Protocol of the Session on November 20, 2015

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Das vermag ich nicht zu erkennen. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Frau Staatsministerin Dr. Stange, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine

sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich ganz herzlich für diese Diskussion, ausdrücklich auch bei den beiden Oppositionsfraktionen, Herr Sodann und Frau Maicher. Ich habe vieles von dem, was Sie gesagt haben, Frau Maicher, aufgenommen. Und ich glaube, Herr Sodann, was das Thema Theater und Orchester angeht, haben wir bereits 2007 ein Gutachten zur Entwicklung von Theatern und Orchestern vorgelegt und versucht, einen strategischen Ansatz in die Kulturräume hineinzugeben, um auch dieses Thema in die Diskussion zu bringen. Ich will das nur erwähnt haben, weil es vielleicht noch nicht so deutlich geworden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit etwas anderem starten. Heute ist der bundesweite Vorlesetag. Als Dresdnerin hat man den Vorteil, dass man vor dem Plenum noch etwas anderes machen kann. Ich hatte heute früh die Möglichkeit, vor 25 Drittklässlern ein Buch in Teilen vorzulesen. Ich war im Stadtteil Gorbitz in einer Bibliothek, wo nicht unbedingt die privilegierten Schichten hingehen. Es war für mich wieder einmal insofern ein wunderbares Erlebnis, als mit dem Inhalt dieses Buches und mit der Aufmerksamkeit, die die Kinder dem entgegengebracht haben, ein Teil ihrer Lebenswelt aufgegriffen worden ist und in einen kulturellen, in dem Fall in einen literarischen Rahmen gesetzt worden ist, wo sie sich wiedergefunden haben. „35 Kilo Hoffnung“ hieß dieses Buch. Es ist vielleicht nicht so bekannt bei den Kindern, weil es eigentlich aus dem Französischen kommt, aber es beschreibt die Lebenswelt von Kindern. Frau Kurth, es beginnt übrigens, dafür muss ich mich noch entschuldigen, mit dem einleitenden Satz: „Ich hasse Schule!“ Aber ich habe vorher gesagt, dass ich Lehrerin bin. Das erklärt sich im Laufe dieses Buches und es ist einfach ein wunderschönes Erlebnis.

Ich erzähle das deshalb, weil dieser Vorlesetag, gerade, wenn die eigenen Kinder schon etwas älter sind, mir immer wieder deutlich macht, wie man Kinder auf ganz einfache Art und Weise mit dem Thema kulturelle Bildung beschäftigen kann, indem man die Faszination der Literatur mit ihrem eigenen Leben verknüpft. Ich denke, die Kinder sind mit ganz Vielem da rausgegangen – das hat mir jedenfalls ihr Eindruck vermittelt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sächsische Staatsregierung hat sich für die laufende Legislaturperiode im Bereich der Kulturpolitik einiges vorgenommen. Ich will es exemplarisch noch einmal nennen: Der Landtag hat mit der Aufstockung der Kulturraummittel bereits den ersten Schritt gemacht. Der zweite Schritt wird folgen, wenn der Landtag dem auch so folgt. Ab 2017 haben wir die Kulturraummittel insgesamt um 8 Millionen Euro aufgestockt und das gibt den Kulturräumen einen deutlich größeren Spielraum, kulturelle Bildung umzusetzen. Wir haben die institutionelle Förderung aufgestockt – Hanka Kliese hat darauf hingewiesen –, weil die Landeskulturverbände eine ganz wichtige Rolle als Multiplikatoren in der Kulturlandschaft für uns spielen. Wir haben den Evaluationsbericht zum Kulturraumgesetz vorgelegt. Er ist dem Landtag jetzt zugegangen. Wir werden ihn in den nächsten Mona

ten diskutieren und sicherlich an der einen oder anderen Stellschraube des Kulturraumgesetzes nachdrehen, um es noch besser funktionieren zu lassen. Und, ja, wir haben uns vorgenommen, die kulturelle Bildung zu stärken. Ich freue mich auch, dass es in unserem Koalitionsvertrag gelungen ist, diesen Punkt ganz nach vorn zu rücken.

Nach unserem Verständnis bedeutet kulturelle Bildung – und Herr Ursu hat das vorhin sehr schön dargestellt – eine aktive Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur, die Unterstützung der Persönlichkeitsbildung – ein ganz wichtiger Faktor – und die Stärkung der sozialen, kommunikativen und kreativen Fähigkeiten der Menschen und damit natürlich des Zusammenhalts unserer Gesellschaft in ihrer Vielfalt.

Im Land Sachsen mit seiner reichhaltigen kulturellen Tradition versteht sich die Bedeutung der kulturellen Bildung eigentlich von selbst. Das zeigt gerade auch die Debatte, die wir geführt haben. Der Stolz auf das reiche kulturelle Erbe und die heutige vielfältige Kulturlandschaft ist sehr groß. Noch erfreulicher ist die aktive Teilnahme am Kulturgeschehen. Im Vergleich der Flächenländer sind nicht nur die Besucherzahlen in Museen, Theatern und Bibliotheken bundesweit spitze. Das Interesse, die Pflege und die hohe Wertschätzung der Kultur sind allgemein überdurchschnittlich ausgeprägt und wesentlicher Teil unseres Selbstverständnisses. An dieser Stelle kann ich nur immer wieder darauf verweisen, dass viele Museen, Bibliotheken, aber auch andere Kultureinrichtungen nicht ohne ehrenamtliches Engagement tätig sein können. All diese tragen dazu bei, dass kulturelle Bildung gelebt wird.

Der stolze Blick zurück darf aber nicht zur Selbstzufriedenheit verleiten. Die Kultur muss sich stets neuen Herausforderungen stellen, und es ist alles andere als selbstverständlich, dass künftige Generationen der Kultur den gleichen hohen Stellenwert einräumen. Lassen Sie mich an dieser Stelle Goethe zitieren, auch wenn man damit bei vielen Eulen nach Athen trägt: „Was Du ererbt von deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen.“ Es war sozusagen sein Plädoyer für die kulturelle Bildung. Es reicht nicht, die Schätze in Glasvitrinen zu stellen, sondern man muss sich mit diesen Schätzen auseinandersetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eben kein bildungsbürgerliches Elitethema, auch – Kollege Ursu, da gebe ich Ihnen vollkommen recht – wenn es uns noch nicht im ausreichenden Maße gelingt, alle Gruppen der Bevölkerung zu erreichen. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU steht, Kindern und Jugendlichen wollen wir frühzeitig und auf einfache Weise den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Die soziale, kulturelle und demokratische Teilhabe aller Menschen in Sachsen unabhängig von ihrer Herkunft soll gestärkt werden. Es mag sein, dass das zwei triviale Sätze sind, aber sie sind in ihrem Inhalt sehr herausfordernd.

Die aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingen steigern nochmals die

Bedeutung der kulturellen Bildung. Daran anknüpfend möchte ich gern aus dem Bericht der BundestagsEnquetekommission Kultur in Deutschland 2007 zitieren: „Kulturelle Bildung stärkt die Sensibilität dafür, dass kulturelle Vielfalt und Differenz zwischen Religionen, Milieus, Ethnien und Geschlechtern und auch zwischen den Generationen eine kostbare Entwicklungsressource der Gesellschaft ist. Die Einbettung kultureller Bildung in die allgemeine Bildung und die Stärkung kultureller Bildung im Allgemeinen sind von grundlegender Bedeutung für die Entwicklungsfähigkeit unserer Gesellschaft.“ So weit die Enquetekommission im Jahr 2007.

Wann, wenn nicht jetzt, kommt es auf die Förderung des interkulturellen Verständnisses an, inklusive der notwendigen Vergewisserung der eigenen kulturellen Wurzeln? Ja, auch das wird wieder diskutiert. Auf eine Kultur des Dialogs, die nicht ausgrenzt, sondern den gegenseitigen Respekt und das friedvolle Zusammenleben fördert, kommt es an.

Darum ist es richtig und wichtig, dass die Koalitionsfraktionen mit ihrem Antrag nochmals einen Impuls setzen. Im Kern geht es um die Entwicklung eines landesweiten strategischen Konzeptes zur kulturellen Bildung, ressortübergreifend und gemeinsam mit allen Partnern der kulturellen Bildung. Es ist bereits darauf verwiesen worden, dass wir nicht beim Punkt null beginnen, wie der runde Tisch „Kulturelle Bildung“ vor wenigen Wochen sehr deutlich zeigte. Wir wollen dazu auch die Impulse und Anregungen aus anderen Bundesländern aufgreifen. Ja, andere haben auch andere Antworten gefunden. Aber wir wollen sie auch auf unsere Gegebenheiten anpassen, denn wir haben mit dem Kulturraumgesetz eine Gegebenheit in Sachsen, die alle anderen Bundesländer nicht haben und von daher ist es nicht eine einfache Übertragung des Schemas aus Nordrhein-Westfalen, Berlin oder Hamburg, die wir uns hier angehört haben.

Aber auch die Empfehlung des Kultursenats unter dem zugegeben etwas spitzen Titel „Was PISA nicht gemessen hat“ oder das Grundsatzpapier der Kulturräume zur kulturellen Bildung und die Forderung zur kulturellen Bildung aus dem Bericht des Kultusministeriums vom Mai 2013 enthalten zahlreiche wichtige Aspekte, die uns als Grundlage für die Erarbeitung dieses landesweiten Konzeptes dienen können.

Lassen Sie mich einige Punkte nur kurz herausgreifen. Kulturelle Kinder- und Jugendbildung zu stärken bedeutet vor allem, die Zusammenarbeit von Kitas, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit den Kulturinstitutionen und den Kulturschaffenden stetig und nachhaltig zu verbessern. Das betont der Antrag völlig zu Recht. In diesem Sinne koordinieren die drei Ministerien – Wissenschaftsministerium, Kultusministerium und Sozialministerium – ihre Aktivitäten der kulturellen Bildung übrigens bereits seit 2008 in einer interministeriellen Arbeitsgruppe und beziehen dabei auch Berater aus der Praxis immer wieder ein. Mit dem Jahr 2008 und dem darauffolgenden

Doppelhaushalt wurde auch erstmals der Haushaltstitel kulturelle Bildung eingeführt.

Gern nehme ich den Antrag als Auftrag, diese ressortübergreifende Zusammenarbeit weiter zu intensivieren. Ich denke, dass das auch meine Kolleginnen tun, um das noch verbindlicher auszugestalten.

Andererseits fangen wir auch nicht bei null an. In fast allen Kulturräumen sind zwischenzeitlich sogenannte Netzwerkstellen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung bedarfsgerecht, das heißt vielfach qualitativ hochwertige kulturelle Angebote in der regionalen Struktur und verknüpfend den Kultursektor mit dem Bildungsbereich, eingeführt worden. Vor wenigen Jahren war das noch ein Modellprojekt in der Oberlausitz gewesen und manche werden sich daran erinnern, dass wir es immer wieder hinausgeschoben haben. Mittlerweile gehört es zur guten Praxis.

Ja, Frau Maicher, Sie haben recht. Die Stellen müssen nachhaltig besetzt werden. Genau deshalb ist es wichtig, dass bei der Novellierung des Kulturraumgesetzes, wenn das Kulturraumgesetz novelliert werden sollte, die kulturelle Bildung ausdrücklich Erwähnung findet. Dann haben die Kulturräume auch die Möglichkeit, aufgrund dieses Gesetzes die Netzwerkstellen verbindlich zu etablieren.

Innerhalb frühkindlicher Bildungsprozesse ist das Handlungsfeld kulturelle Bildung facettenreich. Das schließt Angebote kultureller Einrichtungen und freier Künstler, außerschulische Jugendbildung, ehrenamtliches Engagement und Freiwilligendienste zur Fortbildung von Multiplikatoren und auch die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Musikschullehrern, wo wir gerade alle Kräfte gebündelt haben, ein. So gehört selbstverständlich auch die Absicherung des musisch-ästhetischen Unterrichts in den Schulen ebenso dazu wie die enge Verzahnung mit den vielfältigen kulturellen Angeboten außerhalb von Schule und Kitas, zum Beispiel im Rahmen von Ganztagsangeboten. Hier wünsche ich mir und kann nur appellieren, dass, wenn die Künstlerinnen und Künstler im Rahmen der Ganztagsangebote tätig werden, anständige Honorare gezahlt werden.

(Beifall bei den LINKEN)

Denn allzu oft müssen die Künstlerinnen und Künstler von diesen Honoraren auch ihr Leben bestreiten.

Kulturinstitutionen wie Theater, Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken oder soziokulturelle Einrichtungen vermitteln einerseits, bieten aber zugleich auch die Plattform über die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur. Auch dort müssen wir die notwendigen Personalkapazitäten an Museums-, Theater- und Musikpädagogen aufrechterhalten und wahrscheinlich an der einen oder anderen Stelle ausbauen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Empfehlung des Kultursenats, die finanzielle Ausstattung der Förderprogramme seitens des SMWK und des Kultusministeriums laufend den Erfordernissen anzupassen, ist vom Sächsischen Landtag mit der Verabschiedung des Haus

haltes 2015/2016 berücksichtigt worden. Wir haben das Programm „Jedem Kind ein Musikinstrument“ fortgesetzt. Wir haben die Musikschulförderung auf 5,3 Millionen Euro jährlich aufgestockt zusätzlich zu dem, was die Kulturräume leisten. Wir haben ein neues Förderprogramm „Internationaler kultureller Dialog“ bei der Kulturstiftung Sachsen mit 150 000 Euro eingerichtet. Wir haben die Mittel für die kulturelle Bildung um 300 000 Euro auf 725 000 Euro pro Jahr aufgestockt.

(Beifall bei der SPD)

All das sind wichtige Schritte, die Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Landtag mit der Verabschiedung des Haushaltes unterstützt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sind heute viele Punkte angesprochen worden, die ich nicht wiederholen möchte. Wir müssen das Thema Mobilität bewegen – im wahrsten Sinne des Wortes. Denn Teilhabegerechtigkeit, Herr Ursu, beginnt damit, dass man überhaupt Kultureinrichtungen erreichen kann. Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium von meinem Kollegen Martin Dulig ist dabei, mit den fünf Regionalverbänden das Thema Bildungsticket auf den Weg zu bringen. Wenn es uns gelingt, ein kostengünstiges Bildungsticket zu gestalten, dann haben wir die Möglichkeit für viele Kinder neu eröffnet, Kulturangebote jenseits des Schülertickets zu erreichen. Wir müssen aber auch für diejenigen Sorge tragen, die nicht an den ÖPNV angebunden sind – da erinnere ich mich sehr gut an die Aussagen des Kultursenatsvorsitzenden und ehemaligen Oberbürgermeisters von Bautzen, Herrn Schramm, der sagte, was nütze das schönste Bildungsticket, wenn kein Bus und keine Bahn fährt. Dort brauchen wir andere Angebote und das müssen wir mit den Kulturräumen und den Kultureinrichtungen gemeinsam gestalten, dass dort Mobilität gewährleistet ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einen Punkt erwähnen, bei dem die Kulturräume und die Kommunen gefordert sind. Wir haben auf der staatlichen

Ebene und auch in einigen Kommunen, zum Beispiel in Leipzig, den kostenfreien Eintritt zu den Museen geschultert. Da haben noch einige Kommunen und Kulturräume darüber nachzudenken. Es ist vorhin jedoch zu Recht angemahnt worden, dass der kleine Obolus, der notwendig ist, um ein Museum oder ein Theater zu besuchen, für manche Eltern eine Überforderung darstellt. Deshalb sollten wir auch an dieser Stelle daran denken, dass kulturelle Bildung für alle offen sein muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dem Runden Tisch am 5. November werden wir mit entsprechenden Arbeitsgruppen weiter an dem Thema landesweites Konzept arbeiten. Viele Anregungen sind aus diesem Runden Tisch bei uns eingegangen und ich denke, wir können bereits im nächsten Jahr auch zu diesem landesweiten strategischen Konzept zur Umsetzung dieses Antrages mehr ausführen. Ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen und auf den Dialog mit denjenigen, die in den Kultur- und Bildungseinrichtungen tätig sind. Ich denke, der Antrag und die Debatte unterstreichen nochmals, dass wir auf dem richtigen Weg sind und uns Ihre Unterstützung dabei insgesamt hilft, kulturelle Bildung strategisch noch nachhaltiger anzugehen, als das heute der Fall ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Ich rufe jetzt zum Schlusswort auf. Wer möchte das Schlusswort halten? – Niemand mehr. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Ich stelle die Drucksache 6/2781 zur Abstimmung.

Wer gibt die Zustimmung? – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei ganz wenigen Gegenstimmen ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen worden.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Landesoffensive für eine bedarfsgerechte, flächendeckende

und gut erreichbare medizinische Versorgung in Sachsen

Drucksache 6/1858, Antrag der Fraktion DIE LINKE,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Es beginnt die einreichende Fraktion, danach folgen CDU, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. – Frau Abg. Schaper hat jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Bibel Buch Markus Kapitel 4 Vers 12 steht geschrieben: „… auf dass sie es mit sehenden Augen sehen und doch nicht erkennen und mit hörenden Ohren hören und

doch nicht verstehen...“ Das scheint das allgemeine Motto der Staatsregierung zu sein.

Da macht man sich als Opposition Gedanken, die sich eigentlich die Regierung machen sollte, um die drohende Unterversorgung im ländlichen Raum abzuwenden. Und dann bekommt man gesagt, dass „eine allumfassende Bedarfsermittlung und vorausschauende Gesamtplanung keinen zusätzlichen Nutzen für die Durchführung der Versorgung bringt“. – Aha. Bei allem Respekt vor der

Selbstverwaltung muss doch auch bei Ihnen mittlerweile angekommen sein, dass diese in den letzten 25 Jahren im Bereich der medizinischen Versorgung nicht so sonderlich gut funktionierte.

Um das zu erkennen, reicht ein kurzer Blick auf die Zahlen, welche Sie mir zum Beispiel mit der Drucksache 6/1843 zukommen ließen. Hier wird deutlich, dass es gerade im ländlichen Raum an Fachärzten mangelt. So kommen in den Landkreisen auf einen Facharzt deutlich mehr Einwohner als in den kreisfreien Städten. Manchmal lohnt sich ein Blick auf die selbst herausgegebenen Zahlen. Für Menschen, die es jedoch nicht so sehr mit Zahlen haben, hat die AOK Plus die Situation in einer kleinen Broschüre dargestellt, welche zum „Gesundheitspolitischen Frühstück“ am 28.09.2015, bei welchem Sie, Frau Ministerin, im Übrigen auch anwesend waren, noch einmal grafisch dargestellt wurde. Da steht auf der Folie 24, dass a) in ländlichen Regionen eine Unterversorgung droht, b) 26 % der Hausärzte über 60 Jahre sind und die Nachbesetzung schwierig ist und c) es zahlreiche offene Stellen besonders in ländlichen Regionen gibt.

Doch das ist nicht alles. Auf der nächsten Seite, also auf Folie 25, steht, dass „Krankenhäuser schon heute einen Teil der ambulanten Versorgung übernehmen, weil eine flächendeckende medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet ist.“ Da muss man doch seitens der Staatsregierung wach und tätig werden, anstatt diesen Mangel unaufhörlich weiter zu verwalten und nichts dagegen zu tun.