Protocol of the Session on September 16, 2015

Die Schiedsstelle ist angerufen worden; das Verfahren dauert an. Wie lange es noch geht, ist völlig unklar.

Wir fordern in unserem Antrag, dass die Staatsregierung sich zunächst auf Bundesebene für eine schnelle Lösung der Haftpflichtproblematik einsetzt. Wir schlagen zur Entlastung der Beiträge eine Berufshaftpflicht für alle Gesundheitsberufe vor.

Eines ist aber auch ganz klar: Wenn der Freistaat jetzt, in dieser schwierigen Situation, nicht auch vor Ort dieser Entwicklung gegensteuert, wird es bald keine Geburtshäuser, keine ausreichende Zahl an Hebammen und damit keine ambulanten Geburten hier in Sachsen mehr geben. Das ist mir im Juli dieses Jahres bei Besuchen bei Hebammen und in Geburtshäusern überall in Sachsen sehr dramatisch klar geworden. In den Gesprächen wurde deutlich, dass die Arbeits- und Einkommenssituation der freiberuflichen Hebammen immer schlechter wird. Durch die hohen Prämien bleibt immer weniger Einkommen übrig. So berichtete mir eine Hebamme in Kitzscher, dass sie sich in ihrem Geburtshaus mit zwei Angestellten nur noch über Wasser halten kann, weil sie einen Kredit aufgenommen hat. Es ist das letzte Geburtshaus, Herr von Breitenbuch, im Landkreis Leipzig. Der besorgte Bürgermeister hat an unserem Gespräch teilgenommen. Mehrere Hebammen haben mir ganz offen gesagt, dass ihr reales Einkommen inzwischen weit unter Mindestlohnniveau gefallen ist.

Durch diesen Hebammenmangel nimmt aber auch die Arbeitsbelastung zu. Oft gibt es keine Vertretung. Es gibt kaum Urlaub. Krankheitsfälle können nicht ausgeglichen werden.Viele Hebammen sehen sich gezwungen, den Beruf aufzugeben, wenn es nicht schnellstmöglich zu einer Entlastung kommt.

Die Situation ist aber nicht nur für die Hebammen eine Zumutung. Auch für Schwangere wird es immer schwerer, eine persönliche Hebamme zu finden. Viele Frauen erhalten eine Absage. Zehn Frauen pro Woche, manchmal auch 15, so haben es mir die Hebammen mitgeteilt, werden einfach weggeschickt. Das ist ein echtes Problem; denn Hebammen leisten eben nicht nur die Geburtshilfe. Sie bieten Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitung, Wochenbettbetreuung und Stillberatung an. Wenn die Geburtshäuser schließen, fallen eben auch viele dieser Angebote der Vor- und Nachsorge für Mutter und Kind weg.

In vielen Regionen hier in Sachsen ist die Wahlfreiheit in Bezug auf den Geburtsort schon lange nicht mehr gegeben. Damit wird den Müttern und den Familien auch ein Grundrecht verwehrt, das im Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist. Die Konsequenzen dieser Grundrechtsverwehrung sind alarmierend. Die Hebammen beschreiben jetzt schon die Gefahr, dass unbegleitete Alleingeburten auch in Sachsen zunehmen werden. Die realen Zahlen der ambulanten Geburtshilfe müssen deshalb jetzt endlich auf den Tisch.

Die Redezeit, Herr Kollege, geht zu Ende.

Wir haben auch vorgeschlagen, dass ein Runder Tisch eingerichtet wird, um die Maßnahmen zur Sicherstellung vorzubereiten und zu erarbeiten. Zudem schlagen wir einen Notfonds vor, um kurzfristig die einzelnen Hebammen vor dem Existenzverlust zu retten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Einbringerin, die Fraktion GRÜNE, war hier durch Herrn Kollegen Zschocke vertreten. Jetzt ergreift Herr Kollege Wehner für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Zschocke, ich kann zunächst einmal feststellen, dass wir uns in folgender Einschätzung einig sind: Die Hebammen in Sachsen machen einen guten Job. Sie leisten eine wichtige Arbeit. Hebammen sind so wichtig wie kaum eine andere Gruppe, die sich mit dem noch ungeborenen und dann dem geborenen Kind beschäftigt.

Hebammen geben den Müttern und den Vätern auch einen besonderen Halt. Denn angesichts der Vielzahl an Möglichkeiten, das Kind bereits vor der Geburt zu untersuchen, und der daraus resultierenden Prognosen sind die Eltern verunsichert. Auch insofern ist die Erfahrung, die die Hebammen mitbringen, von unschätzbarem Wert. Ich bin sehr dankbar dafür, dass werdende Eltern diese Erfahrung nutzen können. Wir müssen im Freistaat Sachsen – unabhängig von dem Antrag der GRÜNEN – darauf schauen, dass es Hebammen auch in Zukunft noch in dieser Qualität gibt.

Allerdings muss man darauf hinweisen, dass das Risiko, eine Geburt zu Hause durchzuführen, höher ist. Wenn das Risiko höher ist, sind die Kosten höher. Entsprechend steigen die Prämien der Haftpflichtversicherung, die es ja gibt. Wir bewegen uns in einem Spannungsfeld: Wenn ein Kind zu Hause geboren wird und es Komplikationen gibt, muss das Kind ins Krankenhaus, oder es gibt sogar Folgeschäden. Für diese muss irgendjemand aufkommen. Das ist im Zweifel die Gesellschaft, wenn die Versicherungsprämien umgelegt und letztlich vom Steuerzahler bezahlt werden. Ich will diesen Ansatz nicht von vornherein abtun; aber darüber sollten wir intensiv diskutieren.

Da wir uns in einem Spannungsfeld bewegen, müssen wir mit besonderer Sorgfalt herangehen.

Der Bund hat sich des Themas angenommen. In Parlamentsdebatten ist darüber gesprochen, entsprechende Kleine Anfragen sind beantwortet worden. Mich verwundert, dass wir jetzt im Landtag noch einmal so einen grundsätzlichen Anlauf nehmen sollen. Das Verfahren ist weit vorangeschritten.

An dieser Stelle sage ich etwas zu den Verhandlungen mit den Krankenkassen. Verhandlungspartner sind der Hebammenverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die beiden haben noch keine endgültige Einigung erzielt. Falls es doch noch dazu käme – es ist momentan beim Schiedsgericht –, dann gäbe es nach jetzigem Verhandlungsstand für die Hebammen eine höhere Vergütung, konkret: 15 % mehr. Ferner würden zusätzliche Mittel für die Geburtshilfe bereitgestellt. Zudem würde der dauerhafte Sicherstellungsauftrag, bezogen auf die Geburtshilfe, festgeschrieben. Schließlich würde auf Regressforderungen verzichtet.

Angesichts dessen bitte ich alle Beteiligten – das kann durchaus die Botschaft des heutigen Tages sein, unabhängig von dem vorliegenden Antrag –, ein Stück weit aufeinander zuzugehen. Es geht im Wesentlichen darum, ob die Ausschlusskriterien für eine Hausgeburt berechtigt oder willkürlich sind. Falls alle Ausschlusskriterien zu Recht bestünden, würde jede Hausgeburt ausgeschlossen, das heißt, die werdende Mutter müsste immer ins Krankenhaus. Die Frage, wie die Ausschlusskriterien zu bewerten sind, müssen beide Parteien für sich beantworten. Insoweit kann der Sächsische Landtag erst einmal nicht helfen. Auch ich kann das schlecht beurteilen, weil ich solche Ausschlusskriterien im Zweifel nicht analysieren kann.

Wenn die Schiedsstelle aber schnell etwas macht, wenn dort ein Ergebnis zustande kommt, dann bin ich optimistisch, dass der Bund zu seiner Verantwortung steht und den Hebammen ermöglicht, dass sie ihre Arbeit machen können, und dass das Problem der Prämien gelöst wird. Sie sind jetzt wirklich horrend und zu teuer, und das ist auch nicht hinnehmbar.

Ich will noch auf den Punkt eingehen, eine Statistik für den Freistaat Sachsen zu machen. Das halte ich, ehrlich gesagt, für schwierig. Wir haben dann natürlich noch einmal eine zusätzliche Bürokratie, die Erwartungshaltungen weckt. Es ist traurig, wenn dabei am Ende des Tages nichts herauskommt.

Meine Kollegin Dagmar Neukirch von der SPD wird heute noch einmal darauf eingehen. Ich kann mir schon vorstellen, dass wir miteinander ins Gespräch kommen, auch intensiver ins Gespräch kommen, und vielleicht auch mit den Hebammen und der Gesetzlichen Krankenversicherung hier in Sachsen zusammenkommen. Das wäre dann ein Punkt, sodass jeder seine Argumente auch noch einmal vorbringen kann. Ich glaube, das ist in diesem Prozess dann auch wichtig. Jetzt parallel etwas zu machen, das würde ich aber ablehnen.

Vielleicht ganz zum Schluss: Wir haben uns als Koalition im Koalitionsvertrag ganz klar positioniert, dass wir die Familienhebammen unterstützen wollen. Auch wenn der Bund sein Engagement zurückfährt, stehen wir dazu. Wir haben dazu einen eigenen Antrag. Ich denke, das wird ein wichtiger Schritt für die Hebammen in Sachsen sein. Von daher, Herr Zschocke, auch wenn wir Ihren Antrag heute ablehnen: Beobachten Sie es gern. Begleiten Sie uns. Ich glaube, in der Sache sind die Familienhebammen und natürlich alle Hebammen eine sehr große Bereicherung und ein wichtiger Baustein für die Versorgung in Sachsen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Auf den Kollegen Wehner folgt jetzt Frau Kollegin Lauterbach für die Fraktion DIE LINKE hier vorn am Rednerpult.

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Es sollte der schönste Beruf der Welt sein – Fragezeichen. Erlauben Sie mir einen Blick zurück, um den Punkt 1 in dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN zu unterstreichen.

Im Jahr 2004 rückte die Arbeit der Hebammen und Entbindungspfleger erstmals in den Fokus der Parlamentsarbeit.

Im Jahr 2009 gab es die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Situation der Hebammen in Sachsen. Aufgrund fehlender Statistiken konnten viele Fragen nur sehr ungenügend oder gar nicht beantwortet werden. Rückfragen beim Sächsischen Hebammenverband hätten diese Mängel leicht beheben können.

In den Jahren 2010 und 2012 gab es Forderungen nach einer auskömmlichen Entlohnung der ambulanten Geburtshilfe. Die Erhöhung der finanziellen Hilfen für die Haftpflichtversicherung durch die Bundesebene war notwendig, wurde aber eins zu eins an die Versicherungen durchgereicht. Das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hebammengesetzes war wichtig, brachte Änderungen bei der Aufbewahrungsfrist, der Fortbildung und Ähnlichem, änderte jedoch nichts an der Einkommenssituation.

Im Jahr 2013 beschäftigten uns die Familienhebammen, eine gute Sache und dringend notwendig. Frühe Hilfen, Kinderschutznetzwerke und Familienhebammen haben uns seitdem nicht mehr losgelassen.

Schon sind wir in der Gegenwart. Herr Wehner sagte es bereits: Seit dem 1. Juli sollte es einen Sicherstellungszuschlag geben. Es wäre ein Schritt in die richtige Richtung gewesen. Der GKV-Spitzenverband hat jedoch die Schiedsstelle angerufen. Das bedeutet, dass der Sicherstellungszuschlag weiter auf Eis liegt. Die Hebammen sind die Leidtragenden. Die Koalition hier im Landtag schaut nach oben, auf die Bundesebene, und wartet ab, was andere tun. Der Antrag der Fraktion der GRÜNEN ist meines Erachtens folgerichtig.

Sie sehen an dem kurzen Rückblick, dass es schon notwendig ist, eine zeitnahe Neustrukturierung der Haftpflichtversicherung zu fordern; denn zeitnah sieht anders aus.

Der Punkt 2 des Antrags, eine Statistik zur Hebammenversorgung, ist notwendig; merken wir doch, wenn auch nur gefühlt aufgrund der mangelnden Statistik, dass in einigen Regionen wie zum Beispiel dem Erzgebirge zu wenige Hebammen tätig sind und Chemnitzer Hebammen seit Jahren auch in Reitzenhain Kindern auf die Welt helfen, Mütter betreuen und Familien begleiten.

Zur Einkommenssituation und zur Arbeitsbelastung können Sie keine Aussagen auf Sachsenebene machen. Sie wollen es auch nicht tun. Das Sozialministerium hat Familienhebammen ausgebildet. Sie wissen jedoch nicht, ob das Geld gut angelegt ist. Sie wissen nicht, wann und wo die Familienhebammen tätig sind, welche Strukturen sie haben und wie die Finanzierung sichergestellt ist.

Zu Punkt 3: Ein runder Tisch ist notwendig, weil die Finanzierung nicht stimmt, und deshalb stimmen wir auch dem Antrag in diesem Punkt zu. Die bisherigen Arbeitsstrukturen in den Landkreisen zu belassen wäre die bessere Lösung, aber dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen.

Der Änderungsantrag ist nicht wirklich ausgereift, liebe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Aus unserer Sicht ist ein staatlich finanzierter Fonds notwendig, um das Haftpflichtrisiko abzufedern. Die Geschädigten müssen Unterstützung bekommen. Das ist richtig und unstrittig. Die Berufsgruppe der Hebammen kann jedoch das Haftpflichtrisiko nicht allein tragen. Es ist eine große Forderung, die Sie damit aufmachen: eine Hilfe für die Hebammen, die unverschuldet in Not geraten sind, ja, aber dabei sind noch viel zu viele Fragen offen: wann wer was bekommen soll oder wo Sie das Geld dafür hernehmen. Deswegen werden wir uns zu diesem Punkt des Antrags der Stimme enthalten.

Werte Koalition! Ich bin der Meinung, Hebammen im Spannungsfeld von Gesundheits- und Familienpolitik erfahren nicht die entsprechende Wertschätzung und Würdigung ihrer wertvollen Arbeit in der Gesellschaft. Die beste Wertschätzung der Politik ist immer noch die Schaffung von guten Rahmenbedingungen für Hebammen und Entbindungspfleger hier in Sachsen, und das ist in Sachsen nicht gesichert. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu.

(Beifall bei den LINKEN)

Frau Kollegin Lauterbach sprach für die Fraktion DIE LINKE. Es folgt nun Frau Kollegin Neukirch für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hebammen leisten aktive, präventive Gesundheitsfürsorge für Frauen, Kinder und Familien. Sie stützen und stärken Frauen in

einer Lebenssituation, die für jede eine besondere Herausforderung darstellt, übrigens auch unabhängig davon, ob es das erste Kind ist oder nicht. Neue Fragen, andere Lebenssituationen, andere gesundheitliche Umstände machen jede Schwangerschaft einzigartig. Hebammen leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag, dass sich die meisten Frauen gern an diese Zeit erinnern. Damit werden nicht zuletzt innerfamiliäre Bindungen und Beziehungen enorm gestärkt.

Die Anerkennung für diese Arbeit erhalten die Hebammen in erster Linie natürlich von den Frauen und Familien. Ich denke, zu dieser Anerkennung gehört auch, dass wir hier im Landtag die Debatte über die Rahmenbedingungen der Arbeit von Hebammen in Sachsen sachlich und respektvoll führen, wie es bisher auch der Fall gewesen ist, dass wir aber auch die vorhandenen Probleme benennen; denn auch durch das Ernstnehmen von Problemen zeigt man Anerkennung und Respekt für die Arbeit der Hebammen.

Auch wenn diese Anerkennung aus der Stellungnahme der Staatsregierung zum vorliegenden Antrag nicht ganz so deutlich wird, gehe ich fest davon aus, dass auch die Ministerin nachher in ihrer Rede ebenfalls auf die wichtige Rolle der sächsischen Hebammen für die medizinische, aber auch für eine gewisse soziale Versorgung in Sachsen eingeht.

Genau diesen respektvollen Umgang will die Fraktion der GRÜNEN mit ihrem Antrag bewirken. Allerdings ist das Timing für solche Beschlüsse gerade einmal ein paar Wochen nach Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung im SGB V aus meiner Sicht nicht ganz so gut, weil – es ist schon erwähnt worden – die Schiedsstelle der Selbstverwaltung arbeitet; sie ist angerufen worden und der Verhandlungsprozess zwischen den GKV-Spitzenverbänden und den Hebammenverbänden unterbrochen. Damit ist der Weg der Selbstverwaltung zur Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens noch nicht am Ende.

Mich beunruhigt – das gebe ich gern zu –, wie diese Verhandlungen scheinbar geführt werden, welche Informationen nach außen dringen. Das ist zum Teil viel Vorwurf und wenig Sachlichkeit. Dies ist, finde ich, dem Problem leider nicht angemessen. Daher ist wiederum das Timing dieser Debatte sehr gut, weil wir hier aus dem Landtag heraus deutlich machen können: Das Ziel der Änderung des Bundesgesetzgebers war, die Voraussetzungen für eine vernünftige und verantwortungsvolle Lösung dafür zu schaffen, dass Hebammen in Deutschland und damit auch in Sachsen gut und verlässlich arbeiten und für Frauen und Familien da sein können.

Die Selbstverwaltung ist jetzt verpflichtet, diesen Rahmen verantwortungsvoll umzusetzen. Ich weise darauf hin, dass Politik auch immer wieder von Selbstverwaltung in die Schranken gewiesen wird, wenn es darum geht, gesetzliche Rahmen umzusetzen; denn genau dafür ist die Selbstverwaltung da und verantwortlich.

(Beifall bei der SPD)

Ich will aber auch ganz kurz auf die Ursachen eingehen, auf das, was Herr Zschocke hier genannt hat.

Der Hebammenberuf unterliegt gesellschaftlichen und zum Teil auch wirtschaftlichen Änderungsprozessen. So haben wir in den vergangenen Jahren Veränderungen im Bereich der stationären Geburtshilfe erlebt, auch darin, was für einen Geburtsort Frauen wählen. Andererseits bleiben Frauen auch im Krankenhaus nicht mehr so lange nach einer Entbindung oder entbinden sogar ambulant, entbinden zu Hause oder in Geburtshäusern. Dadurch entsteht ein größerer Nachsorgebedarf und ein größerer Bedarf für Hebammen im häuslichen Umfeld, im ambulanten Bereich.

Zum anderen haben viele Krankenhäuser durch den demografisch bedingten Rückgang von Entbindungen umstrukturiert, entweder in Belegsysteme, oder sie haben die Geburtshilfe zum Teil auch ganz eingestellt. Es bedarf also unterm Strich eigentlich mehr freiberuflich tätiger Hebammen, um auf diese veränderten Bedingungen eingehen zu können, und nicht, wie wir gerade erleben, eines Rückgangs der freiberuflich tätigen Hebammen.