Protocol of the Session on November 19, 2015

Stimmen dafür, dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Artikel 2, Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür, mit großer Mehrheit abgelehnt.

Nachdem nun alle Bestimmungen abgelehnt worden sind, brauchen wir keine Gesamtabstimmung durchzuführen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Umzugskostengesetzes

Drucksache 6/2420, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/3198, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter, das Wort zu nehmen? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter bzw. die Berichterstatterin das Wort? – Das ist auch nicht der Fall.

Damit können wir zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Umzugskostengesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 6/3198. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich beginne mit der Überschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich rufe Artikel 1 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen wurde dennoch Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 2 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Bei Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dagegen wurde Artikel 2 mit Mehrheit angenommen.

Ich rufe Artikel 3 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier wiederum gleiches Abstimmungsverhalten. Damit ist auch Artikel 3 bei einigen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich lasse nun über den gesamten Gesetzentwurf abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dem Gesetzentwurf dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden. Meine Damen und Herren, auch dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 6

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zum

Sächsischen Gesetz zur Durchführung des ZDF-Staatsvertrages

Drucksache 6/2472, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/3050, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Es ist eine allgemeine Aussprache vorgesehen. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun der Frau Abg. Fiedler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Grund für den heutigen Gesetzentwurf liegt nun schon eine Weile zurück. Es ist das bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014, welches der Politik aufgetragen hat, den Anteil der staatsnahen Vertreter im ZDF-Fernsehrat zu reduzieren. Künftig darf der Anteil aktiver Politiker bzw. staatsnaher Mitglieder maximal ein Drittel betragen.

Dies trifft nicht nur auf den Fernsehrat, sondern auch auf seine Ausschüsse und den Verwaltungsrat zu. Das Entsenderecht der Parteien in den ZDF-Fernsehrat entfällt zukünftig. Die Regelung zur Inkompatibilität von Personen wurde erweitert, ebenso die Vorgaben zur Transpa

renz. Beispielsweise werden die zukünftigen Aufwandsentschädigungen der Gremienmitglieder sowie das Intendantengehalt und die Direktorengehälter veröffentlicht. Eine gewisse Dynamisierung erhalten die Gremien dadurch, dass die Mitgliedschaft auf drei Amtsperioden begrenzt ist.

Ein wichtiges Anliegen des Bundesverfassungsgerichts war es, dass die Gremien des ZDF – ich zitiere –: „die Vielfalt des Gemeinwesens und gesellschaftliche Pluralität widerspiegeln.“ Zur Sicherung dieser geforderten Vielfalt ist die Entsendung von Mitgliedern aus 16 verschiedenen Lebensbereichen vorgesehen. Sachsen hat den so wichtigen Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes übertragen bekommen. Ich finde es gut, dass dieser Bereich im ZDF-Fernsehrat künftig mit einem Sachsen vertreten sein wird, und ich empfinde es auch als sehr positiv, dass der Verband, der den Zivil- und Katastrophenschutz vertreten soll, durch den Landtag gewählt

wird, analog, wie wir es heute Morgen bei den Vertretern im MDR-Rundfunkrat getan haben.

Am 28. September 2015 fand eine öffentliche Ausschussanhörung von Sachverständigen des Medienausschusses des Landtags statt, die mit großer Mehrheit die vorliegenden Regelungen in Gesetzentwurf befürworteten. Aber sie hat auch die Erkenntnis gebracht – deshalb ist es auch immer wieder gut, dass Anhörungen im Landtag stattfinden –, dass die vorgeschlagenen Fristen zur Bestimmung des sächsischen Vertreters für den Fernsehrat nicht oder nur schwer mit den Fristen des ZDF kompatibel sind. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf einen gemeinsamen Änderungsantrag im Ausschuss eingebracht, der dieses Problem löst, in dem wir uns an den bereits bestehenden Fristen der ZDF-Satzung orientieren. Er hat deshalb auch die Zustimmung im Ausschuss gefunden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist sicherlich ein Kompromiss, da es die Interessen von 16 verschiedenen Bundesländern unter einen Hut zu bringen gilt. Aber er ist ein guter Kompromiss, denn Länderparlamente mit unterschiedlicher Zusammensetzung haben ihm bereits zugestimmt, so auch der Landtag in Baden-Württemberg, der einstimmig votiert hat, und auch im Nachbarland Thüringen haben alle Fraktionen – bis auf die AfD – den Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag befürwortet.

Heute sollte auch Sachsen der Neuausrichtung, insbesondere der Gremienarbeit des ZDF, zustimmen – dafür werbe ich – und den Weg zur Unterzeichnung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages durch den Ministerpräsidenten freimachen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Die Linksfraktion, bitte; Herr Abg. Neubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch ein Stück weiter zurückgehen als Frau Fiedler, und zwar nicht bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, sondern erläutern, was der Auslöser dafür war. Es war im Jahr 2009, als der Vertrag des Chefredakteurs des ZDF, Nikolaus Brender, verlängert werden sollte und insbesondere Bayern und Hessen großes Engagement an den Tag gelegt haben, um dies zu beeinflussen. Daraufhin haben Hamburg und Rheinland-Pfalz den Antrag auf Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gestellt, und 2014 kam das Urteil. Es ist aus meiner Sicht ein sehr spannendes Urteil, das sich mit der Frage der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt und diesbezüglich einige Grundsätze dargelegt hat.

Zum einen sollen Personen aus allen Bereichen des Gemeinwesens in den öffentlich-rechtlichen Aufsichts

gremien sein, die unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungshorizonte einbringen. Es ist also das Gebot der Vielfaltsicherung, das im Fokus dieses Urteils steht. Es sollen neben den größeren, den öffentlichen, diskursbestimmenden Verbänden auch kleinere Verbände und Gruppen in den Aufsichtsgremien sein, um auch andere Perspektiven zu ermöglichen. Mit diesen Forderungen geht einher, dass die Aufsichtsgremien keine kohärent organisierten Perspektiven abbilden.

Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausdruck des Gebots der Vielfaltsicherung – genau über diese Perspektive läuft es – dem Gebot der Staatsferne genügen. Damit kommen wir zur konsequenten Begrenzung des Einflusses staatlicher und staatsnaher Organisationen und Personen in den Aufsichtsgremien. Das Bundesverfassungsgericht hat dies, wie bereits ausgeführt wurde, auf ein Drittel beschränkt. Es gab aber auch ein Minderheitenvotum des Bundesverfassungsrichters Paulus, der dafür plädiert hat, staatliche Vertreter ganz aus diesen Aufsichtsgremien zu entfernen bzw. sie nicht zuzulassen. Auch darüber kann man durchaus diskutieren; denn so, wie sie jetzt zusammengesetzt sind, ist in den Aufsichtsgremien der Fokus sehr stark auf die Exekutive gerichtet.

Weiterhin wurde formuliert, dass die Exekutive – hiermit ist die der Länder gemeint – keinen bestimmenden Einfluss auf die Entsendung von Mitgliedern haben soll. Wir hatten das Phänomen, dass die Bundesländer bisher 16 Vertreter im ZDF-Fernsehrat hatten und diese einen sehr weiten Bereich abgedeckt haben – ich zitiere einmal –: Vertreter aus den Bereichen des Erziehungs- und Bildungswesens, der Wissenschaft, der Kunst, der Kultur, der Filmwirtschaft, der freien Berufe, der Familienarbeit, des Kinderschutzes, der Jugendarbeit, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes –, also alles. Sie wurden über – häufig – regierungsnahe Vertreterinnen und Vertreter aufgefüllt. Ich erinnere daran, dass aus Sachsen immer noch Holger Zastrow auf diesem Label im ZDFFernsehrat vertreten ist oder die SPD-Fraktionsvorsitzende in Sachsen-Anhalt, Katrin Budde, die ebenfalls diesen gesellschaftlichen Bereich vertritt, was natürlich das ganze System konterkariert.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist da großer außerparlamentarischer Bereich, den Herr Zastrow vertritt!)

Es sollen Regelungen getroffen werden, die eine klare Einstufung der Vertreter vornehmen – wann sie staatsnah sind –, und es wird mit dem Urteil ein erhebliches Maß an Transparenz gefordert, spannenderweise ebenfalls mit dem Argument, eine wirksame, staatsferne Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen und Willensbildung nicht in das Kräftefeld staatlich-politischer Entscheidungszusammenhänge geraten zu lassen. Genau vor diesem Hintergrund eine Transparenz einzufordern finde ich äußerst spannend.

Da die Mitglieder der Gremien Sachwalter der Allgemeinheit sind, muss auch die Möglichkeit öffentlicher

Anteilnahme an Abläufen, Terminen etc. gegeben sein. Ich möchte hinsichtlich der Öffentlichkeit der Gremien aus dem Urteil zitieren, da wir auch Diskussionen über die Öffentlichkeit von Ausschüssen usw. führen, und ich fand es angemessen – Zitat –: „Transparenz kann hier heilsame Vorwirkung gegen funktionswidrige Absprachen und Einflussnahmen entfalten und helfen, Tendenzen von Machtmissbrauch oder Vereinnahmung durch Partikularinteressen frühzeitig entgegenzuwirken. Der Öffentlichkeit kommt insoweit eine wesentliche, die interne institutionelle Kontrolle ergänzende Kontrollfunktion zu.“

Sehr geehrte Damen und Herren! Nun liegt uns der ZDFStaatsvertrag vor. Die Anzahl der Mitglieder wird von 77 auf 60 Mitglieder reduziert. Die Bundesregierung und die kommunalen Spitzenverbände entsenden nur zwei Mitglieder anstatt bisher drei Mitglieder. Vertreter der Parteien sind in diesem ZDF-Fernsehrat nicht mehr vertreten. Dazu sage ich später noch etwas. Einige Verbände, wie der Arbeitgeberverband, Zeitungsverleger und Journalistenverbände, entsenden anstatt zwei nur noch einen Vertreter. Es gibt neue Themenbereiche, die aufgegriffen wurden, wie Digitales, Internet, Menschen mit Behinderungen, Migranten, Muslime, Heimat und Brauchtum.

Bisher – das hatte ich gerade gesagt – wurden die Verbandsvertreter direkt über die Ministerpräsidenten entsandt. Nun ist es so, dass die Verbände benannt werden. Der Landtag würde sich für Sachsen mehrheitlich für einen Verband aus dem Bereich des Katastrophenschutzes entscheiden, und die gesellschaftliche Organisation, die die Mehrheit erhält, entsendet dann einen Vertreter.

Ich komme zu einigen Kritikpunkten und sage auch, warum wir uns bei der Abstimmung über diesen ZDFStaatsvertrag heute der Stimme enthalten werden. Erstens. Wir haben einer Reduzierung der staatsnahen oder staatlichen Vertreter auf ein Drittel der Plätze, was vorgegeben ist. Aber diese Plätze sind de facto auf die Regierungen der Länder reduziert. Das sind 16 Plätze, hinzu kommen noch zwei für Kommunen und zwei vom Bund. Die Parteien sind völlig außen vor.

Das ist demokratietheoretisch mehr als bedenklich, weil Positionen von politischen Minderheiten – ich hatte es vorhin auch in einem anderen Zusammenhang gesagt – und Gruppen, die nicht so stark sind, damit verloren gehen. Wir haben zwar im Moment die Situation, dass tatsächlich alle vier im Bundestag vertretenen Parteien auch über die Länder, also mit Baden-Württemberg Grüne und mit Thüringen LINKE, im ZDF-Fernsehrat vertreten sind. Aber das ist natürlich eine Entsendung aus der Logik der Regierungen und nicht aus der Logik vonseiten einer gesellschaftlichen und politischen Vielfalt. Das halten wir für sehr problematisch.

Leicht abgespeckt, aber in der bisherigen Form wurden die Verbände konserviert. Auch das ist eine Konstellation, die der Versteinerung leider nicht entgegenwirkt. Das war eine Forderung, die das Bundesverfassungsgericht aufgemacht hat.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte beispielsweise, dass es an der Stelle merkwürdig ist, dass die Evangelische Kirche und die Katholische Kirche noch zwei Vertreterinnen haben und an dieser Stelle nicht auch eine Reduzierung stattgefunden hat, um für neue Organisationen Platz zu machen.