Da Ihre Fraktion bei der Anhörung im Innenausschuss anwesend war, gehe ich davon aus, dass der Vertreter mit Ihnen gesprochen hat und Sie sich über die Erkenntnisse ausgetauscht haben. Insofern bin ich schon etwas verwundert, warum Sie diesen etwas unnützen Antrag zum jetzigen Zeitpunkt stellen. Es ist sicherlich auch ein politischer Grund. Sie wollen die Regierung vorführen, indem Sie aus dem Koalitionsvertrag zitieren und dann schimpfen, warum wir nicht zustimmen können. Ich finde es ziemlich durchschaubar. Aber lassen Sie sich gesagt sein: Die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD haben das zugrunde liegende Problem längst erkannt – bereits vor Monaten –; das dokumentiert der Koalitionsvertrag. Deswegen haben wir auch die Umsetzung der Mietpreisbremse vereinbart und nehmen die Erkenntnisse aus der Anhörung im Innenausschuss sehr ernst.
Wir haben den Wohnungsmangel in Dresden erkannt und deshalb wird es eine Kappungsgrenzenverordnung und – soweit ein Antrag vorliegt – sicher auch eine Verordnung über eine Mietpreisbremse geben. Aber wir erkennen eben auch die Probleme in den anderen Regionen, vornehmlich im ländlichen Raum, und brauchen deshalb auch andere Lösungen und Maßnahmen. Auch die werden wir angehen, wenn es auf Landesebene dafür weitere Stellschrauben gibt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde jetzt schon eine ganze Menge über das Gesetz erklärt, das brauche ich nicht noch einmal auszuführen. Für uns ist es wieder einmal ein Eingriff in den Markt. Es soll auf Kosten von Privatvermietern eine staatliche Fehlentwicklung kaschiert werden.
Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Gesetz im Abs. 2 zwei interessante Punkte, nämlich die Nummern 3 und 4. Die Nummer 3 spricht von geringem Leerstand. Wie entsteht ein geringer Leerstand? Durch den Verkauf von Wohnungen. Und Punkt 4 spricht vom angespannten Wohnungsmarkt. Den habe ich natürlich immer automatisch bei zu geringem Leerstand. Insofern verstehe ich die
Wir haben also wieder weitere Eingriffe in den Markt mit einer verwirrenden Gesetzgebung im Mietrecht – mit Begriffen wie Mietspiegel und Kappungsgrenze, Neuvermietung, Bestandsvermietung, umfassend sanierte Vermietung, Modernisierungsumlage usw. mit den dazugehörigen unterschiedlichen Fristen.
Und das bedeutet wieder: Investoren werden abgeschreckt oder können abgeschreckt werden. Ich weise aber noch einmal darauf hin, dass die Privatinitiative ein Motor der Gesellschaft ist, aber das scheinen einige zu vergessen. Und wenn ein neues Gesetz gemacht wird, das wieder schützen soll, dann müssen die GRÜNEN immer noch einen draufsetzen, weil es immer noch nicht reicht.
Ich hatte damals, am 29.01., schon gesagt, dass Mietverträge genau wie Arbeitsverträge sehr wohl staatlich reglementiert werden müssen, weil es besondere Verträge sind. Ich denke, darin sind wir uns alle einig. Aber irgendwie muss man auch aufpassen, dass dann auch Leute da sind, die Investitionen machen wollen.
Der ländliche Raum wurde angesprochen, zwar abgeschwächt, aber wieder angesprochen. Ich sage es noch einmal deutlich: Wenn die Attraktivität einer niedrigen Miete im ländlichen Raum überzeugt und der ÖPNV funktioniert, dann ist ein Abwandern aus dem ländlichen Raum zu verhindern; das Ballungsgebiet wird entlastet, der ländliche Raum gestärkt. Ich weiß gar nicht, wieso man da eine Alternative hat zu dieser Aussage; das kann ich nicht nachvollziehen.
Es geht ja hier allein um die Kaltmieten. Sie, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, sagen, dass der prozentuale Anteil der Mieten am Einkommen umso höher ist, wenn das Einkommen niedrig ist. Ja gut, das ist eine ganz formale Aussage. Das führt aber nicht zur Senkung der Kosten beim Vermieter, wenn das Einkommen bei dem Mieter sinkt. Also, ich weiß nicht, was ich mit dieser Aussage anfangen soll.
6,50 Euro wurden als Mietpreis genannt. Ich glaube nicht, dass das der Preis ist, für den das Gesetz gemacht worden ist. Da könnte ich mir eher München vorstellen. Wenn einer vorher 8 Euro verlangt hat und er vermietet neu und will 15 Euro haben, könnte ich mir vorstellen, dass das Gesetz dort greifen müsste. Aber der Vorschlag, allein auf Kosten der privaten Investoren die Mieten herunterzudrücken, ist ein falsches Signal.
Wohnen – haben Sie gesagt – ist kein Luxus. Selbstverständlich ist Wohnen kein Luxus, aber wie man wohnen will, kann durchaus Luxus sein; denn auch Wohnen gehört zur persönlichen Lebensplanung und hat eine bestimmte Priorität. Qualitatives Wohnen ist auch Teil der persönlichen Lebenssituation wie ein großes Auto oder eine tolle Urlaubsreise. Das ist doch, denke ich, auch ganz normal.
Die Spannweite der Miete geht mit der Attraktivität der Lage der Wohnung konform. Das ist ein Marktgesetz. Bodenpreise und Kreditbelastung für den Vermieter spielen auch eine Rolle bei der Höhe der vom Vermieter verlangten Miete.
Sie versuchen wieder den Bürgern einzureden, dass sich Vermieter unsozial verhalten; Sie die großen Gönner sind, indem Sie immer irgendwelche Anträge stellen. Betriebswirtschaftliche Gesetze interessieren Sie nicht.
Seit Jahren wurde die Säule Altersversorgung auch im Bereich der Eigentumswohnung, der Mietgesetz propagiert. Viele Menschen sind auf die Einnahmen aus der Vermietung angewiesen, weil sie sonst keine ausreichende Rente haben. Die Definition armer Mieter – reicher Vermieter kann man nicht immer einfach so hinstellen. Das gibt es beides. Also das ist eine sehr schlechte Vermutung, die immer wieder durchkommt.
Aber das Wesentliche hierbei – darauf gehe ich noch ein – sind ja die Nebenkosten. Das ist eigentlich der Bereich, den wir überhaupt nicht betrachtet haben. Vorhin wurde er kurz angesprochen. Dem Mieter ist es nämlich letztendlich egal, wie sich der Preis für das Wohnen zusammensetzt. Für ihn ist der Gesamtbetrag entscheidend.
Hier sind natürlich auch die GRÜNEN als Verursacher mit zu nennen, denn die explosionsartige Steigerung der Nebenkosten ist auch durch ihre Politik eindeutig mit zu verantworten.
(Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Eva Jähnigen und Volkmar Zschocke, GRÜNE – Unruhe bei den GRÜNEN)
das wissen Sie doch selbst – ist dadurch mit der Erhöhung der Kaltmiete verbunden; das ist doch ganz klar.
Er war ja mal Minister, heute Verband sächsischer Wohnungsgesellschaften. Er hat da so ein schönes Beispiel gebracht zur Energieeinsparverordnung 2016. Er sagte: An der Nossener Brücke fällt bei der Erzeugung des Stromes ein Abfallprodukt an, die sogenannte Fernwärme, und diese Fernwärme wird dann in die Wohnungen geschickt. Aber aufgrund dieser Energieeinsparverordnung müssen die Wohnungen sehr stark saniert werden. Das heißt, die Fernwärme kann er dann nicht mehr absetzen, kann sie nicht gebrauchen, er kann sie auch nicht in Tüten füllen und irgendwo hinbringen. Aber die Energieeinsparverordnung führt dazu, dass wieder Ressourcen verbraucht werden, die Umwelt belastet wird; das gibt gar keinen Sinn. Daran kann man einmal sehen, wie man manchmal so locker über Logik hinweggeht.
Als Letztes noch ein Beispiel dafür, wer eigentlich für die hohen Mieten verantwortlich ist. So stieg zum Beispiel im
Bereich Strom – ich nehme nur einmal den Strom heraus – der Anteil der öffentlichen Hand an der Erhöhung der Stromkosten seit 1998 von 25 auf 52 %. In 2015 – in einer klaren Zahl ausgedrückt – heißt das, von derzeit 28,81 Cent pro Kilowattstunde sind fast 15 % allein Abgaben – allein nur Abgaben. Es ist also nicht der private Vermieter, der dort gierig nach der Miete greift – es ist der Staat, der hier zuschlägt.
Die Staatsregierung sollte aus unserer Sicht also sehr verantwortungsvoll mit der Behandlung dieses Gesetzes verfahren. Das möchte auch die Wohnungsbauwirtschaft. Nun gut, die ist da vielleicht ein wenig befangen. Aber ich denke, die Staatsregierung sollte trotzdem auf diese Empfehlung hören.
Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Herr Staatsminister, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema hat hier im Plenum tatsächlich schon gelegentlich eine Rolle gespielt, und vor dem letzten Beitrag war ich eigentlich verführt zu sagen: Dadurch ist deutlich geworden, dass wir auch von der Qualität her besser geworden sind in der Diskussion, weil einerseits in der Analyse, was den Wohnungsmarkt betrifft, und andererseits, was die rechtlichen Möglichkeiten betrifft, ziemlich viel Klarheit herrscht. Deshalb will ich mich einigermaßen kurz fassen.
Ja, der Wohnungsmarkt in Sachsen entwickelt sich sehr unterschiedlich, und wir haben zum großen Teil einen Leerstand, der noch ansteigt, und wir haben die zwei Hotspots – Dresden und Leipzig –, wo der Wohnungsmarkt anders reagiert, weil durch Zuzug Nachfrage entsteht.
Herr Spangenberg, ein geringer Leerstand entsteht nicht durch Verkauf von Wohnungen, sondern entweder dadurch, dass man etwas abreißt, oder dadurch, dass Leute in die Wohnungen ziehen. Das sind die zwei Begründungen, warum der Leerstand zurückgeht. – Aber das nur am Rande.
Bezogen auf die Möglichkeiten der Kappungsgrenzenverordnung – das ist deutlich gesagt worden, wir haben es miteinander diskutiert –, gibt es einen Auftrag im Kabinett, und ich gehe davon aus, dass zumindest für Dresden die Kappungsgrenzenverordnung in Kürze auch erlassen wird und es damit beim Thema Bestandsmieten auch für Dresden Klarheit gibt.
In dem heute vorliegenden Antrag – mit allen Schwierigkeiten, die schon angesprochen worden sind – geht es aber um das Anwenden der Mietpreisbremse und damit den Teil der Wiedervermietungen mit Ausnahme der Neuvermietung von Neubau oder umfassender Sanierung.
An der Stelle muss man sagen, es wäre ein weiterer Eingriff in den Wohnungsmarkt, und vor diesem Hintergrund, bevor eine solche Entscheidung getroffen werden würde, müssten noch einige Klarheiten geschaffen werden.
Die erste Aussage – da bin ich ganz froh, dass es von allen angesprochen wurde – ist: Am Wohnungsmarkt bekommt man dann eine positive Reaktion, wenn man in der Lage ist, ein Angebot zu schaffen, und zwar in allen Segmenten: kommunaler Wohnungsbau, privater Wohnungsbau, genossenschaftlicher Wohnungsbau. Auch das Thema Eigentumswohnungen ist ein wichtiger Punkt, wenn wir uns gerade die Eigentumsquote anschauen; da ist noch sehr viel Luft nach oben.
Die Experten haben bei der Expertenanhörung zu den Schwierigkeiten der Anwendung einiges gesagt, und ich will zumindest das Argument des Umlands rund um die beiden Hotspots ansprechen und sagen: Ja, das Thema gute ÖPNV-Anbindung, also zumindest Möglichkeiten, den umliegenden Wohnraum einzubeziehen, dieses Argument sollte man prüfen.
Wir haben in unserem Koalitionsvertrag die Erarbeitung einer ÖPNV-Strategie beschlossen. Die Strategiekommission dazu wird eingerichtet und ich bin dankbar, dass Martin Dulig gesagt hat, dass auch diese Überlegungen zumindest bei der Strategiekommission eine Rolle spielen und damit eine entsprechende Berücksichtigung finden werden.
Deshalb bleibt am Ende die Frage: Ist es gerechtfertigt, ist es jetzt schon gerechtfertigt, hier in Dresden eine Mietpreisbremse einzuführen? Die Staatsregierung schreibt diesbezüglich gerade ein Gutachten aus, um aktuelle Daten zu erheben, um im Kern die Frage beantworten zu können: Ist der Erlass einer Mietpreisbremsenverordnung erforderlich?
Erst wenn diese Ergebnisse vorliegen, werden wir uns intensiv mit dem Thema befassen und die Entscheidung treffen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Antrag zu früh und aus dem Grunde sollte er abgelehnt werden.
Das Schlusswort hat die Fraktion GRÜNE. Wird es gewünscht? – Sie müssen es nicht halten. – Herr Günther, bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister! Zunächst muss man mit Freude zur Kenntnis nehmen, dass Sie am Thema dran sind, denn wir reden hier nicht darüber, dass es zum Selbstzweck irgendwelche Verordnungen gibt, sondern dass den Leuten geholfen wird, und zwar dort, wo wirklich Bedarf ist. Dass Bedarf da ist, dafür sprechen einige Fakten; ich habe sie vorhin schon genannt.