Unter den genannten 57 politisch rechts motivierten Straftaten gegen Asylunterkünfte sind fünf Brandstiftungen. Von diesen fünf Brandstiftungen sind bislang drei aufgeklärt worden. Das entspricht einer Aufklärungsquote (AQ) von 60 %. Im Bereich der allgemeinen Kriminalität entspricht die AQ bei Brandstiftungen rund 48 %.
Auf Körperverletzungen entfallen von den 57 politisch rechts motivierten Straftaten gegen Personen in Asylunterkünften drei Fälle. Davon konnte bislang keine Straftat aufgeklärt werden. Die AQ von Körperverletzungsdelikten im Bereich der allgemeinen Kriminalität beträgt rund 88 %.
Des Weiteren sind unter den genannten 57 politisch rechts motivierten Straftaten gegen Asylunterkünfte 22 Sachbeschädigungen. Von diesen 22 Sachbeschädigungen sind
bislang zwei aufgeklärt worden. Das entspricht einer AQ von 9 %. Die AQ für dieses Deliktfeld im Bereich der allgemeinen Kriminalität beträgt rund 23 %.
„Wasserschäden" werden nicht gesondert ausgewiesen; derartige Fälle werden als Sachbeschädigung erfasst.
Zu Frage 2: Wie bereits oben dargelegt, ist die AQ bei den politisch rechts motivierten Brandstiftungen gegen Asylunterkünfte aktuell um rund zwölf Prozentpunkte höher als die AQ bei Brandstiftungen im allgemeinen Bereich der Kriminalität.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nur um eine Momentaufnahme handelt. Die Ermittlungen dauern in vielen Fällen noch an. Insoweit sind die aktuellen Zahlen nicht abschließend und unterliegen entsprechenden Änderungen.
Vorbemerkung: Die Polizeidirektion Dresden teilte am 07.12.2015 mit, dass „im Zusammenhang mit Straftaten an der Heidenauer Erstaufnahmeeinrichtung seit dem 19. August“ 55 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 48 Tatverdächtige ermittelt wurden.
2. Wie viele der ermittelten Straftaten wurden jeweils als politisch motivierte Straftaten rechts bzw. links erfasst?
Zu Frage 2: Die Delikte im Sinne der Fragestellung (Stand 30. November 2015) lassen sich wie folgt differenzieren: politisch motivierte Kriminalität „links“: 5, politisch motivierte Kriminalität „rechts“: 37.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE: Investitionszusage des Freistaates von 46 Millionen Euro für den Neubau des Biodiversitätszentrums in Leipzig (Frage Nr. 4)
Die LVZ berichtete am 04.12.2015 unter der Überschrift „Freistaat sagt 46 Millionen Euro für Neubau auf der Alten Messe zu“ über die Investitionszusage aus dem SMWK auf dem Festakt zum dreijährigen Bestehen des iDiv von insgesamt 46 Millionen Euro für einen Neubau des Biodiversitätszentrums. 8 Millionen Euro sollen danach 2016 in den Bau von Gewächshäusern im Botanischen Garten Leipzig investiert werden.
1. Wie sind der aktuelle Planungsstand und die Zeitschiene für den Neubau des Biodiversitätszentrums in Leipzig sowie für den zugesagten Bau der Gewächshäuser?
2. Wie ist die Finanzierung für dieses Vorhaben im aktuellen Doppelhaushalt sichergestellt (Titel und Titelgruppe), welche Haushaltsjahre betrifft das Investitionsvorhaben
Das Deutsche Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (oder kurz iDiv) ist eine zentrale Einrichtung der Universität Leipzig. Es wird gemeinsam mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Friedrich-Schiller-Universität Jena betrieben. Im Zusammenhang mit der Bewerbung um DFG-Fördermittel hat das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst der Universität zugesagt, dass sich der Freistaat Sachsen dafür einsetzen wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers nach 2017 die dauerhafte Unterbringung des Forschungszentrums in einem eigenen Gebäude zu sichern. Gegenwärtig hat der Freistaat für Büros und Labore des iDiv circa 2 500 Quadratmeter im Bio-City-Gebäude in Leipzig angemietet.
Für die dauerhafte Unterbringung des iDiv hat der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) eine Bauunterlage sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt. Die Gesamtbaukosten für einen Neubau würden circa 38 Millionen Euro betragen. Der Freistaat hat ein Grundstück auf der Alten Messe erworben, das für die Errichtung des Forschungsbaus geeignet ist und zur Verfügung gestellt werden kann.
In Bezug auf die konkrete Umsetzung des Forschungsbaus sind die Überlegungen innerhalb der Staatsregierung jedoch noch nicht abgeschlossen. Derzeit befindet sich die Staatsregierung in intensiven Gesprächen mit den Projektträgern. Angesichts des Umfangs der Investition müssen alle Randbedingungen sorgfältig geprüft werden, um die Nachhaltigkeit des Projektes zu gewährleisten. Es ist nach derzeitigem Stand das Ziel, möglichst bis zu der im Frühjahr anstehenden Evaluierung des Forschungsvorhabens der Universität eine belastbare Perspektive für die bauliche Unterbringung des iDiv zu eröffnen.
Für das zusätzlich notwendige Forschungsgewächshaus ist eine gesonderte Baumaßnahme vorgesehen, deren anteilige Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung angestrebt wird. Die Kosten hierfür sind mit circa 8 Millionen Euro veranschlagt. Der Baubeginn für das Gewächshaus kann in 2016 erfolgen.
Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist im Einzelplan 14 für 2016 eine erste Jahresrate in Höhe von 2 Millionen Euro veranschlagt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnung unserer 26. Sitzung ist abgeschlossen. Bevor ich Sie alle in die Weihnachtsruhe entlassen darf – auch in die private Weihnachtsruhe –, gestatten Sie mir noch ganz kurz einige Bemerkungen.
Ein Jahr des politischen Gestaltens und des historischen Erinnerns und vor allen Dingen des demokratischen Selbstvergewisserns liegt hinter uns. Probleme lösen und
Gestaltungsfähigkeit beweisen, das, denke ich, verlangen die Bürgerinnen und Bürger zu Recht von uns.
Besonders die Flucht Hunderttausender Menschen vor Terror und Krieg nach Deutschland hat auch uns als Parlament intensiv beschäftigt. Ich darf an die Sondersitzung am 1. September 2015 erinnern.
Der Doppelhaushalt 2015/2016, den wir beschlossen haben und bei dem wir unser Königsrecht wahrgenommen haben, und auch das gestern verabschiedete „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitions- und Finanzkraft“ sind ein Nachweis dafür, dass wir Gestaltungsfähigkeit haben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mit einem Dank, mit Wünschen und vor allem mit der Einladung für das nächste Jahr abschließen. Ihnen, den Abgeordneten, danke ich für Ihr engagiertes politisches Wirken für Sachsen und für die Sachsen, und allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – seien sie in den Wahlkreisen, in den Fraktionen, in den Verwaltungen des Freistaates
oder in den Staatsministerien – danke ich für ihre Arbeit. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest.
Kommen Sie bitte gut und vor allem gesund ins neue Jahr, denn schon am 4. Januar 2016 steht unser traditioneller Neujahrsempfang ins Haus, zu dem ich Sie alle recht herzlich einladen möchte; und vergessen Sie bitte nicht den 3. Februar 2016. Dann nämlich beginnt um 10:00 Uhr die 27. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags. Die Einladung werden Sie natürlich alle rechtzeitig erhalten.