiftung Aufarbeitung auch künftig verlässliche Rahmenbedingungen gegeben werden können, damit sie ihre historisch-wissenschaftliche Arbeit uneingeschränkt

fortsetzen und unsere jüngere Geschichte aktiv weitertragen kann.

Herr Ramelow schlägt daher vor, dass sich die Ministerpräsidenten anlässlich der Regionalkonferenz am

13. April 2016 mit dem Gesamtkomplex der Aufarbeitung des Unrechts in der ehemaligen DDR befassen und darüber beraten, wie dieser Diskussionsprozess durch die Ministerpräsidenten der neuen Länder gestaltet werden kann.

Für uns als LINKE im Sächsischen Landtag ist dies eine gute und wichtige Initiative, weil es auch zeigt, dass wir uns in „Regierung“ genau dieser Verantwortung bewusst sind, und wir bitten den sächsischen Ministerpräsidenten, dieses Angebot aus Thüringen ernst zu nehmen, es anzunehmen und offen in die Diskussion einzusteigen.

Im Hinblick auf die Debatte, die wir heute hier führen, habe ich das Gefühl, dass teilweise ein Stück Routine eingekehrt ist. Gerade als neuer, wenn auch nicht mehr ganz neuer Abgeordneter habe ich mir in Vorbereitung der Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses und natürlich auch in Vorbereitung der jetzigen Sitzung den 21. und den 22. Bericht des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sehr genau angeschaut und festgestellt, dass sie sich in doch sehr vielen Teilen ähneln und auch viele Teile im Text sehr gleichartig sind. Das ist ein wichtiger Hinweis auf eine sehr kontinuierlich stattfindende Arbeit; aber es zeigt auch, dass neue Impulse durchaus wichtig sein könnten.

Wir bedanken uns als Fraktion noch einmal bei Herrn Rathenow, der bei uns in der Fraktionsversammlung zu Gast war. Wir haben auch versucht, einen solchen Impuls zu setzen. Mein Kollege Herr Kosel hat zum Beispiel auf die besondere Spezifik des Unrechts gegenüber Sorbinnen und Sorben aufmerksam gemacht und dies in die Debatte eingebracht, und ich habe in diesem Zusammenhang eine sehr große Aufgeschlossenheit bei Herrn Rathenow gespürt.

Die Zahl der Erstberatungen zu den Akteneinsichten hat sich im Vergleich beider Berichtszeiträume halbiert. Auch die Zahl der ausführlichen Beratungsgespräche ist rückläufig, von 179 auf 143. Dass in diesem Zuge der Landesbeauftragte Herr Rathenow ein stärkeres Gewicht auf die Bildungsarbeit legen will, ist nahezu verständlich. Allein aufgrund der Größe der Unterlagenbehörde mit vier Personen, eine davon in Teilzeit, denken wir nach wie vor, dass diese Aufgabe im Wesentlichen besser bei der Landeszentrale für politische Bildung angesiedelt ist.

Ich habe gesagt, dass eine gewisse Routine in die Debatte eingekehrt ist, und habe mir natürlich auch die Reden anlässlich der Vorlage der letzten beiden Berichte angeschaut, was denn da so gesagt worden ist. Mir ist aufge

fallen, dass der Kollege der CDU, der 2012 und 2013 die entsprechende Rede gehalten hat, jeweils die gleichen Textbausteine verwandt hat. Dazu muss ich einerseits sagen, dass es auf jeden Fall Ihr gutes Recht ist, Dinge zu wiederholen, wenn Sie sie für besonders zutreffend halten. Aber andererseits ist es natürlich auch wichtig, dass man dem Thema angemessen begegnet und es nicht quasi abarbeitet, auch nicht zu einer solchen Stunde. Das ist natürlich in jedem Fall schwierig.

Meines Erachtens sollten wir uns als Sächsischer Landtag auch dafür starkmachen, uns auf das Angebot aus Thüringen einzulassen und dieses Angebot neuer Impulse in jedem Falle anzunehmen. Ich freue mich, dass wir vielleicht in einer der künftigen Sitzungen hier darüber diskutieren.

Sehr geehrter Herr Rathenow, ich danke Ihnen für die vorgelegten Berichte und freue mich auf den künftigen Diskurs um diese wichtige Arbeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Und nun die Fraktion SPD und für sie Frau Abg. Kliese. – Bitte sehr, Frau Kliese.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Das sind ja StasiMethoden!“ oder auch „Das erinnert mich an tiefste DDR-Zeiten!“, diese Sätze sind heute so schnell dahingesagt, und sie dienen dazu, die bestehenden Verhältnisse so hart wie möglich zu kritisieren. Dass mit solchen Sätzen auch eine Relativierung dessen einhergeht, was in der DDR den Bürgerinnen und Bürgern an Unrecht angetan wurde, machen sich die Wenigsten in diesem Moment bewusst, und dennoch lohnt es sich, die Vergangenheit genau zu rekonstruieren, um zu wissen, ob man mit solchen Vergleichen richtig liegt.

Genau diese Aufgabe – eine konkrete und korrekte, gut vermittelte Rekonstruktion der Geschichte – übernimmt der Landesbeauftragte mit seinem Team. Dazu gehören wissenschaftliche Forschung ebenso wie politische Bildung, welche die Forschungsergebnisse gemeinsam mit den Berichten der Zeitzeugen vermittelt.

Nehmen wir einmal ganz exemplarisch den in letzter Zeit immer wiederkehrenden Kritikpunkt, man könne heutzutage seine Meinung nicht mehr ehrlich sagen – häufig hervorgebracht von Menschen, die aufgrund ungezügelter rassistischer Einlassungen irgendwann dann doch von jemandem zurechtgewiesen werden.

Doch wie war das zu DDR-Zeiten? Hier fällt mir der Radsportler Wolfgang Lötzsch ein. Wolfgang Lötzsch war hochgradig talentiert, doch er war auch hochgradig frustriert. Die SED-Führung wollte ihn zwingen, in die Partei einzutreten. Nachdem er das verweigerte, geriet er in der DDR in Ungnade und wurde von jeglicher sportlicher Förderung befreit. Als er einmal zufällig in eine Verkehrskontrolle kam, sagte er im Affekt – ich zitiere

Wolfgang Lötzsch –: „Es ist typisch für die DDR, dass die Bürger keine Rechte haben. Alles Scheiße hier in diesem Land!“ Für diesen Satz wurde Wolfgang Lötzsch zu zehn Monaten Haft wegen Staatsverleumdung verurteilt. Dieses Urteil sollten sich alle auf der Zunge zergehen lassen, die heute davon sprechen, dass man nicht mehr frei seine Meinung äußern können.

(Beifall bei der SPD, der CDU und vereinzelt bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Es sind solche Geschichten wie die von Wolfgang Lötzsch, die in den Publikationen des LStU nachzulesen sind. Es sind Menschen wie Wolfgang Lötzsch und andere, eben Opfer der SED-Diktatur, für die der LStU arbeitet. Diese Arbeit ist hoch zu schätzen, denn alles, was heute so selbstverständlich scheint, dass manche es gar nicht mehr zu schätzen wissen, haben Menschen in der DDR erkämpfen müssen, und einige von ihnen zahlten dafür einen hohen Preis. So kämpfen manche von ihnen bis heute mit den physischen und psychischen Folgen ihrer Haftzeit. Isolation, Schlafentzug und andere unsichtbare Methoden der sogenannten weißen Folter haben ihre Spuren hinterlassen. Längst nicht alle dieser Menschen haben eine entsprechende Anerkennung ihrer Haftfolgeschäden erhalten. Hier leistet der LStU eine wichtige Arbeit im Dialog und bietet, ohne auf psychologische Unterstützung zurückgreifen zu können, eine seelsorgerische Beratung an. Leider lässt die Zusammenarbeit mit dem KSV bis zum heutigen Tage bei diesem Thema Wünsche offen. Darüber möchte ich mein ausdrückliches Bedauern zum Ausdruck bringen. Ich halte es für unwürdig, diejenigen Menschen, welche für ihre politische Haltung im Gefängnis saßen, heute zu Bittstellern zu machen – sie verdienen vielmehr unseren höchsten Respekt.

(Beifall bei der SPD und der CDU sowie vereinzelt bei den LINKEN)

Mit der Opferrente und ihrer letzten Erhöhung ist die Anerkennung der Opferbiografien leider nur teilweise gelungen. Aus meiner Sicht ist es nicht gerecht, die Opferrente an eine soziale Bedürftigkeit zu knüpfen. Die Opferrente ist die Entschädigung für ein erlittenes Unrecht; sie ist keine Sozialleistung.