Protocol of the Session on October 7, 2015

immer differenzieren. Gerade zwischen Stadt und Land sieht man dann doch unterschiedliche Entwicklungen.

Das Ziel, bis 2018 tatsächlich alle Haushalte mit 50 Mbit zu erreichen, ist sehr ambitioniert – und dies deutschlandweit, nicht nur in Sachsen. Wir sagen klar: Auch dieses Ziel kann nur eine Zwischenetappe im Sinne einer Grundversorgung sein. Schon mittelfristig brauchen wir ein Mehr an Leistungsfähigkeit in der digitalen Infrastruktur. Der Freistaat liegt mit seinem diesbezüglichen finanziellen Engagement deutschlandweit mit an der Spitze. Die Staatsregierung hat mit der Förderrichtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ – die Richtlinie DiOS – eine Fachförderung aufgesetzt, welche Anreize für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen bietet. Sechs der zehn Landkreise und insgesamt rund 80 % der sächsischen Gemeinden befinden sich bereits im Analyseverfahren der Richtlinie DiOS. Generell ist reges Interesse an der Landesförderung festzustellen.

Das Wollen funktioniert also. Jetzt müssen wir die Voraussetzungen für das Können schaffen. Können unsere Kommunen investieren, obwohl der Breitbandausbau keine Pflichtaufgabe ist? Gelingt es uns, möglichst viele Kommunen aus der Analyse in die Investitionsphase beim Breitbandausbau zu führen? Die Kommunen sehen sich aktuell einer Vielzahl finanzieller Herausforderungen gegenüber. Um die Rahmenbedingungen für die Kommunen attraktiver zu gestalten, erarbeitet mein Haus aktuell die Novellierung der DiOS-Förderung. Dabei wird selbstverständlich die künftige Förderquote eine Rolle spielen. Ich kann der Entscheidung des Kabinetts natürlich nicht vorgreifen. Dazu nur so viel: In anderen Förderprogrammen zum Breitbandausbau beträgt die Förderquote bis zu 90 %. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass Sachsen auch hier deutschlandweit eine führende Position einnimmt. Die neue Richtlinie DiOS soll zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Breitbandausbau kann nur durch ein enges Zusammenwirken von Privatwirtschaft und öffentlicher Hand gemeistert werden. Dabei ist neben der kommunalen und der Landesebene auch der Bund stark gefordert. In diesem Zusammenhang begrüßen wir es, dass der Bund mit sehr langer Anlaufphase ein eigenes Breitbandförderprogramm mit einer Ausstattung von 2 Milliarden Euro auflegen will. Aber ohne Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der stark beanspruchten Gemeinden wird das Bundesprogramm nur eine eingeschränkte Wirkung entfalten. Finanziell weniger leistungsfähige Gemeinden müssen durch eine Bundes- oder Landesförderung maßgeblich entlastet werden. Sonst werden die Ziele für das Jahr 2018 verfehlt und der Bedarf für das kommende Jahrzehnt nicht gedeckt. Wir halten es Richtung Bund daher nach wie vor für sinnvoll, wenn die Länder die kommunale Mitfinanzierung bedarfs- und teilweise übernehmen können. Der Richtlinienentwurf des Bundes sieht das bisher nicht vor.

Wir wollen in Sachsen auch die Beratungsleistungen verstärken und für alle Breitbandförderangebote in Sach

sen öffnen. Dazu wollen wir die bestehende Beratungsstelle DiOS zu einem Breitband-Kompetenzzentrum ausbauen, um alle bestehenden Förderangebote, beispielsweise auch jenes des SMUL, effizient miteinander verzahnen zu können. Zudem soll ein Breitbandkoordinierungsausschuss gegründet werden, der den Breitbandausbau in Sachsen begleiten, Schwierigkeiten rechtzeitig identifizieren und Lösungsmöglichkeiten vorschlagen soll. Dazu sollen sowohl aus dem privaten als auch dem öffentlichen Bereich Mitglieder gewonnen werden.

Diese und weitere Vorschläge sind in einem Breitbandausbaukonzept enthalten, das mein Haus erarbeitet hat und welches dem Kabinett noch in diesem Jahr zur Entscheidung vorgelegt werden wird. Wir stellen uns der Herausforderung und wollen sie meistern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verfolgen keine losgelöste Ausbaustrategie für die digitale Infrastruktur. Wir erarbeiten noch in diesem Jahr den Entwurf einer Strategie mit dem Namen „Sachsen Digital“, wie sich Sachsen dem digitalen Wandel stellen und seine Chancen nutzen soll. Ich habe Ihnen gegenüber dazu bereits in meiner Fachregierungserklärung Ausführungen gemacht. „Sachsen Digital“ wird sich dabei auf Bereiche konzentrieren, in denen der Freistaat Sachsen für sich einen Handlungsauftrag sieht und die Gestaltungskompetenz zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen besitzt.

Was soll „Sachsen Digital“ sein? Die sächsische Digitalisierungsstrategie folgt einem Gesamtverständnis von Digitalisierung als Schnittstelle von einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur, darauf angebotenen digitalen Diensten und mit einem hohen Grad an Innovation. Nur ein gelungenes Zusammenspiel dieser drei Bereiche sichert eine hohe Qualität und Attraktivität eines digitalen Angebotes.

Welche Schwerpunkte setzen wir dabei? Wir haben fünf strategische Ziele definiert: Eine flächendeckende zukunftsfähige digitale Infrastruktur ist sozusagen das Nervensystem für die Digitalisierung. Stadt und Land sind uns beim Ausbau gleich wichtig. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt wird die Gewährleistung der Informations- und Cybersicherheit sein. Hier geht es vor allem um den Schutz von Daten vor Datenmissbrauch. Uns geht es darum, Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren und ihnen zu vermitteln, wie Gefahren abgewehrt werden können. Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, Sicherheitslücken zu identifizieren und zu beseitigen.

Besonders liegt mir das Thema „Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter“ am Herzen. Gute Arbeit als Leitmotiv einer modernen, leistungsfähigen und humanen Arbeitswelt ist für uns die Basis einer zukunftsfähigen Arbeits-, Wirtschafts- und Standortpolitik. Im Zuge der Digitalisierung stellen sich hier neue Herausforderungen. Orts- und zeitunabhängiges Arbeiten führt zu neuen Formen der Entgrenzung. Automatisierung verändert die Anforderungen an die Arbeitenden. Hier brauchen wir massive Investitionen in die Aus- und Weiterbildung,

sonst werden wir diesen Umbruch nicht bewältigen können.

Außerdem wollen wir die digitale Innovationskraft stärken. Sachsen soll attraktiver für Gründungen im Bereich Digitales werden und bessere Rahmenbedingungen bieten, damit entstehende Unternehmen in Sachsen bleiben und wachsen können.

Schließlich wollen wir die Digitalisierung der Verwaltung und der öffentlichen Institutionen vorantreiben. Unser Anspruch sind leistungsfähige, aber auch bezahlbare Strukturen. Wir wollen die Potenziale der IT in der Verwaltung und im Service für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nutzen.

Wir haben unsere Überlegungen zur Digitalisierung neben dem gegründeten Beirat „Digitale Wertschöpfung“ mit einer Vielzahl weiterer Gesprächspartner diskutiert und werden dies weiter tun. Digitalisierung ist ein äußerst dynamischer Prozess. Daher kann eine Digitalisierungsstrategie auch nur als dynamisches Dokument verstanden werden.

Lassen Sie mich zum Schluss meiner Ausführungen noch zusammenfassen.

In Sachsen haben wir die besten Voraussetzungen, damit Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung von der Digitalisierung profitieren können. Wir wollen den digitalen Wandel aktiv mitgestalten. So steht es im Koalitionsvertrag, und daran werden wir uns messen lassen. Mit der Entwicklung und Umsetzung von „Sachsen Digital“ wollen wir diesem Anspruch gerecht werden. Für Ihre Unterstützung bei diesem Anspruch für Sachsen danke ich Ihnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung – Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Das Schlusswort haben die Koalitionsfraktionen. Herr Rohwer, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Debatte. Sie hat im Ergebnis gezeigt, dass wir aller Voraussicht nach gleich einen hohen Zuspruch zu diesem Antrag feststellen können. Das freut mich. In der Tendenz sind alle Redebeiträge in dieselbe Richtung gegangen. Das ist schon einmal bemerkenswert, wenn wir uns so einig zu sein scheinen.

Den Minister möchte ich in der Arbeit an der Richtlinie unterstützen. Aus meiner Sicht ist es nicht nur die Frage der Förderhöhe. Vielleicht muss man nicht nach dem größten Fördervolumen greifen. Der Bund wird ja, wie gesagt, auch seinen Teil dazugeben. Mit erscheint es nach wie vor – und das haben viele Redebeiträge ebenfalls angesprochen – wichtig, Schnelligkeit in das Förderverfahren zu bekommen. Wenn wir einzelne Förderverfahren über anderthalb Jahre ziehen, bis es zur Investivförderung kommt, dann ist das eindeutig zu lang.

Von der Antragstellung auf Förderung im Analyseverfahren über die Erteilung des Förderbescheides, die folgende Analyse und die Prüfung ihres Ergebnisses, bis zu dem folgenden Antrag auf investive Förderung und zum Schluss der Bescheinigung der investiven Förderung dauert es zu lange, bis es endlich losgeht. Anderthalb Jahre sind zu lang. Wir müssen uns mit der Ausgestaltung des Förderverfahrens beschäftigen. Es gibt andere Richtlinien, die zeigen, dass es wesentlich unbürokratischer geht. Zuwendungsvoraussetzungen sollten weitgehend gelockert werden. Trauen wir uns an dieser Stelle etwas! Dokumentationspflichten sind aus meiner Sicht auf ein Minimum zu beschränken.

Was in Richtung kommunale Familie aus meiner Sicht wichtig ist: Wir sollten uns auch noch einmal darüber Gedanken machen, ob ein Infrakredit Breitband, beispielsweise über die SAB mit entsprechenden Konditio

nen, eine Option ist, die uns auch die Kommunen unterstützen lässt. In diesem Sinne freue ich mich auf die Zustimmung zu diesem Antrag und die weitere Umsetzung in den nächsten vier Jahren dieser Legislaturperiode.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig)

Ich lasse nun über die Drucksache 6/2012 abstimmen. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich kann Einstimmigkeit erkennen. Damit ist die Drucksache beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Einrichtung einer gemeinsamen unabhängigen Schlichtungsstelle

Bergschaden Braunkohletagebau der Länder Brandenburg und Sachsen

Drucksache 6/2687, Antrag der Fraktion DIE LINKE

Schlichtungsstelle für Bergschäden einrichten

Drucksache 6/2797, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt DIE LINKE, danach folgen GRÜNE, CDU, SPD, AfD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun der Abg. Dr. Pinka das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 28. Mai 2013 gab es im Brandenburger Landtag einen intensiven Disput zum Problem von Bergschäden infolge von Braunkohlebergbau. Die CDU-Fraktion brachte einen Antrag zur „Einrichtung einer Schlichtungsstelle Bergschaden Braunkohle in Brandenburg“ ein. Dazu kam der GRÜNEN-Antrag „Bundesratsinitiative zur Beweis

lastumkehr für Bergschadensregelungen bei Tagebaubetroffenen im Bundesbergrecht“. SPD und DIE LINKE wiederum stellten zu dieser Bundesratsinitiative einen Änderungsantrag. Diesem Antrag der brandenburgischen Regierungsfraktionen stimmte am Ende eine große Mehrheit aus allen Fraktionen zu. Auch wir, DIE LINKE im Sächsischen Landtag – und nun offenbar auch die Fraktion GRÜNE –, forderten, dass es auch in Sachsen einer Schlichtungsstelle bedürfe und das Bundesberggesetz geändert werden müsse.

Warum erheben wir diese Forderung, und warum ist es mit einer Schlichtungsstelle allein in Länderhoheit eben nicht getan? Für die Antwort genügt ein kurzer Blick auf die Geschichte und die aktuelle Situation des mitteldeutschen Tagebaus und der Bergbaubetroffenen mit ihren Mühen, Ausgleich für Schäden zu erlangen. Viele Kolle

ginnen und Kollegen hier im Plenarsaal wissen, dass es in der DDR auf dem Gebiet der heutigen Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen Braunkohleabbau gab und zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung 1990 der Großteil der volkseigenen Lagerstätten, Kraftwerke, Veredelungsstandorte usw. noch in Betrieb war.

Wir alle wissen, wie die Geschichte weiterging: Große westdeutsche Verbundunternehmen kauften viele der ostdeutschen Lagerstätten, Kraftwerke und Veredelungsstandorte. Neue Unternehmen entstanden, wie die Vereinigte Energiewerke AG – heute existiert der Nachfolger Vattenfall Europe Mining & Generation AG – oder die Vereinigte Mitteldeutsche Braunkohlewerke AG, heute Mibrag GmbH. Beide sind bis heute aktive bergbaubetreibende bzw. stromerzeugende Unternehmen.

Ein weiteres Unternehmen entstand am Ende einer Kette von Strukturänderungen als Bund-Länder-Unternehmen, nämlich die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft, die sich mit dem Sanierungsbergbau beschäftigt.

Das heißt im Umkehrschluss: Es gibt Unternehmen, die betreiben aktiven Braunkohlebergbau und müssen dafür zum Beispiel Grundwasser absenken, damit die Braunkohle abgebaut werden kann. Durch das Absinken des Grundwassers entfällt in den betroffenen Bodenschichten der Auftrieb und es kommt zu Setzungen und schließlich auch zu Absenkungen.

Dann gibt es ein Unternehmen im Sanierungsbergbau, das flutet soeben ausgekohlte Tagebaue. Dabei steigt das Grundwasser wieder an und erzeugt Druck auf das Gebirgsmaterial in den Braunkohlerevieren – aber nun genau umgekehrt. Das kann auch zu irreparablen Bergschäden führen, vor allem an den Rändern der alten Tagebaue.

Wir haben in diesem Zusammenhang schon vielfach über die Folgen des Braunkohlenabbaus für die Umwelt gesprochen. Ob es die Klimaproblematik oder die Kippenrutschungen waren, die Verockerung der Spree oder die Trinkwasserproblematik – zu allem hat Ihnen unsere Fraktion parlamentarische Initiativen unterbreitet. Heute greifen wir mit der Schlichtungsstelle ein Thema auf, das bisher völlig neu im Sächsischen Landtag ist.

Warum also dieser Antrag? Warum müssen wir mit den Nachbarländern gemeinsam auf der Bundesebene Druck machen? Weil Bergbau eben nicht nur Spuren an den erwähnten allgemeinen Schutzgütern Wasser, Boden, Luft oder Landschaftsbild hinterlässt. Infolge von Absenkungen oder Hebungen des Grundwassers ergeben sich auch Schäden an Infrastruktur, Gebäuden, Straßen, Bahnstrecken, Brücken, Versorgungsleitungen usw. Allein in der Lausitz bei Vattenfall gingen beispielsweise seit dem Jahr 2000 4 000 Schadensanträge ein; und jetzt kommen wir zum Problem, meine Damen und Herren: Die Hälfte dieser Schadensanträge wurde abgelehnt. Ähnlich sieht es beim Bergbausanierer LMBV aus. Dort wurden von 4 300 Anträgen etwa 1 700 abgelehnt. Ein Viertel aller vermuteten Bergschäden betraf Ostsachsen, drei Viertel den Süden Brandenburgs.

Warum werden derart viele Anträge abgelehnt, möchte man fragen. Nach aktuellem Bergrecht stehen Betroffene in Braunkohletagebaugebieten vor der schwierigen Aufgabe, selbst nachweisen zu müssen, ob es sich bei Schäden an ihren Immobilien um Bergschäden durch den Braunkohletagebau handelt. Bisher entscheiden die Unternehmen Vattenfall und LMBV selbst darüber, ob sie gemeldete Schäden als Bergschäden ersetzen. Die gerichtliche Auseinandersetzung mit den Konzernen scheuen viele Betroffene schon aufgrund des hohen Kostenrisikos. Entscheiden sich Bergbaubetroffene dennoch zu klagen, droht ihnen vor Gericht eine relativ ungleiche Auseinandersetzung mit einem Großkonzern.

Die von uns geforderte Schlichtungsstelle, unabhängig und für die Bergbaubetroffenen natürlich kostenfrei, wäre hier eine gute Lösung. Brandenburg hat diesen Diskurs auf den Weg gebracht. Wir beantragen, gemeinsam mit Brandenburg die Schlichtungsstelle länderübergreifend einzurichten; denn Wasser macht bekanntlich nicht an Ländergrenzen halt. Eine Entschädigung in nur einem Bundesland bei der gleichen Sachlage würde Unfrieden in der Region bringen. Zudem möchten wir, dass die Regierung prüft, ob auch in den Bergbaugebieten, die wir mit Sachsen-Anhalt und Thüringen teilen, eine Schlichtungsstelle erforderlich wird.

Dazu nochmals kurz in die Historie: Aktiver Bergbau nach 1990 unterliegt dem Bundesberggesetz. Im Arti

kel 120 wird erklärt, dass im Falle eines Bergschadens im Einwirkungsbereich des untertägigen Bergbaus vermutlich auch der jeweilige Bergbaubetrieb diesen verursacht hat. Aber weder in Sachsen noch in Sachsen-Anhalt oder Thüringen gibt es momentan aktiven untertägigen Braunkohlebergbau. Das aktuelle Bundesberggesetz regelt für die Betroffenen also nichts. Für die LMBV, die die Folgen des DDR-Bergbaus verantwortet, ist ebenfalls klar festgeschrieben, was in ihre Zuständigkeit für Bergschäden fällt. Sie bearbeitet Fälle im Geltungsbereich der in dieser Verantwortung liegenden Abschlussbetriebspläne und der zugehörigen Grundwasserabsenkung. Der Schaden muss bereits eingetreten sowie nachvollziehbar sein und die Verursachung in der bergbaulichen Tätigkeit der DDR liegen.

Die Schadensursache kann im Grundwasserentzug der ehemaligen Tagebaue begründet sein. Grundwasserwiederanstieg nach Beendigung der Sümpfung für die Tagebaue wird rechtlich als natürlicher Prozess und nicht als Schadensverursachung angesehen. Wir haben also in vielen Fällen das Problem, dass in Gebieten mit nachweisbarer Grundwasserabsenkung Bergschäden auftreten, aber aktiver und Sanierungsbergbau rechtlich nicht belangt werden können. Hinzu kommt, dass die Beweislast des Bergschadens beim Geschädigten liegt.