Protocol of the Session on December 16, 2015

Die Fraktion DIE LINKE. Herr Abg. Tischendorf, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war noch ganz erschlagen von dem Lob meines Vorredners, davon musste ich mich erst einmal etwas erholen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verkneife mir einmal die Debatte, die wir im Innenausschuss geführt haben, weil Wiederholungen es auch nicht besser machen. Wir haben einen umfänglichen Antrag hingelegt, wie wir uns das Personalvertretungsrecht unter den Bedingungen, die uns die Staatsregierung vorgegeben hat, vorstellen. Ich will deshalb grundsätzlich über das sächsische Personalvertretungsrecht reden. Ich denke, dass das hier der richtige Platz dafür ist.

Ich komme zum Koalitionsvertrag. Darin steht: „Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Dienstherren und Beschäftigten ist Fundament einer leistungsfähigen Verwaltung. Daher werden wir bis Mitte 2016 ein zeitgemäßes und praktikables Personalvertretungsgesetz mit erweiterten Mitbestimmungsrechten beschließen.“ So weit die selbst gestellte Aufgabe.

Der heute zur Abstimmung gestellte Antrag aus dem Innenausschuss muss dem natürlich auch standhalten. Was zurzeit modernes Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern ist, daran muss er sich messen lassen. Damit möchte ich in die Fachdiskussion einsteigen. Ich denke, dass hier der richtige Platz dafür ist. Wir sind uns immer noch einig: Um den öffentlichen Dienst weiterzuentwickeln, bedarf es verbindlicherer Beteiligungsrechte der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretung. Unumstritten ist auch noch die Feststellung, dass die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nur durch eine wirksame Beteiligung der Beschäftigten gesichert werden kann.

Es gibt berechtigte Forderungen, gerade von Personalvertretungen und Gewerkschaften, der fortschreitenden Auseinanderentwicklung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, was das Kommunalvertretungsrecht betrifft, entgegenzuwirken. Wir sind der Meinung, vielmehr müssen Mitbestimmungslücken geschlossen, Informationsrechte für Beschäftigte erweitert, die Organisation sowie die Arbeitsfähigkeit der Personalräte verbessert und der rechtswidrige Ausschluss von Strukturtarifverträgen endlich beendet werden.

In den letzten Jahren hat sich der öffentliche Dienst dynamisch verändert, das wissen wir. Immer häufiger werden Organisationsgrenzen verändert, Umstrukturierungen vorgenommen oder auch neue Arbeitsorganisationen, wie schon angesprochen, und neuwertige IT-Technik eingeführt. Es bedarf eines erweiterten Beschäftigungsbegriffes sowie der Anpassung der Zuständigkeiten des Personalrates in allen sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten. Damit könnte bereits heute der eingetretenen Beteiligungslücke wirksam begegnet werden. So ein Herangehen würde langwierige Auseinandersetzungen um Zuständigkeiten vermeiden und entscheidungserhebliche Fragen in der Personalratsarbeit überhaupt in den Mittelpunkt stellen.

Der öffentliche Dienst, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat sich im Zuge der Einführung von Open Government Transparenz nun auf die Fahnen geschrieben. Dem ist auch innerhalb der Verwaltung mehr Rechnung zu tragen. Vor diesem Hintergrund sind aus unserer Sicht überkommene Regelungen wie Verschwiegenheitspflichten der Personalräte auf den Prüfstand zu stellen und durch die Normierung wie im Betriebsverfassungsgesetz mit der vergleichbaren Schweigepflicht zu ergänzen. Es geht darum, die Organisation und Arbeitsfähigkeit der Personalräte zu verbessern. So sind die Zusammenarbeitsverpflichtungen derart auszugestalten, dass Dienststelle und Personalrat auch wirklich als gleichberechtigte Partner angesehen werden.

Folglich sollte auch die Reichweite des Initiativrechtes des Personalrates dem der Dienststelle gleichgestellt werden. Die von mir unterstützte Forderung nach der Allzuständigkeit der Personalvertretung hat zunächst den Sinn, keine Beteiligungslücken zuzulassen. Diese gibt es, meine sehr geehrten Damen und Herren, in allen Mitbestimmungskatalogen, egal ob eingeschränkte oder volle Mitbestimmung. Dazu gibt es – das können Sie nachlesen – unzählige gerichtliche Entscheidungen. Es ist doch allemal für die Dienststellenleitung und die Beschäftigtenvertretung sachgerechter, nicht um das Vorliegen eines Beteiligungsrechtes zu streiten, wie es oftmals passiert, sondern die entscheidungserheblichen Ermessensfragen in den Vordergrund zu stellen. Genau das ist das Ziel, wenn man Allzuständigkeit in der Personalvertretung will.

Der Umfang und der Bedeutungsinhalt von Beteiligungstatbeständen, die teilweise nur mit erheblichen Kenntnissen – das wissen wir aus der praktischen Arbeit – mit Kommentaren, Zeitschriften, Begutachtungen und Beratungsaufwand zu deuten sind, steht als Hindernis vor der eigentlichen sinnvollen Befassung mit der Sache selbst. Dem müssen wir in den nächsten Jahren beim Personalvertretungsrecht entgegenwirken. Zudem überlagern sich viele Beratungsgegenstände, weil durch die wachsenden Kataloge, die es in den Ländern gibt, die Gesichtspunkte entstanden sind; entweder man hat etwas von anderen Ländern ausgeliehen, oder man hat etwas dazugeschrieben, aber es ist kaum noch übersichtlich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Technische administrative personalwirtschaftliche Vorgänge haben neue Sachverhalte zur Folge, denen einzelne Mitbestimmungstatbestände nicht folgen können, selbst wenn sie laufend angepasst oder, wie wir es heute wieder machen, ergänzt werden. Selbstverständlich muss die von mir gelobte Allzuständigkeit Grenzen haben. Das Verfassungsgericht gibt uns da eine klare Vorgabe. Die Mitbestimmung hat im öffentlichen Dienst dort rechtliche Grenzen, wo Amtshandlungen im Rahmen von Ermessensentscheidungen erfolgen. Das ist die einzige Grenze. Das heißt aber auch im Umkehrschluss, dass alle anderen Angelegenheiten als Mitbestimmungstatbestände rechtlich ausgebaut werden könnten, und das ist genau unsere Forderung.

Die Reichweite des Initiativrechtes beim Personalrat sollte dem der Dienststelle folgen, das heißt, keinen besonderen, sondern allgemeinen Beteiligungsverfahren unterliegen. Es ist übrigens nicht zu begründen, weshalb eine Initiative eines Personalrates weniger sinnhaft ist oder begründet sein soll als diejenige einer Dienststellenleitung. Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis, dass man eine solche Abgrenzung macht.

Die einen Antrag absendende Stelle sagt eigentlich zur Begründetheit eines Sachverhaltes überhaupt nichts aus. Entscheidend ist doch, ob die Dienststellenleitung die Vorschläge des Personalrates übernimmt oder nicht übernimmt. Das ist die Frage.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch ein anderer Aspekt: Die Personalvertretungsgesetze kennen seit den Sechzigerjahren Sollvorschriften zur Verhältnismäßigkeit der Berücksichtigung der Geschlechter. Im 2. Gleichberechtigungsgesetz wurde eine durch die Länder ergänzungsfähige Bestimmung der Sollvorschriften in das Bundesrahmenrecht eingeführt. Mit dem Fortfall des Bundesrahmenrechtes und der notwendigen Novelle in den Ländern sollte hinsichtlich der Repräsentanz der Geschlechter nun zu zwingenden Quoten gegriffen werden. Zumindest bin ich da der Meinung, wenn nach Jahrzehnten der Diskussion immer noch keine ausreichende Vertretung von Frauen in manchen Wahlgremien vorhanden ist, muss man eine gesetzliche Regelung treffen. Die Erfahrungen in den Bundesländern mit Quoten, die es mittlerweile gibt, zeigen, dass diese Bemühung die Einreicher von Vorschlagslisten dazu zwingt, mehr darüber nachzudenken; und es werden, siehe da, auch mehr Kandidatinnen gefunden, wenn man es gesetzlich auch vorschreibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Recht der Einigungsstellen ist wegen der gegenwärtigen Entwertungstendenz zu reformieren. Dabei sind unterschiedliche Modelle für die Länder für sogenannte klassische Ministerialverwaltungen, Verwaltungszweige von Verwaltungen mit wirtschaftlichen Aufgaben usw. erforderlich. Bei der Entwicklung der Zusammensetzung von Einigungsstellen sollten Poolmodelle, offene Listen oder die Einrichtungen von zentralen Schlichtungsstellen für Verwaltungszweige und Ressourcen vorstellbar sein. Eine freiwillige Schlichtungsmöglichkeit sollte parallel zum bestehenden Recht für die Einigungsstellen vorgesehen werden. Die letzte Entscheidung der Dienststelle ist aus rechtlichen Gründen mit einer Begründungspflicht zu versehen. Auch das sind Dinge, über die ich gerne einmal mit Ihnen diskutiert hätte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte den Katalog noch etwas weiter führen. Ich weiß, dass dies nicht alle Abgeordneten zum Thema Personalvertretungsrecht vom Hocker reißt, aber einige doch, vermute ich.

Das waren einige Vorschläge aus der bundesweiten Fachdiskussion. Sie werden ganz schnell feststellen, dass Sie diese im Gesetzentwurf der Staatsregierung und auch im Änderungsantrag kaum oder gar nicht finden. Das hat

mit der Art und Weise zu tun, wie dieses Gesetz auf den Weg gebracht wurde. Es ist auch nicht verwunderlich. Die Staatsregierung hatte mitten im Sommer in der Sommerpause mit einer dann auch noch verkürzten Anhörungsfrist Gewerkschaften und berufsständische Vertretungen aufgefordert, sich dazu zu äußern. An dieses Herangehen möchte ich kurz erinnern. Es führte sogar dazu, dass die kommunalen Spitzenverbände – man höre, die kommunalen Spitzenverbände! – in der Anhörung mit harscher Kritik auffuhren und sich über die Zeitschiene beschwert haben.

Eigentlich war die Eile – da bin ich anderer Meinung als mein Vorredner – überhaupt nicht geboten. Wenn CDU und SPD eine ehrliche und eine wie im Koalitionsvertrag stehende breite Beteiligung und eine geführte Reformdebatte für die Modernisierung im Dienstrecht gewollt hätten, dann hätten wir ja das ganze Jahr genügend Zeit gehabt, so wie es im Koalitionsvertrag steht. Die Behauptung, dass Eile wegen der Personalratsfragen erforderlich war, ist eigentlich gelogen. Wir wussten das auch im gewerkschaftlichen Bereich. Rechtlich erforderlich wäre nur die Novellierung von § 6, die Verselbstständigung gewesen. Da füge ich hinzu, wenn Sie den Minister so gelobt haben, aber dann nicht in der Art und Weise, wie es der Minister vorgeschlagen hat.

Unsere beiden Änderungsanträge haben sehr viel mehr Substanz als die Inkompetenz, die in diesem Teil vorgeschlagen wurde. Sie geben mir sicherlich recht,

(Beifall der Abg. Cornelia Falken, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, GRÜNE)

dass wir das so nie hätten beschließen können. Das war ein klarer Beleg dafür, dass man das die Staatsregierung nicht machen lassen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie hätten auch unsere teilweise gleichlautenden Änderungsanträge

übernehmen können, aber das ist sächsische Demokratie. Sie haben sie zum Teil erst einmal abgelehnt und dann dem eigenen mit demselben Text wieder zugestimmt. Das kann alles sein, das können Sie alles machen.

Ich kann Ihnen sagen: Schade um diesen Gesetzentwurf! Es gibt einige Verbesserungen im Katalog – ich habe gesagt, was ich grundsätzlich davon halte –, einige Verschlimmbesserungen. Wir haben im Innenausschuss genügend darüber diskutiert, und ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie sich auf das Niveau begeben, mit der LINKEN über Personalvertretungsrecht zu diskutieren, sehen wir uns gern an diesem Tisch wieder. Aber diesen Gesetzentwurf können wir maximal mit Enthaltung begründen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die SPD-Fraktion Herr Abg. Pallas, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! SPD und CDU haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass bis 2016 ein zeitgemäßes und praktikables Personalvertretungsgesetz mit verbesserten Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten verabschiedet werden soll. Jetzt war die Zeitschiene schon zweimal Thema. Auch wenn es sicher auf dem Schirm war, ist das eine Realität gewesen, der sich die Staatsregierung stellen musste, aber auch wir im Parlament. Auch wenn Klaus Tischendorf recht hat, muss man, denke ich, einbeziehen, welche Realisierungsmöglichkeiten bei einem zweigeteilten Verfahren eine möglicherweise noch weitergehende Verbesserung – oder eben nicht – gehabt hätte. Die schnelle Novellierung war sozusagen der einzige Weg, um das Personalvertretungsgesetz überhaupt zu verbessern. Das kurze Beteiligungsverfahren über den Sommer wurde zu Recht kritisiert. Uns war wichtig, dass wir als Parlament es rechtzeitig bekommen, damit die intensiven Diskussionen in der Breite geführt werden können. Wir hatten die sehr breite Anhörung mit mehreren Ausschüssen.

Ich muss sagen, in meiner abschließenden Bewertung konnten dadurch die Nachteile des kurzen Beteiligungsverfahrens im Sommer kompensiert werden. Ich muss auch ehrlicherweise eingestehen, dass es innerhalb der Koalition unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, was ein zeitgemäßes Personalvertretungsrecht ausmacht. Kollege Hartmann hat angesprochen, dass wir auch hart um Inhalte gerungen haben.

Aber am Ende ist Politik nun einmal die Kunst des Machbaren. Gemessen daran, wo das sächsische Personalvertretungsrecht bundesweit steht und welche Möglichkeiten wir innerhalb der Koalition haben, kann sich das Ergebnis, das wir heute hier abschließend beraten, durchaus sehen lassen.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Wir haben es im Dialog mit allen Beteiligten – Gewerkschaften und Arbeitgebern, aber auch dem Koalitionspartner – geschafft, ein modernes Personalvertretungsgesetz auf den Weg zu bringen, und setzen damit nicht weniger als einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages um. Erreicht haben wir viele Verbesserungen und erweiterte Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Personalvertretungen. Bereits der Entwurf enthielt viele Punkte, um die Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu verbessern. Ich möchte beispielhaft einige skizzieren und den wichtigsten dabei zuerst benennen, nämlich den erweiterten Beschäftigtenbegriff um die studentischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte, die erstmals in den Schutzbereich des Personalvertretungsgesetzes fallen werden.

Meine Damen und Herren, das darf man nicht unterschätzen. Das sind circa 45 000 Menschen in befristeten und äußerst schwachen Arbeitsverhältnissen, insbesondere an den Hochschulen. Diese werden nun eingeschränkt den Mitbestimmungsmöglichkeiten unterliegen. Aber sie dort

hineinzuholen ist ein großer Erfolg für diese 45 000 Menschen.

Wir haben verbesserte Möglichkeiten der Verselbstständigung von Dienststellen. Insbesondere, nachdem die letzte Staatsregierung diesen Paragraf – man muss es sagen – relativ radikal geschliffen hatte, war es, denke ich, wichtig, dass sich das Pendel jetzt auf einem machbaren Weg einfand.

Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte kam ebenfalls schon zu Sprache. Diese gibt es bereits eine Weile. Bisher war es eher ein kommunikatives Gremium, aber im Grunde faktisch die höchste Personalvertretung im Freistaat Sachsen. Jetzt wird sie zu einer solchen, indem die Sachverhalte von landesweiter Bedeutung mit Personalbezug offiziell in der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte angehört werden. An dieser Stelle gab es in der Anhörung weiteren Gesprächsbedarf, auf den ich gleich noch zu sprechen kommen möchte.

Die Sachverständigenanhörung hat eine sehr breite Diskussion über die unterschiedlichen Aspekte ermöglicht. Als SPD-Fraktion hatten wir uns zum Ziel gesetzt, die Bedenken der Sachverständigen weitgehend zu prüfen und, so weit es geht, in den Gesetzentwurf aufzunehmen, um weitere Verbesserungen zu erreichen. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir an einigen Stellen Lösungen gefunden, die sowohl die berechtigten Interessen der Beschäftigten auf der einen Seite und der Dienststellen auf der anderen Seite berücksichtigen.

Ich möchte die wichtigsten Ergänzungen noch nennen. Ein wichtiger Punkt der Sachverständigen war die eigentlich gut gemeinte Flexibilisierung der Arbeitsweise von Personalvertretungen. Eigentlich vorgeschlagen war die Auslagerung von Entscheidungsbefugnissen in Vorstände und Ausschüsse. Hier wurde von den Sachverständigen unisono gesagt, dass eine Aushöhlung des Demokratieprinzips in der Personalvertretung und Streit vorprogrammiert seien und dass das eher zu einer Verschlechterung der Arbeitsweise führen könnte. Wir haben uns dementsprechend dafür entschieden, die Auslagerung der Entscheidungsbefugnisse nicht mitzumachen. Gleichwohl sind wir dafür, dass trotzdem Flexibilisierungsmöglichkeiten eingeführt werden. Deshalb wird es Ausschüsse zur Vorbereitung von Personalratssitzungen geben. Wir halten auch an dem Umlaufverfahren fest und tragen der Kritik aus den Sachverständigenreihen Rechnung, indem wir es dem Einstimmigkeitsprinzip des Personalrats unterwerfen.

Besonderes Augenmerk haben wir auf Menschen mit Behinderung und insbesondere die Schwerbehindertenvertretungen gelegt. So war es eine Forderung, dass die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen als beratendes Mitglied in der AG der Hauptpersonalräte teilnimmt. Das haben wir im Rahmen der Beschlüsse im Innenausschuss verankert. Zum Zweiten gilt es, neben den Schwerbehinderten auch Menschen mit Behinderungen unterhalb des Grades einer Schwerbehinderung in den Blick zu nehmen, weshalb wir die Notwendigkeit zur

Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung auch für diesen Personenkreis erkennen und das Gesetz in diesem Sinne ändern wollen.

Ich möchte jetzt nicht die einzelnen Punkte wiederholen, die Kollege Hartmann als weitere Einführung von Mitbestimmungstatbeständen richtigerweise angesprochen hat. Ich möchte vielleicht abschließend noch einen wichtigen Punkt aus der Anhörung zu diesem Katalog nennen, und zwar die Kritik an dem Vorschlag, Maßnahmen der verhaltensbedingten Gesundheitsvorsorge nur am Verhalten der Arbeitnehmer zu betrachten. Die Sachverständigen haben in großer Breite dargelegt, dass zur Betrachtung der Gesundheitsvorsorge auch das Arbeitsumfeld des Arbeitnehmers gehört, für das die entsprechende Dienststelle verantwortlich ist.

Daher schlagen wir vor, von dieser Formulierung im Gesetzentwurf abzuweichen und zu einem dienststelleninternen Gesundheitsmanagement zu kommen, das alle Aspekte berücksichtigen kann.

Diese vielen Punkte verdeutlichen, dass eine Modernisierung des Personalvertretungsgesetzes trotz unterschiedlicher Perspektiven innerhalb der Koalition für die Staatsregierung und die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD ein sehr wichtiges Thema ist. Ich muss sagen, das wurde von außen auch so wahrgenommen. Ich möchte das anhand einer Bewertung aus einem der vielen Gespräche verdeutlichen, die wir im Zuge der parlamentarischen Befassung geführt haben. Es wurde gesagt, die Gesetzesnovelle ist nicht der ganz große Wurf, aber durchaus ein großer Schritt in die richtige Richtung. Bisher liegt Sachsen beim Personalvertretungsrecht bundesweit auf dem letzten Platz. Durch die Novelle kommen wir ins Mittelfeld.

(Klaus Tischendorf, DIE LINKE: Ja, ja! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Absehbar ist, dass sich künftige sächsische Staatsregierungen um weitere Verbesserungen kümmern müssen. Ich hatte anfangs auf die Kunst des Machbaren abgestellt und möchte an der Stelle noch einmal deutlich machen, dass wir als SPD natürlich mehr wollten im Bereich der Verbesserung des Personalvertretungsrechts. Aber so ist das nun einmal in einer Koalition mit unterschiedlichen Partnern, und ich möchte, um das zu unterstreichen, mit einem Zitat von Helmut Schmidt schließen: „Die Demokratie lebt vom Kompromiss. Wer keine Kompromisse machen kann, ist für die Demokratie nicht zu gebrauchen.“

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Die AfD-Fraktion, bitte. Herr Abg. Hütter, bitte.

Hütter, Carsten, AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der