Protocol of the Session on October 7, 2015

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es zur Sache mit der Befassung auch etwas sehr kurzfristig kommt, möchte ich dennoch etwas zum Antrag sagen. Wir unterstützen den Antrag, vor allem im Punkt 2. Dazu möchte ich zwei bis drei kurze Ausführungen machen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil, welches heute mehrfach angesprochen wurde, einen sehr umfassenden Prüfmaßstab zur Amtsangemessenheit der Besoldung entwickelt. Die Erfüllung dieses Maßstabs sowie auch die Umsetzung setzen eine umfassende Berechnung und ein ausreichendes und umfassendes Datenmaterial voraus, um als Gesetzgeber überhaupt in der Lage zu sein, diesen Auftrag zu erfüllen. Gemessen an der Notwendigkeit des Datenmaterials stehen wir damit vor einem faktischen Problem. Dem könnte Punkt 2 des Antrags der LINKEN abhelfen.

Faktisch ist der Gesetzgeber, nämlich dieses Hohe Haus, gar nicht in der Lage, seinem materiellen Gesetzgebungsauftrag ohne weitere Hilfe nachzukommen. Wir befinden uns in einer ähnlichen Situation wie beim Wahlrecht: Entweder muss man sich der Regierung bemüßigen oder in sehr umfassendem Maße Expertinnen und Experten befragen. Das hemmt die Gesetzgebungskompetenz und damit die ureigenste Kompetenz dieses Hauses. Diese kann dadurch gestärkt werden, dass man, wie hier gefordert wird, einen entsprechenden Besoldungsbericht vorlegt, damit diesem Haus auch klar und kenntlich wird, wie der Stand ist und eine amtsangemessene Besoldung tatsächlich aussehen kann. Damit wird dieses Haus in die Lage versetzt, seinem Auftrag als Gesetzgeber ohne externe Hilfe nachzukommen. Deswegen stimmen wir dem Antrag zu.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Herr Lippmann. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Herr Bartl, Sie möchten noch einmal sprechen?

(Zuruf aus dem Plenum: Wie viele Minuten hat er denn noch?)

Herr Bartl, Sie haben noch zwei Minuten.

Vielen Dank, Herr Präsident!. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf den Kollegen Prof. Schneider eingehen.

Erstens nehme ich das Totschlagargument Populismus gern entgegen. Ich entschuldige mich zunächst erst einmal, dass wir uns spät entschieden haben. Ich habe zur Stunde noch nicht einmal die Drucksache vorliegen.

(Martin Modschiedler, CDU: Aber Sie haben eine ausgefeilte Rede gehabt!)

Diese habe ich vorhin angefertigt. Das können Sie gern bei meinen Mitarbeitern erfragen. Die Drucksache liegt noch nicht in meinem Fach.

Zweitens möchte ich etwas zum Problem des Populismus sagen. Wir sind der Auffassung, vielleicht haben wir einen Dissens, dass in Bezug auf die R-Besoldung einerseits und die A-Besoldung andererseits jetzt zu prüfen ist, ob das Besoldungsgesetz aus dem Jahr 2013 weiter anwendbar ist. Dies zu beobachten, zu kontrollieren und Aufga

ben zu verteilen ist Sache des Parlaments. Dabei kann man die Auffassung des Staatsministers der Finanzen vertreten, der sagt, dass wir damit warten, bis die Urteile zur A-Besoldung vorliegen. Das kann in fünf Monaten, in zehn Monaten oder vielleicht in zwei Jahren der Fall sein. Wir könnten aber auch der Meinung sein, dass man dies jetzt behandelt.

Uns beschäftigt folgender Punkt – von Ihnen hat niemand etwas dazu gesagt –: Ist es richtig, dass Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Besoldungsansprüche verlieren könnten? Diese Frage stellen wir letzten Endes. Dazu hat von der Koalition niemand etwas gesagt. Sie haben aber die Mehrheit zu entscheiden, ob es rückwirkend angewandt wird oder nicht. Dazu hätte ich mir eine Entscheidung oder zumindest eine Erklärung gewünscht.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Bartl, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich gestatte eine Zwischenfrage.

Herr Modschiedler, bitte.

Danke. Das ist eine Zwischenfrage kurz vor dem Ende Ihrer Rede. Herr Bartl, bleiben Sie bitte sachlich, weil wir immer sachlich miteinander diskutieren. Wäre es nicht in Kenntnis der Beschlussempfehlung vom 6. Oktober sinnvoller gewesen – Sie wussten, dass dies auf der Tagesordnung steht –, vorher Bescheid zu sagen, damit wir eine saubere und sachliche, auf unserer Ebene geführte Diskussion halten können, anstatt einen solchen Schnellschuss 1,5 Stunden vorher einzureichen? Sie kommen mit einer ausgefeilten Rede, und alle anderen können improvisieren. Es gab eine Anhörung. Diese Diskussion konnten wir nur noch schnell innerhalb von 1,5 Stunden, nachdem wir Kenntnis davon hatten, führen. Ist das in Ihrem Interesse sachdienlich gewesen?

Herr Bartl.

Herr Kollege, ich bin fest überzeugt, wenn ich Ihnen das vorgestern oder vor einer halben Woche signalisiert hätte, hätten Sie heute unter Umständen natürlich meinen Argumenten folgen können. Sie wären ihnen gefolgt und hätten zugestimmt. Darüber bin ich mir völlig im Klaren.

Erstens. Wenn wir über Populismus reden, ist das ja nun wohl der Gipfel. Zweitens. Ich habe vorhin erklärt, dass ich tatsächlich die Drucksache noch nicht hatte. Ich räume gern ein, dass ich die Beschlussempfehlung als Vorsitzender mit unterschrieben habe und deshalb auch wusste, dass sie hier sein wird. Das gebe ich gern zu. Doch mein Problem ist letzten Endes, dass ich nicht erkennen kann, dass wir bei einer solchen Materie noch zwei Tage Vorlauf brauchen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! – Herr Prof. Schneider?

Mit einem Satz, Herr Präsident! Es ist weder seriös noch schlüssig, noch sorgsam, wie hier DIE LINKE, Herr Bartl, mit einem wesentlichen Teil dieser Staatsgewalten umgeht.

(Beifall bei der CDU)

Das war eine Kurzintervention. Herr Bartl, möchten Sie erwidern? –

(Zuruf von der CDU: Das war keine Kurzintervention, das war ein Redebeitrag!)

Der Redebeitrag wird von hier vorn gehalten.

(Klaus Bartl, DIE LINKE: Das erspare ich mir!)

Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Es war, Herr Bartl, Einzelabstimmung über Ziffer 1 der Drucksache 6/2875 gewünscht. Darin geht es um die Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/1691. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich entsprochen worden.

Meine Damen und Herren! Aus den Reihen der Fraktionen liegen mir keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmungen behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 6/2876

Entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 6/2876 die Sammeldrucksache Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen vor. Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatterinnen und Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Da kein Verlangen nach der Aussprache vorliegt, kommen wir sogleich zur Abstimmung. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der Ihnen bereits bekannt gemachten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 21. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 22. Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 8. Oktober 2015, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. Die 21. Sitzung des Sächsischen Landtages ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen guten Abend. Bis morgen.