Protocol of the Session on July 8, 2015

Ihre These ist: Weil Mäxchen und Leonie – ich nenne sie mal so – schlechter lernen, wenn in der 10. Klasse ihr Banknachbar wechselt und das auch dem Herrn Lehrer oder der Frau Lehrerin Probleme macht, machen wir ein Moratorium. Sorry, aber so viel hanebüchenem Unsinn können wir nicht zustimmen, und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde aus den Reihen der Fraktionen? – Für die AfD-Fraktion Frau Abg. Dr. Petry.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Zais, Sie hätten sich mal Ihren Redebeitrag besser gespart. Da war kein Inhalt drin.

(Beifall bei der AfD)

Wenn Sie nicht zur Sache reden können, dann lassen Sie es einfach.

(Gelächter und Zurufe von den GRÜNEN)

Ich möchte auf einige Gegenargumente kurz eingehen, von denen wir die meisten sowieso erwartet haben. Herr Bienst, Sie sagten, der Antrag sei nicht nötig, weil das System gut funktioniert. Eigentlich ist auch alles super. Das können Sie so sehen, aber wir sehen es anders. Denn wir glauben, wenn Verbesserungen erreicht werden können, dann sollten wir sie auch umsetzen. Sie können den betroffenen Klassen und Schülern ja gern sagen: Im Allgemeinen funktioniert es gut. Ihr seid nur ebenjene, die Pech haben, wenn eure Klassen zusammengelegt werden.

Uns ist jeder Fall einer zu viel, weil wir viel zu wenig Kinder und viel zu wenig Schüler haben, noch dazu Schulabgänger, die ohne Abschluss gehen. Wir sollten uns um sie alle gemeinsam kümmern und nicht den einen sagen, dass sie mehr Chancen haben als die anderen.

Zum Vorschlag, dass das beim Schulleiter und bei der Bildungsagentur gut aufgehoben ist, ist zu sagen: Nun ja, die Abhängigkeiten zwischen Schulleiter und Bildungsagentur sind hinreichend bekannt. Wenn sie Mut zu Subsidiarität haben, dann können sie genauso gut die Schulkonferenz entscheiden lassen.

(Beifall bei der AfD)

Ich komme zum Argument von Frau Kurth, was ich hier von der Seite ein wenig gehört habe, und zur Frage, ob es denn ernsthaft sein kann, dass man in kleineren Klassen besser lernen soll als in großen: Diese Fragen verbieten sich von selbst. Jeder, der in der Schule unterwegs ist,

jeder, der Kinder hat, weiß, dass mehr individuelles Lernen und ein Eingehen der Lehrer auf die Schüler in kleineren Klassen selbstverständlich besser funktioniert als in großen. Ja, Frau Kurth, das ist genau so, und wenn Sie das nicht wissen, dann sollten Sie mal in die Schule gehen und sich das ansehen.

(Beifall bei der AfD)

Ein letztes Argument, das da heißt: Die Ressourcen reichen nicht aus. Auch dieses Argument haben wir erwartet. Sicherlich muss Bildung auch finanziert werden. Aber ich habe erwähnt, dass wir sehr wohl bereit sind, große Summen für andere Projekte auszugeben. Es scheint uns aber wenig wert zu sein, dass Klassen in ihrer Zusammensetzung erhalten bleiben.

Frau Falken, ich danke Ihnen ausdrücklich, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass in der Tat die Eingewöhnung in eine neue Klassenstruktur Monate dauern kann. Deshalb fand ich Ihren Einwand, dass unser Antrag nicht weit genug gehe, zwar verständlich, aber dann müssten Sie, wenn er zumindest ein Fortschritt ist, dem zustimmen. Dies zeigt nur, dass die Diskussion zu diesem Antrag nicht wirklich ehrlich verläuft. Deshalb bin ich froh, dass wir ihn gestellt haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Ich frage noch einmal die AfD: Wird noch eine dritte Runde gewünscht?

(Dr. Frauke Petry, AfD: Nein, das war das Schlusswort!)

Das habe ich noch gar nicht aufgerufen, Frau Dr. Petry. Es ist wohl Ihrer Aufmerksamkeit entgangen.

Zunächst ist die Staatsregierung an der Reihe. Möchte sie das Wort ergreifen? – Frau Staatsministerin Kurth, bitte; Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! In Anbetracht der Debatte möchte ich mich jetzt auf fachliche Aspekte beschränken und diese noch einmal besonders beleuchten.

Im Rahmen einer geordneten Schulbedarfsplanung hat der Freistaat Sachsen für ein insgesamt gleichmäßiges Bildungsangebot für seine Schülerinnen und Schüler im gesamten Territorium des Freistaates Sachsen zu sorgen. Dabei sind die Grundsätze zur Klassenbildung und die rechtlichen Vorschriften für die einzelnen Schularten schuljährlich umzusetzen. Nur so, meine Damen und Herren, können wir sachsenweit den Unterricht absichern und einen insgesamt ordnungsgemäßen Schuljahresablauf sicherstellen.

Zugleich tragen wir die Verantwortung, finanzielle und personelle Ressourcen gleichmäßig einzusetzen. Dieser

Verantwortung würden wir nicht gerecht, wenn nach Beschlüssen von Schulkonferenzen Klassen unter der Mindestschülerzahl erhalten blieben. Eine solche Vorgehensweise bedeutet, die Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen zu schmälern. Meine Damen und Herren, chancengerechte Bildung für alle Schülerinnen und Schüler im Freistaat Sachsen ist unsere Aufgabe und dieser möchten wir tagtäglich gerecht werden und sie umsetzen.

Sehr geehrte Abgeordnete! Die Einhaltung der Klassen- und Gruppenbildung unter Berücksichtigung der vorhandenen Lehrerressourcen zu kontrollieren ist Teil der Schulaufsichtspflicht. Sie wird durch die Sächsische Bildungsagentur ausgeübt und steht im Einklang mit dem Gebot zu einem sparsamen und effektiven Ressourceneinsatz.

Wird in der Prognose zum ersten Stichtag für das zu planende Schuljahr 2015/2016 durch Abgang von Schülern die gesetzliche Mindestschülerzahl unterschritten, so ist die Zusammenlegung von Klassen zu prüfen. Ich möchte die einzelnen Paragrafen nicht ausführen, denn sie sind sicher bekannt.

Ungeachtet dessen besteht unter Würdigung pädagogischer, schulorganisatorischer und weiterer Gründe die Möglichkeit, im Einzelfall Ausnahmen bei der Klassen- und Gruppenbildung zuzulassen. Dieses Instrumentarium wurde und wird von der Sächsischen Bildungsagentur benutzt. In der Planung des Schuljahres 2015/2016 wurde für 15 Klassen der Klassenstufe 10 an unseren Oberschulen und für 15 Klassen der Klassenstufe 10 an den Gymnasien eine Ausnahmegenehmigung erteilt, und zwar auf der Grundlage pädagogischer Sachverhalte.

Übrigens, so sagt es die Hattie-Studie aus – wissenschaftlich belegt –, ist der Lernerfolg eines Schülers maßgeblich von der Lehrerpersönlichkeit und eben nicht von der Klassengröße abhängig. 47 von insgesamt 645 9. Klassen fallen beim Übergang von der Klassestufe 9 zur Klassenstufe 10 an unseren sächsischen Oberschulen weg, weil die Hauptschüler nach Klassenstufe 9 die Schule verlassen.

(Zuruf von den LINKEN)

An den Gymnasien mit aktuell 472 9. Klassen verringert sich die Anzahl der Klassen in Klassenstufe 10 in vier Fällen, wobei in zwei Fällen der Wegfall einer Dehnungsklasse in Klassenstufe 9 entsteht.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unter diesen Umständen sehe ich keine Notwendigkeit für ein Moratorium. Ich kann jedoch bis zu einem gewissen Punkt die Sorge verstehen, dass sich die Schülerinnen und Schüler an eine neue Situation gewöhnen müssen. Hier möchte ich jedoch anmerken, dass neue Situationen aber auch im Leben nach der Schule auf unsere jungen Menschen zukommen

(Dr. Frauke Petry, AfD: Richtig!)

Schule soll eben auf das Leben vorbereiten und nicht in einem geschützten, hermetisch abgeriegelten Raum stattfinden. Insofern ist das Gewöhnen an neue Situationen eine Lebensvorbereitung unserer Schülerinnen und Schüler.

Bei einer Klassenzusammenlegung, von der verhältnismäßig nur sehr wenige Schülerinnen und Schüler betroffen sind, geschieht dieser Schritt übrigens nicht in einer fremden Umgebung, sondern in gewohnter Umgebung, wenn ich das so sagen darf, mit bekannten Gesichtern. Schülerinnen und Schüler einer Klassenstufe an einer Schule kennen sich schon vorher und haben mitunter einen positiven Aspekt zu verzeichnen, in einer neuen kollegialen Zusammensetzung ein Schuljahr zu absolvieren.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD und der Staatsregierung)

Nun frage ich noch einmal die Fraktionen, Frau Dr. Petry, jetzt das Schlusswort? – Bitte, Sie haben noch Reserven.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte

Frau Kurth! Frau Kurth, ich habe Sie gerade nicht beneidet, wie Sie versucht haben, unseren Antrag zu zerreden. Es ist Ihnen nicht wirklich gelungen, denn die Argumente, die Sie gebracht haben, ziehen nicht.

(Zuruf von der CDU: Doch! – Patrick Schreiber, CDU: Sie haben sie nur nicht verstanden!)

Sie sagen, es wäre sachsenweit ein Problem, wenn Schulkonferenzen entscheiden. Wir wissen, dass wir dafür zu wenig Lehrer haben, genau deswegen machen wir darauf aufmerksam.

Ihr Argument, es zählt primär die Lehrerpersönlichkeit: Wir streiten uns gar nicht darüber, dass sie wichtig ist, aber es wurde vorab schon erwähnt, dass selbstverständlich mit der Zusammenlegung in der Regel auch ein Lehrerwechsel einhergeht. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Lehrerwechsel und eine neue Zusammensetzung von Klassen sind natürlich ein Anpassungsprozess, den Schüler durchmachen; nur sollten sie ihn nicht gerade vor entscheidenden Prüfungen durchmachen müssen.

Das war genau der Grund, Frau Falken, warum wir diesen Antrag speziell für die 10. Klassen gestellt haben. Ja, auch die 3. oder 4. Klasse ist wichtig, aber wir sind uns sicher einig, dass die 10. Klasse deswegen wichtig ist, weil danach ein erheblicher Teil der Schüler ins Berufsleben eintritt. Wir glauben, dass der Antrag sehr wohl zieht und dass er wichtig ist, um eine Bildungsqualität für unsere Schüler zu gewährleisten.

Außerdem behält sich unser Antrag vor, dass Schulkonferenzen gegebenenfalls auch anders entscheiden können. Wir haben keine Angst davor, diese Zuständigkeit auf die

Ebene zu geben, wo sie hingehört, und wir wünschen uns diesen Mut ebenfalls von der Staatsregierung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/2008 zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, der hebt jetzt