Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsrechte der Vermieter darstellt und nur dann sinnvoll sein kann, wenn zeitgleich wirksame angebotsausweitende Maßnahmen stattfinden. Denn nur durch ein erweitertes Angebot am Wohnungsmarkt lässt sich dieser auch grundlegend entspannen. Mit einem Erlass ist daher besonders sorgfältig und besonders besonnen umzugehen, und es ist sehr genau abzuwägen. Ich denke, man sollte da sehr genau prüfen.
Bisher gibt es nach meinem Kenntnisstand nur aus Dresden erste Signale, von diesem Instrument Gebrauch machen zu wollen. Es erscheint mir an dieser Stelle sinnvoll, außerdem darauf hinzuweisen, dass zuallererst der Nachweis geführt werden muss, ob es sich tatsächlich um angespannte Wohnungsmärkte nach § 556 d BGB handelt. Dazu müssen nämlich folgende Punkte erfüllt sein: Die Mieten müssen deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt. Die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte muss größer sein als im bundesweiten Durchschnitt, sie muss diesen also übersteigen. Die Wohnbevölkerung muss wachsen, ohne dass durch Neubautätigkeit der insoweit erforderliche Wohnraum geschaffen wird, und es muss geringer Leerstand bei großer Nachfrage bestehen.
Um für diese Kriterien eine belastbare Datenbasis zu erhalten, wäre als erster Schritt ein entsprechendes Gutachten zu beauftragen. Wichtig ist dabei natürlich der Schulterschluss mit den Kommunen, denn: Vonseiten der Staatsregierung in einzelne kommunale Wohnungsmärkte hineinzuregieren erscheint mir eher wenig geboten. Wer bei der Erarbeitung neben den Kommunen zu beteiligen ist, sollte dann natürlich auch im Ermessen der Staatsregierung liegen, denn sie wird dann – so ist es auch im Verfahren vorgeschrieben, das verlangt das Verfahren – eine entsprechende interne Anhörung durchführen. Im Übrigen darf natürlich nicht davon ausgegangen werden, dass allein die sogenannte Mietpreisbremse dieses Problem steigender Mieten zu lösen in der Lage ist.
Zwischenzeitlich ist auch festzustellen, dass am 21. Mai im Innenausschuss eine öffentliche Anhörung zum Thema Wohnungsbaumonitoring der SAB und zur Einführung einer Kappungsgrenzenverordnung stattgefunden hat. In vielen der Fachbeiträge und insbesondere in der Nachfragerunde hat – mal mehr, mal weniger offen – das Thema Mietpreisbremse eine Rolle gespielt. Dabei ist deutlich geworden, dass sowohl an der Wirksamkeit als auch an der Notwendigkeit erhebliche Zweifel bestehen. Einzelne Sachverständige haben sogar auf mögliche negative Wirkungen hingewiesen, Stichwort: Ausbluten des ländlichen Raums.
Oder, um einmal den Sachverständigen Prof. Simons zu zitieren: Hohe Mieten in Dresden helfen dem ländlichen Raum. Niedrige Mieten in Dresden oder Landesmittel, die in Dresden investiert werden, um den Wohnungsbestand dort zu erhöhen, halte ich letzten Endes – Pardon für das
Wort – für eine unglaubliche Schweinerei. – Eine Zeitung titelte: „Dresden saugt den ländlichen Raum aus.“
Ich habe bereits in der Debatte am 29. Januar darauf hingewiesen, dass die Entwicklung des Wohnens im ländlichen Raum eben auch etwas mit der Entwicklung des Wohnens, der Mietpreise oder der allgemeinen Eingriffe in den Wohnungsmarkt der Landeshauptstadt Dresden – oder allgemein in unseren großen Städten, also Dresden und Leipzig – zu tun hat, nach meinem Dafürhalten ein recht einfaches und auch logisches sowie nachvollziehbares Erklärungsmuster.
Herr Dr. Viehweger hat in der Anhörung darauf hingewiesen, dass allein bei den Wohnungsgenossenschaften in Dresden 1 000 Wohnungen leer stehen, die auch kurzfristig verfügbar am Markt sind. Schaut man einmal in das nähere Dresdener Umland, stellt man fest, dass sich diese Zahl der Wohnungen recht schnell erhöht. Die Städte Freital, Radeberg, Meißen und Heidenau sind zwischen zehn Minuten und einer halben Stunde mit der Bahn erreichbar und bieten viel freien Wohnraum. Natürlich – das will ich noch einmal sagen – ist auch erforderlich, in Dresden die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu unterstützen. Auch dazu haben wir Vereinbarungen im Koalitionsvertrag getroffen. Aber wenn Sie – und das haben Sie in Ihren Ausführungen ausschließlich getan – nur auf die erste Miete schauen – ich glaube, ein grundsätzliches Problem bereitet auch die sogenannte zweite Miete, also steigende Mietnebenkosten usw. –, dann stellen Sie fest, dass das doch ein Thema ist, dem wir uns widmen sollten.
Ihren Antrag zum Erlass einer Rechtsverordnung zur unmittelbaren Umsetzung der Mietpreisbremse innerhalb der von Ihnen knapp gesetzten Frist von sechs Monaten – wenn man auch noch einmal auf die Notwendigkeit des Gutachtens schaut – lehnen wir ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eingangs etwas für Systematisierung sorgen, weil manchmal einiges durcheinandergeht. Lieber Kollege Günther, das, was wir schon einmal besprochen und beraten hatten – oder anders gesagt: Bei dem Auftrag, den der Staatsminister zur Erarbeitung einer Kappungsgrenzenverordnung bekommen hat, handelt es sich um eine Kappungsgrenzenverordnung gemäß § 558 Abs. 3 BGB,
also für Bestandsmieten; anderes Feld. Also das hier gleichzumachen und jetzt hiermit zu verdrehen ist nicht sachgerecht – erstens.
Zweitens: Lassen Sie mich eines sagen: Kollege Günther, schauen wir einmal gemeinsam in Ihren Antrag: Sie begehren mit dem Antrag, eine Rechtsverordnung zu erlassen – alle anderen waren gnädig, ich muss es jetzt einmal sagen, tut mir leid –, die regelt, was § 556 d Abs. 1 BGB bereits geregelt hat. Das heißt, das, was Sie fordern, kann die Staatsregierung gar nicht regeln, weil das das Gesetz schon macht. Das, was Sie wollen, haben Sie in Ihre Begründung geschrieben, aber nicht in den Antrag: nämlich nach § 556d BGB eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Gebiete festlegt, für die dies gelten soll. Das haben Sie mit Ihrem Antrag nicht begehrt, tut mir leid. Offen gestanden: Ich finde es schade, dass Sie da so leichtfertig drübergegangen sind.
Aber Fakt ist: Der Antrag sagt nicht aus, was ihr eigentlich regeln wolltet. Das tut mir leid, muss ich euch sagen.
Das andere ist alles in Ordnung. Das können wir auch mit den entsprechenden Verbänden regeln. Ja, Kollege Fritzsche hat recht, die Staatsregierung regelt, wen sie anhört und einbezieht usw.; kann man machen, ist auch in Ordnung.
Einen Hinweis hat der Kollege schon gebracht: dass die Anhörung durchaus Bedenken zutage gebracht hat. Die Anhörung hat aber auch zutage gebracht – darauf will ich hinweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen –, dass sich am Ende die Menschen in diesem Land nicht aufgrund der Miethöhe dafür entscheiden werden, ob sie nach Dresden ziehen oder nicht.
Die Miethöhe entwickelt sich zwar, aber die Staatsregierung hat ja freundlicherweise auf meine Kleine Anfrage zu den entsprechenden Grenzwerten auch geantwortet und da wachsen die Grenzwerte entsprechend mit. Mit anderen Worten: Das Grundproblem besteht nicht erst im Juni 2015, sondern das bestand auch schon im Jahr 2014. Der Stadtrat wollte schon 2014, dass sich Dresden an die Staatsregierung wendet.
Die Entscheidungen der Familien und der Leute, nach Dresden zu ziehen, fallen also nicht aufgrund der Miethöhe, sondern es sind wichtige andere Gründe entscheidend. Deshalb ist auch die Empfehlung, die aus Sicht der Wohnungswirtschaft durchaus nachvollziehbar ist, doch nicht so sehr jetzt hier in Dresden etwas zu machen, sondern die Leute mit der S-Bahn ins Umland fahren zu
Richtig ist, dass wir dringend Wohnungsbau in Dresden brauchen, in den verschiedenen Marktsegmenten, also nicht nur einseitig – das ist auch grundsätzlich unsere Position – reinen sozialen Wohnungsbau, sondern wir brauchen ihn in den verschiedenen Marktsegmenten, um das entsprechend zu begleiten.
Wir werden dem Grundansinnen Ihres Antrags zustimmen. Vielleicht können Sie noch einen Änderungsantrag einbringen, damit Sie den Abs. 1 vielleicht noch richtigrücken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorwegnehmen, dass wir diesen Antrag – vor allem, wie er gemacht ist – zum jetzigen Zeitpunkt für überflüssig halten und ihm nicht zustimmen werden. Ausführungen zunächst einmal zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hat mein Kollege Fritzsche von der CDU bereits gemacht. Das möchte ich jetzt nicht wiederholen. Er hat auch darauf hingewiesen – das ging vielleicht etwas unter –, dass das entsprechende Bundesgesetz, auf das wir im Koalitionsvertrag verweisen, erst vor wenigen Tagen in Kraft getreten ist.
Jetzt mit so einem – Herr Stange hat bereits darauf hingewiesen – lückenhaft gemachten und nicht immer richtigen Antrag diesen Druck aufzumachen halte ich für verfehlt.
Dennoch bin ich überzeugt davon, dass das Innenministerium zu gegebener Zeit, wenn auch ein entsprechender Antrag aus den „betroffenen Kommunen“ eingetroffen sein sollte, dann auch diese Verordnung erlässt, und das in enger Abstimmung mit den Kommunen.
Zunächst einmal sollten wir aber überprüfen, ob und wo diese neuen Regelungen im BGB, also die Kriterien für die Mietpreisbremse, für sächsische Städte und Gemeinden überhaupt zutreffen; wo überhaupt ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegen könnte. Nach dem, was wir heute wissen – das hat sich auch in der Anhörung im Innenausschuss am 21. Mai sehr auf einen Punkt zugespitzt –, dürfte ausschließlich die Landeshauptstadt Dresden von diesen Regelungen und diesen Kriterien betroffen sein.
Was denken die sächsischen Städte? Dresden hat als einzige Gemeinde immerhin schon einen Antrag auf Erlass einer Kappungsgrenzenverordnung beim Innenministerium eingereicht; aber ein Antrag auf Erlass einer Mietpreisbremsenverordnung ist noch von keiner Kommune eingegangen – was nicht verwundert, da das Bundesgesetz erst seit zehn Tagen in Kraft ist.
Aber allein die Mietpreisbremse reicht eben nicht – genauso wenig wie der Erlass zu Kappungsgrenzen bei Bestandsmieten reicht, um einen angespannten Wohnungsmarkt zu beruhigen. Deswegen möchte auch ich inhaltlich noch einmal auf die Sachverständigenanhörung im Innenausschuss verweisen. Anlass waren Anträge, welche sich mit einer Kappungsgrenzenverordnung oder dem Wohnungsbaumonitoring der SAB beschäftigten.
Von den LINKEN, Herr Kollege Stange, Sie haben recht, so viel Zeit muss sein. Jedenfalls war es eine Gelegenheit, um auch andere Instrumente zu beleuchten und die sächsischen Mietwohnungsmärkte in Gänze zu betrachten.
Unisono sagten die Sachverständigen, dass mietpreispolitische Maßnahmen wie Kappungsgrenze und Mietpreisbremse nur ein Instrument einer ausgewogenen Wohnungspolitik sein können und auch nur dort, wo die Märkte entsprechend angespannt sind. Es betrifft nur Dresden – nur da könne von einem angespannten Wohnungsmarkt gesprochen werden. Selbst Leipzig und Chemnitz, die beiden anderen Großstädte, welche Bevölkerungswachstum aufweisen, haben keine angespannten Wohnungsmärkte; dort gibt es noch ausreichend Leerstand. In allen anderen Kommunen Sachsens sei das Hauptproblem im Gegenteil ein zu großer Leerstand, der wiederum ganz andere Maßnahmen erfordert.
Noch ein Wort zu dem von Kollegen Fritzsche zitierten Prof. Simons, was den vermeintlichen Zusammenhang zwischen der Landflucht oder Reurbanisierung nach Dresden oder anderen Orten angeht: Es mag so sein, dass die wegziehenden Menschen das Problem mit dem zu großen Leerstand im ländlichen Raum dort noch verschärfen. Aber auf der anderen Seite, wie von Ihnen pointiert vorgetragen, bewusst das Problem in Dresden, das objektiv besteht, zu belassen oder sich verschärfen zu lassen, um die Menschen im ländlichen Raum zu halten, weil die Mieten in Dresden zu hoch wären – ich glaube, das ist ein verfehlter Weg, der über eine halbe Million Sächsinnen und Sachsen vor den Kopf und in weitere soziale Probleme stoßen könnte. Sie wollten darauf nicht hinaus, aber ich wollte noch einmal klarstellen – auch als Dresdner –, dass das kein Weg sein kann.
Wir brauchen also ein ganzes Bündel von Maßnahmen, um den unterschiedlichen Problemen im Freistaat Sachsen, was die Mietpreise oder die Wohnungsmarktsituation angeht, auf den Grund zu gehen. Das reicht eben von mietpreispolitischen Maßnahmen, die Gegenstand dieses Antrages sind, bis hin zu Umbaumaßnahmen oder Fragen der Förderung oder Begleitung von Neubau in den angespannten Wohnungsmärkten.
Noch ein Satz zu Punkt 3 des GRÜNEN-Antrags. Sie fordern ja auch einen Wohnungsmarktbericht. Das verstehe ich komplett nicht, denn diesen Bericht gibt es bereits. Sie selbst zitieren ja in der Begründung zu Ihrem Antrag ziemlich fleißig daraus. Insofern ist es mir einfach unver
ständlich, warum Sie ausgerechnet noch eine weitere Forderung aufmachen. Sie legen einen Antrag vor, der suggeriert, dass es sich bei der Wohnungsknappheit um ein flächendeckendes Problem handelt. Gleichzeitig beschränken Sie sich bei den verfügbaren Instrumenten selbst auf die Mietpreispolitik.