Nutzen Sie Ihre Stimmenmehrheit und beschließen Sie dieses Gesetz! Wir teilen ausdrücklich die Intention dieses Projektes. Wir verstehen das Anliegen, aber wir werden nicht die Art und Weise unterstützen, wie Sie es umsetzen wollen,
auch wenn ich weiß, wie groß der Zeitdruck am Ende dieses Haushaltsjahres 2015 ist. Wie gesagt, ein Nachtragshaushalt hätte uns geholfen. Wir werden aber nicht mitverantworten, was die kommunalen Haushalte und auch den Landeshaushalt in der Zukunft über diese Legislaturperiode hinaus belastet, und wir werden auch nicht mitverantworten, dass der sächsische Haushalt erneut an Transparenz verliert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn noch einiges aus Sicht der CDU-Fraktion klarstellen und mich dann einem besonderen Anliegen widmen, nämlich der Bildung von Herrn Schollbach, und wie seiner Rede zu entnehmen war, besteht ja hierzu auch dringender Handlungsbedarf.
Erstens, zur Transparenz und zum Sondervermögen. Artikel 93 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung spricht ausdrücklich von der Möglichkeit der Schaffung von Sondervermögen, wie es mit dem Generationsfonds der Fall ist. Auch das Überbewilligungskontingent des Bundes ist an der Stelle verwendbar. Ich halte es für deutlich besser, es als Sondervermögen im Haushalt transparent auszuweisen, als – ich zitiere den Sachverständigen Rackwitz – „irgendwo im Doppelhaushalt“, Ausweisung im Einzelplan 15 mit Wirtschaftsplan. Ich glaube, an der Stelle ist es klarer geregelt.
Ich möchte ganz kurz auf das Thema Asyl, Herr Barth, eingehen. Wir alle stehen vor der Herausforderung – der Freistaat Sachsen genauso wie die Kommunen –, dass wir erhebliche Mehrbelastungen zu tragen haben, insbesondere bei der Schaffung von Unterkünften. Aber – das möchte ich an der Stelle klar sagen – die Rahmensituation hat der Bund geschaffen, und der Bund wird erst ab dem kommenden Jahr in die finanzielle Mithaftung gehen. Insoweit, glaube ich, ist es nicht zielführend zu versuchen, den Freistaat auf der einen Seite und seine Kommunen auf der anderen Seite gegeneinander auszuspielen.
Lieber Herr Kollege, Sie sind in Ihrer Rede schon weiter fortgeeilt, und ich muss jetzt an die Stelle zurückspringen, zu der ich etwas fragen wollte. Es geht um die Darstellung im Haushalt. Geben Sie mir recht, dass man es auch in Form eines Nachtragshaushaltes hätte machen können, der dann sehr gut nachvollziehbar gewesen wäre?
Insoweit komme ich jetzt zu einem Punkt, der mir, glaube ich, an der Stelle besonders viel Freude machen wird. Ich beginne mit der Feststellung: Da beklagt die AfD auf der einen Seite die Schlechterstellung des ländlichen Raumes und DIE LINKE beklagt auf der anderen Seite die Schlechterstellung der kreisfreien Städte.
Nun – damit kommt meine dritte Feststellung, Herr Schollbach –, erster Lernmoment: Das, was hier vorliegt – damit tun Sie einem Koalitionspartner dieser Regierung unrecht –, ist kein Werk der CDU, sondern gemeinsam getragene, verantwortungsvolle Politik von SPD und CDU.
(Beifall bei der CDU und der SPD – Sebastian Scheel, DIE LINKE: Oh ja! – Zurufe des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)
Wenn auf der einen wie auf der anderen Seite geklagt wird, scheinen wir doch in der Sache erst einmal nicht alles falsch gemacht zu haben.
Es beschränkt sich in den Ausführungen auf das Standardbeispiel. Sie müssen echt dankbar sein, dass es die Sächsische Landesbank gegeben hat, sonst würde Ihnen in Ihrer Argumentation gar nichts mehr einfallen,
Sie sollten sich vielleicht ein zusätzliches Argument einfallen lassen, es bemühen, und ich erspare es mir darauf hinzuweisen, wie die Problemlage der Landesbanken deutschlandweit war. Im Übrigen gab es auch eine Landesbank zu Berlin, und ich würde ungern jetzt die Debatte darüber führen, welche Verantwortung auch Sie dabei gehabt haben – aber egal.
Aber das Schöne, um das es geht, ist, dass wir wieder ein Heimspiel des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden erlebt haben, und das auch zu Recht. Wenn ich jetzt Aussagen bemühen würde, von denen ich mich distanziere – es soll ja Leute geben, die sprechen vom kleinen Napoleon des Dresdner Stadtrates –, ich würde mich davon distanzieren.
Aber es soll ja diese Menschen geben. Ich bin da eher bei Cato und dem mühseligen Bemühen darum, dass die CDU zerstört werden soll. Nein, Herr Schollbach, hier geht es weiland um mehr. Dass Ihre Problemlage so ist, ist mir klar, denn Sie sind der selbst ernannte Anführer einer Stadtratsmehrheit, die langsam ins Schwitzen kommt, weil sie irgendwo das Geld herhaben muss, was sie so großzügig verteilt. Da fällt Ihnen nichts Besseres ein, als die Diskussion so zu führen, wie Sie sie führen.
Ich will eines deutlich sagen: Erstens, die 156 Millionen Euro des Bundes sind so eingestellt, dass es keinen Anspruch der kreisfreien Städte auf dieses Geld gibt, sondern es ist ein gemeinsam getragener Kompromiss und da auch eine neue Lernmethodik: nicht nur CDU- und SPD-Fraktion, sondern SSG und Landkreistag haben sich gemeinsam darauf verständigt, die Hälfte in den kreisangehörigen Kommunen und in den kreisfreien Städten zu investieren.
Dann gibt es – das können Sie runterrechnen – 342 Millionen Euro des Freistaates als Geld on top – das haben Sie verschwiegen –; denn wir haben immer noch das FAG 2016, mit dem 2,9 Milliarden Euro an die Kommunen ausgereicht werden. Das 800-Millionen EuroPaket, das Sie hier immer versuchen runterzureden, weil es Sie ärgert, dass Sie nicht solche Ideen bringen und sie es auch nicht umsetzen können – aber das ist wiederum gut für den Freistaat –, und Sie nicht in der Situation sind zu erklären, wie man es macht – 2,9 Milliarden Euro und on top –, gibt es die 800 Millionen Euro dazu.
Jetzt zu der Frage der Verteilung: 342 Millionen Euro der Freistaat. Richtig ist: Auch die Kommunen – deswegen reden wir von einem gemeinsamen Paket – – Das ist übrigens dann noch mal wichtig, weil wir dann noch zu einer Lektion kommen, die heißt „Solidargedanke“. Aber
322 Millionen Euro kommen aus der kommunalen Familie, und zwar 145 Millionen Euro aus dem FAG-Ausgleich und – jetzt kommt es – 59 Millionen Euro pro Jahr aus investiven Zweckzuweisungen 2017, 2018 und 2019, auf die es erstens noch gar keinen Anspruch gibt, weil das FAG erst mit dem Doppelhaushalt nächstes Jahr beschlossen wird. Also, es ist ein Vorgriff auf Geld, das man noch gar nicht hat und
zum Zweiten im Einvernehmen mit dem SSG und dem Landkreistag auch diesem Zweck zugeordnet wird und das übrigens – das verschweigen Sie auch mit Blick auf die kreisfreien Städte – zur Hälfte an die kreisfreien Städte als Investition fließt –
– und damit deutlich mehr, als sie bekommen würde, wenn man den rechnerischen Ansatz lässt. – Frau Präsidentin, bitte.