Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich habe folgende Frage: Wie verhalten sich die Investitionen zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten im Verhältnis zu den SoBEZ für den Ausgleich der unterproportionalen Finanzkraft? Gibt es hier zwingend eine Aufteilungsvorschrift?
Ich versuche es kurz zu machen. Ich hatte vorhin erläutert, wie man die Nachweisquote bezüglich der Investitionen berechnet, und dargestellt, wie man die unterproportionale kommunale Finanzausstattung und deren Nachweisquote berechnet. Das heißt auf gut Deutsch: Beide werden separat ermittelt und dann addiert. Es ist nicht so,
dass man ein Verhältnis vorher festlegt, sondern es wird einzeln errechnet und addiert. Dann hat man die gesamte Nachweisquote. Das ist jedes Jahr anders.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die Fraktion DIE LINKE kann noch eine Frage stellen; Herr Abg. Scheel.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Staatsminister, Ihnen unterliegt ja auch die Aufsicht über den SIB, den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, der das Flächenmanagement übernimmt und auch zuständig ist für die Suche der Objekte im Freistaat Sachsen, wenn es um die Erstaufnahme geht. Können Sie uns bitte aufklären, welche Kriterien es bei der Auswahl der Objekte gibt und wie die Entscheidung getroffen wird, ob gemietet oder gekauft wird?
Herr Scheel, das tut mir jetzt leid. Sie haben eine komplexe Frage gestellt und wenn ich diese halbwegs vernünftig beantworten soll, muss ich das etwas deutlicher erläutern.
Wir müssen zunächst zwei Dinge unterscheiden: Wir suchen zurzeit Objekte, damit die Menschen im Winter ein festes Dach über dem Kopf haben. Das muss kurzfristig passieren. Dafür haben wir Anforderungen definiert und ich möchte einige nennen.
Die Objekte sollen für mindestens 300 Personen geeignet sein, wobei ich zugeben muss, dass das eine oder andere Objekt kleiner ist. Es wird eine Grundstücksgröße definiert. Die Grundstücksgröße brauchen wir, um sicher zu sein, dass wir dort eine Zaunanlage und eine Zugangskontrolle errichten können. Es muss genügend Platz auf dem Grundstück vorhanden sein, sodass sich Familien und Gruppen zurückziehen können. Das Gelände muss so beschaffen sein, dass es gut überwachbar ist. Das, was uns manchmal angeboten wird, können wir nicht alles akzeptieren. Es dürfen auch keine Altlasten dort vorliegen.
Des Weiteren müssen wir sämtliche rechtliche Rahmenbedingungen einhalten, das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Das bezieht sich entsprechend auf Fluchttreppen, Brandmeldeanlagen usw. usf. Solch ein Gebäude muss möglichst sofort verfügbar sein bzw., wenn Baumaßnahmen erforderlich sind, müssen diese möglichst schnell umgesetzt werden können. Man muss dafür sorgen, dass sämtliche Medien anliegen, wie Strom, Wasser und Heizung. Die Entsorgung des Mülls muss gewährleistet sein usw. usf.
Das heißt, es gibt eine lange Anforderungsliste, die unsere Mitarbeiter mitbekommen; und nach diesen Anforderungen werden die uns angebotenen bzw. von uns aktiv gesuchten Immobilien beurteilt.
Daneben gibt es eine mittelfristige Strategie. Die mittelfristige Strategie heißt: Wenn wir über den Winter gekommen sind und manche Notunterkünfte dann auch
noch notwendig werden, müssen unsere Asylsuchenden, wenn sie zu uns in den Freistaat kommen, in permanenten Einrichtungen untergebracht werden. Diese permanenten Einrichtungen sind solche, die baulich umgesetzt werden – in Beton, in Stahl, in Steinen –, aber es werden sicherlich auch entsprechend konstruierte Hallen sein. Sie sind winterfest und klimatisierungsfähig. Das sind mittelfristige Unterkünfte, das heißt, sie müssen Ende nächsten Jahres, Anfang übernächsten Jahres so weit hergerichtet sein, dass wir die Notunterkünfte nicht mehr benötigen.
Wie läuft das ab? Es ist ein sehr mühsamer Prozess. Damit Sie verstehen, wie dieser abläuft, erläutere ich Ihnen einmal die Organisation des SIB. Wie Sie wissen, untersteht das SIB dem Finanzministerium und hat circa 1 100 Mitarbeiter. Wir haben seit einigen Wochen eine ganz klare Prioritätenverschiebung durchgeführt, sodass circa ein Fünftel bis ein Viertel aller Mitarbeiter des SIB – das sind rund 250 Leute, plus, minus – damit beschäftigt sind, Tag und Nacht an diesem Problem zu arbeiten. Ich erläutere Ihnen dieses, damit Sie eine Vorstellung bekommen, was dort passiert.
Es werden Dutzende Objekte im Land begutachtet. Ein typischer Ablauf sieht wie folgt aus: Zunächst werden unsere Mitarbeiter von außen kontaktiert oder wir gehen aktiv auf Eigentümer zu. Das erfolgt in der Regel durch einen Mitarbeiter des SIB. Das erfolgt möglichst anonym. Das heißt, es ist von außen nicht erkennbar, dass es ein SIB-Mitarbeiter ist. Er schaut sich das Objekt an.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Nichteignung: Entweder es ist tatsächlich baulich, rechtlich nicht geeignet, dann wird dieses Objekt aus der Liste gestrichen. Oder es ist geeignet, aber zu klein. Dann haben wir eine Vereinbarung mit der kommunalen Ebene, dass dieses Objekt der
kommunalen Ebene angeboten wird; denn die kommunale Ebene braucht insbesondere Objekte, die von kleinerer Struktur sind. Wenn diese Objekte ausgeschieden sind, dann sind sie für uns uninteressant.
Dann konzentrieren wir uns auf die größeren Objekte, die geeignet sind. Wenn es positiv ausfällt, wird zunächst die Kommune, in der Regel der Bürgermeister, unterrichtet. Dann erfolgt eine weitere Prüfung durch die Landesdirektion und den Betreiber, zum Beispiel das Rote Kreuz. Sie müssen später das Objekt betreiben. Das heißt, es wird nochmals geprüft. Wir machen das mehr von der baulichen Seite, die anderen eher von der Betreiberseite.
Okay, ich mache es kurz. Wenn das dann alles in trockenen Tüchern ist, wird die Öffentlichkeit informiert.
Herr Scheel, für die kurzfristige Lösung würden wir am liebsten mieten, aber der Mietmarkt ist ziemlich ausgetrocknet.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Die Zeitdauer der Befragung des Staatsministers ist abgelaufen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Herzlichen Dank an Herrn Staatsminister Prof. Dr. Unland!
Die Debatte erfolgt in der Reihenfolge DIE LINKE, CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Für die Fraktion DIE LINKE beginnt Frau Abg. Klepsch. Frau Klepsch, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bleiben beim Geld, aber schwenken zum Thema Bildungspolitik. „Der Antrag zur Lehramtsausbildung an sächsischen Universitäten ist eine Brücke, über die heute alle Abgeordneten des Sächsischen Landtags gehen können, die auch weiterhin eine Lehramtsausbildung in Dresden, in
Leipzig und in Chemnitz wollen. Die Region Südwestsachsen braucht die Universitäten mit ihrer pädagogischen Kapazität zur Sicherung und Hebung der Qualität an den Schulen durch Weiterbildung und Forschung.“
Es war am 6. März 1997 – es ist schon ein paar Jahre her – in diesem Hohen Haus, als die Chemnitzer SPDAbgeordnete Barbara Ludwig für den Erhalt des Lehramtsstudiums an der TU Chemnitz warb, nachdem der Entwurf des Hochschulentwicklungsplanes die Einstellung des Chemnitzer Lehramtsstudiums vorsah. Barbara Ludwig und die SPD warben 1997 erfolglos für den
Ein Jahrzehnt ging ins Land – ein Jahrzehnt, in dem die sächsische Lehrerschaft überalterte und kaum Neueinstellungen stattfanden, ein Jahrzehnt, an dessen Ende der Unterrichtsausfall nicht mehr zu vertuschen war und Ausmaße annahm, die bis zum Rücktritt eines Kultusministers und eines Bildungspolitikers der CDU sowie zu Protesten Tausender Schülerinnen und Schüler führten, die die Absicherung des Unterrichts einforderten. Die meisten von Ihnen werden sich daran erinnern.
Es ist erst fünf Jahre her, dass die CDU-geführte Landesregierung den Handlungsbedarf für den Lehrernachwuchs nicht nur erkannte und akzeptierte – immerhin –, sondern mit dem Bildungspaket 2020 auch Maßnahmen einleitete. So wurde die Kapazität des Lehramtsstudiums an den Universitäten in Leipzig und Dresden erhöht und an der TU Chemnitz wieder ein Grundschullehramt eingerichtet. Doch weiter als bis 2020 reichte der Blick bisher nicht.
Doch bereits in diesen letzten vier Jahren gestaltete sich die Einstellung von Nachwuchslehrkräften für Grund- und Förderschulen, für Naturwissenschaften, für Sport und Musik als äußerst schwierig. Inzwischen verkauft es die amtierende Kultusministerin als Erfolg, wenn „vor jeder Klasse ein Lehrer zu Schuljahresbeginn steht“. Doch es muss die Frage erlaubt sein: Welche Lehrerinnen und Lehrer stehen vor den Klassen, und mit welcher Qualifikation?
Ich persönlich glaube, dass Frau Staatsministerin Kurth tatsächlich bemüht ist, die nötigen und richtigen Lehrerinnen und Lehrer für die sächsischen Schulen zu finden. In der gestrigen Aktuellen Debatte zum Schuljahresbeginn haben wir gehört, dass bereits 20 % der gerade eingestellten neuen Lehrerinnen und Lehrer kein Lehramt studiert haben, sondern Quereinsteiger sind. Zweifelsohne sind Quereinsteiger besser als gar kein Lehrer vor der Klasse, aber wir leben nicht im Nachkriegsdeutschland vor 70 Jahren, sondern in einer Wissensgesellschaft, deren Kapital die Bildung der nachwachsenden Generation ist, und das sollte uns in der Hochschulpolitik mahnen.
Die gegenwärtig schwierige Suche nach ausgebildeten Lehrkräften vor allem für Grundschulen, Förderschulen und Mittelschulen ist auch das Ergebnis verfehlter Hochschulpolitik in den letzten 20 Jahren.
Lassen Sie uns noch einmal zurückschauen: Der einstige Wissenschaftsminister Prof. Hans Joachim Meyer hatte eben nicht recht, als er im März 1997 hier behauptete, es gebe „nur eine verantwortbare Lösung. Das ist die Konzentration der Lehrerausbildung an einer Universität. Die Universität, die dafür aufgrund ihres Fächerspektrums am ehesten geeignet ist, ist die Universität Leipzig. Zusätzlich benötigen wir nur noch die Ausbildung von Berufsschullehrern und Gymnasiallehrern an der Universität Dresden.“ Diese damalige Festlegung und Aussage hat heute fatale Folgen.
Die Behauptung von Prof. Meyer 1997 und die Schließung des Lehramtes an der TU Chemnitz erwiesen sich im Nachhinein als Irrtum und vor allem als volkswirtschaftlicher Irrweg. Volkswirtschaftlicher Unsinn deshalb, weil im Rahmen des Bildungspaketes 2020 zur Sicherung des Lehrernachwuchses 821 Millionen Euro ausgegeben werden müssen, davon allein jährlich mehr als
Wie mühsam und wenig nachhaltig die Wiedereinrichtung des Lehramtsstudiums ist, lässt sich an der Besetzung der Professorenstellen ablesen. Anfang dieses Jahres war nur eine von sechs Professorenstellen überhaupt besetzt, weil es keine geeigneten Bewerber gab oder sich die Berufungsverfahren lange hinauszögerten. Offenbar ist es für qualifizierte Grundschuldidaktiker wenig attraktiv, sich auf Professorenstellen zu bewerben, die für zwei Jahre befristet sind.
Wie soll in dieser Situation, liebe Kolleginnen und Kollegen, gute Lehre stattfinden? Wie soll die nächste Lehrergeneration dort ausgebildet werden? Ich appelliere deshalb an die Staatsregierung: Wir brauchen Planungssicherheit für die Hochschulen und für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die wir nach Sachsen holen.
Eine wesentliche Entscheidung des Bildungspaketes 2020 der schwarz-gelben Staatsregierung war vor vier Jahren auch die Erhöhung der Studienanfängerzahl von 1 000 auf 1 700 Plätze an den drei Universitäten.
Am 20. August 2015, also vor etwa vier Wochen, verkündete Wissenschaftsministerin Dr. Stange bereits die Erhöhung der Immatrikulationszahlen auf 2 000 Studierende sachsenweit. Schaut man sich die Zahlen jedoch genauer an, dann sieht man, dass wir trotz der Ausweitung der Studienkapazität eine dauerhafte Unterversorgung in den Schularten Mittelschule und berufsbildende Schule zu befürchten haben, denn dort schreiben sich nicht genügend Studienanfänger ein.
Darüber hinaus – das will ich betonen – ist es Augenwischerei, sich nur über die Menge der Lehramtsstudierenden zu freuen, wenn gleichzeitig nicht erfasst wird, wie viele und aus welchen Gründen das Studium nicht beenden. Es wurde bereits vor einem Jahr in der Staatlichen Kommission Lehrerbildung durch die studentischen Vertreter darauf hingewiesen, dass wir auch darüber eine Erhebung und Evaluation benötigen.