In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass wir für dieses Thema auch im nächsten Jahr noch ausreichend Raum zur Aussprache haben werden und gebe deshalb meine Rede ebenfalls zu Protokoll.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Auch ich wünsche Ihnen ein frohes Fest und gebe meine Rede, mit kritischen Anmerkungen versehen, zu Protokoll.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte jetzt die Position nutzen und die zehn Minuten ausschöpfen.
Nein, der Bericht ist bereits im Innenausschuss diskutiert worden. Meine Fraktion hat sich sowieso gewundert, warum wir im Plenum noch einmal darüber sprechen wollen und dieser aus unserer Sicht durchaus interessante, mithin aber sehr unsubstanziierte Bericht noch einmal auf die Tagesordnung gekommen ist.
Von daher verzichte ich auf den Rest und gebe meine Rede ebenfalls zu Protokoll und dämpfe die Erwartungshaltung: Ich werde jetzt hier keine Weihnachtslieder oder dergleichen singen.
Vielen Dank, Herr Kollege Lippmann. – Jetzt hätte die Staatsregierung die einmalige Gelegenheit, sich hier umfassend beliebt zu machen. Das Wort hat Herr Minister Ulbig, wenn er es denn wünscht.
Ja. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass wir es intensiv miteinander diskutiert haben und auch der Bericht von mir schon vorgelegt worden ist, will ich mich für die eine oder andere vermeintlich kritische Anmerkung bedanken. Ich schaue es noch einmal durch, vor allem diesbezüglich, was an Veränderungen gegenüber dem, was wir im Innenausschuss schon besprochen haben, noch vorgetragen worden ist.
Ich würde mich an dieser Stelle gern in den Weihnachtsreigen einordnen und den Rest meiner Rede ebenfalls zu Protokoll geben.
Jetzt hätte der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Stange, noch einmal die Gelegenheit zu sprechen. – Sie verzichten darauf.
Ich rufe den Tagespunkt 13 auf. Dieser steht als Fragestunde auf der Tagesordnung. Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags als Drucksache 6/3521 vor.
Wir müssen noch über die Beschlussempfehlung abstimmen. Ich muss leider – trotz aller Dynamik – den Tagesordnungspunkt erneut öffnen.
Ich stelle die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 6/3506 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 6/3506 zugestimmt, und der Tagesordnungspunkt ist nun tatsächlich beendet.
Ich möchte voranstellen, dass der dem Innenausschuss vorgelegte Bericht des Sächsischen Ministeriums des Innern einmal mehr belegt, wie umsichtig unsere Polizei mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln der Prävention und der Gefahrenabwehr umzugehen versteht. Das Innenministerium unterrichtete uns im Innenausschuss am 3. Dezember in dem jährlichen Bericht für das zurückliegende Jahr 2014 über den Einsatz technischer Mittel zur anlassbezogenen mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung.
Kennzeichen, Verhinderung der Weiterfahrt von Kraftfahrzeugen ohne ausreichenden Pflichtversicherungsschutz und zur vorbeugenden Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität.
Oder in anderen Worten: Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten haben im vergangenen Jahr 11 730 Kennzeichen mit 258 Echttreffern erfasst und überprüft.
Weiter ist dem Bericht zu entnehmen, dass durch die Polizeidirektion Leipzig in einem einzigen Fall eine längerfristige Observation durchgeführt worden ist; das LKA hat in drei Fällen jeweils für einen Tag entsprechende Mittel eingesetzt. Und schließlich sind keinerlei Wohnraumüberwachungsmaßnahmen angeordnet worden. Auch eine Zulässigkeitsüberprüfung zum Zweck der Gefahrenabwehr bei besonders gefährdeten Veranstaltungen erfolgte nicht.
Meine Damen und Herren! Aus der Unterrichtung können Sie entnehmen, wie wertvoll und hilfreich das automatisierte Kennzeichenerkennungssystem für die erfolgreiche Arbeit unserer sächsischen Polizei ist. Und gerade im grenznahen Raum, sehr geehrte Damen und Herren – und dort kenne ich mich als Vogtländer aus –, ist diese Form der Bekämpfung des Kfz-Diebstahls eine immens wichtige Aufgabe. Nicht umsonst haben wir in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben, eine rechtssichere Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten des AKES zu prüfen und dafür die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Hier bleiben wir dran.
Gestatten Sie mir abschließend eine persönliche Bemerkung: Wenn durch den Einsatz einer der im Polizeigesetz zur Verfügung stehenden Maßnahmen auch nur eine einzige Straftat verhindert wurde, so bestätigt dies unsere Auffassung.
Offen gestanden ist das, was uns vorliegt, dann aber weniger ein Bericht als vielmehr eine, sagen wir, Information. Da liegen für das Jahr 2014 aus verschiedenen Kleinen
Ein paar Beispiele von Informationen zur mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung, die nicht im Bericht enthalten sind: 2014 waren diese Geräte insgesamt 1 800 Stunden im Einsatz. Dabei wurden massenhaft Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge erfasst und mit Polizeiinformationssystemen abgeglichen. Detaillierte Informationen zu den Erfolgen dieser Maßnahmen liegen dank der „Sächsischen Zeitung“ glücklicherweise auch vor. So wurden laut „SZ“ im Jahr 2014 ganze 4 Fälle von besonders schwerem Kfz-Diebstahl, 5 zur Fahndung ausgeschriebene Fahrzeuge und 6 unterschlagene Mietfahrzeuge registriert und sogar 1 Diebstahl konnte aufgeklärt werden. Die anderen sogenannten Echttreffer der automatisierten Kennzeichenerkennung verteilen sich auf 121 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, 57 gestohlene Kennzeichen und 64 Fahndungstreffer, vergleiche „Sächsische Zeitung“ vom 07.12.2015.
Aufgrund der doch recht überschaubaren Erfolge ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit dieser Form der Überwachung durchaus angebracht, denn es wurden immerhin 11 730 Kennzeichen erfasst.
Es sei angemerkt, dass die automatisierte Kennzeichenerkennung ein Grundproblem nicht lösen kann: Es kann noch so viele Treffer geben, diese nutzen jedoch überhaupt nichts, wenn es nicht genügend Polizeibeamte, Kriminalisten gibt, die diesen auch umgehend nachgehen können. Es ist ein Irrtum zu glauben, man müsse nur ein elektronisches Gerät an den Straßenrand stellen und habe damit die Probleme von steigender Kriminalität und KfzDiebstähle gelöst. Die erforderliche Personalausstattung zur Ermittlung und Strafverfolgung.
Letztlich bleibt die mobile automatisierte Kennzeichenerkennung eine datenschutzrechtlich bedenkliche, weil völlig unverhältnismäßige Symbolpolitik, um die Dokumentierung der Handlungsfähigkeit vorzugaukeln.
Auch den Berichtsteil über Datenerhebung mit besonderen Mitteln gemäß § 38 SächsPolG, kann man in der hier vorliegenden Version kaum einen Bericht nennen. So darf der geneigte Parlamentarier regelrecht raten, wie viele Personen in Leipzig von den Maßnahmen betroffen waren oder wer die Maßnahmen des LKA angeordnet hat.
Dieser Bericht ist ein gutes Beispiel sächsischer Regierungspraxis: Wenn es unbedingt notwendig ist, gerade so viel preisgeben, um gerade noch den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Wir nehmen den Bericht zur Kenntnis, mahnen jedoch deutliche Besserungen zu konkreterer Information an.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, anlässlich dieses Tagesordnungspunktes einige grundsätzliche Anmerkungen zum Instrument der mobilen automatisierten Kennzeichenerfassung zu machen.
Im Gegensatz zu anderen Fraktionen sind die SPDFraktion und ich nicht der Meinung, dass dieses Instru
ment per se abzulehnen ist. Wir halten es durchaus für richtig und angemessen, das Instrument der automatisierten Kennzeichenerfassung einzusetzen, solange die Kennzeichenerfassung aufgrund einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage im Sächsischen Polizeigesetz erfolgt und die konkreten Einsätze zielgerichtet und maßvoll erfolgen.
Was ich jedoch für wichtig zu erwähnen halte: Die mobile automatische Kennzeichenerfassung allein führt nicht dazu, dass gestohlene oder abhandengekommene Kraftfahrzeuge sichergestellt werden können. Sie verhindert auch nicht, dass ein Kraftfahrzeug ohne Versicherungsschutz einfach weiterfährt. Und auch die grenzüberschreitende Kriminalität wird nicht allein dadurch vorbeugend bekämpft, dass ein „Echttreffer" erzielt wird.
Vielmehr schließt sich an den „Echttreffer" die Arbeit an, die von unseren Polizeibeamtinnen und -beamten zu leisten ist. Die registrierten Fahrzeuge müssen ausfindig gemacht und angehalten werden, deren Fahrzeugführer und gegebenenfalls Insassen müssen befragt und Kraftfahrzeuge eventuell sichergestellt werden.
Das kann nur geleistet werden, wenn hierfür ausreichend Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung stehen. Dass hier Nachbesserungsbedarf besteht, zeigen die Anfang dieser Woche vorgestellten Ergebnisse der Fachkommission Polizei. Der zusätzliche Stellenbedarf wird einer der Schwerpunkte für den nächsten Doppelhaushalt 2017/ 2018. Falls bereits für den aktuellen Haushalt Konsequenzen notwendig sind, ist die SPD dazu bereit.
Im Koalitionsvertrag von 2014 haben CDU und SPD vereinbart, den Einsatz von Kennzeichen-Scannern auszuweiten. Zur Einführung des Automatisierten Kennzeichenerkennungssystems betonte Innenminister Markus Ulbig, dies sei – ich zitiere wörtlich – „ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und internationaler Kfz-Verschiebung". Letztlich bedeute dies mehr Sicherheit für die Menschen in der Grenzregion.
Nun, Herr Ulbig, ich gebe Ihnen in einer Sache Recht: Grenzüberschreitende Kriminalität und insbesondere Diebstähle von Fahrzeugen sind ein großes Problem für die Menschen in unserem Land und ganz besonders an der Grenze. Es sollte uns dabei nachdenklich stimmen, dass Görlitz inzwischen die deutsche Hochburg der Autodiebe geworden ist und für die Bundesbürger im vergangenen Jahr ein Schaden in Höhe von 474 Millionen Euro durch gestohlene Fahrzeuge, die hauptsächlich nach Osten gebracht wurden, entstanden ist.